Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Es gab heute vormittag ein gewisses Einverständnis darüber, das gesamte Programm heute abzuarbeiten. Das wird uns natürlich nur gelingen, wenn wir uns gemeinsam Mühe geben, die einzelnen Punkte der Tagesordnung zügig abzuarbeiten.
Sie wissen, daß wir entsprechend § 45 unserer Geschäftsordnung monatlich eine solche Fragestunde durchführen. Wir kommen zur Frage 1. Sie betrifft das Thema Dienstwagen des Ministerpräsidenten und wird vom Abgeordneten Klaus-Dieter Weich von der Fraktion der FDVP gestellt. Bitte schön.
Einem Bericht der „Bild“-Zeitung vom 12. April 2000 zufolge fährt der Ministerpräsident Herr Dr. Höppner einen neuen Dienstwagen im Wert von 500 000 DM, obwohl der von ihm bisher benutzte Dienstwagen erst knapp zwei Jahre mit insgesamt 96 000 km gelaufen war und damit die üblichen Laufzeiten weit unterschritt.
1. Entspricht diese Darstellung der „Bild“-Zeitung den Tatsachen, und wie begründet die Landesregierung in Zeiten eines Sparhaushaltes die Anschaffung eines neuen Dienstwagens?
2. Wie begründet die Landesregierung die Tatsache, daß der vorherige Dienstwagen des Ministerpräsidenten trotz geringer Laufzeit und Laufleistung seit Dezember 1999 ungenutzt in einer Garage stand, erst auf Nachfrage der Zeitung in der Staatskanzlei einer neuen Nutzung zugeführt wurde, und entspricht eine derartige Vorgehensweise den selbstgesetzten Sparzielen der Landesregierung?
Für die Landesregierung antwortet in Vertretung des Ministers der Finanzen Herr Minister Gabriel. Bitte schön.
Zu 1: Die Darstellung in der „Bild“-Zeitung entstellt den tatsächlichen Sachverhalt. Der bisher vom Ministerpräsidenten benutzte Dienstwagen wird nicht ausgesondert, sondern im Bestand sondergeschützter Fahrzeuge beim Landeskriminalamt unter anderem als Begleitfahrzeug zum Personenschutz, bei entsprechenden Einsätzen des Sondereinsatzkommandos und zu besonderen Zeugenschutzaufgaben weiter genutzt.
Wie in solchen Fällen üblich, wird dafür ein Altfahr- zeug beim Landeskriminalamt ausgesondert. Dieses Sonderschutzfahrzeug hat eine Laufleistung von ca. 400 000 km, auffällig hohe Reparaturkosten und ist deshalb nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Die Beschaffung des Neufahrzeugs ist also im Hinblick auf den beim Landeskriminalamt bestehenden Aussonderungsbedarf wirtschaftlich.
Zu 2: Die Abgabe des bislang vom Ministerpräsidenten benutzten Fahrzeugs an das Landeskriminalamt ist inzwischen erfolgt. Der Grund dafür war nicht die Nachfrage der betreffenden Zeitung, sondern die inzwischen vollzogene Aussonderung des unwirtschaftlichen Altfahrzeugs. Dieser Aussonderungsvorgang konnte erst nach dem Abschluß der Erprobungsphase des Sonderschutzfahrzeugs neuen Typs eingeleitet werden, wodurch sich die vorübergehende Standzeit ergab.
Den Sparzielen der Landesregierung entspricht es, daß der Bestand an kostenintensiven sondergeschützten Fahrzeugen insgesamt erheblich reduziert worden ist, und zwar von elf Fahrzeugen bis zum Jahr 1994 auf den aktuellen Stand von sieben Fahrzeugen.
Die in langwierigen Verhandlungen der Landesregierung mit den in Betracht kommenden Herstellern erreichte Möglichkeit eines Leasingverfahrens für die Sonderschutzfahrzeuge kommt den Sparzielen der Landesregierung entgegen, weil aufgrund des zweijährigen Nutzungszeitraums erheblich weniger Reparaturkosten anfallen und die Leasinggebühren, bezogen auf den üblichen Nutzungszeitraum, erheblich geringer sein werden als die Beschaffungskosten. - Vielen Dank.
Die Frage 2 stellt der Abgeordnete Herr Wolf von der Fraktion der FDVP. Es geht um die Aufbewahrung von Schußwaffen. Bitte schön.
