Wir hatten im Jahr 2000 in Sachsen-Anhalt zunehmend das Problem, dass bei der Durchsetzung des europäischen Wettbewerbsrechts die Kontrollen über die Beihilfen, die gewährt wurden, dazu führten, dass Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die privatisiert, zum Teil zweitprivatisiert worden sind, in existenzielle Schwierigkeiten kamen.
Weil dies so ist, haben wir im vergangenen Jahr in diesem Land eine Reihe von Aktionen gehabt. In den letzten Tagen gibt es zwei Beispiele, die uns veranlasst haben, dieses Thema noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Das sind einerseits Zemag Zeitz und andererseits Kranbau Köthen.
Das Beispiel Kranbau Köthen, das nach einem sehr langen Prozess gerade erst vor wenigen Tagen Gott sei Dank erfolgreich ausging, zeigte, wie wichtig es ist, dass sich das Parlament mit den Verfahren der Beihilfekontrollen befasst. Das ist in Sachsen-Anhalt wichtiger als in anderen Ländern, weil Sachsen-Anhalt mehr als andere Länder von den Beihilfekontrollen betroffen ist.
Auf eine parlamentarische Anfrage im Jahr 2000 hin wurde im dritten Quartal 2000 festgestellt, dass insgesamt 70 Beihilfefälle, davon 36 Einzelfälle und 34 Beihilferegelungen, aus den neuen Bundesländern in Bearbeitung waren. Von den 36 Einzelfällen bezogen sich 23 auf Unternehmen mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt; in 15 Fällen wurde das Hauptprüfverfahren eröffnet.
Ein ganz wichtiger Aspekt ist die Betroffenheit der Unternehmen bezüglich der Arbeitsplätze, also die Sorge der Leute, die Angst haben müssen, ihren Arbeitsplatz deshalb zu verlieren, weil gewährte Beihilfen auf ihre Recht
mäßigkeit überprüft werden. In Sachsen-Anhalt sind von den bei der Europäischen Kommission anhängigen acht Vorverfahren im letzten Jahr ca. 2 250 und von den 15 eröffneten Hauptprüfverfahren ca. 4 672 Arbeitsplätze betroffen gewesen, sodass insgesamt 6 922 Arbeitsplätze Unternehmen in Sachsen-Anhalt zuzuordnen sind, die von der Prüfung unmittelbar betroffen sind. Mehr als 80 % der Unternehmen, die in den neuen Bundesländern von Kontrollverfahren der Europäischen Kommission betroffen sind, befinden sich in SachsenAnhalt.
Die Wirtschaftsministerkonferenz hat sich mit diesem Thema befasst. Im Zusammenhang mit der Problematik Zemag Zeitz stellen viele die Frage, was im Ergebnis herausgekommen ist. Können wir, wenn wir die Probleme der langwierigen Verfahren kennen, nichts daran ändern, sodass in Fällen, in denen es nicht um eine Unrechtmäßigkeit gewährter Beihilfen geht, sondern Unternehmen und damit Arbeitsplätze nur deshalb gefährdet werden, weil das Verfahren so lange dauert, nicht etwas an den Verfahren ändern?
Beihilfekontrolle muss sein. Aber die Verfahren müssen so geändert werden, dass diejenigen, die zu Recht Beihilfen bekommen haben, nicht letztendlich in Konkurs gehen, weil die Verfahren unmöglich sind. Wir als CDUFraktion erwarten auch, dass das Parlament die Regierung auffordert, dass sie sich in diesem Sinne einsetzt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Wirtschaftsministerkonferenz eingehen. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat im letzten Jahr festgestellt, dass die Europäische Kommission insbesondere das innerstaatliche deutsche Insolvenzrecht beachten soll, wenn sie über die Rückzahlung von Beihilfen im Insolvenzfall entscheidet. Damit haben wir eines der wichtigen Probleme, nämlich das der Zweitprivatisierung, auf dem Tisch, das uns in Sachsen-Anhalt ebenfalls mehr betrifft als andere Bundesländer.
Insofern hielt es die Wirtschaftsministerkonferenz für nicht ausreichend, dass die Europäische Kommission ihre Absicht betont, die Rückforderungsansprüche lediglich auf Missbrauchsfälle zu beschränken. Vielmehr sei ein klares Bekenntnis zu dem Grundsatz erforderlich, dass für die Rückforderung von Beihilfen allein deutsches Recht maßgeblich sei. Nur so sei ausreichend sichergestellt, dass das deutsche Insolvenzrecht, das nicht der Dispositionsbefugnis der Kommission unterliege, respektiert werde und volle Wirkung entfalten könne.
