Protokoll der Sitzung vom 15.11.2001

Fraktion der PDS beantragt und vom Wirtschaftsausschuss empfohlen wurde. Herr Minister Keller legte wiederum dar, dass ein Antrag im Bundesrat keine Beschleunigung des Verfahrens herbeiführen werde, sondern eher als Umweg angesehen werden müsse. Die Fraktion der SPD schloss sich dieser Auffassung an. Gleichzeitig sprach sich die Fraktion der SPD dafür aus, entsprechend der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses den Passus „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ in die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses aufzunehmen.

Der Ausschuss für Raumordnung und Umwelt kam überein, dem Landtag unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung der mitberatenden Ausschüsse zu empfehlen, unter der Überschrift „Gesamtkonzept für den Ausbau/die Unterhaltung der Elbe“ folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Landtag hält es für erforderlich, dass die Bundesregierung auf der Grundlage der Elbeerklärung von 1996 ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Elbe, welches die ökonomischen Interessen als auch die ökologischen Erfordernisse berücksichtigt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzulegen hat. Die Landesregierung wird aufgefordert, dementsprechend tätig zu werden.“

Weiterhin wird die Landesregierung aufgefordert, halbjährlich vor den Ausschüssen für Raumordnung und Umwelt, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten über ihre diesbezüglichen Aktivitäten zu berichten.

Der Ausschuss stimmte dieser Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 1 Stimmen zu. Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt anzuschließen. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Herrn Schomburg, CDU)

Danke schön, Herr Kollege Daehre. - Wir haben eine Fünfminutendebatte vereinbart. Für die Landesregierung erhält zunächst Minister Herr Keller das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung unterstützt die Forderung nach einem Gesamtkonzept für alle strombaulichen Maßnahmen an der Elbe und wird seitens der Landesregierung begrüßt. Dies ist auch deswegen der Fall, weil momentan zwischen dem Bund und der Landesregierung unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, wer für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes verantwortlich sei.

Natürlich ist der Bund für die wasserbaulichen Maßnahmen an der Bundeswasserstraße zuständig. Für die Angelegenheiten, die sich auf die Elbtalaue beziehen, also die umweltrechtlichen und die sonstigen wasserwirtschaftlichen Zuständigkeiten, sind die Länder verantwortlich. Das zeigt deutlich, meine Damen und Herren, dass es notwendig ist, dass der Bund und die Elbeanliegerländer zusammenarbeiten und ein gemeinsames Konzept erstellen.

Wir haben mit dieser Zusammenarbeit in der Vergangenheit begonnen. Ende des Jahres 2000 wurde, aus

gehend von der Auseinandersetzung um die Strombaumaßnahme bei Gallin, eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft ist es, durch frühzeitige gegenseitige Information über die Maßnahmen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an der Elbe einerseits und die Schutzziele und Maßnahmen der Elbeländer andererseits sowie durch die konsequente und zielorientierte Tätigkeit der zuständigen Behörden die Elbe als Transportweg und als ökologisches Potenzial zu sichern. Außerdem soll durch die informelle und sachliche Zusammenarbeit die Betreuung der Elbe als Bundeswasserstraße verbessert werden.

Erste Treffen der Arbeitsgemeinschaft fanden bereits im Dezember des Jahres 2000 und auch im Frühjahr dieses Jahres statt. Ein nächstes Treffen ist für den 22. November 2001 geplant. Beteiligt sind die Vertreter der Umweltministerien der Länder Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Sachsen und SachsenAnhalt, der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, der Wasser- und Schifffahrtsämter an der Elbe, der Bundesanstalt für Wasserbau und der Bundesanstalt für Gewässerkunde. - Sie sehen, dass sich der gesammelte Fachverstand um die Problematik kümmert.

Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurde eine Ad-hocArbeitsgruppe eingesetzt, die bisher auch mehrere Sitzungen durchgeführt hat. Es ist verabredet worden, dass unter Wahrung der Naturschutz- und wasserwirtschaftlichen Ziele folgende Arbeitsschwerpunkte gesetzt werden sollen: die Kategorisierung der Unterhaltungsmaßnahmen der Wasser- und Schifffahrtsämter an der Elbe, die Kategorisierung der Elbegebiete nach ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung, die Einschätzung der ökologischen Wirkungen in den unterschiedlich sensiblen Elbabschnitten und die Erarbeitung von Empfehlungen für die naturverträgliche Umsetzung der Unterhaltungsmaßnahmen.

