Herr Präsident, da gibt es noch einen kleinen Streit. Ich denke, Sie sollten zunächst nur über die Ausschußüberweisung abstimmen lassen, denn es gibt unterschiedliche Auffassungen, ob die federführende Beratung im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder im Ausschuß für Raumordnung und Umwelt erfolgen soll.
Meine Damen und Herren! Ich lasse zunächst über die Überweisung in die drei genannten Ausschüsse abstimmen, ohne die Federführung festzulegen. Wer der Überweisung in die drei genannten Ausschüsse zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist es einstimmig so beschlossen.
Jetzt haben wir zwei Wünsche für die Federführung, zum einen den Wunsch nach federführender Beratung im Ausschuß für Raumordnung und Umwelt und zum anderen im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich lasse über die Federführung durch den Umweltausschuß abstimmen. Wenn dieser Vorschlag eine Mehrheit bekommt, ist alles klar. Bekäme dieser Vorschlag keine Mehrheit, dann wäre der Landwirtschaftsausschuß der für die Beratung federführende Ausschuß.
Wer dem Vorschlag, daß die Federführung im Umweltausschuß liegen soll, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung und einigen Gegenstimmen ist mit ziemlich großer Mehrheit der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt als federführender Ausschuß beschlossen worden. Damit, meine Damen und Herren, ist auch der Tagesordnungspunkt 10 abgeschlossen.
Meine Damen und Herren! Wir haben noch zwei Tagesordnungspunkte, zu denen keine Debatte vorgesehen ist. Ich würde gern diese beiden Tagesordnungspunkte noch aufrufen und Ihnen dann einen Vorschlag für das weitere Verfahren unterbreiten.
Die erste Beratung fand in der 36. Sitzung des Landtages am 10. März 2000 statt. Der Berichterstatter aus dem Ausschuß ist der Abgeordnete Herr Ernst. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In seiner 36. Sitzung am 10. März dieses Jahres hat der Landtag die Anträge zur federführenden Beratung in den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung in den Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport überwiesen. Der Ausschuß für Bildung und Wissenschaft hat sich dann in seiner 35. Sitzung am 22. März 2000 den beiden Anträgen zugewandt. Dabei ging es allerdings weniger um die inhaltliche Beratung als um eine Beratung darüber, wie mit den Anträgen umgegangen werden soll.
Da sich die Fraktionen der PDS und der SPD in der Landtagssitzung darauf verständigt hatten, den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in den Antrag der PDSFraktion einzuarbeiten, löste die erfolgte Überweisung
an den Bildungsausschuß einige Irritationen aus, zumal etliche Abgeordnete davon ausgegangen waren, daß der Landtag über die Anträge bereits beschlossen habe. Da dies jedoch nicht geschehen ist, sprach sich der Ausschuß letztendlich dafür aus, eine Beschlußempfehlung an den Landtag zu richten, um damit den Auftrag an die Landesregierung zur Fortführung der Konzeption auch formal erteilen zu können.
Die vorläufige Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft folgte inhaltlich der Verständigung zwischen den Fraktionen der PDS und der SPD.
Der Ausschuß für Bildung und Wissenschaft hat in seiner 36. Sitzung am 3. Mai 2000 mit 6 : 0 : 3 Stimmen die Beschlußempfehlung zu der Thematik an den Landtag verabschiedet, wobei die beiden Änderungsvorschläge des mitberatenden Ausschusses Berücksichtigung fanden.
Zum Schluß eine private sarkastische Bemerkung: Bürokratie ist an sich schon relativ langsam, aber wehe, wenn sie noch einen Fehler macht. Diese bürokratische Ehrenrunde hat immerhin vier Monate gedauert.
Vielen Dank. - Es war zunächst keine Debatte vorgesehen. Ich frage: Hat jemand trotzdem den Wunsch, dazu zu sprechen? - Dies ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer größeren Zahl von Stimmenthaltungen und auch bei Gegenstimmen ist diese Beschlußempfehlung mit Mehrheit angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 abgeschlossen.
Die erste Beratung fand in der 20. Sitzung des Landtages am 6. Mai 1999 statt. Berichterstatter zur Beschlußempfehlung ist der Abgeordnete Herr Bischoff. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag zum Thema „Maßnahmen zur Dopingbekämpfung im Sport“ der SPD-Fraktion wurde in der 20. Sitzung des Landtages am 6. Mai 1999 in den Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport überwiesen.
Dieser Ausschuß einigte sich in seiner 23. Sitzung am 10. Dezember 1999 darauf, eine Anhörung am 7. März 2000 durchzuführen. Dazu wurden der Landessportbund, der Olympiastützpunkt Halle/Magdeburg,
Vertreter des Instituts für Dopinganalytik und Sportbiochemie in Kreischa, der Autor der Lübecker Studie „Medikamentenmißbrauch im Fitneßbereich“ und der Vorsitzende der Antidopingkommission des Deutschen Sportbundes sowie Vertreter von Fitneßstudios einge- laden.
Das Ergebnis der Anhörung hier vorzutragen würde den Rahmen sprengen. Ich empfehle den interessierten Abgeordneten besonders die Lektüre der Ausführungen von Herrn Professor Dr. Müller, der gleichzeitig der Bundesbeauftragte für Dopinganalytik und verantwortlich für die Dopingkontrollen im Spitzensport ist.
