im Land Sachsen-Anhalt mit diesem Zweiten Vorschaltgesetz Früchte tragen und dass das Gesetz wird, was ich jahrelang gefordert habe und was man noch nachlesen kann. - Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Dr. Brachmann, es gibt zwei Fragen. Ich unterstelle Ihre Bereitschaft zu antworten.
Herr Dr. Brachmann, ich will nicht auf die Bemerkung eingehen, dass Sie den Innenminister unter Druck gesetzt hätten. Ich kann es mir nicht vorstellen.
Aber ich will Ihnen eine Frage stellen. Sie haben von der Zwei- und der Dreistufigkeit gesprochen. Ist Ihnen eigentlich bewusst und sind Sie noch imstande zuzugeben, dass dieses Gesetz mit einer Dreistufigkeit gestartet ist, dass der Herr Ministerpräsident in einer Regierungserklärung vom April letzten Jahres von der Dreistufigkeit gesprochen hat, dass der Herr Ministerpräsident im Mai oder Juni letzten Jahres im zeitweiligen Ausschuss gewesen ist und noch von der Dreistufigkeit gesprochen hat und dass dann über Nacht aufgrund so genannter Fünf-plus-fünf-Gespräche die Zweistufigkeit hineingekommen ist? Ist das etwa eine folgerichtige Politik? Wo ist da die Klarheit, wo ist da die Linie bei Ihnen zu erkennen?
- nein! - darum gebeten, etwas von seinem Platz holen zu dürfen. Ich habe ihm das gestattet. Er wird sicher sachlich auf die Frage antworten können.
Aber zunächst eines vorweg: Der Streit um Zweistufigkeit oder Dreistufigkeit ist ein Streit um des Kaisers Bart.
(Lachen und Widerspruch bei der CDU - Frau Dr. Sitte, PDS: Da hat sich aber der Kaiser ganz schön aufgeregt!)
Also auch in Ländern, die auf eine allgemeine Mittelinstanz verzichten, was auch wir wollen, zum Beispiel in Schleswig-Holstein und in Brandenburg, gibt es Landesämter, die natürlich Aufgaben unterhalb der Landesregierung wahrnehmen,
(Herr Dr. Bergner, CDU: Es geht um die Frage der Bündelungsbehörde in der Mittelinstanz, Herr Kollege!)
und trotzdem skizzieren diese Länder vom Grundsatz her ihren Verwaltungsaufbau als zweistufig. Wir haben im Land Sachsen-Anhalt, das bisher einen dreistufigen Verwaltungsaufbau hat, auch bereits Verwaltungsbereiche mit einem rein zweistufigen Aufbau, zum Beispiel die Schulverwaltung und die Katasterverwaltung.
Weil Sie sagen, da sei in irgendwelchen Protokollen etwas erfunden worden, was dann in dieses Gesetz Eingang gefunden habe, will ich mit diesem Vorurteil jetzt endlich Schluss machen.
(Der Redner blättert in seinen Unterlagen - Herr Dr. Daehre, CDU: Sie haben die falschen Akten! Holen Sie mal die anderen!)
- Nein, ich finde es. - Moment, so viel Zeit muss sein. Tut mir Leid, vielleicht liegt es noch extra auf meinem Platz.
in der beschrieben worden ist, wie der Zustand in diesem Land war, und in dem die Alternative deutlich gemacht worden ist. Dort wird gesagt: Durch eine Maßstabsvergrößerung auf der Ebene der Landkreise wird es möglich sein, bislang auf der Ebene der Mittelinstanz und von Sonderbehörden wahrgenommene Aufgaben auf die Landkreise zu übertragen,
die dann im Rahmen ihrer Bündelungsfunktion die Aufgabe wahrnehmen. Dies wird eine im Grundsatz zweistufige Verwaltung ermöglichen.
Die verbleibenden Aufgaben sind in einem schlanken Landesverwaltungsamt zusammenzufassen. - Das steht
Es kommt ein Punkt hinzu, Herr Becker. Ich gebe Ihnen Recht, dass es zeitweilig in der Staatskanzlei die Vorstellung gab, dieses Landesverwaltungsamt - dazu gab es auch eine Kabinettsvorlage, diese stammt aus dem Frühjahr 1997 - als Mittelinstanz auszugestalten.
Aber das hatte eine andere Geschäftsgrundlage. Genau in dieser Kabinettsvorlage steht nämlich auch „unter Beibehaltung der kommunalen Strukturen“.