Im Rahmen dieser Ad-hoc-Arbeitsgruppe wurden darüber hinaus Sachverständigengruppen gebildet, um gezielt einzelne Schwerpunkte zu bearbeiten. Ich will das im Einzelnen nicht weiter ausführen. Das Ziel ist jedenfalls die Vorlage erster praxistauglicher Ergebnisse bis zum Ende dieses Jahres.

Mit einem solchen Verfahren besteht die Chance, die einvernehmliche Bewertung der Strombaumaßnahmen an der Elbe unter Beachtung der vorhandenen Interessenlagen vorzunehmen. Alle Belange, sowohl die ökonomischen als auch die ökologischen, sind aufeinander abzustimmen, sodass die Schifffahrt als einer der größten Nutzer des Flusses sinnvoll in ein Gesamtkonzept eingebunden und die einzigartige Natur erhalten bleibt. Der Abgleich der Planungen zwischen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und den Elbeländern ist somit unverzichtbarer Bestandteil der Verkehrs- und Umweltpolitik.

Meine Damen und Herren! In die Beschlussempfehlung wurde der Zusatz aufgenommen, dass die Landesregierung halbjährlich vor den Ausschüssen für Raumordnung und Umwelt, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten berichten soll. Auf diese Weise wird der kontinuierliche Informationsaustausch zwischen der Landesregierung und den genannten Ausschüssen sichergestellt.

Durch die oben genannte frühzeitige gegenseitige Information über die Maßnahmen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an der Elbe einerseits und

über die Schutzziele und Maßnahmen der Länder andererseits sowie durch die konsequente und zielorientierte Tätigkeit der zuständigen Behörden ist der Fluss als Transportweg und als ökologisches Potenzial zu sichern.

Meine Damen und Herren! Einer der wesentlichen Punkte, die an dieser Stelle noch zu erwähnen sind, ist, dass natürlich auch die Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten ist. Dazu hat es in der Vergangenheit verschiedene Veranstaltungen sowohl auf Bundesebene im September in Berlin als auch vor Ort gegeben. Ich habe in der Zwischenzeit den Eindruck gewonnen, dass diese Informationsveranstaltungen zu einem besseren gegenseitigen Verständnis der jeweiligen Interessenlagen beitragen.

Ich hatte erst Anfang dieser Woche die Gelegenheit, in Coswig an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen, in der der Informationsaustausch wirklich sehr sachorientiert und konstruktiv war. Deshalb denke ich, dass es ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit ist, dass die Industrie- und Handelskammern, die Stadt Magdeburg und die Landesregierung zu einer weiteren Veranstaltung am 29. November 2001 eingeladen haben, in der die Problematik auch mit Blick auf die Stadt Magdeburg intensiv dargestellt und erörtert werden soll.

Die Landesregierung bemüht sich, eine den Interessen des Landes dienende ausgewogene und vernünftige Lösung im Hinblick auf die weiteren Maßnahmen an der Elbe zu finden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke schön, Herr Minister Keller. - Für die DVU-Fraktion hat Frau Brandt das Wort.

Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Wenn von grüner Seite behauptet wird, dass der Elbeausbau gar nicht stattzufinden braucht, weil das Interesse der Schifffahrt an der Elbe sinkt, so ist das ein Trugschluss. Gerade weil die Elbe nicht ausgebaut ist, ist sie von ökonomisch einsetzbaren Flussschiffen nicht befahrbar. Die Flussschifffahrt ist nun einmal die ökologischste Art des Transportes.

Wenn im Zuge der europäischen Einigung Europa zusammenwachsen soll, dann gehört auch die ausgebaute Elbe dazu. Ein Fluss kann nur so leistungsfähig sein wie seine schwächste Stelle. Und diese schwächste Stelle ist nun einmal in Sachsen-Anhalt.

