(Zustimmung bei der CDU - Beifall bei der FDVP - Frau Mittendorf, SPD: Oho! - Frau Fischer, Leuna, SPD: So ein Quatsch! - Herr Wolf, FDVP: Rote Kaserne!)
Eine Mutter schrieb uns, dass bei Erwachsenen eine ähnliche Zwangsbetreuung wohl nur im Strafrecht oder im Vollzug möglich wäre.
An dieser Stelle will ich einmal erwähnen, dass Sie sich wahrscheinlich täuschen, wenn Sie glauben, dass die Elternschaft als Ganzes hinter Ihrem Gesetzentwurf steht.
Vielmehr hat sich Ihr Vorhaben zu den meisten Eltern noch gar nicht herumgesprochen. Das hängt auch damit zusammen, dass weder die Landesregierung noch manche Medien einen Anlass sahen, über die geplante Grundschule mit festen Öffnungszeiten rechtzeitig zu informieren. Erst seit kurzem erreichte uns eine Vielzahl von Zuschriften, in denen fast ausnahmslos Empörung über den Anwesenheitszwang artikuliert wurde.
Mit der ausdrücklichen Ausdehnung der Schulpflicht auf eine interne nichtschulische Betreuung gehen Sie einen Schritt, der nicht nur pädagogisch unbegründet und politisch instinktlos ist,
sondern uns verfassungsrechtlich so zweifelhaft erscheint, dass wir eine juristische Prüfung seiner Zulässigkeit vornehmen lassen werden.
Dies betrifft sowohl Artikel 11 unserer Landesverfassung - entsprechend Artikel 6 des Grundgesetzes -, wonach die Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht ist, als auch Artikel 26 der Landesverfassung, nach dem dieses Recht und diese Pflicht bei der Gestaltung des Erziehungs- und Schulwesens zu berücksichtigen sind.
Herr Minister, Sie sagen, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot auf freiwilliger Ebene könnte man organisatorisch nicht bewerkstelligen.
Meine Damen und Herren! Das Argument „geht nicht“ ist da besonders schwach; denn woanders geht es sehr wohl. In Baden-Württemberg bieten in diesem Schuljahr rund 70 % aller Grundschulen eine so genannte verlässliche Grundschule an. Dort ist ebenfalls ein Unterrichts- und Betreuungsangebot von 5,5 Stunden täglich vorgesehen, allerdings nach dem Schulschluss gegen Mittag auf freiwilliger Ebene.
Was soll eigentlich der positive Ertrag für die Kinder aus dieser verlängerten Anwesenheitspflicht sein? Mehr Unterricht soll, so hieß es bisher immer, nicht stattfinden. Man könnte also höchstens hoffen, dass dieser Unterricht kindgerechter strukturiert würde. Wir befürchten allerdings, dass in der Praxis kaum mehr als ein Zwangsmittagessen in der Schule herauskommen wird.
Wenn Sie danach zur Wahrung des Scheins vielleicht noch ein wenig Unterricht zur Verdauung abhalten, ist auch das alles andere als der große Wurf.
Jawohl, ich komme zum Schluss. - Der Kultusminister hebt gern die Vorzüge seines Modells gegenüber der Betreuungssituation in anderen Ländern, vor allem in Westdeutschland, hervor,
den eigentlich erforderlichen Nachweis bleibt er aber schuldig, nämlich den Nachweis dafür, warum die vorgesehene Zwangsbetreuung besser sein soll als das bisher in diesem Lande vorhandene und vorgesehene Betreuungsangebot mit Rechtsanspruch.
Die CDU-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf vehement ab. Wir fordern, die Schlussabstimmung über das Ge
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es gleich auf den Punkt zu bringen: Wir lehnen den Vorstoß der Landesregierung zur Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten in Sachsen-Anhalt ab. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf grundsätzlich ab, auch deshalb, weil die Eltern über die vorgesehene gravierende Entwicklung der Grundschulen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend informiert worden sind.
