Ich sage ausdrücklich zu: Wir, der Kultusminister und ich, können gemeinsam in beiden Ausschüssen über den Fortgang berichten, damit Sie sehen, dass wir mit der Sache befasst sind. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Feußner hat es treffend beschrieben: Seit 1996 treibt uns die Frage um, wie wir das Problem der Ungleichbehandlung von Sekundarschullehrern alten und neuen Rechts lösen können.
Die Sekundarschullehrer alten Rechts haben wir mit dem Gesetz zur besoldungsrechtlichen Gleichstellung von Lehrerinnen und Lehrern, das wir im Jahr 1995 be
schlossen haben, bei Erfüllung entsprechender Kriterien einheitlich und dauerhaft in die Besoldungsgruppe A 13 eingruppiert, während es für die Sekundarschullehrer neuen Rechts bisher keine Aufstiegsmöglichkeit von der Besoldungsgruppe A 12 in die Besoldungsgruppe A 13 gibt.
Wie die CDU-Fraktion in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf sachgerecht darstellt, hat es seitens des Landtages und der Landesregierung nicht an Bemühungen gemangelt, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Wir wissen jedoch, dass bisher alle diese Bemühungen gescheitert sind.
Nun will die CDU-Fraktion dem Umstand über eine landesrechtliche Regelung dadurch abhelfen, dass für Sekundarschullehrer neuen Rechts bis zu 40 % der verfügbaren Stellen der Besoldungsgruppe A 12 in der Besoldungsgruppe A 13 ausgebracht werden dürfen - ich betone das Wort „dürfen“. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf wird der Verfahrensvorschlag unterbreitet, aus haushälterischen Gründen so viele Stellen der Besoldungsgruppe A 13 bereitzustellen, wie Lehrkräfte alten Rechts aus dem Dienst ausscheiden.
Das Ziel, dass alle Lehrkräfte an Sekundarschulen gleich behandelt werden, unterstützt die PDS-Fraktion ausdrücklich, läuft doch die derzeitige Situation - darin stimme ich Frau Feußner zu - wegen der Ungleichbehandlung auf Verfassungswidrigkeit hinaus. Zudem ist diese Situation tatsächlich nicht dazu geeignet, gerade junge Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge für eine künftige Tätigkeit im Land zu interessieren.
Wir halten darüber hinaus eine Einstufung von Sekundarschullehrkräften unter deutlich schlechteren Bedingungen, als sie bei Lehrkräften an Gymnasien gegeben sind, und die unterschiedlichen Besoldungsregelungen im Bereich der Sekundarstufe I überhaupt nicht für sachgerecht, sowohl aufgrund der Ausbildung als auch wegen der zu erfüllenden pädagogischen Aufgaben. Deshalb ist für uns weder eine Einstufung aller Sekundarschullehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 12 noch eine Einstufung des größten Teils dieser Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 12 mit einer gewissen Aussicht auf eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe A 13 akzeptabel. Die faktische Ungleichbehandlung wäre aus unserer Sicht nur formal abgewendet.
An dieser Stelle sei ausdrücklich vermerkt, dass der Gesetzentwurf der CDU keineswegs dazu führen muss, dass die Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts in absehbarer Zeit wirklich in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft werden; denn entsprechende Stellen dürfen lediglich ausgebracht werden; festgeschrieben ist nur die Obergrenze von 40 %, man kann durchaus darunter bleiben.
Ich erinnere daran, dass die PDS-Fraktion am 20. September 1996 einen Antrag in den Landtag eingebracht hat, der die Landesregierung auffordert, sich beim Bund nachdrücklich für eine einheitliche Besoldung aller Sekundarschullehrkräfte nach A 13 einzusetzen. Diesem Antrag folgte das Hohe Haus damals mehrheitlich.
Meine Damen und Herren! Hinter diese Forderung sollten wir nicht zurückgehen. Wir sollten als Landtag auch nicht antiquierte Auffassungen vom Lehrerberuf und von seinem Auftrag in den verschiedenen Schulformen, wie sie in der Bundesbesoldungsordnung bis heute ihren Ausdruck finden, zementieren.
