Nach der Reihenfolge der Tagesordnung müssten wir nun Tagesordnungspunkt 7 beraten. Da der Berichterstatter zu diesem Thema im Augenblick noch nicht anwesend ist, frage ich, ob Sie damit einverstanden sind, dass wir den Tagesordnungspunkt 8 vorziehen, der ohne Debatte beraten wird. Wir würden den Tagesordnungspunkt 7 dann nachholen. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten - Drs. 3/5115
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Kern geht es bei dem Antrag und dem Änderungsantrag um die
Sicherung der Planungsziele für das Gebiet Geiseltalsee, nämlich um die vorrangige Nutzung für Tourismus und Erholung in dieser Region. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion enthielt die Forderung, die Mitglieder des Zweckverbandes Geiseltalsee sowie die LMBV aus Anlass des Berichtes der Landesregierung - das war das Ziel des PDS-Antrages - in den Ausschüssen zu hören.
Beide Anträge wurden in der 45. Sitzung des Landtages am 13. Oktober 2000 behandelt und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt überwiesen.
Am 7. Februar 2002 fand die Anhörung im federführenden Ausschuss statt. Zu einer Berichterstattung im Sinne des PDS-Antrages kam es jedoch aus diesem Anlass nicht.
In der Folge wurde eine Vielzahl von Gesprächen mit am Konzept Geiseltalsee unmittelbar beteiligten Akteuren geführt. Ich darf hier sagen, dass unter anderem am 28. Mai 2001 ein Gespräch mit der LMBV und den regionalen Akteuren - organisiert durch die PDS-Bundestagsund die PDS-Landtagsfraktion - vor Ort in Mücheln stattfand. Weiterhin ist in der Beschlussempfehlung selbst dargestellt, dass Abstimmungsgespräche zwischen Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie, der Anrainerstädte Mücheln und Braunsbedra sowie der LMBV stattfanden.
Im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten wurde dann am 13. Juni 2001 eine vorläufige Beschlussempfehlung beraten, die durch die PDS-Fraktion um die dargestellten fünf Berichterstattungsschwerpunkte erweitert und einstimmig beschlossen wurde.
Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde dem mitberatenden Ausschuss für Raumordnung und Umwelt übergeben. Dieser schloss sich ihr ohne Änderungsempfehlungen an. Die übereinstimmende Position erreichte den Wirtschaftsausschuss am 6. September dieses Jahres, also nach der Sommerpause.
Meine Damen und Herren! Die in der Beschlussempfehlung angeführte Arbeitsgruppe der Landesregierung ist inzwischen tätig. Das Ministerium für Wirtschaft und Technologie soll gemäß der Beschlussempfehlung bis zum Ende des Jahres 2001 im Wirtschaftsausschuss berichten. Die Frist ist also kurz.
Bedauerlich ist die Zeitspanne von fünf Monaten zwischen der vorläufigen Beschlussempfehlung und der heutigen Behandlung im Plenum. Diese Frist sollte nicht beispielgebend sein.
Erfreulich ist der seltene Tatbestand, dass die Empfehlung das einstimmige Votum beider Ausschüsse fand. Ich bitte Sie namens der Ausschüsse, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke schön.
Ich danke dem Berichterstatter. - Im Ältestenrat wurde eine Abstimmung ohne Debatte vereinbart. Wir kommen damit zur Abstimmung.
Der Antrag der Fraktion der CDU und der dazugehörige Änderungsantrag der SPD-Fraktion wurden in der 33. Landtagssitzung am 20. Januar 2000 eingebracht und in den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
In der 12. Sitzung am 1. März 2000 vereinbarte der Ausschuss für Kultur und Medien, das Thema erst wieder aufzugreifen, wenn der Bund ein Konzept zu Inhalt und Finanzierung der Deutschen Welle vorgelegt hat.
Die Staatskanzlei informierte den Ausschuss mit Schreiben vom 16. August 2001, dass die Ministerpräsidenten tätig geworden seien und Ergebnisse vorlägen. In der 24. Sitzung am 4. Oktober 2001 ließ sich der Ausschuss über die Ergebnisse berichten und kam aufgrund des Berichtes zum Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zu dem Ergebnis, dass der Ausschuss dem Landtag empfiehlt, die Anträge für erledigt zu erklären, weil sie von der Sache her inzwischen erfüllt worden sind und deshalb kein weiterer Beschluss- und Entscheidungsbedarf besteht. - Vielen Dank.
Es liegt die Beschlussempfehlung vor, den Antrag für erledigt zu erklären. Wer diesem Vorschlag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit wurde dem Vorschlag des Ausschusses einstimmig gefolgt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der PDS sowie der Änderungsantrag der Fraktion der CDU sind in der 56. Sitzung des Landtages am 6. April 2001 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten sowie für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überwiesen worden.
Der Antrag der Fraktion der PDS enthält die Aufforderung an die Landesregierung, im Bundesrat aktiv zu werden, um das in der so genannten Elbeerklärung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und den Naturschutzverbänden zur weiteren Entwicklung der Elbe und des Elbeseitenkanales am 5. September 1996 vereinbarte Gesamtkonzept durch den Bund erarbeiten zu lassen.
Im Änderungsantrag der Fraktion der CDU wird neben der Berichterstattung in den Ausschüssen die Landesregierung aufgefordert, sich bei der Bundesregierung in besonderem Maße für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes zum Ausbau und zur Unterhaltung der Elbe einzusetzen, welches sowohl die ökonomischen Interessen als auch die ökologischen Erfordernisse berücksichtigt.
In beiden Anträgen wird also die Forderung nach der Erstellung eines Gesamtkonzeptes für den Ausbau und die Unterhaltung der Elbe durch die Bundesregierung aufgemacht.
Die Beratungen im federführenden Ausschuss fanden am 21. Juni und am 8. November 2001 statt. In der ersten Beratung machte Herr Minister Keller deutlich, dass die Intention beider Anträge von der Landesregierung mitgetragen werde. Er äußerte jedoch Zweifel, ob - wie von der PDS vorgeschlagen - der Bundesrat das richtige Gremium sei, um das Vorhaben voranzutreiben.
Im Ergebnis der Diskussion beschloss der Ausschuss einen Kompromiss, bestehend aus beiden Anträgen. Dieser Kompromiss besteht darin, dass der Landtag die Bundesregierung auffordern soll, auf der Grundlage der Elbeerklärung aus dem Jahr 1996 ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Elbe noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten ging von dieser Formulierung ab und sprach sich entgegen der vorläufigen Beschlussempfehlung für eine Bundesratsinitiative aus. In seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Wirtschaftsausschuss, die Landesregierung aufzufordern, über eine Bundesratsinitiative auf die Bundesregierung einzuwirken, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Elbe vorzulegen. Der Wirtschaftsausschuss stimmte dieser Formulierung mit 10 : 0 : 0 Stimmen zu.
Der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit einer Änderung an. Die Änderung sieht vor, den Passus „noch in dieser Legislaturperiode“ durch den Passus „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ zu ersetzen. Der Verkehrsausschuss nahm diese Formulierung mit 5 : 3 : 3 Stimmen an.
In der abschließenden Sitzung des federführenden Ausschusses am 8. November 2001 kam es erneut zur Diskussion über eine Bundesratsinitiative, wie sie von der
Fraktion der PDS beantragt und vom Wirtschaftsausschuss empfohlen wurde. Herr Minister Keller legte wiederum dar, dass ein Antrag im Bundesrat keine Beschleunigung des Verfahrens herbeiführen werde, sondern eher als Umweg angesehen werden müsse. Die Fraktion der SPD schloss sich dieser Auffassung an. Gleichzeitig sprach sich die Fraktion der SPD dafür aus, entsprechend der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses den Passus „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ in die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses aufzunehmen.