Die Ursachen sind vielmehr in ungenügender interministerieller Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu suchen. In den zurückliegenden Jahren fehlte es an einer Zusammenarbeit bzw. war die konstruktive Zusammenarbeit einfach ungenügend. Landwirtschaftsministerium, Forschungseinrichtungen und landwirtschaftliche Betriebe sowie zum Teil auch die restriktive Haushaltsführung und die fehlende Zusammenarbeit der soeben Genannten haben dazu geführt, dass selbst die in den Landwirtschaftshaushalt eingestellten Mittel in den vergangenen Jahren nicht vollständig abgeflossen sind.
Bei einer Anhörung in unserem Arbeitskreis zu diesem Problem waren Vertreter der Ministerien sehr schnell mit dem Vorwurf zur Hand, die Betroffenen seien selbst verantwortlich dafür, wenn sie die gebotenen Möglichkeiten nur unzureichend ausschöpften.
Dazu möchte ich sagen, dass das nur die halbe Wahrheit sein darf. Bei Beschluss des Haushaltes erwarte ich vielmehr, dass sich gerade die Ministerien in die Pflicht nehmen, mit den eingestellten Mitteln Projekte zu befördern, und im Vollzug des Haushaltes auch darauf drängen, dass diese Mittel zweckdienlich ausgegeben werden. Ich betone ausdrücklich die Worte „zweckdienlich“ und „ausgegeben“.
Wenn die Politik nicht endlich zu einer solchen aktiven Förder- bzw. Wirtschaftspolitik kommt, werden wir weder beim Abbau der Arbeitslosenzahlen im Allgemeinen noch in der Frage der nachwachsenden Rohstoffe und insbesondere der entsprechenden Forschungsarbeit wirkliche Fortschritte erreichen. Dabei wird sich nicht viel ändern, ob die Mittel bei Ministerin Budde, Minister Harms oder Minister Keller angesiedelt sind.
In den zurückliegenden Jahren wurden diese Mittel vorrangig für Projekte auf dem Gebiet des Anbaus und der Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen eingesetzt. Diese Projekte gilt es weiterhin zu fördern. Insbesondere ist das Bis Narossa e. V. zu einem Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe in SachsenAnhalt zu entwickeln.
Im Ausschuss, in Veranstaltungen des Bauernverbandes und selbst in der interministeriellen Arbeitsgruppe ist man sich bezüglich dieser Frage unwidersprochen einig. Was fehlt, ist eine klare Entscheidung des Ministeriums, diesen Weg endlich zu gehen.
Sehr verehrte Damen und Herren! So wie der vorliegende Antrag gefasst ist, wird auch suggeriert, dass durch die Zuordnung der Finanzhoheit zum Landwirtschaftsministerium dem Verbraucherschutz besser Rechnung getragen werden kann.
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich glaube, die letzten Wochen und Monate müssen gezeigt haben: Verbraucherschutz ist nicht Sache eines Ministeriums. Die neue Verbraucherschutzpolitik muss zur Sache der gesamten Landesregierung erklärt werden und muss sich auch in der künftigen Haushaltspolitik des Landes niederschlagen. Mir geht es dabei nicht in erster Linie um mehr Geld, sondern um eine neue Prioritätensetzung innerhalb der betreffenden Budgets.
Das heißt, angewandte Forschungsprojekte, die auf Erfordernisse des Verbraucherschutzes ausgerichtet sind, sind künftig vorrangig zu fördern. Es ist nicht nur der Bauernhof gläsern zu machen, sondern es geht darum, auch den gesamten Bereich der Verarbeitung und Vermarktung, also auch den Handel, überschaubar und jederzeit nachvollziehbar zu gestalten.
Mit unserem Änderungsantrag wollen wir aus unserer Sicht den vorliegenden Antrag - so wie es Herr Sommerfeld richtig verstanden hat - präzisieren. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Landesregierung - das sage ich ganz bewusst - unseren Änderungsantrag, der in den Ausschuss überwiesen wird und auf eine Berichterstattung zielt, auch als einen Auftrag zur Vorbereitung einer Berichterstattung aufgreift, sodass beide Anträge in den Ausschuss überwiesen werden können.
Vielen Dank. - Herr Czaja von der DVU-Fraktion hat darum gebeten, seinen Beitrag zu Protokoll geben zu dürfen. Ich habe das angenommen
Durch BSE sowie die Maul- und Klauenseuche ist die Landwirtschaft in den letzten Monaten nicht nur hierzulande in Verruf gekommen. Jedoch im nachhaltigen Interesse der Ökonomie und Ökologie und nicht zuletzt im Interesse eines fundamentierten Verbraucherschutzes ist es dringend angezeigt, nach Lösungswegen zu suchen, um unsere Landwirtschaft aus den Negativschlagzeilen herauszureißen.