Ungeachtet dieser grundsätzlichen Position muss man vor dem Hintergrund der mehrfach erfolgten Unterrichtung der Landesregierung zu dem Schluss kommen, dass zum einen die entsprechenden Bundesgremien einer solchen Sicht nicht folgen wollten und dass zum anderen eine landesrechtliche Regelungskompetenz nicht besteht. Hierzu gibt es aber offensichtlich unterschiedliche Auffassungen. Deshalb erscheint es uns sinnvoll, im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft wir schlagen vor, diesem Ausschuss die Federführung zu übertragen - und im Finanzausschuss erneut alle Möglichkeiten auszuloten, damit endlich Gerechtigkeit einzieht. Wir stimmen aus diesen Gründen einer Überweisung des Gesetzentwurfs in die genannten Ausschüsse zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Bezahlung von jungen Sekundarschullehrern in SachsenAnhalt hat sich am 22. März dieses Jahres bereits das Bundesarbeitsgericht befasst. Die Richter wiesen jedoch die Besoldungsklage von Pädagogen gegen das Land ab. Junge Lehrer aus Sachsen-Anhalt sind durch dieses Urteil um eine Hoffnung ärmer.
Es geht dabei um die Frage, ob Lehrer, die ihren Abschluss nach der Wende und nach der Wiederherstellung der Einheit erlangt haben, zu Recht weniger Geld erhalten als Kollegen mit DDR-Abschlüssen. Gegenüber einem Sekundarschullehrer mit DDR-Abschluss erhalten sie monatlich knapp 500 DM brutto weniger für die gleiche Arbeit.
Während der Abschluss der Sekundarschullehrer mit DDR-Ausbildung im Jahr 1992 per Bundesgesetz anerkannt wurde, sind die Nachwendeabschlüsse der so genannten Lehrer neuen Rechts in dem 200-seitigen Bundesbesoldungskatalog nicht enthalten, also nicht anerkannt.
Meine Damen und Herren! Wegen dieser als ungerecht empfundenen Besoldungsregelung hatten junge Pädagogen aus Sachsen-Anhalt das höchste deutsche Arbeitsgericht angerufen. Das Gericht hat ihre Klage gegen die niedrigere Eingruppierung abgelehnt, allerdings mit dem Hinweis, dass die Rechtslage für die ca. 450 Betroffenen misslich sei. Trotz dieses Richterspruchs darf das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen sein. Auch der Landesregierung muss klar sein, dass die bisherige Regelung Ungerechtigkeiten beinhaltet.
Meine Damen und Herren! Wir sind bemüht, in dieser Angelegenheit zu größerer Gerechtigkeit zu finden - so lautet die Aussage des Pressesprechers Stefan Marotzke in einem Zeitungsartikel der „MZ“ vom 23. März 2001. Den Auftrag dazu schiebt die Landesregierung allerdings schon geraume Zeit vor sich her. Unter den Lehrern, die betroffen sind, entsteht zunehmend der Eindruck, dass eine Lösung des Problems nicht ernsthaft gewollt ist. Wenn dies aber nicht ernsthaft gewollt ist, sollten die Verantwortlichen dies auch sagen und nicht falsche Hoffnungen entstehen lassen.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sowie eine weitere Untätigkeit des Landes bezüglich der jetzigen Verfahrensweise bilden eine weitere Grundlage für ein bildungspolitisches Fiasko. Die Lehrergewerkschaft rechnet damit, dass die Abwanderung gen Westen, die sich bisher noch in Grenzen gehalten habe, zunehmen werde. Für viele junge Lehrer ist dies ein Grund, SachsenAnhalt den Rücken zu kehren und in ein anderes, westliches Bundesland zu gehen, bzw. immer weniger junge Leute werden das landestypische Lehramt eines Sekundarschullehrers studieren.
Die Bildungsarbeit würde immensen Schaden nehmen, wenn unterschiedliche Bezahlungsregelungen in den neuen Bundesländern beibehalten würden. Wie gering der Stellenwert der Bildung sein kann, wenn die im Bildungsbereich Beschäftigten uneinheitlich und schlecht bezahlt werden, lehren die USA, wo Provinzdenken sowohl in der Bezahlung als auch in der Bildungsqualität herrscht, abgesehen von den Privat- und Hochschulen.
