Der Juso-Vorsitzende Mikfeld sagte dazu: „Schröder ist der erste Kanzler, der kein Bild von der Gesellschaft hat und Politik nach Lust und Laune macht.“
Meine Damen und Herren! Die erneute Diskussion um den Ladenschluss ist ein sehr schönes Beispiel für Schröder‘sche Politik. Erst fordert er die Länder auf, Vorschläge zu einer Überarbeitung des Ladenschlussgesetzes zu machen. Die Schwierigkeiten der Meinungsbildung in diesem komplizierten Gebiet liegen auf der Hand, sodass sich die Vertreter von Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein der Initiative der Staatssekretäre nicht angeschlossen haben.
Schröder lässt die Diskussion lange Zeit einfach laufen, um dann in einem Gespräch mit den DGB-Gewerkschaften bei dem Versuch, einen Rentenkonsens zu finden, dies so nebenbei als Stimmungsverbesserer anzubieten: Wir machen nichts auf diesem Gebiet! - Damit lässt er eine Diskussion, die er erst angefacht hat, einfach wieder einziehen. Von den SPD-Politikern hier wird wortreich kundgetan, dass man eigentlich im Moment nicht darüber sprechen müsse.
Der SPD-Ministerpräsident Wolfgang Clement hat nun die undankbare Aufgabe, die SPD-Reihen neu zu ordnen, wobei natürlich bei einem Kanzler Schröder keiner richtig weiß, wo die Linie eigentlich ist. Der arme Kerl muss das aber machen. Und die kleine Landesregierung Sachsen-Anhalt versucht es dem Schröder gleichzutun.
Meine Damen und Herren! Das elende Gezerre um Sonderöffnungszeiten nach dem Ladenschlussgesetz, um Beantragungen, die in Sachsen-Anhalt genehmigt werden, lässt doch jeden, der an Recht und Gesetz glaubt, verzweifeln,
aber, Frau Dr. Kuppe, weniger am Gesetz, sondern daran, dass Regierungshandeln in Sachsen-Anhalt in dieser Frage überhaupt nicht erkennbar ist.
- Ja, gesetzestreu. Gesetzestreu heißt, dass das Regierungspräsidium in Magdeburg anders entscheidet als das in Halle.
(Beifall bei der CDU und bei der FDVP - Zustim- mung von Frau Krause, PDS, und von Frau Ro- gée, PDS)
Ich kann Frau Rogée an dieser Stelle verstehen, dass sie diese Gesprächsrunden - so nenne ich es jetzt einmal - satt ist; andere sagen, das sei Gequassel. Im Sommer habe ich es noch deutlicher gesagt. Sie sagen immer nur, worüber Sie sich unterhalten. Kein Mensch weiß, was Sie wollen.
Es kommt noch etwas dazu: Man weiß auch nicht, wer für die Landesregierung spricht. Sie, Frau Dr. Kuppe, sprechen sich natürlich für die Schutzinteressen der Arbeitnehmer aus, die gewahrt werden müssten. Vor Gremien der IHK oder bei den großen Handelsunternehmen spricht man ganz anders. Da ist man die Liberalisierung selber. Wenn Wirtschaftsminister Gabriel auftritt, hat er gar nichts dagegen, rund um die Uhr einkaufen zu können. Dies sei seine persönliche Lebensart; nur leider sähen manche nicht ein, dass die Gesetze endlich so liberalisiert werden müssten, dass alle zufrieden seien.
Herr Kühn, an einer Stelle waren wir uns beim letzten Mal, als wir die Aktuelle Debatte geführt haben, zum Glück einig; und ich bin froh, dass an einer Stelle ein gewisser gesellschaftlicher Konsens eingetreten ist. Wir als C-Parteien haben gemeinsam mit den Kirchen vehement dafür gekämpft, dass der Sonntag aus dieser elenden Diskussion herausgenommen wird.
Dafür waren auch Sie, Herr Kühn. Ich habe mich gefreut, dass die Übereinstimmung bis weit in Ihre Reihen hineingeht. Das ist im Moment Commonsense, den wir vor einem Jahr noch nicht hatten. Ich denke, das ist ein hohes Gut.
Wir brauchen das Allee-Center zur Belebung der Innenstadt; wir brauchen das Allee-Center aber nicht, um das Kulturgut Dom zu dominieren oder zu vertreiben. Diesbezüglich müssen wir wissen, was wir wollen. Wir sind ein kulturvolles Land und Kommerz ist nicht alles.
Ganz kurz zu den Positionen der CDU. Sie sind in dieser Frage relativ klar. Montags bis freitags sollten wir möglichst wenig regeln. Ob wir 20 Uhr oder 24 Uhr in das Gesetz schreiben, wird fast nichts verändern. In dieser Hinsicht hat sich die Sache eigentlich geklärt. Da brau
chen wir uns auch nicht gegenseitig heiß zu machen. Frau Rogée sagt in internen Diskussionsrunden auch, dass sie in dieser Frage nicht die Schwierigkeiten sieht.