Auch das deutsche Recht kennt die Institute des Rechtsmissbrauchs oder der Rechtsumgehung, sodass dem Anliegen der Kommission auf jedem Fall Rechnung getragen wird. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil wir ein neues Insolvenzrecht haben, das Gott sei Dank mehr die Auslotung der Chancen der Sanierung eines in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens zum Ziel hat. Das muss berücksichtigt werden, damit nicht die deutschen Bemühungen zur Sanierung eines in Schwierigkeiten oder sogar im Insolvenzverfahren befindlichen Unternehmens dem zuwiderlaufen.
Deswegen müssen wir uns dafür einsetzen - das soll Ziel des Antrages im Ergebnis der Beratungen im Ausschuss sein -, dass der Insolvenzverwalter nach dem System des deutschen Rechtes die Wahrung der Interessen aller Gläubiger ohnehin durchsetzen muss und dass dies bei der Europäische Kommission entsprechend gewürdigt wird.
Jede Inanspruchnahme des Erwerbers eines fortgeführten Unternehmens im Insolvenzfall durch die Kommission muss unterbleiben. Die Kommission muss bei der Rückforderung einer Beihilfe auf jeden Fall dem deutschen Recht den Vorrang einräumen.
Wir sollten als Land Sachsen-Anhalt fordern, dass die Anwendung des deutschen Rechts bei Vermögensübertragungen im Falle der Insolvenz verbindlich und aufgrund einer schriftlichen Erklärung der Kommission stattfindet und dass damit auch eine Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrens zur Sicherung der Arbeitsplätze gewährleistet ist.
Ich möchte abschließend dazu auf drei Fallbeispiele eingehen, weil diese die Brisanz des Themas deutlich machen. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat gefordert, diese Prinzipien durchzusetzen. Es ist aber nichts passiert. Aber wir als Ausschuss und als Parlament müssen ein Interesse daran haben, dass die, die das Ziel verfolgen, auch die Rückenstärkung des Parlaments haben und dass das nicht von der Tagesordnung genommen wird.
Erstens. Unklar und unbestimmt ist die in der ersten Fallgestaltung genannte Verschiebung von Aktiva. Auf gut Deutsch: dort, wo man den Verdacht hat, dass Unternehmen ausgehöhlt werden und sich Leute bereichern wollen. Diese Formulierung räumt der Kommission nach wie vor aber unbegrenzte Beurteilungsspielräume ein. Ein hinreichend konkretisierter Umgehungstatbestand lässt sich aus dem Begriff „Verschieben“ - so ist der Text - nicht ableiten. Das muss geändert werden.
Zweitens. Neben dem bedingungsfreien offenen Ausschreibungsverfahren schließt auch der Erwerb von Vermögensgegenständen aufgrund eines unabhängigen Wertgutachtens eine Begünstigung des Erwerbers aus. Dies ist eine Feststellung der Juristen und der Wirtschaftsministerkonferenz, die nicht beachtet wird, die wir aber durchsetzen müssen, wenn wir die Interessen unserer Unternehmen vertreten und die Arbeitsplätze in diesen Unternehmen sichern wollen.
Drittens. Eine fortwirkende Begünstigung des Erwerbers bei der Übernahme bestimmter Verbindlichkeiten, die ehemals pönalisert und als Gegenleistung bei der Beihilfe gefordert waren, kommt bei der Übernahme aufgrund eines unter zweitens genannten Ausschreibungsverfahrens bzw. bei einem marktüblichen Ausgleich nicht in Betracht.
Dies sind Positionen, die inzwischen in ganz Deutschland unstrittig sind. Weil wir am meisten davon betroffen sind, müssen wir dafür Sorge tragen, dass diese Positionen umgesetzt werden, nicht weil wir populistisch etwas fordern und uns dafür stark machen wollen, sondern weil das im europäischen Wettbewerbsrecht durchsetzbar ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich abschließend auf einen weiteren Punkt eingehen und deutlich machen, worum es uns in diesem Antrag geht. Die zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt wie das Wirtschaftsministerium, aber auch die betroffenen Unternehmen müssen feststellen, dass sich in den letzten eineinhalb Jahren im Umgang der Wettbewerbskommission mit den Unternehmen und mit den Ländern einiges verschlechtert hat.
Wir müssen feststellen, dass die Mitarbeiter in Brüssel, die die Beihilfefälle jetzt kontrollieren, ständig wechseln. Das heißt, ständig sind neue Ansprechpartner da, ständig müssen sie sich neu einarbeiten, ständig muss man
in den Ministerien, einmal in Sachsen-Anhalt, aber auch im Bundeswirtschaftsministerium als Vertreter Deutschlands als Nation gegenüber der EU wieder neu erklären, warum was wo und wie in der Vergangenheit gewährt wurde.