Meine Damen und Herren! Alles Werben um Lehrkräfte, alle teuren Kampagnen sind zwecklos, wenn nicht endlich die Bezahlung auf Bundesniveau gebracht wird. Insofern ist der Gesetzentwurf der CDU zwar nicht der Stein der Waisen, weil die bestehende Ungleichbehandlung noch nicht völlig ausgeräumt werden kann; denn sicherlich kann nicht alles auf einmal gelöst werden. Wir stimmen aber dem Gesetzentwurf zu und sprechen uns ebenfalls dafür aus, ihn in den Ausschuss zu überweisen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Oberste Prämisse von Reformgesetzgebungen sollte die Schaffung gleichwertiger sozialer Lebensverhältnisse sein. Dieses hohe Ziel in die Tat umzusetzen, ist nicht immer einfach, wie uns die vorliegende Problematik lehrt, zumal der eingeschlagene Weg dorthin - salopp ausgedrückt - schon von Anfang an um etliche unnötige Ecken führte.
Die letztlich Leidtragende dieses Verwirrspiels ist jedoch nicht die Personalunion der Landesregierung, sondern neben 450 Sekundarschullehrern mit einer Ausbildung neuen Rechts in besonders hohem Maße die Zukunftsgeneration unseres Landes. Der VBE brachte angesichts der besoldungsrechtlichen Schieflage sogar mittels eines offenen Briefes an die Landesregierung seine tiefe Sorge um die Schülerinnen und Schüler des Landes sowie um die Bedeutung des Lehrerberufes zum Ausdruck.
Unter dem Eindruck - oder sollte ich besser sagen: dem Druck - des nunmehr im März ergangenen Urteils des Bundesarbeitsgerichts müsste eigentlich - so sollte man meinen - regierungsseitiger Handlungsbedarf bestehen. Doch weit gefehlt. Anstatt geeignete Maßnahmen zur Lösung der ungerechten Vergütung der eingangs genannten Lehrergruppe zu schaffen, wird von der Landesregierung nun überall und zu jeder Zeit das finanzielle Argument vom angeblichen Lehrerüberhang verbreitet, und dies, obwohl das Kultusministerium anhand eigener
neuer Stichprobenerhebungen längst darüber in Kenntnis gesetzt worden ist, dass derzeit bis zu einer dreiviertel Million Unterrichtsstunden pro Schuljahr ersatzlos ausfallen, was einem gegenwärtig fehlenden Arbeitsvolumen von etwa 1 000 Vollzeitkräften entspricht.
Trotz zahlreicher Zwischenbeauftragungen durch den Landtag endeten, soweit überschaubar, bereits im August 1997 die weiterführenden Gleichstellungsbemühungen der Landesregierung mit der Beantwortung einer Großen Anfragen der CDU. Getragen von der absolut zu bejahenden sozialen Notwendigkeit, gestaltet sich die hierin vorgeschlagene Gesetzeslösung vom rechtlich tragfähigen Begründungsansatz her jedoch als schwierig, wie wir alle wissen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch eine vom Landtag erbetene Einstufung der Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Sekundarschulen des Landes Sachsen-Anhalt in die Besoldungsgruppe A 13 der Besoldungsordnung A als Eingangs- und Endamt bisher nicht erfolgte und auch nicht in Sicht ist.
Ohne Populismus betreiben zu wollen, lässt es sich dennoch nicht von der Hand weisen, dass die Besoldungsgruppe A 12 der Bundesbesoldungsordnung, verbunden mit derzeit keinerlei Aufstiegschancen für die Sekundarschullehrer neuen Rechts, eine dem tatsächlichen Inhalt und Umfang dieses speziellen Lehramts des Landes Sachsen-Anhalt nur ungenügend Rechnung tragende und zudem ungerechte Pauschallösung mit Abklassifizierungstendenz für die Betroffenen darstellt.
