Protokoll der Sitzung vom 06.04.2001

(Herr Oleikiewitz, SPD: Das müssen wir ja nun nicht!)

Ich denke, in Bezug auf die Abstimmung zu diesem Antrag wird auch die Öffentlichkeit interessieren, mit welcher Verantwortungslosigkeit diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen in Sachsen-Anhalt das Problem der Arbeitslosigkeit angehen. - Danke schön.

(Beifall bei der FDVP - Herr Bischoff, SPD: Wir tun was!)

Damit, meine Damen und Herren, ist der Tagesordnungspunkt 21 abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf:

Erste Beratung

Bundesratsinitiative „Gesamtkonzept für den Ausbau/die Unterhaltung der Elbe“

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/4377

Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/4430

Der Antrag der PDS-Fraktion wird eingebracht von dem Abgeordneten Herrn Czeke. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine Angst, ich werde a) nicht die gesamte Einbringungszeit ausschöpfen wollen, und b) kann ich Ihnen jetzt schon versichern, wir werden auch keine namentliche Abstimmung fordern.

(Zustimmung von Frau Dirlich, PDS, von Frau Kachel, SPD, und von Herrn Koehn, SPD)

Die Elbe und die Sensibilität dieses Themas im Hinblick auf die Ausgewogenheit von Ökologie und Ökonomie beschäftigen uns schon seit längerem. Nun mag sich die eine oder der andere vielleicht die Frage stellen, warum wir dieses Thema bereits jetzt erneut auf die Tagesordnung bringen.

In der 50. Sitzung des Landtages am 25. Januar dieses Jahres wurde ein Beschluss zu diesem Thema gefasst, ebenfalls zum Thema Strombaumaßnahmen im und am Flusssystem Elbe. Genau dieser Beschluss beinhaltete einen dritten Punkt, nämlich die Einflussnahme des Landes Sachsen-Anhalt auf die Erstellung eines Gesamt

konzeptes für alle Unterhaltungs- und/oder Ausbaumaßnahmen in und an der Elbe.

Wir haben diesen Beschluss auch im federführenden Umweltsausschuss beraten und bekamen, wie es unter den Punkten 1 und 2 gefordert worden war, einen Bericht der Landesregierung zum Stand der Dinge überhaupt. Dieser war sehr ausführlich. Das geht auch alles in Ordnung.

Aber wir hatten darum gebeten, diesen Bericht als Zwischenbericht zu werten, weil das Ministerium damals gerade gemeinsam mit zwei weiteren Bundesländern an einem Brief an den Bundesverkehrsminister zu dieser Thematik gearbeitet hat. Da dieser Brief noch nicht vorlag, wäre es logisch gewesen, den Bericht als Zwischenbericht zu werten. Es ist dann aber auf Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt worden und der Antrag wurde mehrheitlich als erledigt betrachtet.

Ich hatte, bevor wir dazu gekommen sind, im Rahmen der Selbstbefassung im Ausschuss einmal Folgendes gesagt: Wenn wir uns damit nicht intensiv befassen wollen, dann müssen wir eben diesen ausführlichen und, wie ich zugebe, etwas arbeitsintensiveren Weg wählen, um dahin zu kommen.

Uns liegt mittlerweile auch der maßgebliche Inhalt des Schreibens an den Bundesverkehrsminister vor und wir wissen, welche Aktivitäten die Landesregierung dahin gehend entwickelt hat. Ich kann für unsere Seite sagen: Es ist sehr viel an guten Ideen auf den Weg gebracht worden und wir hoffen, dass daran festgehalten wird.

Wir möchten aber - auch mit diesem wiederholten Antrag - erreichen, dass endlich die Gesamtkonzeption, wie es im Jahr 1996 zwischen den Naturschutzverbänden und dem Bundesverkehrsministerium vereinbart worden ist - ich sage es noch einmal: unter der CDU/CSU-FDPBundesregierung -, auf den Tisch kommt. Denn es kann nicht sein, dass wegen jeder Buhne die Revolution ausgerufen wird; es muss dann auch die Diskussion versachlicht werden.

Wir meinen, die Elbe hat längst europäische Dimension, nicht nur als Fluss, sondern auch was die politische Betrachtung angeht. Eine These des Leiters des BUNDElbeprojektes, Herrn Dörfler, möchte ich mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitieren:

„Die Elbe ist bestenfalls eine drittklassige Wasserstraße, aber ein erstklassiger Fluss.“

Ich kann es nur wiederholen: Ich würde den Begriff „Wasserstraße“ nicht verwenden, „Wasserweg“ wäre treffender. Das Wort „Straße“ hat schon wieder so etwas Geordnetes an sich.