Besonders den Eltern muss die Möglichkeit gegeben werden, sich selbst in diese Entwicklung einzubringen. Wenn den Kindern altersadäquat nur bis 13 bzw. 14 Uhr Unterricht erteilt werden soll, so stellt sich die Frage: Was machen sie danach? Eltern sollten darauf vertrauen können, dass ihre Kinder auch nach Schulschluss im Schulhort gut aufgehoben sind. Denn wenn es nach dem Willen der Landesregierung ginge, so wäre das Hortgesetz in Sachsen-Anhalt zum 1. August 2001 zum Untergang verurteilt. Die Eltern möchte ich sehen, welche dann noch mit ruhigem Gewissen bis zum frühen Abend arbeiten können, wenn die Kinder möglicher- weise auf der Straße sind.
Betreuung wird in diesem Gesetzentwurf als pädagogisches Konzept verkauft, Beaufsichtigung als pädagogische Reform. Ich frage mich: Wem eigentlich sollen diese festen Öffnungszeiten dienen, den Kindern, den Eltern oder den Einsparungen der Landesregierung durch diesen Gesetzentwurf? - So kann das nicht funktionieren, meine Damen und Herren. Ich kann nicht sehen, wo durch diesen Gesetzentwurf effektiv etwas für unsere Kinder getan werden soll. Schule und Hort arbeiten bereits jetzt schon nicht mehr miteinander, sondern gegeneinander, wie sich auf der letzten Versammlung des Hortes meines Sohnes herausgestellt hat.
Es ist ein Trugschluss anzunehmen, der Unterricht werde immer einfacher und die Probleme seien mit immer einfacheren Maßnahmen zu lösen. Was wir sehen, sind zu erwartende Erhöhungen der Elternbeiträge und eine Verschlechterung der Lernqualität für unsere Kinder. Warum denkt die Landesregierung nicht einmal darüber nach, an sich selbst zu sparen, zum Beispiel an Diäten, Ministerbezügen, Beamtenbezügen, Staatskarossen
und an sonstigen Prunkbauten. Damit würden die Poli- tiker endlich einmal ein positives Signal setzen.
Aber es ist leider so, dass sich die Kinderunfreundlichkeit in unserem Land von der Bundesregierung bis zu den Landesregierungen fortsetzt.
Werte Abgeordnete! Kinder sind die Zukunft eines jeden Staates und gerade deshalb dürfen wir an ihnen nicht sparen. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf nebst Beschlussempfehlung stellt eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für kommende Konstellationen dieses Landtages dar.
Sachsen-Anhalt wiederholt wie so manches Entwicklungsland unbeirrt die Fehler der entwickelten Länder. Wovon sich andere abwenden, das wird hier zum Hit. Das ist der hiesigen Bildungspolitik innewohnend; denn hinten ist in Sachsen-Anhalt leider vorne.
Eine Generation von Eltern und Kindern als Manövriermasse in den Experimenten der Landesregierung zu verwenden geht in das Geschmacklose hinein.
Da helfen auch keine inszenierten Anhörungen im Landtag, weil die vollautomatischen Zustimmungserklärungen der abhängigen Eingeladenen
Kritische und ablehnende Stimmen von Verbänden, von Eltern, aber ebenso von Lehrern werden abgeschmettert. Lehrer im Dienst vertreten ganz andere Meinungen als die Lehrer a. D. im Ausschuss. Denn wen interessieren in dieser Landesregierung schon die berechtigten Zweifel und Kritiken der Eltern, aber vor allem auch die der Kinder, wenn man im Land Sachsen-Anhalt nun endlich umsetzen kann, was man als Altachtundsechziger in anderen Ländern mittlerweile aufgeben musste?
Sachsen-Anhalt kann so mit der Schulpolitik zum letzten Reservat gescheiterter grüner und altlinker Experimente werden.