Als ein möglicher Lösungsweg kristallisiert sich hierzu der ökologische Landbau heraus. Die Grundlage des ökologischen Landbaus bildet dabei die ganzheitliche Betrachtung der landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen-Anhalt als Zusammenspiel von Bodenverhältnissen, Pflanzen, Tieren und Menschen.
Die EU wie auch Bund und Länder müssen aber sicherstellen, dass eine von Bauern getragene Tierhaltung und eine konsequente Qualitätssicherung in der gesamten Produktionskette von der Futtermittelerzeugung bis zur Ladentheke am Markt erfolgreich sein kann.
Der Wissenschaft und Forschung kommt dabei eine Schlüsselfunktion bei einer erfolgreichen und umfassenden Bekämpfung und Ausmerzung von BSE sowie der Maul- und Klauenseuche zu.
Forschung für einen guten Zweck bedeutet aber nun einmal Geldausgabe im eigentlichen Sinn. Daran muss sich auch die Landesregierung gewöhnen. Letztendlich muss in die Gesundheit unserer Menschen und Tiere investiert werden; dafür darf der Landesregierung kein Preis zu hoch sein.
Umso unverständlicher ist es, trotz Kabinettsentscheid, dass finanzielle Mittel, welche für den Bereich „Forschung und sonstige Förderung der Landwirtschaft“ Anwendung finden sollten, einfach in andere Ministerien umverlagert wurden. Auch wir sprechen uns für eine bürokratielose und sofortige Wiedereinrichtung des Titels für den Bereich „Forschung und sonstige Förderung der Landwirtschaft“ aus.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine Angst, ich werde mich kurz fassen. Wenngleich ich zugeben muss, dass ich dem Antrag der CDU als Agrarpolitiker eine gewisse Sympathie entgegenbringe, möchte ich trotzdem einige Aspekte anmerken.
Meine ersten Überlegungen zu dem Antrag waren: Wieso wird im Frühjahr ein Antrag gestellt, der doch eher haushaltsrelevant ist? Man kann sich gar nicht ausmalen, was geschähe, wenn wir dieses Schule machen ließen. Dann hätten wir die Haushaltsverhandlungen über das ganze Jahr verteilt. Ich denke, das wollen wir so sicherlich nicht und das intendiert der Antrag von Herrn Sommerfeld wohl auch nicht. Dann habe ich mir aber gesagt, dass es im Rahmen der Haushaltsverhandlungen schwierig ist, Veränderungen über Einzelpläne hinweg vorzunehmen. Insofern hält sich meine Kritik an dieser Verfahrensweise in Grenzen.
Zum Inhalt des Antrages möchte ich sagen, dass es nach Auskunft einiger Professoren, so wie Herr Sommerfeld das geschildert hat, in Halle in der letzten Zeit tatsächlich Probleme mit der Genehmigung von Forschungsanträgen gab. Inwiefern diese ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass die Forschungsmittel vom Kultus- und vom Wirtschaftsministerium verwaltet werden, vermag ich derzeit nicht einzuschätzen.
Da die fachliche Beurteilung von Projektanträgen sowieso vom Landwirtschaftsministerium übernommen wird, stellt sich die Frage, ob die Verwaltung der Mittel an einer anderen Stelle überhaupt sinnvoll ist. Inwiefern demgegenüber positive Wirkungen einer Konzentration von Forschungsgeldern den Mehraufwand an Verwaltung rechtfertigen, wäre zu klären. Ich denke, hierüber können wir uns im Ausschuss sicherlich unterhalten. Wir wären dankbar, aus den anderen Bereichen hierzu Erfahrungswerte zu hören.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Antrag der PDS nur feststellen, dass er zielgerichteter ist als der Antrag der CDU. Nichtsdestotrotz steht die Fraktion der SPD der Überweisung beider Anträge in den Ausschuss nicht im Wege. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion könnte Herr Sommerfeld noch einmal reden. - Er will. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich hierzu nichts mehr sagen. Ich will die Diskussion nicht in die Länge ziehen. Aber der Antrag der CDU-Fraktion zur Förderung der Forschung ist vor allem in Auswertung des Besuches des Agrarausschusses bei der Landwirtschaftlichen Fakultät der Martin-LutherUniversität zustande gekommen.
Ich glaube, Herr Mertens, Sie haben am Thema vorbeigeredet. Deshalb muss ich sagen, Sie haben ein völlig anderes Thema aufgegriffen. Das war in meinem Konzept gar nicht angesprochen.
Ich möchte auch nichts wiederholen, was meine Vorredner bereits gesagt haben. Ich freue mich auf eine lebhafte Diskussion im Ausschuss. - Schönen Dank.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Damit ist die verabredete Debatte beendet. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.