Schwierigkeiten ergeben sich beim Sonnabend, meine Damen und Herren. Darüber müssen wir uns ernsthaft unterhalten. Es nützt nichts, von Arbeitnehmerinteressen zu reden und ein Transparent vor sich herzutragen, dass wir für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind, wenn wir wegschieben, dass die meisten Verkäuferinnen Frauen sind,
und zwar Frauen mit Kindern. Das dürfen wir nicht vergessen. Das sage ich in diesem Raum ganz deutlich.
Wenn mich jetzt jemand daran erinnert, dass man das auch einigen CDU-Leuten sagen sollte, sage ich: Das sage ich auch unseren CDU-Leuten laufend. Da kommt nicht nur Freude auf.
Wir müssen wissen, was Kultur ist, wir müssen wissen, was Kommerz ist, und wir müssen die Grenzen ziehen. Wir müssen wissen, wer in diesem Land die Verantwortung trägt, wer die Rechtsaufsicht hat und wer die Gesetze macht. Die sitzen dort, die sitzen dort und die machen gar nichts. Die sagen nur: Wir sind liberal, wir sind für Schutz, wir sind für gar nichts. Das ist Schröder‘sche Beliebigkeitspolitik und die muss an dieser Stelle einmal gegeißelt werden.
Es müssen Regelungen getroffen werden, die über den Tag hinausgehen. Das Thema ist viel zu wichtig, als dass man damit jedes Jahr im Sommer das Sommerloch füllen sollte. - Vielen Dank.
(Unruhe - Herr Bischoff, SPD, an die CDU-Frak- tion gewandt: Wir sind nicht daraus schlau ge- worden! - Herr Dr. Bergner, CDU: Sehr viel präzi- ser als Ihre Minister!)
Die Debatte zum Thema Ladenschlussgesetz wird mit dem Beitrag der Abgeordneten Frau Helmecke beendet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihr Standpunkt, meine Damen und Herren von der linksextremen PDS, das Ladenschlussgesetz in Gänze zu erhalten, gleicht, sagen wir es einmal so, dem Versuch, im luftleeren Raum zu atmen. Sie werden nicht aufhalten können, was zwischenzeitlich auf diesem Gebiet seitens der Europäischen Union in Gang gesetzt wurde. Aber darum geht es auch bei dieser Erwiderung nicht.
Ihr Antrag scheint der Mottenkiste entnommen zu sein. Erhalten werden kann doch nur etwas, was einer Veränderung unterstellt werden soll oder einer Änderung
Zunächst einmal scheint Ihnen nicht klar zu sein, unter wessen Kompetenz die Änderung des Ladenschlussgesetzes fällt. Der Landesgesetzgeber ist es jedenfalls nicht. Nach den Artikeln 72 und 74 Abs. 1 Nr. 11 des Grundgesetzes unterliegt das Ladenschlussgesetz als Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung der Änderungskompetenz des Bundes; denn der Bund hat für den genannten Bereich von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht. Der Landesgesetzgeber hat keine Kompetenz zur Novellierung des Ladenschluss- gesetzes.
Der Bund denkt nicht im Traum daran, das Ladenschlussgesetz gegen den Willen der Gewerkschaften einer Änderung zu unterziehen. Diese Information hätten Sie der Presse entnehmen und die Aktuelle Debatte darauf ausrichten können. Aktualität, meine Damen und Herren von der PDS, bedeutet Gegenwartsbezogenheit, bedeutet Bedeutsamkeit für die unmittelbare Gegenwart. Schlagen Sie im Duden unter A nach.
- Bleiben Sie ruhig. Niemand hat ein Interesse daran, Ihnen Ihr Lieblingsspielzeug wegzunehmen. Das Ladenschlussgesetz wird bis auf weiteres seinen derzeitigen Bestand aufweisen.
Meine Damen und Herren! Sie sehen keinen triftigen Grund, das Ladenschlussgesetz im Hinblick auf eine Ausweitung der Öffnungszeiten zu novellieren. Wir sehen ebenfalls keinerlei triftige Gründe. Diese Gründe beziehen sich aber nicht auf die Novellierung, sondern auf die Überflüssigkeit der anberaumten Aktuellen Debatte über den Erhalt des Ladenschlussgesetzes. Nehmen Sie sich doch bitte der Sachthemen an, die eine Aktuelle Debatte rechtfertigen würden.
Solche Themen könnten unter anderem sein: Die Verschwendung von öffentlichen Geldern im Zusammenhang mit dem Kauf eines Grundstückes für die Landesvertretung in Berlin, sprich „Möwe“, die Ansiedelung von Industrieobjekten im Lande Sachsen-Anhalt, die allgemeine Arbeitsmarktlage