Protokoll der Sitzung vom 28.06.2001

Im Namen des Hohen Hauses spreche ich dem Landesrechnungshof nicht nur dafür Dank aus, sondern schließe die Art und Weise mit ein, wie Präsident und Mitglieder des Landesrechnungshofes uns Parlamentarier sowie Mitglieder und Mitarbeiter der Landesregierung in den nachfolgenden Beratungen im Rechnungsprüfungs- und im Finanzausschuss sach- und fachorientiert begleitet und beraten haben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss, für den ich zunächst spreche und dessen Beschlussempfehlung vom 18. Juni 2001 dem Finanzausschuss zuging, hat sich in acht intensiven Beratungen mit den Feststellungen des Landesrechnungshofes befasst. Im Rahmen meiner Berichtspflicht im Finanzausschuss zu der mit 5 : 0 : 0 Stimmen im Rechnungsprüfungsausschuss gefassten Beschlussempfehlung bin ich auf einige Schwerpunkte eingegangen, die ich hier gern in aller Kürze ansprechen möchte.

Da noch im Vorjahr allein die Mehrheitsverhältnisse bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlungen für das Jahr 1998 die Atmosphäre und die Resultate im Rechnungsprüfungsausschuss prägten, sind aus meiner Sicht die konsensorientierten Beratungen über den Jahresbericht 2000 zur Haushaltsrechnung 1999 durchaus positiv hervorzuheben. Übereinstimmungen in ständig wieder auftauchenden Grundsatzfragen, wie Verschuldung des Landes, bisherige Rücklagen und deren Verwendung, Umgang und Kreditaufnahmen bei Sondervermögen und Anstalten des öffentlichen Rechts, werden dann umso mehr infrage gestellt, wenn es um kurzfristige Konsequenzen, etwa bezogen auf den Haushalt 2002, geht. Beispielhaft sei auf das Thema Verschuldung in Nebenhaushalten oder den Verlustausgleich für das Klinikum der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle verwiesen.

Meine Damen und Herren! Nach wie vor kritikwürdig ist die zeitliche Verzögerung der Reaktionen einer Vielzahl von Ministerien auf die Feststellungen des Landesrechnungshofes und auf die Fragen, die aus dem Rechnungsprüfungsausschuss heraus gestellt werden.

Es ist ganz einfach nicht nachvollziehbar, dass über das Thema „Über- und außerplanmäßige Ausgaben des Jahres 1999“ erst am 15. Juni 2001 dem Grunde nach beraten werden konnte, statt dass im Zusammenhang mit der Haushaltsrechnung 1999 im Dezember 2000 präzise darauf eingegangen worden wäre.

Die unzureichende Bereitschaft, Schadens- und Regressfälle ereignisnah zu prüfen und konsequent zu handhaben, hält an.

Meine Damen und Herren! Das Selbstverständnis des Parlaments ist nachhaltig tangiert, wenn gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss durch einen Mitarbeiter des Kultusministeriums die Herausgabe eines Schriftwechsels mit dem Landesrechnungshof zweimal im Namen und Auftrag eines Landesministeriums verweigert wird und erst eine Sondersitzung des Ausschusses mit dem Ziel der Aktenherausgabe die Brüskierung des Parlaments beendet. Das unerfreuliche Thema waren insbesondere rechtswidrige Abfindungen für Lehrer, dessen Bearbeitung im Rechnungsprüfungsausschuss bei dem Abgeordneten Jüngling gelegen hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Thema Verschuldung des Landes. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt hierzu die Ausführungen des Landesrechnungshofes zustimmend zur Kenntnis. Die Forderung nach der nächstmöglichen Auflösung des Sondervermögens „Förderfonds“ findet keine Zustimmung. Als Kompromisslinie wird die Rückführung analog der mittelfristigen Finanzplanung für die gesamte Neuverschuldung bis zum Jahr 2006 empfohlen.

Zum Thema „Kreditaufnahme durch Anstalten des öffentlichen Rechts“. Trotz hoher Übereinstimmung zwischen dem Landesrechnungshof und dem Rechnungsprüfungsausschuss in der Situationsbeschreibung wurde ein Bericht des Landesrechnungshofes zum Stand der geplanten Neuorganisation der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, wie gefordert, für die Haushaltsberatungen 2002 abgelehnt.

Zum Thema „Abschlussergebnis 1999 - Überschuss“. Die Ausschussmehrheit streicht die zustimmende Kenntnisnahme und verzichtet auf die Korrektur des Abschlussergebnisses zugunsten einer Darstellung des Jahresabschlusses, die die uneingeschränkte Vergleichbarkeit mit Haushaltsabschlüssen der anderen Bundesländer sicherstellt.

Meine Damen und Herren! Aus meiner Sicht ist ein echter Fortschritt im Sinne eines Konsenses zum Thema der Rücklagen 2000 erzielt worden. Die Verwendung zur Finanzierung von Ausgabenresten wird festgeschrieben. Die Absicht des Landesrechnungshofes, auf die Bildung von Rücklagen zu verzichten, wird beschrieben und als Beschlussempfehlung formuliert, solange das Land Kreditmittel benötigt und Schuldentilgung sowie Zinszahlungen betreibt.

Im Übrigen ist die Beschlussempfehlung auch dahin gehend aussage- und belastungsfähig, als sie festlegt, dass alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen vor ihrer Entscheidung und Umsetzung dem Parlament über eine entsprechende Beschlussfassung im Finanzausschuss zugänglich gemacht werden sollen.

Zum Thema „Forderungseinzug der öffentlichen Hand“. Einerseits werden die Maßnahmen der Landesregierung als Reaktion auf Missstandsbeschreibungen des Landesrechnungshofes begrüßt, andererseits ein Urteil bis zur inhaltlichen Erläuterung der getätigten Ausbuchungen und Bereinigungen zurückgestellt und die Aussetzung der Beitreibung eines restlichen Betrages von ca. 214 Millionen DM dem Grunde nach gefordert. Im Finanzausschuss bestand hierzu Übereinstimmung, dass eine Berichterstattung zu diesen Themen durch das Finanzministerium im Finanzausschuss bzw. im Rechnungsprüfungsausschuss bis zum 30. September 2001 erfolgen soll.

Zum Thema „Über- und außerplanmäßige Ausgaben“. Meine Damen und Herren! Ein genereller Mangel ist die zu späte Befassung der Häuser und das zögerliche bzw. verharmlosende Herangehen an die Schadens- und Regressfragen. An dieser Stelle macht sich eindeutig die mangelhafte Präsenz einzelner Ministerien durch die politische Spitze der jeweiligen Häuser in entscheidenden Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses bemerkbar. Ich habe in einem Fall, das Kultusministerium betreffend, darauf hingewiesen.

Zum Thema „Mehrausgaben bei persönlichen Verwaltungsausgaben“. Der Ausschuss fordert, künftig ausreichende Personalverstärkungsmittel in den Haushalt einzustellen und die längst fällige Begründung für Über

schreitungen im Jahr 1999 ebenfalls bis zum 30. September 2001 nachzuvollziehen.

Meine Damen und Herren! Aus der Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses war und ist die Entwicklung der Landesbetriebe auch im Berichtszeitraum unverändert kritisch zu bewerten. Das Stichwort lautet „Kostendeckung“.

Der Landesrechnungshof hatte vorgeschlagen, einer ganzen Reihe derartiger Landesbetriebe die Entlastung im Haushalt nicht zu erteilen. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zu dem Konsens gelangt, dass dieser Empfehlung im Falle der Medizinischen Fakultät der MLU Halle gefolgt werden soll. Der Hauptkritikpunkt im Ausschuss richtete sich auf die Liquiditätssituation des Klinikums der Medizinischen Fakultät der MLU Halle; denn nach wie vor ist ein nicht ausgeglichener Verlustvortrag von 32,5 Millionen DM aus dem Jahr 1993/94 anhängig. Der Ausschuss folgte mehrheitlich der Empfehlung des Landesrechnungshofes, den Entlastungsbeschluss für die Medizinische Fakultät der MLU Halle aus den genannten Gründen zu versagen.