Im Bundesverkehrswegeplan von 1992 wurde der Ausbau der Elbe bereits gefordert. Verwunderlich ist allerdings, dass bis heute, fünf Jahre nach den so genannten Elbegesprächen zwischen dem damaligen Verkehrsminister Wissmann und den Naturschutzverbänden, kein verbindliches Gesamtkonzept zum Ausbau der Elbe vorliegt. Es wird immer noch nach Plänen aus den 30erJahren gebaut, nach denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben sind.

Somit bieten die jetzigen Baumaßnahmen den Umweltschutzverbänden immer wieder Angriffsflächen, ihrerseits juristisch tätig zu werden. Dass die Umweltschutzverbände das ausgewogene Verhältnis zwischen Ökonomie und Ökologie oftmals nicht beachten, ist uns aus

der Vergangenheit oft genug bekannt. Dass man in einem so dicht besiedelten Land, wie es Deutschland nun einmal ist, Kompromisse eingehen muss, sollte aber jedem klar sein.

Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, im Bundesrat dahin gehend auf die Bundesregierung einzuwirken, dass schnellstens ein Gesamtkonzept zum Ausbau der Elbe erstellt wird. Die Elbe muss im Zusammenhang mit dem Mittellandkanal und dem Elbeseitenkanal ein leistungsfähiges und zukunftsträchtiges Bindeglied zwischen Ost- und Westeuropa werden. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU)

Danke schön, Frau Brandt. - Wir setzen die Debatte fort mit einem Beitrag von Herrn Dr. Daehre.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ursache des ursprünglichen Antrages der PDS war, dass ein Bericht der Landesregierung im Ausschuss zum Thema „Strombaumaßnahmen im und am Flusssystem Elbe“ die Einflussnahme der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf die Erstellung eines Gesamtgutachtens durch die Bundesregierung nicht beinhaltete.

Die PDS hat sich bereits in ihrer Einbringungsrede am 6. April 2001 dem Anliegen der CDU angeschlossen. Die Landesregierung hat später im Ausschuss angeführt, dass die Intentionen beider Anträge von der Landesregierung mitgetragen würden.

In der nun vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt wurde dem Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion bzw. der Intention des Änderungsantrages nahezu voll entsprochen.

Die Entwicklung der Elbeschifffahrt muss Bestandteil der logistischen Infrastruktur des Landes sein. Das Land und der Bund haben Ausbaumaßnahmen an Saale und Elbe bisher gefördert. Allein Halle hat 60 Millionen DM in den Hafenausbau gesteckt, Roßlau 18 Millionen DM. Ich meine, der Zusammenhang von Elbe und Saale ist immer wieder anzuführen. Deshalb muss es nach einem Gebot wirtschaftlicher Vernunft und ökologischer Verantwortung zu einem Kompromiss im Sinne der Elbeerklärung kommen. Eine Diskussion darüber kann nur auf der Grundlage einer Gesamtkonzeption stattfinden.

Obwohl zurzeit die Transportmengen rückläufig sind, ist ein hoher Wirtschaftlichkeitsgrad immer noch gegeben. Dies wurde bisher auch von der Bundesregierung bestätigt. Anfang der 90er-Jahre wurde das Transportaufkommen auf etwa 15 Millionen Tonnen geschätzt. Heute geht man von ca. 4,6 Millionen Tonnen aus. Ich möchte daran erinnern, dass jede Tonne, die auf der Elbe oder auf einer anderen Wasserstraße transportiert wird, nicht über unsere Straßen rollt. Wir müssen im Zuge der Osterweiterung der EU bis zum Jahr 2010 mit einer Zunahme des Güterverkehrs um 60 % rechnen.

Ziel ist, meine Damen und Herren, dass endlich die Gesamtkonzeption, wie sie im Jahre 1996 zwischen den Naturschutzverbänden und dem Bundesverkehrsminister Wissmann unter einer CDU/CSU-FDP-Bundesregierung vereinbart worden ist, umgesetzt wird. Meine Damen und Herren von der SPD, daran möchten wir einmal erinnern. Bei diesem Punkt müssen letztendlich alle

Länder an einen Tisch, um zu einer Lösung des Problems zu kommen. Dann werden wir gemeinsam das erreichen, was wir wollen, und zwar eine vernünftige Ökologie und Ökonomie auf der Elbe.

