Protokoll der Sitzung vom 25.01.2001

Einige Anmerkungen noch zum Selbstbefassungsrecht und zur Arbeit des Ausschusses über Landesgrenzen hinweg: Die Geschäftsordnung des Landtages sieht in § 14 Abs. 3 die Möglichkeit der Selbstbefassung der Ausschüsse vor. Einige Male machten wir davon Gebrauch. Petitionsausschussmitglieder waren der Auffassung, dass eine Beschwerde, auch wenn sie zurückgezogen worden ist, im Einzelfall mehrere betreffen könne. Deshalb haben wir sie behandelt.

Als Beispiel sei genannt: Wer als privater Häuslebauer mit den Baumaßnahmen, und sei es auch nur durch den Kauf von Material, vor der Fördermittelauszahlung beginnt, dem werden die finanziellen Zuwendungen wieder entzogen. Welche katastrophalen Folgen das für die Betroffenen im Einzelfall hat, brauche ich nicht näher zu erläutern. Um solchen Folgen vorzubeugen, haben wir das Bauministerium gebeten, ein verständliches Beiblatt zum Fördermittelantrag zu erstellen, welches zeitnah vorliegen soll.

Individueller Handlungsbedarf war unter anderem auch im Zuge der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung gegeben. Bereits in der Eingangsbestätigung wird auf die kommunale Zuständigkeit verwiesen und der demokratische Weg der Mitbestimmung und Entscheidungsfindung aufgezeigt.

Immer wieder erreichen den Petitionsausschuss Begehren von Asylbewerbern, deren Status mittelbar oder unmittelbar durch Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bestimmt wird. Der Präsident dieses Amtes lud zur Klärung von Verständigungsfragen in diesen Angelegenheiten im Juni des vergangenen Jahres nach Nürnberg ein.

Des Weiteren nahm die Ausschussvorsitzende im September 2000 an einer Tagung der Petitionsausschüsse der neuen Länder teil. Hier wurden speziell Themen des Beitrittsgebietes diskutiert. Diese Tagung soll in einem Rhythmus von zwei Jahren durchgeführt werden und erwies sich als nützliche Bereicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Als hilfreich erweist sich auch die Zusammenarbeit des Petitionsausschusses auf internationaler Ebene. Seit Februar 2000 sind wir Mitglied des europäischen Ombudsmanninstitutes.

In einem konkreten Fall, der den Ausschuss zurzeit sehr beschäftigt, erhielten wir völlig unkompliziert und unbürokratisch Amtshilfe aus der Schweiz.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. An sachdienlichen Hinweisen sind wir interessiert und bedanken uns dafür schon im Voraus. Das politische Frühwarnsystem hat gezeigt, wo Bürgerinnen und Bürgern der Schuh klemmt. Daran und damit zu arbeiten heißt Vertrauen in die Politik zu stärken und für Demokratie zu werben. Nur so werden wir dem hohen Rang des Petitionsrechtes gerecht. - Ich darf mich für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit bedanken.

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Knöfler. - Im Ältestenrat wurde dazu keine Debatte vorgesehen. Gibt es zu den Ausführungen trotzdem Wortmeldungen? - Wenn das nicht der Fall ist, kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Wer der Drs. 3/4094 und damit auch der Berichterstattung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann ist das einstimmig angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 6 abgeschlossen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule am Rathaus in Dessau unter uns begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Beratung

Strombaumaßnahmen im und am Flusssystem Elbe

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/4070

Der Antrag wird von dem Abgeordneten Herrn Czeke eingebracht. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will versuchen, den Antrag möglichst emotionslos vorzutragen, obwohl ich schon in der eigenen Fraktion festgestellt habe, dass man beim Aufeinanderprallen von Ökonomie und Ökologie Emotionen fast nicht aus dem Spiel lassen kann.

In der 62. Sitzung der ersten Wahlperiode am 26. Mai 1994 wurde ein Beschluss gefasst, der Strombaumaßnahmen an der Elbe zum Gegenstand hatte. Der Beschluss umfasst vier Punkte. Im ersten Punkt geht es darum, dass man unterlassene und vernachlässigte Unterhaltungsmaßnahmen diagnostiziert, die, so der Beschluss, nach dem Bundeswasserstraßengesetz keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen.

Nach unserer Auffassung ist das für die Wasserstraßenverwaltung ein absoluter Freibrief. Das ist aufgrund der aktuellen Entwicklung, gerade das Flusssystem Elbe betreffend, so nicht mehr zeitgemäß.

