Protokoll der Sitzung vom 13.09.2001

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend bleibt festzustellen, dass der eingebrachte Gesetzentwurf einen Kompromiss zwischen ökonomischen Zwängen und dem kurzfristig politisch Machbaren darstellt.

Ich bitte daher um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Inneres, in den Ausschuss für Finanzen und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke schön. - Das Wort hat nun für die PDS-Fraktion der Abgeordnete Herr Czeke.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs und der unterschiedlichen Interessenlage dürfte es einfach normal sein, dass ein gewisser Konflikt zwischen den Kommunen, den Landwirten und dem Land in der Luft liegt. Um nicht oberflächlich glattzubügeln, was uns früher

oder später doch wieder einholen könnte, haben wir uns entschlossen, dass ich aus der Sicht der Landwirtschaft zu dieser Frage spreche.

Es geht im Wesentlichen um eine Neuverteilung der Kosten für die Tierkörperbeseitigung. In der Tat ist es so, dass die Tierhalter in Sachsen-Anhalt aufgrund des Landesausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz bisher keinen Pfennig für die Beseitigung verendeter Tiere zu zahlen hatten. In der Anhörung im vergangenen Jahr haben die kommunalen Spitzenverbände großes Interesse gezeigt, dass diese Tatsache so unmissverständlich wie nur möglich herausgestellt wird. Dass das so ist, will und kann auch von uns Landwirten niemand leugnen.

Ich will auch nicht in Abrede stellen, dass es nicht verkehrt ist, wenn Landwirte in einem bestimmten Maße zur Kostendeckung bei der Tierkörperbeseitigung herangezogen werden. Doch ich möchte es ganz deutlich sagen: Die Kostenbeiträge, wie sie mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf auf uns zukommen werden, halte ich für unangemessen.

Ich möchte als Beispiel erwähnen, dass in der Entwicklung der landwirtschaftlichen Zuschüsse und Subventionen eine so genannte Herodesprämie für die Tötung von Kälbern festgesetzt wurde. Das zeigt ganz deutlich den Verfall der Werte etwa bei Jungtieren generell.

Es geht hier um mehr als doppelt so hohe Beitragssätze für die Tierseuchenkasse pro beitragspflichtigem Rind, als es zurzeit der Fall ist. Nach Berechnungen des Rinderzuchtverbandes steigen sie von gegenwärtig 5,50 DM bis 7 DM auf dann 19 DM je Rind.

Gehen wir davon aus, dass die Tierseuchenkasse ursächlich als Solidarkasse der Tierhalter zur Seuchenprophylaxe und Gesunderhaltung der Tierbestände gedacht war, so haben wir es mit einem enormen Einschnitt zu tun. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Tierseuchenkasse mit den ihr jetzt zusätzlich gesetzlich zugewiesenen Aufgaben weit über ihre ursprünglichen Aufgaben in Anspruch genommen wird. Ich darf nur hoffen, dass sie damit nicht überfordert wird und dass wir auch künftig die prophylaktische Seuchenbekämpfung beherrschen werden. Die Gefahr, dass die Kasse jetzt zu einem Selbstbedienungsladen wird, ist bei der nunmehr im Gesetzentwurf vorgesehenen Gesetzeslage latent vorhanden.

Die bisherigen Beiträge dienten ausschließlich dem Zweck der Seuchenbekämpfung und waren in der Tierseuchenkasse gut und erfolgsträchtig angelegt. Die für uns Landwirte kostenfreie Beseitigung von Tierkörpern war eine sinnvolle Ergänzung dazu. Diese Kombination gestattete es uns, Tierseuchen nicht nur zu verwalten, wie es anderen Bundesländern nachgesagt wird, sondern auch zu bekämpfen. - So viel zu dem erweiterten Aufgabenfeld der Kasse.

Gerade der Preisverfall bei Rindfleisch und insbesondere auch die Dieselbesteuerung in der Landwirtschaft, die keinem europäischen Vergleich standhält, mahnen zu mehr Angemessenheit in dieser Angelegenheit. Professor Böhmer hat anlässlich der Haushaltsdebatte heute von redlichen Vergleichen gesprochen. Ich kann nicht den Vergleich des Spitzenverbandes aufmachen und nur diese eine Schiene beleuchten.

Es ist auch bedauerlich, dass die Frage der Kostenbeteiligung und das Argument des Verursacherprinzips durch die BSE-Hysterie einen großen Schub erhalten

haben. Die Bauern und insbesondere die Rinderhalter haben diese am wenigsten ausgelöst. Mehr noch, sie waren die Opfer dieser Hysterie.

Gemeinsam mit Tierschützern - das ist meiner Auffassung nach schon sehr bemerkenswert - und vielen Verbrauchern haben gerade wir, die Landwirte, in der Frage der Herden- und Kohortenschlachtung den wohl sachlichsten Standpunkt vertreten. Auch wenn das nicht unmittelbar zu diesem Thema gehört, finde ich, muss es einfach angesprochen werden, wenn wir uns über Tierkörperbeseitigung und deren Kosten verständigen und unsere Vorstellungen in eine Gesetzesform gießen wollen.

In diesem Sinne soll der Gesetzentwurf in die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Gleichzeitig unterstützen wir die Forderung des Rinderzuchtverbandes, in den Ausschüssen angehört zu werden.

Ich mahne auch noch an, dass auf Bundes- und EUEbene im Sinne des Verbraucherschutzes auch noch viele andere Leistungen zu erbringen sind, was zum Beispiel das Risikomaterial angeht.

Außerdem noch eine Forderung der Spitzenverbände - wir haben nun einmal eine Entsorgungsfirma in Sachsen-Anhalt in der Monopolstellung -: Die Entgeltlisten und die Ausgangskalkulation müssen endlich vorgelegt werden. Wir haben eine Monopolstellung und per Gesetz wird diesem Entsorger eine - so wörtlich - angemessene Gewinnmarge garantiert. Uns Landwirten spricht man diese nicht zu.

Ich freue mich auf eine interessante Diskussion in den Ausschüssen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Danke schön, Herr Czeke. - Bevor wir fortfahren, darf ich Schülerinnen und Schüler der Kästner-Sekundarschule Halle im Landtag herzlich begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen dann zum Abstimmungsverfahren zu der Drs. 3/4779. Wir haben zunächst darüber abzustimmen, ob eine Ausschussüberweisung stattfinden soll. Wer für die Überweisung der Vorlage in die Ausschüsse ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Mehrheit.

Wir haben dann darüber zu entscheiden, in welche Ausschüsse der Gesetzentwurf überwiesen werden soll. Nach dem, was ich verstanden habe, ist zu überweisen in den Ausschuss für Landwirtschaft, in den Ausschuss für Inneres und in den Ausschuss für Finanzen. Wir haben zunächst über die Überweisung in diese drei genannten Ausschüsse abzustimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Wir haben schließlich den federführenden Ausschuss zu bestimmen. Bisher habe ich es so verstanden, dass der Landwirtschaftsausschuss der federführende Ausschuss sein soll. Gibt es dagegen Widerspruch?

(Zuruf von der SPD: Ja! - Zuruf von der PDS: Nein! - Heiterkeit - Herr Czeke, PDS: Abstim- men!)

Meine Damen und Herren! Wenn ich das richtig sehe, sind sowohl der Landwirtschaftsausschuss als auch der Innenausschuss als federführender Ausschuss vor

geschlagen worden. Ich bin jetzt - das nehmen Sie bitte einem Newcomer nicht übel - völlig überfragt, was bei einer solchen Entscheidung der weitergehende Antrag ist.

(Heiterkeit - Herr Dr. Rehhahn, SPD: Der zuerst gestellt wurde!)

Das ist natürlich eine schwierige Frage.