Ein neuer Sachbearbeiter, der den Fall beurteilt und damit zum Teil auch über 1 000 Arbeitsplätze entscheidet, muss sich jedes Mal in die Subventionsgeschichte des Unternehmens hineindenken. Es ist ein unhaltbarer Zustand, wenn ständig die Mitarbeiter wechseln und Verfahren im Regelfall zwischen eineinhalb und zwei Jahren dauern.
Wenn ein solches Verfahren nur angedroht ist - man hat es beim Fall Zeitz gesehen, obwohl es noch viele Details gibt, die man anmerken könnte -, führt das unweigerlich zu einem: Unabhängig davon, wie berechtigt eine Kontrolle oder ein Vorwurf ist, sperren alle Banken sofort die Kreditlinien. Die Unternehmen werden illiquide, weil die Banken wissen, dass ein Hauptprüfverfahren nach der Eröffnung eineinhalb bis zwei Jahre dauert.
Am Ende des Verfahrens kann dann festgestellt werden, dass ein Teil der Beihilfen, die gewährt wurden, nicht rechtmäßig gewährt wurde. Es kann aber auch festgestellt werden, dass alles in Ordnung war. Aber die zweijährige Prüfung führt dazu, dass das Unternehmen nicht handlungsfähig ist und dass es, obwohl es privatisiert und vielleicht zweitprivatisiert wurde, seine Existenzchance am Markt verliert.
Deswegen muss es unser Interesse sein, dass wir die Verfahren straffen und so gestalten, dass sie mit dem europäischen Wettbewerbsrecht kompatibel sind, aber in einem Zeitraum und in einer Art stattfinden, dass nicht unnötig Arbeitsplätze in unserem Land gefährdet werden. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Wir können dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion nicht zustimmen. Ich möchte die SPD-Fraktion fragen, warum sie diesen Änderungsantrag gestellt hat.
Wir haben im Wesentlichen zwei Punkte in unserem Antrag: Erstens. Wir möchten, dass im zuständigen Fachausschuss des Landtages Bericht erstattet wird.
Zweitens. Wir sprechen uns dafür aus, dass wir uns im Landtag für eine Straffung der Prüfverfahren im Interesse unserer Unternehmen und im Interesse der Arbeitsplätze einsetzen.
Sie haben in Ihrem Änderungsantrag diese beiden Punkte übernommen, aber zwei wesentliche weitere Punkte herausgenommen. Zum einen haben Sie die Passage gestrichen, in der eine Berichterstattung über die Art und den Umfang der Einflussnahme der Landesregierung auf die Verfahren und über die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze gefordert wird. Ich frage mich, warum Sie das nicht hören wollen. Wir wollen wissen, was diese Landesregierung auf Bundesebene und in Brüssel unternimmt, um auf die Situation in Sachsen-Anhalt aufmerksam zu machen und um Änderungen zu erwirken.
Zum anderen wollen Sie die Passage streichen, in der wir fordern, dass die Verfahren so gestrafft werden, dass es nicht mehr allein aufgrund der lang andauernden Prüfverfahren, unabhängig von ihrem Ausgang, zu einer Gefährdung von Arbeitsplätzen in Sachsen-Anhalt kommt. Ich frage mich, warum Sie diesen Satz aus unserem Antrag herausstreichen wollen. Das müsste doch in unser aller Interesse sein.
Ich bitte Sie, im Rahmen eines Kompromisses Ihren Änderungsantrag zurückzuziehen und unserem Antrag zuzustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Uns schauen jetzt Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Jeßnitz und der Wundt-Sekundarschule Tangerhütte zu. Wir begrüßen sie ganz herzlich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Begründung zu Ihrem Antrag zeigt, dass Sie vor allem die noch anhängigen Prüfverfahren in den verbleibenden Zweitprivatisierungsfällen im Blick haben. Wir werden im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten gern darüber berichten. Lassen Sie mich jetzt einige Anmerkungen machen.
Die wettbewerbsrechtliche Überprüfung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen ist Sache der Europäischen Kommission. Das ist im EU-Vertrag geregelt; dieser ist bekanntermaßen schon etwas älter. Ich halte das grundsätzlich für richtig. Die Institution, die Geld zur Verfügung stellt, muss natürlich auch die Möglichkeit zur Kontrolle haben.
Die Anzeige der Beihilfefälle bei der Kommission erfolgt durch die Bundesebene. Die Landesregierung ist in jedem Falle immer wieder für eine zeitliche Straffung der Verfahren gegenüber den zuständigen Stellen beim Bund und bei der Kommission eingetreten. In jedem Einzelfall wird auch weiterhin ausgelotet, auf welcher Ebene Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren möglich sind. In vielen Fällen sind gerade aufgrund der politischen Intervention der Landesregierung verfahrens- beschleunigende Impulse gesetzt worden.