Es geht im zweiten und dritten Punkt zum Beispiel um Maßnahmen der Regulierung. Den vierten Punkt möchte ich mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitieren:

„Die ökologische Eignung von Kupferschlackestein im Rahmen der Ausbaumaßnahmen ist weiterhin zu prüfen.“

Auch diese Prüfung muss umgesetzt werden, denn hier steht „weiterhin“; wie gesagt, im Jahr 1994 in diesem Hohen Haus beschlossen.

Wenn man unter Punkt 4 von „Ausbaumaßnahmen“ spricht, aber unter Punkt 1 nur von „Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten“, denken wir, dass das ein Widerspruch ist, und hoffen, innerhalb der Ausschuss- beratung ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Bei allen Maßnahmen, die an und in der Elbe getätigt werden, beruft man sich auf eine Planfeststellung aus den Jahren 1936 und 1938. Dazu wissen wir aus dem Geschichtsunterricht: Es gab zu der damaligen Zeit andere Ziele, die auch das Verkehrsmedium Wasserweg betrafen.

Für uns besteht ein Konflikt zwischen den Maßnahmen an und in der Elbe und der Unterschutzstellung der Elbe seitens der Unesco. Wenn es zu Unterlassungen in DDR-Zeiten gekommen ist - diese müssen angeblich aus fachlicher Sicht behoben werden, obwohl die Natur sich nur etwas zurückholte. In der Forst zum Beispiel stört man sich längst nicht mehr an Naturwaldzellen und die Forst unterliegt auch wirtschaftlicher Betätigung.

Wenn wir an das Projekt des Wasserstraßenkreuzes Magdeburg und an die Maßnahmen denken, die sich hinter dem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 verbergen, dann sind das, denke ich, Hinweise auf die Aktualität des Antrages und auch des Themas.

Leider wurde mir auf eine Kleine Anfrage hin nicht die Tendenz der Entwicklung der Tonnagen in den letzten 20 Jahren dargelegt, sondern lediglich die der letzten zehn Jahre. Wenn einige Wirtschaftsvertreter in ihrer Lesart die Elbe und auch den Elbe-Havel-Kanal oder die Seitenkanäle als „Transitabschnitt zwischen Paris und Warschau“ deklarieren, ist hier eindeutig die Prämisse klar und die Umwelt und die Ökologie kommen ins Hintertreffen.

Daher möchten wir, um das Verhältnis ausgewogen betrachten und um auf die Probleme tatsächlich hinweisen zu können, die Berichterstattung entsprechend unserem Antrag neben dem Umweltausschuss und dem Verkehrsausschuss auf den Wirtschaftsausschuss erweitern. Das ist versehentlich vergessen worden.

Es geht uns nicht darum - ich selber wohne als Anrainer am Elbe-Havel-Kanal -, was und in welcher Tonnage transportiert wird. Ist es der Schrott? Der ist doch längst schon weg. Es sind auch, wenn ich an Genthin denke, nicht mehr die Zuckerrüben; denn in Genthin gibt es schon lange keine Zuckerfabrik mehr. Das muss tatsächlich auf den Tisch, wenn gesagt wird, dass wir Handlungsbedarf haben.

Es ist mir eine sehr aktuelle Meldung aus der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 19. Januar 2001 von Frau Häußler in die Hände geflattert. Im Umweltausschuss habe ich aufgrund einer Äußerung von Frau Häußler dazu schon einmal nachgefragt, weil ich mich gewundert habe. Sie hatte als Umweltministerin vor kurzem eine ganz andere Haltung den Saaleausbau betreffend, als sie sie jetzt als Oberbürgermeisterin von Halle hat.

(Herr Dr. Bergner, CDU: So kann sich das än- dern!)

Herr Präsident, ich möchte mit Ihrer Erlaubnis einen Satz aus diesem Bericht vom 19. Januar zitieren. Er betrifft die Staustufe Klein Rosenburg in der Saale: Wenn die Staustufe dennoch komme, stehe zudem der Elbe

ausbau auf der Tagesordnung und dieser - so Frau Häußler wörtlich - „ist nicht zu erwarten“. Um darüber tatsächlich sprechen zu können, steht, wie gesagt, unser Antrag, sich hiermit in den Ausschüssen zu befassen.

Ich verweise auch auf Folgendes, in unserer Begründung ist es nachzulesen: Es gibt eine gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums für Verkehr und der Naturschutzverbände zur weiteren Entwicklung der Elbe und des Elbeseitenkanals - jetzt möge man aufhorchen - vom 5. September 1996, damals unter einer anderen Bundesregierung.

(Zustimmung von Herrn Dr. Daehre, CDU)

Sie sind sehr weit gegangen. Ich hoffe, dass unter einem grünen Umweltminister diesbezüglich noch ein bisschen mehr machbar sein wird.

