Nur, meine Damen und Herren und Herr Finanzminister, das alles sind Luftbuchungen, das alles ist Geld, das wir nicht haben, alles nur Kredite. Es gibt keine Überschüsse in diesem Lande.
Wer sich dies nicht ordentlich bestätigen läßt in Form der Rechnungslegung, der Rechnungsprüfung und der Entlastung für diesen Haushalt, der muß sich sagen lassen, daß wir große Befürchtungen haben, daß auch in zukünftigen Haushaltsjahren die Haushaltsdurchführung nicht in guten Händen liegt. Wenn das Parlament an dieser Stelle kein Stoppzeichen setzt, wenn das Parlament hier nicht aufpaßt, haben wir, ganz gleich, ob wir Regierung oder Opposition sind, bei der Kontrolle auch zukünftiger Haushaltslagen verloren.
Lassen Sie uns über Inhalte streiten, aber nicht über die Auslegung von Rechtsvorschriften. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch die Mitglieder der SPD-Fraktion wurden im Rahmen der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuß zahlreiche eigene Formulierungsvorschläge als Anträge eingebracht. Diese von der bisher im Rechnungsprüfungsausschuß geübten Praxis abweichende Verfahrensweise stieß auf das Unverständnis einzelner Abgeordneter, war es doch bisher üblich, Formulierungen zu suchen, die die Zustimmung aller Fraktionen fanden.
Bei der abschließenden Beratung über die Jahresrechnung im Finanzausschuß versuchten die Vertreter der CDU-Fraktion, diese Beratung mit Verfahrensfragen zu belegen und von der eigentlichen Sachdebatte abzulenken. Als dies nicht gelang, wurden vier Änderungsanträge gestellt. Diese liegen Ihnen heute erneut zur Beratung vor.
Durch zwei der Änderungsanträge sollte die „Kenntnisnahme“, die bisher im Beschlußvorschlag steht, in „zustimmende Kenntnisnahme“ umgewandelt werden. Dies lehnt unsere Fraktion ab, weil wir die Darstellung, die der Landesrechnungshof gemacht hat, und die darin enthaltenen Wertungen nicht in ihrer Gänze teilen.
Im Kernpunkt des Dissenses steht die unterschiedliche Bewertung des Schuldenstandes und der Auswirkungen des Defizits auf die folgenden Haushaltsjahre.
Der Bericht des Landesrechnungshofs zum Schuldenstand des Landes Sachsen-Anhalt wurde seitens unserer Fraktion zustimmend zur Kenntnis genommen. Wir erwarten von der Landesregierung, daß sie die begonnenen finanzpolitischen Konsolidierungsbemühungen verstärkt und auch in den nächsten Jahren konsequent fortsetzt.
Differenzen gab und gibt es hinsichtlich der Formulierung der Bewertung des Schuldenstandes. Meine Vorredner erwähnten dies bereits. Während dieser im Bericht des Landesrechnungshofs als besorgniserregend dargestellt wird, hat sich unsere Fraktion für die Formulierung „hohe Verschuldung“ ausgesprochen.
Letztlich fand das auch die Zustimmung der Mehrheit des Ausschusses. Ich meine, über die Höhe der Schulden gibt es keinen Dissens, allerdings über die Einschätzung, ob es nun eine besorgniserregende oder eine hohe Verschuldung ist.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit nachdrücklicher Unterstützung der SPD-Fraktion begonnen, die Nettoneuverschuldung kontinuierlich um 300 Millionen DM pro Jahr zu senken. Die Konsolidierungsbemühungen werden im übrigen vom Landesrechnungshof, wenn auch zaghaft, anerkannt.
Sicherlich gibt es insbesondere bei der Opposition unterschiedliche Vorstellungen über die Größe der Schritte, in denen die Absenkung der Neuverschuldung erfolgen
Aber auch wenn dies schwer ist, müssen wir zur Kenntnis nehmen, daß sich Sachsen-Anhalt nicht in einem luftleeren Raum befindet. Wie im Bericht des Landesrechnungshofes festgestellt, schränkt eine Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen die Konsolidierungsbemühungen erheblich ein. Dies schlägt sich insbesondere in hohen Rechtsverpflichtungen bei konsumtiven und wenig Spielraum bei investiven Maßnahmen nieder.
Gemäß der beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung soll die Neuverschuldung des Landes bis zum Jahr 2003 schrittweise auf 600 Millionen DM zurückgeführt werden. Nichts anderes haben wir auch letztlich durch Beschluß im Rechnungsprüfungsausschuß feststellen lassen. Ab dem Jahr 2005 soll aus der Sicht unserer Fraktion gänzlich auf eine Kreditaufnahme verzichtet werden.
Herr Scharf, Sie verwiesen auf unsere Bilanzbroschüre. Das tat bereits der Landesrechnungshof. Es ist schön, daß unsere Papiere gelesen werden. Sie können uns da, denke ich, auch beim Wort nehmen.
Meine Damen und Herren! Die von mir dargestellten Konsolidierungsbemühungen stellen zweifellos ein ehrgeiziges Programm dar. An der schmerzlichen Pille der Haushaltskonsolidierung führt jedoch kein Weg vorbei, wenn wir die Handlungsfähigkeit des Landes in der Zukunft bewahren wollen. Der richtige Weg ist mit der Verminderung der Neuverschuldung eingeschlagen. Nun gilt es diesen konsequent weiterzugehen.
Ein weiterer strittiger Punkt war die Auswirkung des Defizits 1998 auf die folgenden Haushaltsjahre. Die Darstellung des Sachverhalts im Landesrechnungshofbericht wurde von unserer Fraktion zur Kenntnis genommen. Die SPD-Fraktion sieht in dem vom Finanzministerium gewählten Verfahren keinen Verstoß gegen § 25 LHO und auch keinen Eingriff in die Budgethoheit des Parlaments. Die SPD-Fraktion erwartet, daß der Überschuß in Höhe von 110 Millionen DM zur Verringerung des Defizits 1998 verwendet wird und eine entsprechende Darstellung in der Haushaltsrechnung 1999 erfolgt.
Die Vorstellungen der Fraktionen bezüglich der ordnungsgemäßen Haushaltsdurchführung liegen nicht so weit auseinander, wie es angesichts der Darstellungen meiner Vorredner scheinen mag. Die im Bericht des Landesrechnungshofes getroffenen Aussagen und Forderungen finden weitestgehend die Zustimmung unserer Fraktion.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion! Die Anregungen des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Dr. Keitel möchte ich gern aufgreifen und für eine einstimmige Entlastung der Landesregierung werben. Dazu möchte ich das von mir bereits im Finanzausschuß unterbreitete Angebot erneuern und Sie bitten, sich der vorliegenden Beschlußempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie nicht anders zu erwarten, hält die Landesregierung von Sachsen-Anhalt die rote Laterne fester denn je in den Händen. Nach sechsjähriger Regierungszeit sind auch in der Haushaltsrechnung Spitzenwerte und Negativrekorde zu verzeichnen.
Das Land Sachsen-Anhalt hatte 1998 wie schon 1997 die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller Bundesländer. Bei dieser wichtigen finanzpolitischen Kennziffer entfernt sich Sachsen-Anhalt mit Siebenmeilenstiefeln von den anderen Bundesländern und damit auch besorgniserregend vom Durchschnitt. Konsolidierungsbemühungen dieser hilflosen Landesregierung sind wie üblich nicht erkennbar.
Im Haushaltsjahr 1999 und im ersten Halbjahr 2000 hat sich diese Entwicklung konstant fortgesetzt. Für das Sondervermögen des Landes Sachsen-Anhalt mußten erhebliche Kredite aufgenommen werden, die zur weiteren Verschuldung des Landes beitrugen. So wurde die Ablösung von Schulden der Mitteldeutschen Wasser und Abwasser GmbH Midewa in Höhe von 200 Millionen DM eine Kreditverpflichtung des Landes.
Meine Damen und Herren! Unter Einbeziehung aller Kredite ergibt sich für den Landeshaushalt Ende 2000 eine Verschuldung von sage und schreibe 26,7 Milliarden DM. Dies bedeutet eine Pro-Kopf-Verschuldung vom Säugling bis zum Greis in Höhe von 10 000 DM.
Im Abschlußbericht weist die Landesregierung zur Haushaltsrechnung für 1998 ein kassenmäßiges Defizit per saldo in Höhe von rund 219 Millionen DM aus. Im Gegensatz zu den Vorjahren konnte der Abschluß nach § 25 der Landeshaushaltsordnung nicht ausgeglichen gestaltet werden. In der freien Wirtschaft wären solche Leute schon längst gefeuert worden.
