Protokoll der Sitzung vom 17.01.2002

Meine Damen und Herren! Es ist auch unzweifelhaft, dass die Bedeutung der Medien für Informationen und Freizeit unaufhörlich - fast in erschreckender Weise zunimmt und sich in der in der Pisa-Studie bemängelten Leseschwäche von Kindern und Jugendlichen manifestiert. Das zeigt sich natürlich nicht nur in der Shell-Studie „Jugend 2000“, sondern auch in der Studie „Massenkommunikation 2000“.

Wenn sich das Publikum für nur ein Medium entscheiden müsste, so die Umfrage, würden 46 % den Fernseher wählen und jeder Dritte das Radio, 16 % die Tageszeitung und nur 6 % das Internet.

Aus der Studie geht dann zugleich hervor, dass abgesehen von Viel- oder Wenignutzern die Deutschen täglich immerhin achteinhalb Stunden mit Medien verbringen; mit dem Radio rund 200 Minuten, mit dem Fernseher 185 Minuten, aber mit dem Internet nur 13 Minuten. Differenziert nach Altersgruppen und Bildungsgrad ergeben sich gravierende Unterschiede - von den Inhalten der gesehenen, gelesenen oder gehörten Medien einmal ganz abgesehen.

Es wird auch ein weiteres Anwachsen der Zahl der Internetteilnehmer geben; dessen bin ich mir sicher. Einige Medien wird es bedrohlich gefährden oder sogar abstürzen lassen. Allerdings setzen wir auch darauf, dass die inhaltlichen Ansprüche an die Medien steigen und nicht auf dem Pisa-Stand vieler deutscher Jugendlicher verharren.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung. Der offensichtlich heute zu Ende gehende Machtpoker um die Besetzung der ZDF-Intendanz zeigte in den vergangenen Monaten in aller Deutlichkeit, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten Spielball der großen Parteien sind und demzufolge die Selbstversorgungsmentalität bei der Postenbesetzung dominiert und jeglichen hehren Anspruch vermissen lässt. Das wird auch nicht aufgrund dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrages verhindert, sollte aber nie aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwinden.

Meine Damen und Herren! Der Griff der Medienmogule aus aller Welt nach Kabelnetzen und der profitablen Programmeinspeisung wird das Dilemma insgesamt verstärken und wird statt der Programmvielfalt der Programmeinfalt förderlich sein.

Meine Damen und Herren! Wir können und wollen die technische Entwicklung nicht aufhalten; im Gegenteil. Wenn aber der Quotenkampf der öffentlich-rechtlichen Anstalten ebenso zweifelhafte Wege einschlägt und Formen annimmt, wie einige fast absurd zu nennende Programme einiger Privater, dann fällt es schwer anzunehmen, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihren gesetzlich vorgegebenen Auftrag erfüllen und letztlich Gebührenzahlungen abfordern dürfen. Erst dann wäre ein inhaltlich begründeter Wettbewerb der Medien uneingeschränkt und chancengleich möglich. Allein das wird die Medienlandschaften künftig verändern und den

selbst angemaßten politischen Würgegriff der Parteien künftig erübrigen. Und das wäre gut so. - Danke sehr.

(Beifall bei der FDVP)

Danke schön, Frau Wiechmann. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Mir ist mitgeteilt worden, dass eine Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien beantragt worden ist.

(Herr Kühn, SPD: Ja!)

Wir können über die Überweisung und gleichzeitig über die Überweisung in diesen Ausschuss abstimmen. Wer entsprechend entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit ist die Überweisung in den Ausschuss mehrheitlich beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 9 ist damit beendet.

Es wird gerade die neue Drucksache zu dem Tagesordnungspunkt 3 verteilt. Ich darf daher erneut den Tagesordnungspunkt 3 aufrufen:

noch: Beratung

Erhalt des Waggonbaustandortes Ammendorf

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 3/5218

Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/5254

Änderungsantrag der Fraktion der FDVP - Drs. 3/5255

Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/5259

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU und der PDS - Drs. 3/5260

Ich möchte darauf hinweisen, dass vor der Mittagspause die Beratung - ich rede ganz langsam, Frau Sitte, dann ist der Antrag bei Ihnen, wenn ich so weit bin - unterbrochen wurde. Nur der guten Ordnung halber möchte ich noch darauf hinweisen, dass vor der Unterbrechung ein Mitglied der Landesregierung gesprochen hat, sodass entsprechende Rederechte unter diesem Gesichtspunkt noch vorhanden wären. Ich möchte jetzt gern wissen, ob für das weitere Verfahren - wie man sich im Ausschuss über die Abwicklung verständigt hat, ob der Änderungsantrag noch eingebracht wird - noch Redebeiträge gewünscht sind? Wenn ja, von wem?