Meine Damen und Herren! An diesem Punkt kam es im Finanzausschuss zu einem grundsätzlichen Dissens, der Auswirkungen auf das Gesamtabstimmungsverhalten hatte: Die Ausschussmehrheit mit den Abgeordneten von SPD und PDS streicht die Verweigerung der Entlastung für die Medizinische Fakultät. Daraufhin versagen vier Ausschussmitglieder dem Punkt 1 des Entlastungsbeschlusses in der Drs. 3/4684 die Zustimmung.

Alle weiteren Punkte des Entlastungsbeschlusses fanden ein einstimmiges positives Votum im Finanzausschuss. Das betrifft insbesondere die Entlastung des Landesrechnungshofes und des Landtages.

Dazu kommen die entsprechenden Festlegungen für nachträgliche und ausstehende Berichterstattungen, die insbesondere im Zusammenhang mit den bevorstehenden Haushaltsberatungen 2002 überwiegend auf den 30. September dieses Jahres terminiert sind.

Meine Damen und Herren! Je nach Umgang mit dem Sachverhalt hinsichtlich einer differenzierten Empfehlung bzw. Abstimmung im Finanzausschuss zum Thema der Entlastung der Landesregierung, des Landesrechnungshofes und des Landtages wird die Beschlussempfehlung, wie Sie Ihnen vorliegt, möglicherweise in Einzelpunkten oder in toto zu beschließen sein.

Beschlossen werden - ich erwähnte es bereits - eine ganze Reihe von nachträglichen und zusätzlichen Berichterstattungen, die alle sehr konkrete Bezüge zu den Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Haushalt 2002 haben. Insofern werden sowohl der Rechnungsprüfungsausschuss als auch der Landesrechnungshof in der Zukunft Gelegenheit haben, die weitere Umsetzung und die weitere Arbeit der Landesregierung im Zusammenhang mit Feststellungen und Empfehlungen des Landesrechnungshofes sehr genau und sehr kritisch zur Kenntnis zu nehmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Kollege, für die Berichterstattung. - Meine Damen und Herren! Im Ältestenrat ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion in der Reihenfolge CDU, SPD, PDS, FDVP und DVU vereinbart worden. Die Debatte wird eröffnet durch den Abgeordneten Herrn Scharf, der für die CDU-Fraktion spricht.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auseinandersetzungen über die Haushaltsaufstellung sind normal. Es ist die Aufgabe der Opposition, dann den Haushaltsvollzug entsprechend zu kontrollieren. Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, die korrekte Abwicklung des Haushaltes im Einzelnen nachzuvollziehen.

Meine Damen und Herren! Es ist eine gute Übung, dass in den meisten Parlamenten in den meisten Fällen - so auch in diesem Hause - mit großer Mehrheit, meistens sogar einmütig vom Parlament die Entlastung erteilt wird. Diese Parlamentspraxis konnte schon im letzten Jahr nicht eingehalten werden.

Meine Damen und Herren! Aus der Sicht der CDU-Fraktion ist es auch in diesem Jahr nicht hinzunehmen, dass die Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses im Finanzausschuss in einem wichtigen Punkt durch die Kollegen von SPD und PDS so geändert wurde, dass ein nach unserer Auffassung rechtlich unkorrektes Handeln der Landesregierung nachträglich durch eine Entlastung sanktioniert werden soll.