Wir waren in Bonn, Berlin und Brüssel. Teilweise fuhr der Ministerpräsident mit mir gemeinsam, teilweise kümmerten wir uns einzeln darum; oder auch damals noch Dr. Schucht. Wir haben, wenn es an irgendeiner Stelle einen Fall gegeben hat, bei dem wir meinten, durch unsere Präsenz einen Beitrag zur Beschleunigung leisten zu können, die Reise nicht gescheut. Wir sind dabei auch punktuell vorwärts gekommen, wenngleich natürlich einige Negativpunkte, die Sie, Herr Gürth, genannt haben, auch mir nicht verborgen geblieben sind.
Es ist tatsächlich bedauerlich, dass es dort hin und wieder einen Wechsel der handelnden Personen gibt, und es ist bedauerlich, dass die Verfahren insgesamt so lange dauern.
Man muss an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass für die Firmen natürlich auch eine Herausforderung besteht, was die Mitwirkung an den Verfahren angeht. Es ist für uns am Ende, weil wir Außenstehende sind, gar nicht immer leicht zu ermitteln, ob die Unterlagen in Brüssel vollständig sind und es damit an der Bürokratie dort liegt oder ob es wirklich noch offene Punkte gibt, die dafür sorgen, dass in Brüssel nicht abschließend verhandelt werden kann.
Sie haben Kranbau Köthen und Entstaubungstechnik Magdeburg bereits genannt; Zemag haben Sie auch genannt. Wir sind übrigens mit Interessenten im Gespräch, die in Bezug auf einige Punkte, die Sie aufgezählt haben, ebenfalls Bedenken haben, zum Beispiel in Bezug auf die Durchgriffshaftung für das, was vorher dort stattgefunden hat. Das akzeptiert kein neuer Investor. Er will nicht für das haften, was die Vorgänger verzapft haben. Er will frei sein, er will unternehmerisch agieren. Er will investieren, er will Geld hineinstecken, ist möglicherweise auch auf eine Förderung angewiesen, will aber natürlich nicht für das haftbar gemacht werden, was dort früher passiert ist.
Richtig ist, dass Sachsen-Anhalt neben Sachsen - Sachsen hat einige Fälle mehr - vor allen Dingen wegen der Kombinatsstruktur und seiner Vorgeschichte besonders betroffen ist. Aber es gibt eben auch Fristen, auf die man sich verständigt hat, zum Beispiel dass die Regelungen für die Sonderbehandlung der Zweitprivatisierungsfälle durch die Europäische Kommission mit Ablauf des Jahres 2000 ausgelaufen sind. Praktisch heißt das, dass wir nach dem 31. Dezember 2000 keine neuen Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen ausreichen können. Dagegen sind von uns einige Initiativen gestartet worden - gemeinsam mit den Kollegen der ostdeutschen Länder, aber auch wohlwollend unterstützt von den Kollegen der westdeutschen Länder -, um das Weiterbestehen der Sonderregelungen zu erreichen. Das war jedoch nicht möglich.
Inzwischen ist es so, dass wir große Ansiedlungsfälle mit der Europäischen Kommission auf den multisektoralen Rahmen abstimmen müssen. Auch hierbei bin ich natürlich daran interessiert, dass wir nicht in Zeitverzug kommen und die Attraktivität unseres Standortes nicht dadurch leidet, dass wir Bearbeitungszeiten bekommen, die im Land Sachsen-Anhalt selbst unter Einbeziehung aller Ebenen und Stellen nicht üblich gewesen sind.
Wir sind uns darin einig: Wir brauchen mehr Tempo. Wir müssen allerdings versuchen, die Verwaltung zu motivieren. Politischer Druck und Abstimmungen werden nur begrenzt Erfolg haben. Sie haben die Wirtschaftministerkonferenz zu Recht angeführt. Wir werden gern über all das im Ausschuss miteinander reden. Vielleicht finden wir noch einige zusätzliche Ansatzpunkte dafür, wie wir einen Beitrag zur Beschleunigung leisten können. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Der Geräuschpegel ist merklich angeschwollen. - Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete Herr Wolf. Bitte, Herr Wolf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon wieder EU, schon wieder Ärger - das prägt. Ich möchte an dieser Stelle hinzufügen, dass Deutschland vom dritten Platz im Weltindex im Jahr 1992 auf den 14. Platz im Jahr 2000 abgerutscht ist. Im Weltindex sind ausgesuchte Daten wie Arbeitslosigkeit, Bruttoinlandsprodukt, Schulwesen und Lebensunterhaltung des betreffenden Landes enthalten.