Dieses Dilemma ist es jedoch, welches Zweifel aufkommen lässt am tatsächlichen Vorliegen einer für die Gesetzgebung des Landes Sachsen-Anhalt maßgeblichen Kompetenzsperre nach Artikel 74 a des Grundgesetzes infolge des vorhandenen Bundesbesoldungsgesetzes. Hierauf zielt anscheinend der vorliegende Gesetzentwurf ab.
Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1972 zufolge ist der Bundesgesetzgeber nämlich bei der Ausübung seiner Kompetenz nach Artikel 74 a des Grundgesetzes dahin gehend gebunden, von dieser in einer Weise Gebrauch zu machen, die den Ländern die Möglichkeit offen lässt, im Zuge von Reformen und strukturellen Änderungen ihrer Organisation entsprechende besoldungsrechtliche Regelungen in eigener Verantwortung zu schaffen.
Vieles spricht für die hier vertretene These, dass sich der Inhalt und die Anforderungen an das Lehramt an Sekundarschulen des Landes Sachsen-Anhalt im Vergleich zu denjenigen Merkmalen anderer Lehrämter in innovativer Hinsicht deutlich abheben. Die Aussagen des Kultusministers über die Attraktivität der Sekundarschule und nicht zuletzt die vom Bundesarbeitsgericht in seiner eingangs erwähnten Entscheidung vertretene Auffassung, dass es sich beim Schultypus der Sekundarschule um eine Schulform eigener Art handelt, bestärken meine Fraktion in dieser Meinung.
Der Gesetzesvorstoß ist ein wenn auch kleines positives Signal an die Lehrerinnen und Lehrer. Deshalb stehen wir dem Gesetzentwurf aufgeschlossen gegenüber. - Ich bedanke mich.
Danke schön, Frau Brandt. - Für die SPD-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Frau Mittendorf das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist müßig, über die Beweggründe der CDU für die Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs zu spekulieren. Wir alle wissen, der Wahlkampf steht vor der Tür,
(Herr Dr. Bergner, CDU: Ach, nun aber! Frau Gewerkschaftsvertreterin, wie nehmen Sie denn die Interessen Ihrer Gewerkschaftsmitglieder hier wahr?)
und da macht es sich immer gut, Verärgerung und Unverständnis einer bestimmten Berufsgruppe aufzugreifen. Robin Hood lässt grüßen.
(Unruhe bei der CDU - Herr Dr. Bergner, CDU: Da machen Sie sich aber unbeliebt! - Zurufe von Herrn Dr. Daehre, CDU, und von Herrn Gürth, CDU)
Herr Bergner, es mutet doch sehr kurios an, dass dieser Gesetzentwurf gerade durch jene Fraktion eingebracht wird, die es Anfang der 90er-Jahre in der Regierungsverantwortung versäumt hat, eine solche Quotierungsregelung für die Sekundarschullehrer neuen Rechts durchzusetzen.
(Herr Dr. Bergner, CDU: Was sagt denn das Lehrergleichstellungsgesetz? - Zuruf von Herrn Gürth, CDU - Unruhe)
Als Urheber jetzt nach dem Motto „Haltet den Dieb“ vorzugehen, unterstreicht die Zielrichtung der CDU, zumal die vorgesehenen Regelungen das ohne Frage bestehende Problem der Ungleichbehandlung sowieso nicht lösen können.
(Herr Gürth, CDU: Wer hat Ihnen das aufge- schrieben? - Herr Dr. Bergner, CDU, meldet sich zu einer Zwischenfrage)
Zum Schluss, bitte. - Das von den Betroffenen bis vor das Bundesarbeitsgericht verfolgte Anliegen einer generellen Einstufung in die Besoldungsgruppe A 13 über die Ausbringung eines entsprechenden Eingangsamts wird damit nicht erreicht. Also Robin Hood light? - Ich weiß es nicht.
Das Bundesarbeitsgericht beschied im März dieses Jahres die gewünschte Zuordnung der Kläger in die Besoldungsgruppe A 13 unter der Bezeichnung „Lehrer mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern“, wenn sich die Lehrbefähigung auf Haupt- und Realschulen oder Gymnasien erstreckt sowie bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung, negativ.