Man muss kein Prophet sein, um das heutige Abstimmungsergebnis vorherzusagen. Rot-Rot sieht dabei mal wieder nur rot. Auch das wird im nächsten Grußwort des Herrn Dr. Höppner nicht zu lesen sein.
Punkt 2 und Punkt 3 des Änderungsantrages der CDU sind, so gut sie auch gemeint sein mögen, eben doch nicht gut, weil sie nicht der Kompetenz des Bundes und der Länder unterliegen, sondern der des Europäischen Parlaments. Setzen wir doch nicht den zweiten vor den ersten Schritt, sondern stimmen wir doch dafür, den 5. August alljährlich zum nationalen Gedenktag für die deutschen Opfer von Vertreibung, Deportation und Zwangsarbeit zu erheben. Wenn die Bundesrepublik Deutschland das bejaht, dann ist auch der Antrag in Bezug auf einen europäischen Gedenktag glaubwürdig.
Sollte dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion nicht stattgegeben werden, dann bitten wir, über unseren Antrag namentlich abzustimmen. - Danke schön.
Kollegin Wiechmann, ich bitte Sie noch einmal in Ihren eigenen Antrag zu sehen. Darin steht das Datum 5. August 1959.
Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung über die Drucksachen 3/4968 und 3/5052. Eine Überwesung ist nicht verlangt worden. Deswegen ist direkt abzustimmen.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag in der Drs. 3/5052 abstimmen. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es gibt keine Stimmenthaltungen. Eine eindeutige Mehrheit hat den Änderungsantrag abgelehnt.
Jetzt ist über den Antrag der FDVP abzustimmen, und zwar namentlich. Ich bitte den Namensaufruf vorzubereiten.
Meine Damen und Herren! Ich möchte die Zwischenzeit nutzen, daran zu erinnern, dass wir heute zu einer parlamentarischen Begegnung eingeladen sind. Die Damen und Herren, die uns einluden, schreiben uns, dass sie sehr dankbar wären, wenn die Parlamentarier bereits um 19.30 Uhr anwesend sein könnten. Ich erwähne das, weil unsere Sitzung heute eventuell etwas früher beendet sein wird.