(Zustimmung von Herrn Dr. Bergner, CDU)

Meine Damen und Herren! Worum geht es im Einzelnen? - Seit dem Haushaltsjahr 1993 hat sich bei der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle/ Wittenberg ein Verlustvortrag in Höhe von damals 42,5 Millionen DM und - nachdem eine Tilgung von 10 Millionen DM erfolgte - von jetzt 32,5 Millionen DM ergeben. Diesen Verlust trägt man von Jahr zu Jahr vor sich her und er ist bisher nicht getilgt worden. Das Klinikum hat somit den Ausgleich der weiteren Verluste bisher nur bilanzmäßig und nicht kassenmäßig vorgenommen. Das Land, meine Damen und Herren, ist gesetzlich zum Ausgleich dieses Verlustes verpflichtet. Es kann sich nichts aussuchen.

Aus den Ausführungsbestimmungen des Kultusministeriums ist klar ersichtlich, dass - ich zitiere - „Verluste spätestens im Wirtschaftsplan des übernächsten Wirtschaftsjahres auszugleichen sind“. - Dieses ist, wie gesagt, bis heute eben nicht erfolgt.

In der Drs. 3/4487 vom 27. April 2001 geht der Landesrechnungshof noch von der Annahme aus, dass die Landesregierung den Verlustausgleich im Haushaltsjahr 2002 veranschlagen will. Wir haben daraufhin den Staatssekretär im Finanzministerium Elze im Finanzausschuss befragt. Nach eindringlicher Befragung sagte er in der 78. Sitzung des Finanzausschusses am 20. Juni 2001 lediglich zu, dass er sich vorstellen könne, dass sich der überfällige Verlustausgleich teilweise im Haushaltsaufstellungsverfahren der Landesregierung für das Jahr 2002 wiederfinden werde.

Das heißt, es steht heute schon fest - es ist bis jetzt von niemandem dementiert worden -, dass die Landesregierung auch im Jahre 2002 den überfälligen Verlustausgleich nicht tätigen will. Er ist schon seit Jahren überfällig.

Ich frage Sie, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von SPD und PDS: Wie können Sie angesichts dieser klaren Rechtslage der Landesregierung durch Entlastung einen Freibrief für ein rechtswidriges Verhalten erteilen? So verlottern die Sitten. Das, denke ich, dürfen wir hier nicht durchgehen lassen.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der DVU und bei der FDVP)

Meine Damen und Herren! Ich will ganz klar sagen, warum man so etwas macht: Mit diesem Vor-sichHerschieben eines Verlustausgleiches genehmigt sich die Landesregierung selbst - am Parlament vorbei einen zusätzlichen Bruttokredit in Höhe von 32,5 Millionen DM. Es ist die Frage: Woher nehmen wir das Geld? Natürlich ist das angesichts der Haushaltslage schwierig. Aber wir haben hier einen klassischen versteckten Nebenhaushalt, der nirgends auftaucht.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Herrn Büchner, DVU, und von Herrn Kannegießer, DVU)

Das ist ein solch spezifisches Thema, dass jeder, der nicht Mitglied dieses Parlamentes ist oder nicht mit dem Prüfungsverfahren bei der Medizinischen Fakultät vertraut ist, nie auf die Idee kommen würde, dass 32,5 Millionen DM fehlen. Niemand kann es in der öffentlichen Darstellung der tatsächlichen Finanzlage des Landes Sachsen-Anhalt nachvollziehen.

Mit Haushaltswahrheit und mit Haushaltsklarheit, meine Damen und Herren, hat das alles nichts zu tun. Deshalb beantragen wir in unserem Änderungsantrag die Wiederherstellung der Beschlussempfehlung, wie sie im Rechnungsprüfungsausschuss auch mit Zustimmung der Kolleginnen und Kollegen von SPD und PDS einmütig gefasst wurde.