(Zuruf von der CDU: Täuschen Sie sich da nicht!)

Es gibt auch eine Presseerklärung des Bundesministeriums für Verkehr vom 1. November 2000 aus einer Zusammenkunft der Bundesstaatssekretärin Frau Ferner und des Ministers Herrn Keller, nach der zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird. Auch hierüber bitten wir mehr Aufklärung zu erhalten.

Um das deutlich zu machen und für die Überweisung noch einmal in aller Eindringlichkeit zu werben: Für uns stellt der Beschluss aus dem Jahr 1994, der sämtliche wasserbaulichen Aktivitäten zu Unterhaltungsmaßnahmen erklärt, ein Problem dar, läuft er doch sowohl naturschutzrechtlichen als auch ökologiewissenschaftlichen Belangen zuwider. Darüber sollten wir uns tatsächlich austauschen; denn es ist nach Artikel 89 Abs. 3 des Grundgesetzes auch das Bedürfnis zu klären, ob dieses Einvernehmen nicht mit dem Land Sachsen-Anhalt umzusetzen ist und auch die Belange des Naturhaushaltes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu wahren hat.

In diesem Sinne bitte ich um die Überweisung des Antrages in die drei genannten Fachausschüsse. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank. - Ich darf schon jetzt eine Bemerkung zum Abstimmungsverfahren machen, Herr Czeke, weil Sie das so formuliert haben: Wenn Sie, wie in Ihrem Antrag beschrieben, wünschen, dass die Landesregierung in den drei Ausschüssen Bericht erstattet, müssen wir über Ihren Antrag direkt und nicht über die Überweisung abstimmen. Ich würde Sie bitten, dass Sie dazu noch etwas sagen.

Im Ältestenrat ist eine Fünfminutendebatte in der Reihenfolge CDU-, SPD-, FDVP-, DVU-FL- und PDS-Fraktion vereinbart worden. Vorher hat Herr Minister Keller für die Landesregierung um das Wort gebeten. Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Nutzung der Elbe zur Verlagerung des besonders ressourcenintensiven und umweltbelastenden Straßengüterverkehrs ist grundsätzlich nicht infrage zu stellen. Binnenhäfen als Schnittstellen der Verkehrsträger und die Binnenschifffahrt selbst müssen angesichts der erheblichen Zuwachsprognosen im Güterverkehr zu

vollwertigen Gliedern der integrierten Transportkette werden.

Der Bundesverkehrswegeplan 1992 sieht deshalb die Verbesserung der Fahrwasserbedingungen auf der Elbe zwischen Hamburg und der Staatsgrenze zu Tschechien vor. In diesem Rahmen sind sowohl Instandsetzungsmaßnahmen an Deck- und Leitwerken sowie Buhnen als auch umfangreiche Ausbauvorhaben im Bereich der Erosionsstrecke zwischen Riesa und Coswig, der Felsenstrecke Magdeburg und der so genannten Reststrecke zwischen Dömitz und Hitzacker vorgesehen, um die Schiffbarkeit so weit wie möglich auch zu Niedrigwasserzeiten zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang, Herr Czeke, kann es sich nicht um reine Unterhaltungsmaßnahmen handeln, sondern es sind dabei auch durchaus Ausbaumaßnahmen vorgesehen, wie beispielsweise die Stadtstrecke Magdeburg, die überhaupt nicht als Unterhaltungsmaßnahme gewertet werden kann und für die das entsprechende Planfeststellungsverfahren durchzuführen sein wird, das im Übrigen zurzeit läuft.

Bei diesen Maßnahmen, meine Damen und Herren, ist der hohe ökologische Wert dieses Stromes und seiner Auen besonders zu beachten. Die Stromlandschaft der Mittelelbe ist ein weitgehend naturnahes Ökosystem. Die wertvollsten Gebiete liegen zwischen Torgau und Magdeburg, insbesondere im Bereich des Biosphärenreservats „Mittlere Elbe“. Viele Teile der Elbauen sind Bestandteile des Netzwerkes „Natura 2000“ der Europäischen Union. Ihre nachhaltige Sicherung bleibt daher oberstes Ziel.

Alle Belange - sowohl die ökonomischen als auch die ökologischen - sind also aufeinander abzustimmen, sodass die Schifffahrt als einer der größten Nutzer des Flusses sinnvoll in ein Gesamtkonzept eingebunden wird und die einzigartige Natur erhalten bleibt.

Der Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalts stellt bereits eine Grundlage mit dieser Zielstellung dar. Es heißt darin - ich zitiere -: