Protokoll der Sitzung vom 04.05.2000

Geradezu unerträglich ist die Vorgabe der Landesregierung, künftig Unternehmen in Form von Anstalten des öffentlichen Rechts zuzulassen. Deutlicher kann die Überprivilegierung der öffentlichen Hand nicht werden. Das gilt um so mehr, als die Anstalten des öffentlichen Rechts uneingeschränkt das öffentliche Repressionsrecht einsetzen können und quasi am Gewaltmonopol des Staates partizipieren.

Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wird von unserer Fraktion abgelehnt. Die Landesregierung hätte mehr für den schlanken Staat getan, wenn sie die erwerbswirtschaftliche Beteiligung der Gemeinden am Wirtschaftsleben zurückgeschraubt hätte, nämlich durch eine Intensivierung der Subsidiaritätsklausel. - Danke schön.

(Beifall bei der FDVP)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen waren nicht angemeldet und werden auch nicht angezeigt. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Beantragt war die Überweisung an den Innenausschuß, an den Ausschuß

für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten und an den Finanzausschuß. Wenn es keine Einwände dagegen gibt, würde ich dies zusammen zur Abstimmung stellen.

Soll der Innenausschuß mit der Federführung beauftragt werden? - Wenn Sie damit einverstanden sind, stelle ich das zur Abstimmung. Wer für die Überweisung an die drei genannten Ausschüsse ist, wobei der Innenausschuß die Federführung erhält, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung mit Mehrheit beschlossen und der Tagesordnungspunkt 7 abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Beratung

Stellung der EU-Bürger verbessern

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/1530

Beschlußempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 3/2992

Berichterstatter des Ausschusses ist der Abgeordnete Herr Jeziorsky. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Innenausschuß hat sich in seiner 24. Sitzung am 22. Dezember 1999 vorberatend und in seiner 29. Sitzung am 12. April 2000 abschließend mit dem Antrag der CDUFraktion in der Drs. 3/1530 - Stellung der EU-Bürger verbessern - befaßt. Der Innenausschuß kam ohne Gegenstimmen zu der Auffassung, diesen Antrag unverändert zur Annahme zu empfehlen.

Der mitberatende Ausschuß für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten hat sich einstimmig dem Votum des Innenausschusses angeschlossen.

Der Beschluß des Innenausschusses erfolgte mehrheitlich, also ohne Gegenstimmen. Das heißt, daß es Stimmenthaltungen gab. Die Vertreter der PDS-Fraktion enthielten sich der Stimme.

Ich will Sie kurz darüber informieren, wie die Stimmenthaltung durch die Vertreter der PDS-Fraktion begründet wurde: Die PDS-Fraktion begrüßt auch ausdrücklich das im Antrag zum Ausdruck gebrachte Anliegen, befürchtet jedoch, daß damit die Schere zwischen Bürgern in der Bundesrepublik, die aus EU-Ländern kommen, und Bürgern in der Bundesrepublik, die aus Nicht-EULändern kommen, weiter auseinanderklafft.

Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, sich dem Votum des Innenausschusses anzuschließen und diesem Antrag zuzustimmen. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Wer der Beschlußempfehlung, den Text des Ursprungsantrages anzunehmen, folgt und dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei einer großen Zahl von Enthaltungen mit Mehrheit beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 8 erledigt.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich Schülerinnen und Schüler der Lilienthal-Sekundarschule aus Magdeburg unter uns begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 9:

Zweite Beratung

„Leitbild für eine Kommunalreform in SachsenAnhalt“ und „Leitbild für die Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt“ der Landesregierung

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/2563

Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 3/2587

Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/2588

Beschlußempfehlung des zeitweiligen Ausschusses Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform - Drs. 3/3064

Berichterstatterin für den Ausschuß ist die Abgeordnete Frau Budde. Bitte schön.

Frau Budde, Berichterstatterin des Ausschusses Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Präsident, nachdem Sie alles dargelegt haben, was ich zur formalen Seite, also dazu, wie wir mit den Anträgen und Änderungsanträgen umgegangen sind, anführen wollte, darf ich den Landtag nur noch um Zustimmung bitten, zumal die Beschlußempfehlung im Ausschuß einstimmig - man glaubt es kaum - verabschiedet worden ist.

Ich will nur noch ganz kurz auf die zwei Inhalte eingehen, daß nämlich die Landesregierung aufgefordert wird, baldmöglichst den Entwurf zu einem Vorschaltgesetz zur Kommunalreform und - das ist sicherlich das Neue, was auch zur Kompromißfindung beigetragen hat - im Zusammenhang damit ein Vorschaltgesetz zur Verwaltungs- und Funktionalreform dem Landtag vorzulegen.

Ich bitte um Annahme der Beschlußempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Frau Stol- fa, PDS)

Auch dazu ist eine Debatte nicht vereinbart worden. Ich frage: Gibt es Wortmeldungen? - Dies ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung aus diesem zeitweiligen Ausschuß. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Enthaltungen der FDVPFraktion ist der Beschlußempfehlung mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 abgeschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10:

Beratung

a) Überweisung einer Petition an die Landesregierung

Beschlußempfehlung des Ausschusses für Petitionen - Drs. 3/2994

b) Überweisung einer Petition an die Landesregierung

Beschlußempfehlung des Ausschusses für Petitionen - Drs. 3/2995

Berichterstatterin für den Ausschuß ist die Abgeordnete Frau Knöfler. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum rechtlichen Aspekt einige kurze Ausführungen. Gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes und Artikel 19 der Landesverfassung hat jeder bzw. jede das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung, hier im speziellen an den Landtag von Sachsen-Anhalt, zu wenden, kurzum vom Petitionsrecht Gebrauch zu machen. Ebenso ist in angemessener Frist über das Petitum zu entscheiden und in Form eines Bescheides dem Petenten Auskunft zu erteilen.

Von diesem verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgut wird häufig Gebrauch gemacht. Entsprechend den umfassenden Möglichkeiten arbeitet der Petitionsausschuß die vorgebrachten Anliegen im allgemeinen eher unauffällig, aber sachlich richtig gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium ab. Die Stellungnahmen sind häufig eindeutig, verständlich, zeitnah und nützlich für den Einreicher und seine Beschwerde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Einzelfälle, in denen sich der Ausschuß den vorgelegten Stellungnahmen und auch den ergänzenden Stellungnahmen nicht anschließen kann. Eine Problemlösung war gefordert, und es ist nicht zu akzeptieren, daß die Lösung nicht zu finden ist.

Dies war Anlaß dafür, heute zum wohl stärksten Mittel des Petitionsausschusses zu greifen, die Petition gemäß Punkt 6.12.1 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Bearbeitung von Bitten und Beschwerden an die Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, weil das Anliegen des Petenten begründet und Abhilfe zeitnah und zwingend notwendig ist.

Nunmehr zum Lebenssachverhalt und zur rechtlichen Würdigung sowie zum Begehren des Herrn M. in der Petition 3-I/166.

Zum Lebenssachverhalt. Herr M. ist blind und stammt aus dem Kongo. Bereits am 26. Juni 1996 reiste Herr M. in die Bundesrepublik ein. Er beantragte die Anerkennung als Asylberechtigter. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Ein Folgeantrag wurde abgewiesen.

Motiv seiner Einreise in die Bundesrepublik war seine Verhaftung und Folterung am 22. Februar 1996 aufgrund seines politischen Engagements für soziale und kulturelle Belange der Blinden sowie seine kritischen Äußerungen zur fehlenden finanziellen Unterstützung durch die Regierung Zaires.