An den Folgen des missbräuchlichen Konsums von Betäubungsmitteln verstarben im Jahr 2000 in SachsenAnhalt insgesamt sieben Personen.
Damit sind in Sachsen-Anhalt seit 1994 insgesamt 24 Drogentote zu verzeichnen. - Vielleicht haben Sie eine andere Statistik, Herr Bischoff. Dann könnten Sie mir sagen, woher Sie diese Zahl haben. Das wäre interessant.
Meine Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion fragt die PDS: Wo ziehen Sie Ihre Grenzen bei dieser Entwicklung?
Die Legalisierung des Drogenkonsums ist ein untaugliches Mittel zur Prävention. Die Legalisierung schafft Anreize, die sich jeder Kontrolle entziehen. Wie wollen Lehrer ihren Schülern die Haschischzigarette auf dem Schulhof untersagen, wenn diese von Gesetzes wegen erlaubt und nicht verboten ist? Wie wollen Betriebe ihren Azubis, ihren Lehrlingen den Haschischkonsum unter
sagen, wenn dies erlaubt ist? Wie wollen Eltern ihren heranwachsenden Kindern den Drogenkonsum untersagen, wenn er von Gesetzes wegen erlaubt ist?
Wie wollen Polizeibeamte 16-jährigen Mofa-Fahrern unter Haschischeinfluss die Teilnahme am Straßenverkehr untersagen, wenn dies erlaubt ist? Wie viel Haschisch darf ich zu mir nehmen und weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen?
- Hören Sie bitte richtig zu. - Dürfen Unternehmen zukünftig Lehrlingen die Einstellung verweigern, wenn Jugendliche im Rahmen der Werktauglichkeitsprüfung einen Drogentest verweigern?
Meine Damen und Herren! In den USA werden solche Drogentests am Arbeitsplatz seit 15 Jahren regelmäßig durchgeführt.
Seit der Einführung dieser Tests ging die Zahl der Sünder von 18 % auf 7 % zurück. Bei den deutschen Firmen MTU Triebwerke München wie auch bei DaimlerChrysler Stuttgart und bei der Bahn AG Berlin werden solche Drogentests bei der Einstellung bereits durchgeführt. Wer nicht zustimmt, der wird nicht eingestellt. Zur Begründung wird angeführt, dass die Mitarbeiter mit teuren Maschinen arbeiten und sich und andere unter Drogeneinfluss gefährden könnten. Wie will ein Unternehmen im Falle der Legalisierung zukünftig von Mitarbeitern Drogentests verlangen können?
Nicht nachvollziehbar ist, warum das Recht auf Rausch, wie es die hessische PDS in ihrer Broschüre fordert, auf das Halbwüchsigenalter von 16 Jahren fixiert wird. Ein Recht auf Rausch kann, wenn überhaupt, nur für Erwachsene gelten - aber niemand hat aus meiner Sicht ein Recht auf Rausch -, die eher in der Lage sein sollten, psychosoziale Auswirkungen und Gefahren von Räuschen zu beurteilen.
Die Vorraussetzung für eine rechtliche Freigabe von Haschisch wäre in der Zwangsläufigkeit Ihrer Argumentation die Einordnung höchstwahrscheinlich als Genussmittel oder Medikament und damit die Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium. Eine solche Genehmigung könnte ausschließlich auf der Basis einer durch Studien bewiesenen Unbedenklichkeit erteilt werden.
Ohne die gesundheitsbehördliche Zulassung sind Überlegungen zu geregelten Zugangsmöglichkeiten für eine Altersgruppe, die zwar in der Regel die Pubertät abgeschlossen hat, sich jedoch noch im körperlichen und seelischen Aufbau befindet, reine Utopie. Die Freigabe von Haschisch nach dem Grundsatz „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ ist und bleibt eine Illusion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zunehmende Suchtproblematik bei Jugendlichen wird nicht durch die Schaffung einer legalen Zugangsmöglichkeit zu einem Rauschmittel gelöst. Vielmehr sind eine allgemeine Suchtvorsorge in Form medizinisch-psychologischer Vorbeugungsmaßnahmen und gegebenenfalls die Einleitung geeigneter Verhaltenstherapien durch ein Antidrogenkonzept zu verwirklichen.
Ein ganz wichtiger Punkt ist die Orientierung der Kleinen am Verhalten der Großen. Das wissen wir alle. Jeder schaut auf Vati oder Mutti und registriert, wie sie sich verhalten. Hier herrscht ein erheblicher Bedarf an einem entsprechenden Verantwortungsgefühl bei den Älteren.
Der Begriff „Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz“, so müssen wir leider feststellen, ist für Jugendliche eine leere Phrase geworden. Das Unterlaufen geltender Gesetze ist zum Risikosport geworden. Dies zeigt die vom Herrn Innenminister vorgelegte Kriminalstatistik.