Ich will im einzelnen jetzt nur die Schwerpunkte benennen. Es ging um das Verhältnis zwischen Breitensport und Spitzensport und den Mißbrauch des Dopings dabei, darum, welche strafrechtlichen Möglichkeiten bestehen und wo dort insbesondere in bezug auf die Hersteller Grenzen anzusetzen wären.
Es ging drittens verstärkt um die internationale Zusammenarbeit. Es soll auch eine Weltantidopingagentur geben, um die Kontrollen im Doping zu vereinheitlichen und die Kriterien zu erarbeiten, die für alle Länder gleichermaßen gelten sollen.
Es ging schließlich auch um den präventiven Bereich; denn die eigentliche Herausforderung für uns ist, dieses Thema im fächerübergreifenden Unterricht zu benennen und auch Weiterbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Trainerinnen und Trainer zu geben.
Es wurde auch darauf hingewiesen, daß es eine 100prozentige Sicherheit nicht geben kann. Herr Hildebrandt vom Olympiastützpunkt hat angemahnt, daß es eine Gleichbehandlung der Trainer und Trainerinnen in Ost und West geben soll. In bezug auf den Umgang mit Dopingverdacht sieht er eine große Ungleichbehandlung.
Es ging weiterhin um die Dopingkontrolle in privaten Fitneßstudios, die bedeutend schwieriger ist. Ein Appell hätte hier eher einen deklaratorischen Ansatz. Eine Aufklärung über die Wirkung und die gesundheitlichen Folgen wäre wichtiger. - Soweit in Kürze das, was schwerpunktmäßig in der Anhörung zutage getreten ist.
An der intensiven Diskussion beteiligten sich alle Ausschußmitglieder. Ich kann sicherlich für alle sprechen, wenn ich sage, daß diese Anhörung einen wichtigen Beitrag für die Bewußtseinsbildung in Sachen Doping gebracht hat. Für die weitere parlamentarische Arbeit wird jeder für sich und seine Fraktion genügend Anregung und Information gewonnen haben. Auch wenn einige der im SPD-Antrag formulierten Forderungen teilweise schon umgesetzt werden, empfiehlt der Ausschuß mit großer Mehrheit, dem Antrag unverändert zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Bischoff. - Eine Debatte war zunächst nicht vereinbart worden. Es gibt eine Anmeldung für einen Wortbeitrag vom Abgeordneten Schulze von der CDU-Fraktion mit der Zusage, seinen Redebeitrag zu Protokoll zu geben.
Herr Vorsitzender, so ist es. - Ich möchte nur eines noch kurz hinzufügen. Wir hatten von seiten der CDU-Fraktion zunächst zu Abschnitt II Nr. 1 Bedenken, Herr Bischoff, weil eigentlich alle Verbände, jedenfalls die des Landessportbundes, an der Dopingkontrolle teilnehmen. Aber es gibt auch andere Verbände, die außerhalb dessen existieren und nicht im LSB organisiert sind. Deswegen werden wir dem Antrag trotzdem zustimmen.
Die Beschlußempfehlung, die identisch ist mit dem SPDUrantrag, wird von den Sportvereinen und Sportverbänden sowie von den Sportlehrern in unserem Land bereits umgesetzt. Er ist quasi „unschädlich“.
In der Anhörung wurde von den Sportvereinen, Sportverbänden und Sportlehrern klipp und klar gesagt, daß sie selbst das größte Interesse daran haben, den Sport sauber und fair zu betreiben, und dies im Spitzen- und im Breitensport. Wir müssen als Politiker dem Wasser ja auch nicht ständig sagen, daß es von oben nach unten fließen soll. Das macht es auch so, ohne uns Politiker.
Daß es auch zukünftig schwarze Schafe geben wird, die sich mit der chemischen Keule einen unfairen Vorwärtsschub verpassen wollen, kommt leider immer wieder vor. Deshalb ist die Prävention weiter auszubauen und sind die Kontrollen ständig zu verfeinern und zu vervollkommnen. Auch dies ist in der Ausschußdiskussion, die man eigentlich im Wortlaut veröffentlichen könnte, deutlich gesagt worden.
Daß an den Schulen die Drogenprävention verstärkt werden soll, ist eine alte Forderung der CDU-Fraktion. Spätestens seit unserem Antrag zu Drogenpräventionslehrern und dem darauffolgenden Landtagsbeschluß erwarten wir ein Handeln des Kultusministers und eine erste Abrechnung der Umsetzung dieses Beschlusses im Landtag und vor Ort in den Schulen. Auch der Landesverband der Schulsportlehrer hat sich diesbezüglich positiv positioniert.
Deshalb befindet sich nach der plakativen Deklaration in Abschnitt I - gegen die ernsthaft kein Abgeordneter stimmen wird - Abschnitt II bereits voll in der Umsetzung. Aber die SPD wollte sich laut Herrn Bischoff nun „einmal informieren“. Nun weiß ich es.
Dieser Punkt ist eigentlich erledigt, wenn nicht eine politische Standortbestimmung zum eigenen Selbstverständnis das eigentliche Anliegen ist.