(Herr Dr. Rehhahn, SPD: Der zuerst gestellt wur- de! - Weitere Zurufe von der SPD)

Ich gehe mal danach vor, dass der Antrag, den Landwirtschaftsausschuss als federführenden Ausschuss zu benennen, uns schon sehr viel länger vorliegt und dass ich unter diesem Gesichtspunkt zunächst darüber abstimmen lasse. Wer ist dafür, dass der Landwirtschaftsausschuss der federführende Ausschuss sein soll? Wer ist dagegen und damit zugleich für den Innenausschuss? - Meine Damen und Herren! Wir brauchen über die Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause in diesem Punkte nicht länger zu streiten.

(Zustimmung bei der SPD)

Der federführende Ausschuss ist der Landwirtschaftsausschuss. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/4875

Gemäß der Verständigung am gestrigen Tag im Ältestenrat soll auf eine mündliche Einbringung und auf eine anschließende Debatte verzichtet werden. Ich darf dann den Innenminister bitten, verabredungsgemäß, wenn er es übers Herz bringen kann, seine Rede zu Protokoll zu geben. Die Landesregierung hat allerdings jederzeit das Recht zu reden.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der schrecklichen Ereignisse von New York und Washington fällt es schwer, im Landtag wieder zur Tagesordnung überzugehen, noch dazu, wenn es sich um dieses Gesetz zur Verbesserung des Katastrophenschutzes im Land handelt. Ich hatte sowieso vor, meine Ausführungen zu Protokoll zu geben. Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

(Zu Protokoll:)

Nach der Novellierung des Brandschutzgesetzes im März lege ich Ihnen heute den Entwurf zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes zur Beratung vor.

Das Katastrophenschutzgesetz enthält im Wesentlichen die Regelungen für den Katastrophenfall sowie die gesetzliche Grundlage für die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen. Diese Aufgaben obliegen den Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich hierzu im Regelfall der Mitwirkung der bekannten Hilfsorganisationen bedienen.

Dies sind im Land der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfallhilfe und der MalteserHilfsdienst. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und diesen Hilfsorganisationen für ihren engagierten Einsatz im Katastrophenschutz danken. Wenn ich das THW in diesem Zusammenhang nicht genannt habe, dann nur deshalb, weil es dem Bund untersteht. Das THW spielt natürlich eine sehr bedeutende Rolle im Katastrophenschutz des Landes.

Es ist schon eine enorme Leistung, was die Hilfsorganisationen in den vergangenen zehn Jahren geleistet haben. Teilweise wurde nach der Wende beim Punkt null begonnen. Heute sind sie fester Bestandteil unseres Katastrophenschutzsystems.

Bei meinen Besuchen von Einrichtungen und Übungen konnte ich mir vor Ort ein Bild vom Fortschritt machen. Es besteht jedoch an einigen Stellen immer noch Verbesserungsbedarf vor allem auf der kreislichen Ebene.

Notwendig ist, dass wir den Katastrophenschutz so entwickeln, dass wir für jeden möglichen Großschadensfall gewappnet sind. Ohne Panikmache wird sich natürlich die Frage stellen, ob vor dem Hintergrund einer neuen Qualität des internationalen Terrorismus über den Katastrophenschutz neu nachgedacht werden muss.

Wie entscheidend ein effektiver Katastrophenschutz ist, haben allerdings bereits Naturkatastrophen und technologische Großschadensereignisse in den vergangenen Jahren nachdrücklich ins Bewusstsein gerufen. Ich erinnere nur an das Frühjahrshochwasser 1994, das OderHochwasser, an die Sturmkatastrophe Lothar, an das Eisenbahnunglück von Schönebeck oder an das ICEUnglück in Eschede.

Katastrophenschutz ist Ländersache. Der Bund hat jedoch in der Vergangenheit zur Gewährleistung des Zivilschutzes im Verteidigungsfall den erweiterten Katastrophenschutz getragen und finanziert. Die veränderte Sicherheitslage der Bundesrepublik hat jedoch auch in dieser Hinsicht zu Veränderungen geführt. Mit dem Zivilschutzneuordnungsgesetz von 1997 hat sich der Bund aus dem erweiterten Katastrophenschutz zurückgezogen. Er beschränkt sich seither auf die bloße Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder für seine Zwecke.