1. Welche Mindestanforderungen erachtet die Landesregierung als ausreichend, um eine sichere Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schußwaffen und erlaubnispflichtiger Munition im gewerblichen wie auch im nichtgewerblichen Bereich zu gewährleisten?
2. In wie vielen Fällen wurden seitens der zuständigen Polizeibehörden im Land Sachsen-Anhalt im gewerblichen Bereich Auskünfte und/oder Beanstandungen über die sichere Aufbewahrung von Schußwaffen bzw. Munition gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 des Waffengesetzes getätigt und Anordnungen zur Durchsetzung der sicheren Aufbewahrung gemäß § 42 Abs. 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 3 des Waffengesetzes getroffen?
Für die Landesregierung antwortet in Vertretung des Ministers des Innern Frau Ministerin Schubert. Bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Wolf namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die Anforderungen sollten ein System von Vorgaben an baulich-technische Maßnahmen und Verhaltensvorschriften für den Waffenbesitzer darstellen, das Schußwaffen und Munition mit verhältnismäßigen Mitteln gegen unbefugten Zugriff sichert. Als Anmerkung hat mir mein Kollege Püchel dazu geschrieben: Die Frage betrifft das Waffenrecht, das in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt und in 14 Tagen im Bundesratsplenum zur Diskussion steht.
Zu 2: Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Fallzahlen vor. Zu den erfragten aufsichtlichen Maßnahmen werden keine Statistiken geführt. - Danke schön.
Frau Ministerin, eine Nachfrage meinerseits hat sich durch Ihre Antwort bereits erledigt. Jedoch bleibt eine Nachfrage übrig. Ich stelle sie wie folgt: Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, in wie vielen Fällen ein polizeilicher Schußwaffengebrauch durch von Betroffenen mitgeführte waffenscheinfreie und waffenbesitzkartenfreie Schußwaffen notwendig wurde?
Herr Abgeordneter, es ist ein Vertreter des Innenministeriums anwesend. Kann ich mich kurz mit ihm beraten?
Herr Abgeordneter Wolf, die Frage ist neu. Ich denke, wir sollten sie aufnehmen und schriftlich an das Innenministerium richten. Dann kommt eine entsprechende Antwort.
Die Frage 3 stellt die Abgeordnete Frau Wiechmann von der FDVP-Fraktion. Sie fragt nach dem Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit. Bitte.
1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, daß durch rechtliche Mißstimmigkeiten beim polizeilichen Einschreiten das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit beeinträchtigt wurde?
2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie die Bürger des Landes Sachsen-Anhalt die Polizei in ihrer fachlichen Kompetenz bewerten?
Für die Landesregierung antwortet nochmals in Vertretung des Ministers des Innern Ministerin Frau Schubert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anfrage der Abgeordneten Frau Wiechmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, daß durch rechtliche Mißstimmigkeiten beim polizeilichen Einschreiten das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit beeinträchtigt wurde.
Zu 2: Aussagen zur Einschätzung der Polizei durch die Bürgerinnen und Bürger sind naturgemäß nicht ohne weiteres möglich. Dies gilt vor allem, wenn diese hin- reichend repräsentativ sein sollen.
Ich kann mich hierzu lediglich auf eine Befragungsaktion stützen, die wir im Jahr 1996 durchgeführt haben. Das Ziel dieser Befragung war es, die Arbeit der Dienststellen noch besser auf die Bedürfnisse der Bürger abzustimmen. In dieser Befragung beurteilten 65,3 % der Befragten die Arbeit der zuständigen Polizeidienststelle mit „gut“ oder „sehr gut“. - Das war die Antwort des Kollegen Dr. Püchel.
Die Frage 4 stellt der Abgeordnete Herr Schomburg von der CDU-Fraktion. Er fragt nach der Dorferneuerung.
1. Hat die Landesregierung vor bzw. schon beschlossen, Dorfkirchensanierungsmaßnahmen aus der Förderung durch die Dorferneuerungsförderprogramme herauszunehmen, und welche Gründe sind bzw. waren für diese Entscheidung ausschlaggebend?
2. Hat die Landesregierung vor, diese Entscheidung durch andere Maßnahmen zu kompensieren und, wenn ja, durch welche?
Für die Landesregierung antwortet der Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Herr Keller. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Die Anfrage des Abgeordneten Herrn Schomburg beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.