Auch die Union will nicht, um das einmal deutlich zu machen, dass die Elbe irgendwie ausgebaggert wird, sondern es muss in bestimmten punktuellen Bereichen der Niedrig- und Mittelwasserbereich um 20 bis 40 cm vertieft werden. Das ist unserer Meinung nach unstrittig. Ferner müssen Bodenarbeiten und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Es liegt uns aber völlig fern, die Elbe wie einen Kanal ausbauen zu wollen, sondern wir möchten, dass es möglich ist, Teile des Verkehrs auf die Elbe zu bringen. Das sollte auch unter Berücksichtigung dessen, was im Jahre 1996 von dem schwarzen Bundesverkehrsminister Wissmann angeschoben worden ist, erfolgen.

Das Land Sachsen-Anhalt muss sich dabei seiner Verantwortung bewusst werden; denn es umfasst einen sehr großen Teil des Biosphärenreservats Elbe. Die Landesregierung hat bereits gesagt, dass sie sich in dieser Frage der Verantwortung stellt. Wir werden ihr weiter auf die Finger schauen.

Meine Damen und Herren! Ich bedauere selber, dass es nicht zu dieser Bundesratsinitiative gekommen ist, und zwar aus dem einfachen Grunde: Wir hätten jetzt sicherlich auch einmal Druck ausüben können. Der Kompromiss, von mir als Ausschussvorsitzender vorhin vorgetragen, hat nicht mehr hergegeben. Trotzdem ist es an der Zeit, fünf Jahre nach dieser Elbeerklärung.

Es ist schon eine Einmaligkeit, dass man mit den Naturschutzverbänden auf eine einheitliche Linie gekommen ist und dass trotzdem nichts passiert ist. Man muss wirklich die Frage stellen, ob Rot-Grün in Berlin tatsächlich noch daran interessiert ist, diese Konzeption von 1996, die von breiten Schultern getragen wurde, ernsthaft umzusetzen. Die Uhr tickt, meine Damen und Herren. Ich meine, dass alle die, die sich mit der Elbe beschäftigen und die Montags bei bestimmten Veranstaltungen am Magdeburger Dom Aufmerksamkeit erwecken, ein Recht haben, jetzt zu erfahren, wohin die Reise geht.

Wenn wir ökologischen Fragen nachgehen wollen, müssen wir auch die Möglichkeit schaffen, dass Gütertransporte von der Straße auf die Wasserwege verlagert werden. Zwar hat Sachsen-Anhalt bereits erste Schritte eingeleitet, um, wie am 21. Juni 2001 in der Ausschusssitzung versprochen, eine Länder übergreifende Konferenz zu dieser Problematik durchzuführen. Herr Minister, Sie haben eben einige Ausführungen dazu gemacht.

Aber ich habe leider nicht die Hoffnung, dass wir noch vor dem Ende der Legislaturperiode in Sachsen-Anhalt zu einem Ergebnis kommen. Dieses Thema wird den neuen Landtag, den Landtag der vierten Legislaturperiode beschäftigen - ich hoffe, dann mit einem Ergebnis, das wir gemeinsam tragen können, aber unter dem Vorbehalt, dass jetzt endlich etwas passieren muss.

Meine Damen und Herren von der SPD, erinnern Sie sich an das, was die CDU schon 1996 auf den Weg gebracht hat. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDVP)

Danke schön, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Sachse.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unabhängig davon, ob die Bundesverkehrsminister nun rot oder schwarz sind - ich bin mir sicher, der Bundesverkehrsminister Wissmann ist durch die Umweltverbände doch ganz schön unter Druck geraten und hat sich dann - das muss man zugeben - bereit erklärt, ein derartiges Konzept erarbeiten zu lassen. Bis heute steht dies aus. Aber es ist die Frage: Was versteht man unter einem Gesamtkonzept? Darüber hat uns der ehemalige Bundesverkehrsminister schon ein wenig im Unklaren gelassen.

(Herr Dr. Daehre, CDU: Aber drei Jahre habt Ihr doch schon Zeit gehabt!)

Aber lassen Sie uns in Ruhe und mit Sachlichkeit die Dinge hier aufarbeiten, so wie wir es im Ausschuss auch getan haben.

(Zuruf von Herrn Dr. Daehre, CDU)