Im Dezember vergangenen Jahres ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie erlassen worden, die eindeutig festlegt, dass in den nächsten drei Jahren auch die Bundesrepublik Deutschland diese in nationales Recht zu überführen hat. Das hat dann auch Auswirkungen auf die Elbe, das hat dann auch Auswirkungen auf die Landesentwicklungsplanung.

Weil von den Aktiven der Schifffahrt, die Elbe und Saale nutzen, immer gesagt wird, dass sie natürlich auch mit dem Niedrigwasser - auch auf der Elbe - zu tun haben, vertreten wir die Vision, dass wir den Wasserweg in der tatsächlichen Verteilung in der Fläche eben mit Bahn und Lkw kombinieren.

Deshalb sehe ich hinsichtlich des Wasserstraßenkreuzes, das derzeit entsteht, überhaupt keine Probleme.

Dort bieten wir dann die Möglichkeit an, die Transportmedien zum Umsteigen zu nutzen. Die Bahn hat Kapazität.

Es geht in der „Elbe-Erklärung“ von 1996 auch um die Seitenkanäle, also auch um den Elbe-Havel-Kanal, also die Richtung nach Berlin. Ich bin als Einwohner der Stadt Genthin auch Anrainer. Wenn ich dann die prognostizierte Tonnage sehe, wird es schwierig. Auch die EU-Osterweiterung wird wahrscheinlich nicht eine Tonnage bringen, wie sie derzeit mit genutzt wird. Aber die Kanäle haben dann auch eine landespolitische Bedeutung im europäischen Maßstab. Das wird überhaupt nicht abgestritten.

Wenn ich dann aber sehe, welche Rolle der Freistaat Sachsen spielt, muss ich fragen: Gibt es ihn nicht? Auch durch Sachsen fließt die Elbe. In Sachsen regiert die CDU und Herr Wissmann war meines Wissens auch ein CDU-Minister. Ich verstehe nicht, dass man ein Bundesland mit dieser Bedeutung ausklammert.

Wir zielen darauf ab, dass sich das Land SachsenAnhalt seiner Verantwortung bewusst wird; denn Sachsen-Anhalt stellt einen sehr großen Anteil innerhalb des Biosphärenreservats Elbe.

Damit Sie sich nachher nicht wundern, sage ich Ihnen jetzt schon, dass die Debattenrede unserer Fraktion Dr. Süß als wirtschaftspolitischer Sprecher halten wird. Wir haben also in der Teilung der Fragen von Ökologie und Ökonomie kein Problem.

Es stellt sich dann auch die Frage zum Beispiel bei der Förderpolitik des Landes. Wir geben Fördermittel in Größenordnungen, auch Landesmittel, für den Hafenausbau aus und wissen, wenn dieses Gesamtkonzept nicht auf dem Tisch liegt, gar nicht, wie es im Einzelnen im europäischen Maßstab funktionieren wird.

Das zu erreichen war auch Ziel unseres Antrages, wie gesagt, aus der 50. Sitzung, der aber mehrheitlich für erledigt erklärt worden ist. Deshalb unser heutiger erneuter Antrag. Der Änderungsantrag der CDU zielt durchaus in dieselbe Richtung, sich, wie gesagt, im Besonderen dafür einzusetzen. Wir möchten wirklich nur Gewissheit haben.

Uns ist bei einem Treffen mit Praktikern eine Auflistung der für das Jahr 2001 vorgesehenen Baumaßnahmen übergeben worden. Darunter fällt auch das Deckund Leitwerk von Gallin. Es ist aber auch geplant, in Coswig ein Deck- und Leitwerk in einer Länge von 1,2 km instand zu setzen, und es sind insgesamt für das Jahr 2001 154 Buhnen vom Elbkilometer 225 bis zum Elbkilometer 557 gestaffelt aufgelistet worden.

Zum Buhnenausbau: Aus einem Schreiben der Staatssekretärin Frau Mertens an die Bundestagsabgeordnete Frau Lemke vom Januar 2001 wird deutlich, dass je Buhne zwischen 100 und 500 t an Gestein verbaut werden, in einigen Fällen bis zu 1 000 t. Man muss sich einfach überlegen, ob das sinnvoll ist.

Es ist Fakt: Wer an der Veranstaltung zum zehnjährigen Bestehen des Landesamtes für Umweltschutz am Donnerstag vergangener Woche in Halle teilgenommen hat, konnte in einem Fachvortrag eines Meteorologen hören, dass das Wasserdargebot im negativen Bereich ist.

Das bedeutet: Auch unsere Flüsse führen weniger Wasser. Das bedeutet auch, dass wir bei der Schifffahrt Probleme bekommen werden. Wir sollten als tatsächlich ökologische Alternative die Verkehrsmedien miteinander

verbinden. Das sollte auch aus einer Gesamtkonzeption herauskommen, denke ich.

