- Meine Damen und Herren, ich kann die Sitzung gern unterbrechen, wenn Sie das Bedürfnis danach haben.
Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Antrag wurde in der 24. Sitzung des Landtages am 19. Ju- ni 1999 in die Ausschüsse überwiesen. Federführend war der Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport, mitberaten hat der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Der Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport beschloss, eine Anhörung von Expertinnen und Experten durchzuführen, sowohl zum Fortgang der Reform des Bundeserziehungsgeldgesetzes als auch zu Möglichkeiten der Einbindung des Projektes „Erziehungsgehalt 2000“ des Deutschen Arbeitskreises für Familienhilfe.
Diese Anhörung fand am 14. April 2000 statt. Es waren unter anderem Vertreter und Vertreterinnen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Frauen, des Deutschen Familienverbandes, des Instituts für Sozialökologie und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung anwesend.
Die anwesenden Abgeordneten wurden in den Inhalt und den Fortgang der Reformabsichten der Bundesregierung zum Bundeserziehungsgeldgesetz eingeführt und mit den Intentionen des Konzeptes „Erziehungs- gehalt 2000“ vertraut gemacht.
Die Schwerpunkte waren die erweiterte Einführung des Rechts auf Teilzeit für Eltern, die Möglichkeit für Müt- ter und Väter, Erziehungsurlaub zeitgleich in Anspruch zu nehmen, und die Budgetierung des Erziehungsgeldes bei einer einjährigen Inanspruchnahme. Anspruchsberechtigte sollen 900 DM Erziehungsgeld erhalten, sofern sie nur ein Jahr Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen.
Kritisiert wurde sowohl von den Expertinnen und Experten als auch von einigen Abgeordneten der CDU-, der PDS- und der SPD-Fraktion, dass damit wohl auf Kosten der Familien gespart werden solle, da das Erziehungsgeld zwar auf 900 DM erhöht werden solle, somit aber nicht die volle Höhe des Erziehungsgeldes bei einer Inanspruchnahme von zwei Jahren Erziehungsurlaub erreichen würde.
Darüber hinaus kritisierte die PDS-Fraktion, dass es der Bundesregierung offensichtlich an Mut fehle, auch das Recht der Väter auf Erziehungsurlaub zu stärken. Die Neuregelungen ließen nach Ansicht der PDS eher nicht vermuten, dass der Ansturm der Väter ein schier unübersichtliches Maß annehmen würde.
Anzumerken wäre, dass der Antrag zu einer Zeit gestellt wurde, zu der auf Bundesebene noch kein Entwurf öffentlich vorlag. Andererseits ist zwischenzeitlich die Möglichkeit der Einflussnahme der Landesregierung auf das Gesetzgebungsverfahren auch nicht mehr vor- handen.
Für die CDU-Fraktion war das der Grund zu beantragen, den Antrag für erledigt zu erklären. SPD und PDS waren ihrerseits der Meinung, der Landtag solle sich in jedem Falle zu einem politischen Vorhaben dieser Dimension positionieren.
Die mehrheitliche Position des Ausschusses liegt Ihnen in Form der Beschlussempfehlung vor. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit des Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Herzlichen Dank für die Berichterstattung. - Meine Damen und Herren! Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Wünscht trotzdem jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/3370; das ist die Beschlussempfehlung. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer ganzen Reihe von Gegenstimmen wurde der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt. Wir haben den Tagesordnungspunkt 14 damit erledigt.
Meine Damen und Herren! Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich darauf hinweisen, dass wir recht gut im Zeitplan liegen. Ich sehe aber auch, dass sich die Reihen schon gelichtet haben. Ich mache trotzdem den Vorschlag, dass wir, wenn Sie keinen Einwand dagegen erheben, den Tagesordnungspunkt 22 - hierzu ist keine Debatte vorgesehen - vom morgigen Vormittag auf heute vorziehen und abarbeiten. Damit würden wir etwas Zeit gewinnen. - Es gibt keinen Widerspruch. Somit verfahren wir so.
Die erste Beratung fand in der 5. Sitzung des Landtages am 16. Juli 1998 statt. Ich bitte Kollegen Kuntze, als Berichterstatter das Wort zu nehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin, Sie haben es gerade gesagt. Tatsächlich war die erste Beratung des Antrages im Jahr 1998. Damit dürfte dieser Antrag auf jeden Fall zumindest auf das Interesse von Parlamentshistorikern treffen.
Wir haben es fertig gebracht, nach der Überweisung in den Ausschuss in einen zweistelligen Bereich zukommen, was die Anzahl der Beratungen angeht. Auch das ist rekordverdächtig. Deshalb biete ich Ihnen an, den Bericht, der diesen ganzen Ablauf schildern würde, zu Protokoll zu geben, wenn Sie einverstanden sind.
Wie Sie der Beschlussempfehlung in der Landtagsdrucksache 3/3436 entnehmen können, schlägt Ihnen der federführende Ausschuss für Recht und Verfassung unter Mitberatung der Ausschüsse für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport sowie für Inneres zahlreiche Änderungen gegenüber dem Ursprungstext vor. Die augenfälligste Änderung ist bereits die Ersetzung der bisherigen Überschrift „Sofortprogramm gegen dramatisch angestiegene Drogenkriminalität“ durch die Überschrift „Programm gegen angestiegenen Drogenkonsum und Drogenkriminalität“. Inhaltlich hat es eine Verschiebung zu einer stärkeren Betonung präventiver gegenüber repressiven Maßnahmen gegeben.
Der federführende Rechtsausschuss hat sich erstmals in seiner Sitzung am 10. September 1998 mit dem CDU
Dieser Aufforderung ist die Landesregierung in der Ausschusssitzung am 15. Oktober 1998 nachgekommen. Dort haben insbesondere das Innen-, das Justiz- und das Sozialministerium ausführlich vorgetragen.
In der Sitzung am 19. November 1998 hat die SPDFraktion einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser erschien aus unterschiedlichen Gründen weder den Vertretern der CDU-Fraktion noch denen der PDS-Fraktion zustimmungsfähig zu sein. Um ein breites Einvernehmen erzielen zu können, wurde deshalb die Beratung über eine vorläufige Beschlussempfehlung vertagt.
In der Ausschusssitzung am 28. Januar 1999 wurde auf Antrag der PDS-Fraktion der inzwischen auch protokollarisch festgehaltene Bericht der Landesregierung mit acht Jastimmen bei zwei Stimmenthaltungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine vorläufige Beschlussfassung über den Antrag wurde jedoch aus den bereits genannten Gründen erneut vertagt.
Am 18. März 1999 kam der Rechtsausschuss auf Antrag der PDS-Fraktion überein, eine Anhörung mit Sachverständigen, Vereinen und Verbänden zum Thema „Zu Erfahrungen einer Politik der verstärkten Prävention und Vermeidung von Sucht und Drogenkonsum“ aus Anlass des Antrages durchzuführen. Diese Anhörung fand unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse am 27. Mai 1999 statt.
Wegen der umfangreichen und langwierigen Beratungen über die Neustrukturierung der Amtsgerichte wurde die Diskussion über den vorliegenden Antrag erst wieder am 13. April diesen Jahres aufgenommen. In dieser Sitzung wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung einstimmig verabschiedet, die einen Kompromiss zwischen dem CDU-Antrag und dem SPD-Änderungsantrag darstellt und in weiten Teilen mit der jetzt vorliegenden endgültigen Beschlussempfehlung übereinstimmt.
In der Sitzung des Rechtsausschusses am 7. Juli 2000 wurde schließlich unter Berücksichtigung der Empfehlungen der mitberatenden Ausschüsse die Ihnen nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung mit acht Jastimmen der Vertreter von SPD und CDU beschlossen. Die PDS-Vertreter versagten in der Schlussabstimmung ihre Zustimmung, weil nach ihrer Auffassung die Frage einer effektiven Drogenprävention mit Elementen einer Kriminalitätsbekämpfungspolitik unzulässig vermengt werde.
Der Beifall und das Fehlen eines Widerspruches deuten an, dass das so gestattet wird. Damit wird die Bericht- erstattung in das Protokoll aufgenommen.
Wir kommen jetzt zur Debatte. Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion in der Reihenfolge SPD, FDVP, PDS, DVU-FL und CDU zu führen. Zunächst erteile ich jedoch für die Landesregierung Ministerin Frau Schubert das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn das Thema Drogenkriminalität grundsätzlich Besorg- nis erregend ist, freue ich mich, dass nunmehr eine konsensfähige Beschlussempfehlung vorliegt, die den Schwerpunkt bei der Bekämpfung von Drogenkonsum und Drogenkriminalität auf die Prävention legt, den notwendigen Aspekt der tatnahen Strafverfolgung jedoch
nicht außer Acht lässt. Das entspricht auch der Zielstellung der Landesregierung. Auch in dem im Auftrag des Rechtsausschusses vorgelegten Sachstandsbericht der Landesregierung zur Bekämpfung der Drogenkriminalität in Sachsen-Anhalt ist dies sehr deutlich zum Ausdruck gekommen.
Der Schwerpunkt bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität ist auf den Ausbau langfristig angelegter Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe zu legen. Im Vordergrund stehen hierbei primärpräventive Strategien, die die Lebenskompetenz der Jugendlichen steigern und ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern sollen, um sie zu befähigen, die Gefahren des Drogenkonsums zu erkennen und zu meiden.
Eines möchte ich an dieser Stelle aber ganz klar herausstellen: Nicht nur der bewusste Umgang mit legalen Drogen muss vermittelt werden, vielmehr sehe ich ein wesentliches Ziel in der Vermittlung auch darin, mit dem Leben ohne Drogen umzugehen. Ich denke, dass gerade dieser Aspekt in der Debatte um die Bekämpfung von Drogenkonsum und Drogenkriminalität oftmals zu kurz kommt.
Drogen, deren schädlicher Konsum zu sozialem Abstieg und zu gesundheitlichen Einschränkungen führt, müssen vorrangig betrachtet werden. In Sachsen-Anhalt ist dies vornehmlich der Alkohol, nicht die illegalen Drogen. Angesichts von 120 000 bis 140 000 alkoholabhängigen Menschen in diesem Land hat die Landesregierung als Gesundheitsziel die Reduzierung des Verbrauchs und der Auswirkungen des Konsums legaler Suchtmittel definiert. Eine Kriminalisierung von Drogenkonsumenten ist allerdings abzulehnen. Es gilt das Prinzip Therapie vor Strafe. Nicht jeder, der drogenabhängig ist, ist auch kriminell.
Drogenpolitiken, die vornehmlich auf repressiven Grundsätzen aufbauen, sind nachweislich gescheitert, so beispielsweise in den USA, die die höchsten Prävalenzraten haben und deren Gefängnisse mit Drogenabhängigen und mit Drogenkonsumenten überfüllt sind.
Mit ähnlich fatalen Folgen war Gleiches in Frankreich und auch in der Bundesrepublik zu beobachten. Die Anzahl der Drogentoten ist in Deutschland kontinuierlich angestiegen; das Angebot an Drogen, das repressiv bekämpft werden sollte, hat sich nicht verändert. Stattdessen ist das Gegenteil eingetreten. Die Preise für Kokain und für Heroin sind gefallen und das Angebot ist nunmehr flächendeckend.