Meine Damen und Herren! Wir werben um Ihre Zustimmung. Falls diese Zustimmung nicht erfolgen sollte, werden wir zu dieser Frage entsprechend abstimmen, das heißt, wir werden die Entlastung nicht erteilen. Unser Vorbehalt bezieht sich natürlich nur auf diesen Punkt. Der Beschluss zur Entlastung in den Punkten 2 bis 6 wird von uns selbstverständlich geteilt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Herrn Preiß, DVU)

Meine Damen und Herren! Bevor ich Kollegin Fischer von der SPD-Fraktion das Wort erteile, begrüße ich in unserem Hohen Haus Schülerinnen und Schüler der Oskar-Kämmer-Schule Schönebeck und Mitglieder des Vorstandes des Bundes der Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen, Altkreis Oschersleben. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Fischer, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor uns liegt das Ergebnis, die Bewertung der vom Landesrechnungshof vorgenommenen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Haushaltsjahr 1999, vorgelegt mit den Jahresberichten 2000 Teil 1 und Teil 2. Die hieraus resultierende Beschlussempfehlung erteilt der Landesregierung, dem Präsidenten des Landesrechnungshofes und dem Präsidenten des Landtages die Entlastung.

Lassen Sie mich bitte auf nur wenige Schwerpunkte eingehen. Zunächst komme ich zu nicht genehmigten überund außerplanmäßigen Ausgaben. Wir befassen uns jedes Jahr mit diesem Problem. Es ist jedes Jahr ähnlich ärgerlich. Im Haushaltsjahr 1999 umfasste der Betrag an nicht genehmigten über- und außerplanmäßigen Aus

gaben immerhin 2,3 % des Gesamtausgabevolumens. Nicht genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben, meine Damen und Herren, sind Ausdruck von Nichtbeachtung verfassungsrechtlicher und haushaltsrechtlicher Regelungen. Dass im Jahre 1999 gegenüber dem Jahr 1998 sogar noch eine Zunahme erfolgt ist, stimmt uns schon bedenklich.

Unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Finanzministeriums sind wir zu dem Ergebnis gekommen, im Rechnungsprüfungsausschuss berichten zu lassen. Es ist auch über das Ergebnis der Prüfung möglicher Schadens- und Regressfragen zu berichten. Wir erwarten, dass in Zukunft alle Ressorts verantwortungsvoller damit umgehen und nicht genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben vermieden werden.

Ein weiterer Schwerpunkt, der sich an verschiedenen Stellen des Prüfberichtes findet, betrifft den Umgang mit öffentlichen Geldern an unseren Hochschulen. Als Beispiel nenne ich hierzu die Baumaßnahmen. Die Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg muss aufgrund von Zielplanänderungen Umstrukturierungen in Verbindung mit Auflagen der oberen Denkmalschutzbehörde vornehmen. Dafür sind fünf Container und ein Bettenhaus zurückzubauen bzw. abzureißen. Bei diesen Vorgängen muss aus unserer Sicht der Landesregierung nicht genügend Augenmaß und Verantwortung nachgesagt werden. Zu Recht sind deshalb Forderungen aufgestellt worden, die Teil der vorliegenden Beschlussempfehlung sind.

Besonders ärgerlich ist die Tatsache, dass es bei Vorlagen von HU Bau vorgekommen ist, dass dem Finanzausschuss nicht bekannt gemacht wurde, dass es sich um geplante Interimslösungen handelte. Genauer gesagt: Der Finanzausschuss hat einer Baumaßnahme, der Errichtung eines Fertigbaues, zugestimmt und die Mittel sind im Einzelplan 20 veranschlagt worden; ein Nachtrag zu der besagten HU Bau fand ebenfalls Zustimmung. Wir sind nicht darüber informiert worden, dass beabsichtigt war, dieses Objekt nach einer Nutzungsdauer von sieben bis acht Jahren abzureißen, weil dann die Baumaßnahme Chirurgisches Zentrum und die damit verbundene Umstrukturierung abgeschlossen sein wird.

Wir erwarten, dass die Landesregierung ihrer Informationspflicht dem Finanzausschuss gegenüber bei der Vorlage von HU Bau unbedingt nachkommt.