Ich möchte Ihnen noch ein paar Zahlen in Bezug auf die Kosten nennen. Der Ausbau von Mittel- und Oberelbe macht mit geplanten 275 Millionen DM - allerdings Stand Oktober 1999 - einen sehr geringen Kostenfaktor aus. Der tatsächliche größte Happen ist das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 mit - Stand Oktober 1999 4,56 Milliarden DM.

Wenn man dann sieht, dass der Elbe-Havel-Kanal parallel zu der mit über 1 Milliarde DM hochgerüsteten Eisenbahntrasse in Richtung Berlin verläuft, die offene Kapazität hat, dann muss man sich schon fragen, warum wir seit vier Jahren auf die Konzeption warten.

Die Umweltverbände haben ihren Teil geleistet, sie haben die Konzeption für sich, ihren Katalog vorgelegt. Dieser ist aber von der Regierung für nichtig erklärt worden. Seit über eineinhalb Jahren - so waren die Aussagen der Verbände - wartet man jetzt, dass vonseiten der Bundesregierung die Vereinbarung aus dem Jahr 1996 umgesetzt wird.

Wir fordern einfach nur die Landesregierung auf, aufgrund des hohen Anteils des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich der Elbe aktiv zu werden. Wenn der Änderungsantrag der CDU-Fraktion darauf zielt, dass wir uns darüber noch einmal im Ausschuss verständigen, dann würden wir uns auch dagegen nicht sperren. - So viel erst einmal dazu. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank. - Im Ältestenrat ist eine Fünfminutendebatte in der Reihenfolge CDU-, FDVP-, SPD-, DVUund PDS-Fraktion vereinbart worden. Vorher hat für die Landesregierung Herr Minister Keller das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ehrlich gesagt, Herr Czeke, sind mir aus Ihren Einführungsworten der Zweck und die Zielrichtung Ihres Antrags nicht ganz deutlich geworden. Geht es jetzt eigentlich um die Frage der tatsächlich von der Wasserund Schifffahrtsverwaltung vorgesehenen Strombaumaßnahmen an der Elbe oder geht es um das Gesamtkonzept der Verkehrsentwicklung, das damals Gegenstand der Elbe-Erklärung gewesen ist?

(Herr Czeke, PDS: Das stimmt!)

Das ist mir nicht ganz deutlich geworden. Ich möchte für die Landesregierung erklären, dass wir uns natürlich in dieser Frage der Verantwortung stellen. Wir haben, wie Sie bereits gesagt haben, dieses Thema schon im Januar im Landtag diskutiert. Ich habe dort grundsätzliche Ausführungen gemacht, die ich nicht wiederholen will. Man kann sie nachlesen.

Wir haben im Übrigen daraufhin in den zuständigen Ausschüssen die abgeforderte Unterrichtung der Abgeordneten abgegeben. Ich verweise darauf, dass wir ausgelöst durch das aktuelle Ereignis in Gallin - in vertiefende Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium eingetreten sind. Es gibt in der Zwischenzeit ein zwischen den hauptbetroffenen Ländern Sachsen-Anhalt,

Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und dem Bundesministerium vereinbartes Verfahren. Inzwischen haben zwei Sitzungen stattgefunden. Es gib einen Brief, der von dem Kollegen Professor Methling aus Mecklenburg-Vorpommern mit unterschrieben worden ist, der gegenüber dem Bundesverkehrsministerium diese Gesamtkonzeption noch einmal einfordert.

Ich denke, all das, was die Landesregierung in diesem Zusammenhang tun kann, tun wir. Wir bemühen uns im Interesse der Sache, die nicht ganz einfach ist, zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Insofern ist die Intention Ihres Antrages, den Bundesrat mit dieser Frage zu beschäftigen, meines Erachtens nicht gerechtfertigt. Es handelt sich hierbei um ein Problem, das vernünftig zwischen den betroffenen Ministerien der Länder und des Bundes erörtert wird. Es ist nicht zu erwarten, dass wir im Bundesrat die Sache in irgendeiner Weise inhaltlich besser befördern könnten, als wir das mit den Aktivitäten, die wir auf Landesebene bereits ergriffen haben, tun.

Ich denke, es ist kein Problem, dass wir den Landtag über die Dinge, die wir erörtern und über die wir uns abstimmen, laufend unterrichten. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Das kann auch im Rahmen der Selbstbefassung geschehen. Aber ich denke, die Befassung des Bundesrates mit diesem Thema wäre nicht unbedingt richtig. - Herzlichen Dank.