Meine Damen und Herren! So wird in Sachsen-Anhalt mit Steuergeldern umgegangen. Die Landesregierung muß künftig die Budgethoheit des Landtages einhalten. Es ist einfach absurd, für Rücklagen Kredite aufzunehmen und sie später als Überschüsse auszugeben.
Für die Landesregierung scheint es ein Perpetuum mobile im Bereich der Geldbeschaffung zu geben. Dieser Umgang der Landesregierung mit Steuermitteln manifestiert sich auf jeder Seite der Haushaltsrechnung. So wurde zum zweitenmal in der Hauptgruppe 4 - Personalausgaben - das Gesamtsoll um 100 Millionen DM überschritten. Zum zweitenmal hintereinander gab es 1999 eine Überschreitung um mehr als 100 Millio- nen DM. Mit Hilfe anderer Titel versuchte die Landesregierung, restriktive Regelungen auszuhebeln.
Meine Damen und Herren! So großzügig, wie die Landesregierung mit Ausgaben umgeht, tut sie es auch mit den Einnahmen. Die Landesregierung hat seit 1998 Forderungen an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, BvS, sowie an die Mitteldeutsche Wasser und Abwasser GmbH in Millionenhöhe, und nichts ist seither geschehen.
Weitere Höhepunkte der Landesregierung in der Haushaltsrechnung: Das ärmste Land Deutschlands leistet sich die meisten Beschäftigten im Landesdienst. Der
Personalbestand hat sich in den Landesgesellschaften seit 1992 von 380 auf 1 463 Beschäftigte - das ist der Stand 1998 - erhöht. Bei Stiftungen wie dem Kloster Michaelstein, den Franckeschen Stiftungen, der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz usw. erhöhte sich der Personalbestand gegenüber dem Jahr 1992 um 207 im Jahr 1998. Die Personalausgaben in den Ministerien sind seit 1992 von 140 Millionen DM auf 234 Millio- nen DM gestiegen, ohne daß damit eine Qualitätsverbesserung der Regierungsarbeit verbunden gewesen wäre.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Unter Beachtung so mancher kontroversen Diskussion über einzelne Prüfungsergebnisse, die uns der Landesrechnungshof jährlich vorlegt, sind die vorgelegten Jahresberichte für das Parlament und, ich denke, insbesondere für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten nicht nur hilfreich.
Die Ergebnisse sprechen für sich. Sie sind notwendig, um Ministerien und Behörden in der Landesverwaltung bei der Umsetzung des vom Landtag beschlossenen Haushaltes nicht nur zu kontrollieren, sondern sie auch in ihrer Arbeit zu qualifizieren. Ich sage das ganz bewußt, weil ich im Rechnungsprüfungsausschuß doch so manches Mal den Eindruck gewinne, daß mancher Streiter dies einfach nicht so sehen will.
Im Finanzausschuß, insbesondere im Rechnungsprüfungsausschuß, besteht zwischen den Fraktionen, dem Landesrechnungshof und der Landesregierung Konsens darüber, daß diese haushaltsrechtlich geforderten Prüfungen als ein Instrument verstanden werden, um die festgestellten Mängel zu beseitigen und um vor allem dafür zu sorgen, daß dem Haushaltsgesetz und der Haushaltsordnung durch sparsamsten Umgang mit allen öffentlichen Mitteln Rechnung getragen wird.
Auch wenn die heute vorgelegte Beschlußempfehlung zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1998 auf geprüften Vorgängen basiert, die zum Teil über zwei Jahre zurückliegen, muß festgestellt werden, daß mit dieser Vorlage nicht nur Hinweise und Empfehlungen gegeben wurden. Vielmehr wird damit auch zum Ausdruck gebracht, daß in nicht wenigen Punkten bereits konkrete Schlußfolgerungen in den zurückliegenden parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2000 gezogen und getroffene Empfehlungen umgesetzt wurden. Das möchte ich anmerken.
Zu drei konkreten Problemen noch folgendes: Erstens. Es gab in bezug auf die Bewertung der Entwicklung der Verschuldung - wie auch von den Vorrednern zu hören war -, in bezug auf Kredite in Sondervermögen und in bezug auf die Nettoneuverschuldung unterschiedliche Standpunkte und dementsprechend auch unterschied- liche Schlußfolgerungen.