Protokoll der Sitzung vom 28.06.2001

hinnehmen müssen, so werden wir uns dagegen wehren, wenn dann vielleicht gesagt wird, das werde im Wesentlichen durch verbesserte Ausschüttungsmöglichkeiten der Sparkassen kompensiert. Die Sparkassen können das nicht wettmachen, was wir den Kommunen an Landeszuweisungen vielleicht verweigern.

(Zustimmung bei der CDU)

Das soll an dieser Stelle ganz klar gesagt werden, auch wenn es hierbei nur um die rechtliche Möglichkeit geht. Politisch sind wir an dieser Stelle, meine Damen und Herren, sehr, sehr wachsam.

Nun noch ein Wort zum weiteren Zeitplan der Gesetzesberatung. Sie haben darauf hingewiesen, dass uns große Veränderungen durch Beschlussfassungen auf dem Gebiet des Sparkassenwesens bevorstehen. Die Koch-Weser-Kommission verhandelt hierzu - nach unserer Auffassung bisher aber ohne Erfolg. Jedenfalls sehen wir nicht, dass Ihr Parteifreund Koch-Weser an dieser Stelle bisher wesentlich weitergekommen wäre. Es sieht jetzt so aus, als würde die Gewährträgerhaftung abgeschafft und die Anstaltslast wesentlich modifiziert.

Nach unserer Vermutung werden wir hierauf noch im Herbst dieses, spätestens im Frühjahr des nächsten Jahres zu reagieren haben. Wenn das der Fall sein sollte, dann macht es wenig Sinn, jetzt einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren zu schicken, von dem man mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen muss, dass er durch andere Ereignisse überholt werden wird, die wir noch einflechten müssen.

Andere Länder, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, haben vor, schon im Herbst ein überarbeitetes Sparkassengesetz in den Landtag einzubringen. Die Bundesregierung arbeitet laut Zeitungsmeldung darauf hin, dass die Sparkassengesetze der Länder bereits im ersten Quartal 2002 zu ändern sind.

Deshalb verstehe ich die von Ihnen vorgetragene Zeitkette nicht ganz. Wir meinen, es ist ein in vielen Fragen jetzt nicht notwendiger Gesetzentwurf zu einer fragwürdigen Zeit. Das werden wir alles im Ausschuss klären müssen. Wir sind über die Einbringung zu diesem Zeitpunkt ein bisschen verwundert. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Professor Dr. Trepte spricht jetzt für die PDSFraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, nun liegt der Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes vor. Eine lange Geburt war das, nachdem der erste Referentenentwurf vom Juni 2000, schon vom vergangenen Jahr also, teilweise kontrovers diskutiert wurde. Eine schriftliche Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vom 17. Juli 2000 liegt vor und eine Anhörung zu diesem Referentenentwurf fand am 23. August vergangenen Jahres statt.

Aus meiner Sicht ist die Verzögerung nicht unbedingt zu kritisieren, Herr Scharf, weil die Novellierung des Sparkassengesetzes mit dem Fortgang der Kreisgebietsreform und der Gemeindereform einfach synchronisiert werden muss. Auf bisher vorgesehene Veränderungen zur Vereinigung von Sparkassen, die § 28 regelte, wird nunmehr verzichtet. Es wird richtig davon ausgegangen,

dass vorgesehene Zusammenschlüsse der Landkreise zur synchronen Vereinigung der Sparkassen führen müssen, sodass dem zunehmenden Wettbewerbsdruck der Privatbanken mehr wirtschaftliche Schlagkraft entgegengesetzt werden kann.

Wesentliche Veränderungen in der Novelle sind weiterhin:

Erstens. Die Verbesserung der Ausschüttungsbedingungen für die Kommunen, die im vorliegenden Entwurf gegenüber dem von vor einem Jahr noch einmal verbessert worden sind. Wer kann etwas dagegen haben? Problematisch erscheint lediglich der nunmehrige Verzicht der Bindung von Ausschüttungen an gemeinnützige Zwecke bzw. an Investitionen in den Kommunen.

Zweitens. Herr Minister, Sie beteuern in Ihren öffentlichen Äußerungen immer wieder die Stärkung der Selbständigkeit der Sparkassen. Ich will aber darauf hinweisen, dass die Ausweitung der Regelungsbefugnisse der Sparkassenaufsichtsbehörde, also des Ministeriums der Finanzen, weithin umstritten ist. In überregionalen Fachzeitschriften wird in Bezug auf diese Absicht sogar von einer Entmündigung der Sparkassen und ihrer kommunalen Gewährträger gesprochen.

Drittens. Auch die partielle Aufhebung des Prüfungsmonopols des OSGV gegenüber den Sparkassen ist umstritten und abschließend klärend zu beraten. Auch das haben wir noch vor uns.

Viertens sind markante Veränderungen für die Gestaltung der Anstellungsverträge für die Vorstandsmitglieder der Sparkassen vorgesehen. Aus der Sicht der PDS werden wir da die wenigsten Probleme haben.

Insbesondere diese Gegenstände werden in den Ausschüssen zur Beratung gelangen.

Außerhalb des eigentlichen Gesetzestextes, meine Damen und Herren, werden Veränderungen im Sparkassenwesen vorgesehen - der Herr Minister hat darüber gesprochen -, die Widerstand erfordern und belastbare abschließende Aussagen der Landesregierung zwingend notwendig machen.

Meine Damen und Herren! Die Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute - man muss das einmal einwirken lassen -, Gewährträger sind die Kommunen. Sie erfüllen einen öffentlichen Auftrag, einen Auftrag der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dieser besteht darin, die Bürger und insbesondere die mittelständische Wirtschaft in der Fläche des Landes mit Finanzdienstleistungen in hoher Qualität zu versorgen. Das ist angesichts des Rückzugs der Privatbanken aus der Fläche und aus dem klassischen Privatkundengeschäft umso dringlicher hervorzuheben.

Mit dem Verweis auf die stärkere betriebswirtschaftliche Orientierung der Sparkassen auf Ertragserhöhung und Kostenminimierung auch durch unseren Finanzminister wird die Ausdünnung des Filialnetzes und die Schließung von Zweigstellen - das will ich schon sagen, Herr Minister - nunmehr nicht mehr ausgeschlossen. Das Angebot von Finanzdienstleistungen in der Fläche steht infrage. Arbeits- und Ausbildungsplätze - mit meiner Frage habe ich das vorhin schon kundgetan - sind offenbar in erheblichen Größenordnungen gefährdet.

Wir verkennen die objektiven Prozessverläufe im Bankbereich nicht. Internet- und Online-Banking, Telefonorder und die Automatennutzung haben Auswirkungen auf die Arbeit am Schalter. Das wissen wir. Eine Befra

gung im Sparkassenbereich ergab, dass 60 % der Sparkassenkunden ihre Geldgeschäfte sowohl am Schalter bzw. beim Berater als auch per Internet abwickeln. 20 % der Kunden wollen dies ausschließlich am Schalter und beim Berater tun. Dem werden wir auch in Zukunft Rechnung tragen müssen.

Der öffentliche Auftrag der Sparkassen darf nicht ihrer Ertragsorientierung geopfert werden. Hier werden wir einen verlässlichen Ausgleich einfordern.

Abschließend noch einige Worte - der Herr Minister ist darauf eingegangen - zu der anstehenden Erschwerung der Kreditzugangsbedingungen insbesondere für den ostdeutschen Mittelstand.

Die Neuordnung des weltweiten Kreditgeschäfts, genannt Basel II, enthält internationale Vorschriften für die Banken zum Risikomanagement von Darlehen ab 2004. Nach Basel II werden Unternehmen in Kreditrisikoklassen eingeordnet.

Die Kriterien sind durch die so genannten RatingAgenturen zu bewerten. Die Eigenkapitalquote ist ein Kriterium, des Weiteren die Rentabilität, die Liquiditätslage, die Auftragslage und das Controlling-Management. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird die Ausfallwahrscheinlichkeit von Darlehen bewertet. Mit höherem Risiko steigt der Zins.

Nach den oben genannten Kriterien ist insbesondere der ostdeutsche Mittelstand, das Existenzgründergeschehen betroffen.

Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich werde das tun. - Die Sparkassen und die Landesbanken müssen in Zukunft dieser Entwicklung Rechnung tragen. - Ich lasse einiges weg. Danke schön.

(Zustimmung bei der PDS und von Herrn Dr. Rehhahn, SPD)

Für die Fraktion der FDVP spricht der Abgeordnete Herr Wiechmann.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Gesetzesnovelle jagt im Sparkassenrecht die andere. Eine jede zielt darauf ab, vielleicht mehr Unordnung zu produzieren, als Ordnung zu schaffen. Anders gesagt, vielleicht soll niemand mehr durchblicken. Viele blicken bereits jetzt nicht mehr durch.

So ist es nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen mit dem Gesetz die Gewinnausschüttung an die Gewährträger verbessert werden soll. Hier ist ein objektiver Betrachter auf Mutmaßungen angewiesen. Der Spekulation sind Tür und Tor geöffnet.

Ist es Ehrlichkeit oder nur ein vorgeschobener Programmsatz, dass die Kommunen zusätzliche Mittel zur Finanzierung gemeinnütziger Aufgaben erhalten sollen? Die Bedenken ergeben sich insbesondere daraus, dass die Zuführung von Finanzen unter der Maßgabe der Ausschüttungen vorgenommen werden soll. Hier wird jedoch mehr versprochen, als gehalten werden kann.