Bei den Jugendlichen scheint es sich herumgesprochen zu haben, dass der Eigenverbrauch strafrechtlich faktisch nicht verfolgt wird. § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes hat in der Rechtswirklichkeit aus unserer Sicht schon fast eine Legalisierungsfunktion. Es ist immer die Frage, wie wird dem nachgegangen. Die Tat wird zwar erfasst, aber nicht verfolgt; das Verfahren wird eingestellt. Damit wird die Strafandrohung kaum wirksam. Der Täter zeigt auch keinerlei Reue, weil keinerlei Buße notwendig ist. Im Falle einer vollständigen Legalisierung fiele dann sogar noch die statistische Erfassung weg.
Die Drogenprävention darf nicht nur in den Händen der Kriminalpolizei liegen. Der sinnvolle Umgang von Jugendlichen mit Genussmitteln und in der Folge mit Suchtmitteln lässt sich am ehesten durch positive Anreize statt durch Sanktionen erreichen. Positive Anreize motivieren.
Aber damit meine ich nicht die positiven Anreize, die lauten, Haschisch an die Schulen, sondern Aufklärung über die Gefahren der Drogen, nicht darüber, was so schön daran ist.
Man kann nicht das Mittel des Strafrechts aus der Hand legen, ohne dass ein umfassendes Konzept vorliegt, das die Gewähr für eine sinnvolle und ausreichende Drogenprävention bietet. Eine solche Prävention muss bei legalen Drogen beginnen. Je jünger die Erstkonsumenten sind, desto größer wird die Gefahr einer späteren Abhängigkeit.
Die Politik muss hier eindeutige Zeichen, auch im Kampf gegen die Drogen Nr. 1 bei uns, gegen Alkohol und Nikotin, setzen. Die CDU-Fraktion ist an dieser Stelle für eine Stärkung und eine konsequente Durchsetzung des Jugendschutzes. Die Alkoholabgabe an Minderjährige muss schärfer kontrolliert werden. Die freie Zugänglichkeit von Zigaretten für Jugendliche sollte zukünftig durch die Einführung einer so genannten Chipkarte erschwert werden. Ich weiß, dass das manchen nicht schmeckt. Aber das ist eben so.
Im September 2000 hat der Landtag ein Programm gegen den angestiegenen Drogenkonsum und gegen die Drogenkriminalität beschlossen. Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, Drogenkriminalität und Drogenkonsum konsequent zu bekämpfen. Alle
rechtsstaatlichen Mittel müssen ausgeschöpft werden, um die Drogenkriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen.
Die Legalisierung des Drogenkonsums ist das falsche Zeichen. Die Konsequenzen für die Gesellschaft, meine Damen und Herren, sind aus unserer Sicht nicht absehbar, wenn Sie diesen Punkt, die Säulen des Herkules in der Drogenpolitik, überschreiten.
Wir bitten daher, unserem Antrag zuzustimmen, und stellen gleichzeitig klar, dass der Änderungsantrag der PDS lediglich eine Ergänzung unseres Antrags sein kann. Wir können im Ergebnis der Beratung in der heutigen Sitzung durchaus eine Anhörung zu dem Problem der illegalen weichen Drogen durchführen.
Der Änderungsantrag der FDVP-Fraktion stellt eine Ergänzung zum letzen Absatz unseres Antrages dar. Dem können wir folgen.
Wir bitten darum, meine Damen und Herren, dass über den so geänderten Antrag direkt abgestimmt wird. - Ich danke Ihnen.
Danke, Kollege Schulze, für die Einbringung. - Meine Damen und Herren! Es ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion vereinbart worden in der Reihenfolge PDS, DVU-FL, SPD, FDVP, CDU. Als erster Rednerin erteile ich für die Landesregierung der Ministerin Frau Dr. Kuppe das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Die CDU verlangt in ihrem Antrag, dass die Landesregierung die Legalisierung von so genannten weichen illegalen Drogen verhindern möge.
Herr Schulze, ich habe den Eindruck, dass Sie sämtliche Diskussionen, die wir in der letzten Zeit im Ausschuss und auch außerhalb des Ausschusses geführt haben, völlig ignoriert haben.
Sie müssen gewissermaßen absent gewesen sein; denn wir haben uns darauf verständigt, uns mit den Themen zu befassen. Wir haben klargestellt, dass es von uns aus keinerlei Ansätze gibt, diese Legalisierung voranzutreiben oder überhaupt für akzeptabel zu halten. Das Stichwort, das Sie sonst immer mit in den Raum werfen, die Landesregierung möge die Einrichtung von Fixerstuben verhindern -
- Davon haben Sie heute nichts gesagt. Aber das kommt sonst in jeder Äußerung zum Ausdruck. Auch darüber haben wir uns ausführlich verständigt.