Protokoll der Sitzung vom 15.11.2001

(Herr Miksch, fraktionslos: Tschüs! Ich gehe von allein! - Frau Wiedemann, SPD: Das darf doch wohl nicht wahr sein! - Herr Sachse, SPD: Das spricht für sich!)

Bitte fahren Sie fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon traurig und vor allem traurig für dieses Hohe Haus, dass eine solche Debatte so abgleitet und in dieser Form behandelt wird.

Herr Präsident! Die PDS wird auch weiterhin für eine humane Flüchtlingspolitik eintreten, die beinhaltet, dass Menschen in Not in unserem Land Zuflucht finden können, unabhängig von Religion und Herkunft. Menschen auf der Flucht brauchen unsere Hilfe, im Asylrecht ebenso wie beim Schutz vor Angriffen durch alte und neue Nazis und auch vor den verbalen Angriffen durch rechtsextreme Parteien wie die FDVP. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wie ich bereits betont habe, werden keine Beschlüsse zur Sache gefasst. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist das zweite Thema im Rahmen der Aktuellen Debatte beendet und der Tagesordnungspunkt 0 abgeschlossen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 1:

Fragestunde - Drs. 3/5123

Meine Damen und Herren! Entsprechend § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt sieben Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.

Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Herrn Schomburg zum Thema Ortsumgehung Wernigerode im Verlauf der B 244 auf:

Wernigeröder Bürger beklagen seit längerem aufgrund der immensen Verkehrsbelastung entlang der B 244 einen erheblichen Wohnungs- und Häuserleerstand und bei einer Reihe von teilweise über 300 Jahre alten und unter Denkmalschutz stehenden Häusern deutliche Verfallserscheinungen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung eine Ortsumfahrung Wernigerode im Verlauf der B 244 für notwendig und sieht sie zu dem bisher geplanten Tunnel unter dem Fenstermacherberg eine kostengünstigere Alternative?

2. Gibt es im Zuge der Anmeldung der Ortsumgehung Wernigerode zum Bundesverkehrswegeplan eine Fortschreibung der Begründung hinsichtlich der aktuellen Verkehrsströme, der Lärm-, Abgas- und Staubbelastungen, der geringen Fahrbahnbreite, fehlender oder zu schmaler Gehwege, Unfallschwerpunkte etc.

und welche Auswirkungen hat diese auf die Einstufung des geplanten Vorhabens im Bundesverkehrswegeplan?

Danke sehr. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch den Minister für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr Herrn Dr. Jürgen Heyer. Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage des Kollegen Schomburg beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Ende 2002 wird die B 6 n bis Benzingerode fertig gestellt sein. In West-Ost-Richtung gibt es dann eine Ortsumgehung für Wernigerode. Ich glaube, damit haben wir für die Stadt schon viel erreicht. Eine endgültige Lösung der Verkehrsprobleme der Stadt Wernigerode wird nur mit dem Bau der Ortsumgehungen im Zuge der B 244 zu erreichen sein.

Die Landesregierung hat diese Ortsumgehungen einschließlich des erforderlichen Tunnels durch den Fenstermacherberg im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen im März 2000 zur Aufnahme angemeldet. Im Rahmen seiner Bewertung wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen allerdings auch die Auswirkungen und die gegenseitige Beeinflussung aller für die Region gemeldeten Maßnahmen untersuchen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Zu Frage 2: Die für das Land Sachsen-Anhalt dringend erforderlichen Maßnahmen wurden aufgrund der Verkehrsbelastung sowie einer detaillierten Mängelanalyse des vorhandenen Zustandes ermittelt. Dabei ging es unter anderem um geringe Fahrbahnbreite, enge Kurvenradien, fehlende bzw. zu schmale Gehwege, Engstellen, hohe Lärmbelastung für die Anwohner, Straßenrandbebauung, vorhandene Unfallschwerpunkte, vorhandener Bahnübergang und Staubildung durch Überlastung der Knotenpunkte. Daneben gingen in die Bewertung auch großräumige Netzzusammenhänge sowie landes- und regionalplanerische Vorgaben ein.