Zielt die Neuregelung darüber hinaus nicht darauf ab, eine neue Finanzquelle für die Kommunen zu schaffen, um Kürzungen oder Streichungen von Landesmitteln auszugleichen? Das wurde wiederholt erwähnt. Das alles geschieht auf Kosten der Sparkassenanleger, die als Zahlungsobjekte einvernommen werden, kein Mitspracherecht haben, unmittelbar den maroden Staatshaushalt mitfinanzieren und vorgegaukelt bekommen, dass sie einer guten Sache dienen. Dafür ist in der Realität kaum noch ein Anspruch auf nennenswerte Zinsen vorhanden.

Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes werden unseriöse Neuerungen eingeführt. Mit der Neuregelung des Prüfungsrechts soll das Prüfungsmonopol der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes gemildert werden. Was ist der Anlass für eine Milderung des Prüfungswesens? Jedermann weiß, dass eine intensive Prüfung präventiv wirkt und der Geldverschwendung vorbeugt. Mit der Nivellierung des Prüfungswesens wird das Gegenteil von dem erreicht, was eine geordnete Finanzführung sichern soll. Von den Kosten sprach der Herr Kollege Scharf.

Bisher oblag die Prüfung der Jahresabschlüsse ausschließlich der Prüfungsstelle. Nunmehr soll der Verwaltungsrat der Sparkasse mit der vorgeschriebenen Prüfung einen anderen Prüfer beauftragen können. Die Begründung für diese Neuerung - kühn, mutig und nicht sehr seriös. Damit setzt die Gesetzesinitiative mehr auf die Anwendung von Wirtschaftsstrafrecht als auf Prävention. Hieraus folgt, dass die Kontrolle der Jahresabschlüsse durch die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes beibehalten werden muss, um eine sachgemäße Verwendung der Gelder zu garantieren.

Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, Sie stellen in der Begründung ausdrücklich fest, dass der Gesetzentwurf keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben soll. Das ist gut und klug vorgetragen und unter der Bewertung zu verurteilen, dass hier negiert wird, was letztlich gewollt ist. Wenn keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Landeshaushalt festzustellen sind, bedarf es auch keiner ausdrücklichen Erwähnung. Sie haben es erwähnt und müssen sich nun an Ihren Taten messen lassen.

Es ist unzweifelhaft, dass der völlig überschuldete Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt hiermit saniert werden soll. Dazu fällt mir eine alte Volksweisheit ein: Des Teufels Großmutter wurde erschlagen, weil sie keine Ausrede mehr gewusst hat.

Letztlich machen Sie es sich sehr leicht, wenn sie Musterverträge für die Vorstände einführen wollen. So sollten Sie wissen, dass Sie damit gleichzeitig das AGBGesetz auf den Schild heben. Auch hier ist festzustellen: blanker Aktionismus. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDVP)

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Dr. Rehhahn das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat dem Parlament eine Novelle zum Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Beratung vorgelegt. Wenn ich es richtig betrachte, Herr

Scharf, ist doch in Abwandlung des damals uns allen bekannten bzw. bekannt gemachten Referentenentwurfs vieles, was die Sparkassenvertreter, was der OSGV aufgrund des Referentenentwurfes an Sorgen vorgetragen haben, berücksichtigt.

Wir haben dies unmittelbar nach dem Vorliegen des Referentenentwurfes vor etwa einem Jahr mit den Vertretern besprochen. Ich kann nur sagen, ich finde eine ganze Reihe der Vorschläge wieder.

Sicherlich kann man über die Zeitschiene immer diskutieren. Man kann darüber reden, ob ein Jahr notwendig war oder ob es schneller hätte passieren können. Aber ich glaube, es ist ein gutes Stück vorwärts gekommen.

Wir müssen auch beachten, dass das jetzt noch gültige Gesetz im Juli sieben Jahre alt wird. Gerade in solch einem Bereich, der nicht statisch ist, müssen die Gesetzlichkeiten den Bedingungen angepasst werden. Hinsichtlich der Frage, ob wir auf Entwicklungen warten können, die der Minister und Sie angesprochen haben und bei denen wir die Zeitschiene nicht kennen, habe ich Bedenken.

Ich glaube auch, Herr Professor Trepte, dass diese Novelle den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten die Möglichkeit eröffnet, sich den veränderten Marktbedingungen anzupassen. Die Bedingungen haben sich geändert und wir müssen darauf entsprechend reagieren.

Der Minister und meine Vorredner sind sehr ausführlich auf das Gesetz eingegangen. Ich erspare mir deshalb weitere Ausführungen, da wir dafür in den Ausschüssen noch ausreichend Zeit haben.

Lassen Sie mich noch drei Aspekte anführen, die ich als wichtig empfinde. Erstens geht es um die Regelung für die Gewinnausschüttung an die Gewährträger. Auf den Gedanken, dass wir das mit dem FAG in Zusammenhang bringen können, sind wir noch nicht gekommen. Das lässt aber einen Spielraum für Überlegungen offen.