Bevor wir abstimmen, möchte ich zum Verfahren noch einiges sagen. Wir werden im Ältestenrat in der nächsten Zeit über den Brief einer Fraktion entscheiden müssen, in dem angegeben wird, dass das Verhalten des amtierenden Präsidenten nicht korrekt gewesen sei, weil ein Änderungsantrag als Änderungsantrag betrachtet und zur Abstimmung angeboten worden sei, der in der Sache kein richtiger Änderungsantrag gewesen sei, weshalb die nachträgliche Abstimmung über den ursprünglichen Antrag beantragt wird.
Wenn Sie sich diese beiden Anträge jetzt anschauen, stellen Sie fest, dass der Änderungsantrag kein richtiger Änderungsantrag zu dem eigentlichen Antrag ist. Denn der ursprüngliche Antrag ist ein rein haushaltstechnischer Antrag.
Ich würde das, was von Ihnen gewünscht wurde, wie folgt interpretieren - ich bitte Sie, mir zu widersprechen, wenn Sie das nicht so sehen -: Sie haben beantragt, dass wir beide Anträge in den Ausschuss oder wahrscheinlich in die Ausschüsse überweisen. Ich könnte dem folgen, wenn erst dort aufgrund der Berichterstattung und der Diskussion entschieden werden soll, ob eine Haushaltsumsetzung zukünftig überhaupt gewollt ist. Insofern macht das einen Sinn.
Ich möchte Ihnen vorschlagen, über die Ausschussüberweisung insgesamt abzustimmen, und zwar über die Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss als federführenden Ausschuss und in jedem Fall - das geht wegen des Inhaltes nicht anders - auch in die Ausschüsse für Finanzen und für Bildung und Wissenschaft.
Da dagegen kein Widerspruch angemeldet wird, frage ich, wer der Ausschussüberweisung in der genannten Form zustimmt. Ich bitte um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig be
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Arbeitsmarktsituation in diesem Land ist in den vergangenen zwei Tagen schon einiges gesagt worden. Ich möchte dazu im Moment nichts wiederholen.
Ich nehme in diesem Hohen Haus immer wieder wahr, dass parteiübergreifend politische Bekenntnisse zum Abbau der Arbeitslosigkeit, gegen Schwarzarbeit, gegen Lohndumping und ungerechtfertigte geringe Bezahlung abgegeben werden.
Heute möchte ich Sie alle im Namen meiner Fraktion beim Wort nehmen und Sie auffordern, Ihren Worten konkrete Taten folgen zu lassen. Das können Sie am besten tun, indem Sie unseren Antrag unterstützen, die Landesregierung aufzufordern, gegenüber der Bundesregierung als Anteilseigner der Deutschen Post AG umgehend tätig zu werden, damit die Entscheidung, alle Fahrdienstleistungen fremdzuvergeben, zurückgenommen wird.
Wir wollen damit erreichen, dass der DP AG Zeit eingeräumt wird, damit sie noch einmal darüber nachdenken kann, ob es nicht Möglichkeiten gibt, den eigenen vorhandenen Logistikbereich zu nutzen, um Transportleistungen mit Postbeschäftigten fortzuführen.
Seit Jahren vollzieht sich bei der Post ein Umstrukturierungsprozess, der durch die Zunahme von befristeten Arbeitsverhältnissen zulasten der Einkommen und sozialen Sicherung der Beschäftigten gegangen ist. Insbesondere seit der Privatisierung im Jahre 1995 verfolgt die Unternehmensführung die Strategie, das Betriebsrisiko auf die Beschäftigten zu verlagern. Dies hat dazu geführt, dass Mitte des Jahres 2000 ca. 22 000 befristete Arbeitsverhältnisse entstanden sind. Allein im Land Sachsen-Anhalt sind es 700.
Da dieser Prozess für viele Beschäftigte seit Jahren bittere Realität war und vom Arbeitgeber zwar unbefristete Arbeitsverhältnisse in Aussicht gestellt worden sind, in der Praxis jedoch allenfalls eine Anschlussbefristung erfolgte, ergab sich für die Deutsche Postgewerkschaft eine Verhandlungsnotwendigkeit mit der DP AG.
In einer Paketlösung, die neben anderen Sachverhalten auch ein neues Bewertungs- und Bezahlungssystem beinhaltete, konnte erreicht werden, dass über 10 000 Arbeitsplätze in unbefristete Stellen umgewandelt worden sind. Der Preis dafür war, dass die Beschäftigten, die nach dem 1. Januar 2001 eingestellt wurden und werden, bis zu 29 % geringere Löhne in Kauf nehmen müssen.