Derzeit nimmt das Bundesministerium eine Bewertung aller Maßnahmen, die von den Ländern gemeldet worden sind, nach bundeseinheitlichen Kriterien vor. Dem Ergebnis dieser Bewertung vermag ich nicht vorzugreifen. Ich darf Ihnen jedoch versichern, dass ich mich im Rahmen der Verhandlungen mit dem Bund, die sich nach Vorlage der Ergebnisse anschließen werden, für diese für die Entwicklung der Stadt Wernigerode sowie für die Region so bedeutsame Maßnahme einsetzen werde. - Vielen Dank.

Die Frage 2, die ebenfalls die Ortsumgehung Wernigerode im Verlauf der B 244 betrifft, wird von der Abgeordneten Frau Weiß gestellt. Bitte, Frau Weiß.

Für die Anbindung des Ostharzes an das überregionale Verkehrsnetz im Nordharz (B 6 n) gibt es mehrere notwendige und für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan angemeldete Baumaßnahmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann die Landesregierung bei der Bevorzugung der Ortsumgehung Blankenburg dafür sorgen, dass der Schwerlastverkehr aus dem Ostharz dann nicht mehr die B 244 durch Wernigerode benutzen kann?

2. Sieht die Landesregierung realistische Chancen, die Ortsumgehung Wernigerode im Rahmen des Antistauprogramms der Bundesregierung bzw. über eine Form der privaten Finanzierung (Maut- oder Leasing- modell) zu realisieren?

Danke. - Die Antwort für die Landesregierung gibt wieder der Verkehrsminister Herr Dr. Heyer. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fragen der Kollegin Weiß beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen hat die Landesregierung sowohl eine Ortsumgehung Wernigerode im Zuge der Bundesstraße 244 als auch eine Ortsumgehung Blankenburg im Zuge der B 81 zur Aufnahme angemeldet. Sie wird sich nach der Vorlage der Bewertungsergebnisse des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auch für beide Maßnahmen einsetzen.

Sollte nur eine Ortsumgehung Blankenburg gebaut werden, kann man dem Schwerverkehr grundsätzlich die Nutzung der Bundesstraße 244 nicht untersagen, denn die B 244 ist eine für den öffentlichen Verkehr gewidmete Straße ohne Lasteneinschränkungen. Dieser Gemeingebrauch darf nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nur aufgrund besonderer Umstände beschränkt werden. Solche Beschränkungen sind etwa dort anzuordnen, wo aufgrund von Bauwerken - zum Beispiel Brücken oder Durchlässe - oder infolge bestimmter Gegebenheiten - zum Beispiel Standfestigkeit einer Fahrbahndecke - die betreffende Straße für Fahrzeuge, die ein bestimmtes tatsächliches Gewicht, eine tatsächliche Achslast oder eine bestimmte Breite, Höhe oder Länge überschreiten, gesperrt werden soll. Solche Gründe liegen nicht vor.

Unabhängig von hoheitlichen Lenkungsmaßnahmen zeigt die Erfahrung, dass sich der Verkehr bei mehreren zur Verfügung stehenden Trassen nach Gesichtspunkten wie Sicherheit und Leichtigkeit ausrichtet.

Zu Frage 2: Die Entscheidung über die Anerkennung des Bedarfs und die Dringlichkeitsreihung der von den Ländern gemeldeten Einzelmaßnahmen trifft der Deutsche Bundestag im Rahmen seiner Beratungen über die Novellierung des Fernstraßenausbaugesetzes zur Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen voraussichtlich im Jahr 2003. Erst diese Bedarfsanerkennung kann die Grundlage für weitergehende Überlegungen zu Finanzierungsmöglichkeiten einer Ortsumgehung Wernigerode sein, wobei ich eine nachträgliche Aufnahme in das Antistauprogramm 2003 bis 2007 des Bundes, das sich im Bereich der Straße auf die Erweiterung bestehender Bundesautobahnen mit einem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 60 000 Fahrzeugen pro 24 Stunden bzw. auf Lücken

schlüsse im Autobahnnetz beschränkt, für unrealistisch erachte.

Da eine Bemautung dieses Tunnels durchaus infrage käme, wird die Landesregierung mögliche Interessenbekundungen aufmerksam begleiten. - Vielen Dank.

Danke sehr.

Die Frage 3 zur Zukunft der Jazz- und Rockakademie stellt die Abgeordnete Frau Bull. Bitte, Frau Bull.

(Herr Dr. Bergner, CDU: Gute Frage!)

Mit der Entscheidung der Landesregierung, eine Landesmusikakademie als ein Einsäulenmodell im Kloster Michaelstein einzurichten, ergeben sich zwangsläufig Fragen zur Zukunft der Jazz- und Rockakademie in Bernburg.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Perspektiven sieht die Landesregierung für einen erfolgreichen Fortbestand der Jazz- und Rockakademie am Standort Bernburg?

2. Welchen Stellenwert soll die Jazz- und Rockmusik innerhalb der Landesmusikakademie erhalten, wenn die Landesregierung beabsichtigt, die Jazz- und Rockakademie in die zukünftige Landesmusikakademie im Landkreis Wernigerode zu integrieren?

Danke sehr. - Es antwortet der Kultusminister des Landes, Herr Dr. Harms.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bull, im Zuge der Entscheidung über den möglichen Standort für eine Landesmusikakademie in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung im Vorfeld deutlich gemacht, dass mit der zukünftigen Tätigkeit einer Landesmusikakademie bestehende Einrichtungen und Initiativen in Sachsen-Anhalt nicht beeinträchtigt werden sollen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

Zu Frage 1: Die gegenwärtige Tätigkeit der Jazz- und Rockakademie am Standort Bernburg wird von Workshops und ähnlichen Projekten geprägt. Die Unterstützung des Landes für die Jazz- und Rockakademie in Bernburg ist weiterhin vorgesehen. Sie setzt voraus, dass auch weiterhin ein entsprechender Bedarf an den Angeboten besteht, die Qualität der Angebote gesichert wird und die erforderlichen organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen zur Umsetzung vorhanden sind.

Zu Frage 2: Der Standort Stiftung Kloster Michaelstein hat den Zuschlag zur Errichtung der Landesmusikakademie erhalten. Gegenwärtig wird die Errichtung vorbereitet. Dabei werden auch die inhaltlichen Schwerpunkte der Tätigkeit festgelegt. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Kooperation mit bestehenden Einrichtungen und Initiativen. Eine Integration der Jazz- und Rockakademie in die Landesmusikakademie ist derzeit nicht geplant.

Danke sehr.

Die Frage 4 zur Geschwindigkeitsmessung auf Bundesautobahnen stellt der Abgeordnete Herr Weich. Es antwortet der Minister des Innern Dr. Manfred Püchel. Bitte, Herr Weich.

Geschwindigkeitsunfälle prägen das Bild der Verkehrsunfallanalyse insbesondere auf den Bundesautobahnen, denn sie belegen bei den Hauptunfallursachen ständig den ersten Platz. Bei der Bekämpfung der Unfallursache Nummer 1 ist die Verkehrsüberwachung jedoch vor erhebliche Probleme gestellt, welche ihre Möglichkeiten stark einschränken, insbesondere bei der Eigensicherung bzw. dem Arbeitsschutz und den technischen Gegebenheiten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden und werden durch die Polizei des Landes Geschwindigkeitsmessungen mit dem Radargerät Multanova 6F auf den Bundesautobahnen durchgeführt und in welcher Weise war und ist die Eigensicherung und der Arbeitsschutz der eingesetzten Beamten betroffen?

2. Welche Position bezieht die Landesregierung zur Einlassung von faseroptischen Sensoren in die Fahrbahn, um die Vereinbarkeit zu den vorhandenen Radarmessanlagen herzustellen, und welche Vorteile hat die Messung durch neue Messsensoren gegenüber der hergebrachten Radarmessung auf Bundesautobahnen?