(Herr Felke, SPD, nickt mit dem Kopf)

- In Form einer Berichterstattung aus dem Ausschuss, Herr Felke. Dann hat jetzt Herr Felke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns im Wirtschaftsausschuss verständigt. Im Ergebnis dessen wird Ihnen in der Drucksache - jetzt muss ich selbst erst einmal gucken - 3/5260 ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU und der PDS vorgelegt. Die Grundlage dafür bildet der SPDAntrag in der Drs. 3/5218, der durch folgende Punkte verändert wurde:

Die im Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drs. 3/5254 vorgesehenen Änderungen wurden übernommen. Das heißt, im ersten Satz wird in der zweiten Zeile das Wort „bittet“ durch das Wort „erwartet“ ersetzt. An

den zweiten Satz wird folgender Halbsatz angefügt: „und am 21. Januar 2002 den Schließungsbeschluss nicht zu bestätigen.“

Der letzte Satz des Änderungsantrages der CDU-Fraktion in der Drs. 3/5259 wird im SPD-Antrag als neuer letzter Satz angefügt und hat folgende Fassung:

„Der Landtag appelliert an die Bundesregierung, sich aktiv für diesen leistungsfähigen ostdeutschen Betrieb einzusetzen.“

Dem jetzt vorliegenden geänderten Antrag wurde im Ausschuss einstimmig zugestimmt. Ich bitte auch Sie, diesem zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und bei der PDS - Zustim- mung von der Regierungsbank)

Danke für die Berichterstattung. - Die Fraktionen könnten dazu noch reden, wenn sie es wollten. Mir liegen Wortmeldungen allerdings nicht vor. Ich sehe auch jetzt keine Wortmeldungen, sodass wir zur Abstimmung kommen können.

Wer dem Änderungsantrag der genannten drei Fraktionen in der Drs. 3/5260 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann ist dies einstimmig so beschlossen.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Es gibt eine kleine Unklarheit. Es wird die Ansicht vertreten, dass wir nach der Abstimmung über den Änderungsantrag noch über den ursprünglichen Antrag in der geänderten Fassung abstimmen müssten. Das ist auch wegen des bevorstehenden Führungswechsels im Präsidium unterblieben.

Wer dem ursprünglichen Antrag der SPD-Fraktion in der geänderten Fassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Dann ist das so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 3 ist erledigt.

Meine Damen und Herren! Wir setzen mit dem Tagesordnungspunkt 10 fort:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/5212

Die Einbringerin ist die Ministerin für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Frau Dr. Gerlinde Kuppe. Es ist keine Debatte vorgesehen. Frau Dr. Kuppe, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Zum wiederholten Male

in dieser Legislaturperiode befasst sich der Landtag mit der Zustimmung zu einem Staatsvertrag. Daher gibt es sicherlich schon eine gewisse Routine, das parlamentarische Ratifizierungsverfahren zügig durchzuführen.

Der Gesetzentwurf enthält die für ein Zustimmungsgesetz üblichen Vorschriften. Der am 20. Dezember 2001 unterzeichnete Staatsvertrag betrifft das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen mit Sitz in Mainz. Das ist die zentrale Einrichtung für Deutschland, die für die bundeseinheitlichen Klausuren und deren Auswertung verantwortlich zeichnet, die die Studenten und Studentinnen der Studiengänge Medizin und Pharmazie in den einzelnen Prüfungsabschnitten ihrer Ausbildung nach dem Multiple-Choice-Verfahren bearbeiten müssen.

Das Institut ist aufgrund eines Staatsvertrages der Bundesländer im Jahr 1970 errichtet worden. Die ostdeutschen Bundesländer haben sich diesem mit dem Änderungsabkommen von 1993 angeschlossen.

Das Änderungsabkommen, um das es heute geht, erweitert die Aufgaben des Instituts, nämlich um die Durchführung der staatlichen Prüfung in der Ausbildung für die neuen Heilberufe in der psychologischen Psychotherapie und in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Diese Heilberufe sind durch das Bundespsychotherapeutengesetz aus dem Jahr 1998 eingeführt worden.

Nach den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen des Bundes für psychologische Psychotherapeuten und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus dem Jahr 1998 soll sich die zuständige Landesbehörde für die schriftliche Staatsprüfung einer zentralen Einrichtung bedienen, die die Aufgaben für die Aufsichtsarbeit erstellt. Hierfür kommt nur das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz in Betracht.

Das Änderungsabkommen ist notwendig, damit alle Bundesländer die Leistungen des Instituts bei Staatsprüfungen für die Ausbildung in diesen neuen Heilberufen kostengünstig in Anspruch nehmen können und die Mehraufwendungen gemeinsam getragen werden.

Mit dem Abkommen wird das Institut außerdem ermächtigt, weitere Leistungen im Ausbildungs- und Prüfungswesen gegen Kostenerstattung zu erbringen. Im Übrigen werden Vorschriften präzisiert, redaktionell überarbeitet und an die heutigen Verhältnisse angepasst.

Sachsen-Anhalt wird die Leistungen des Instituts für die Staatsprüfungen bei der Ausbildung in den neuen Heilberufen in Anspruch nehmen. In unserem Bundesland gibt es drei staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für psychologische Psychotherapie und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Aufgrund der dreijährigen Ausbildung für diese Berufe ist mit schriftlichen Prüfungen in Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2003 zu rechnen.

Finanziert wird das Institut durch die Länder nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Einwohnerzahlen. Danach trägt Sachsen-Anhalt rund 3 % des Finanzbedarfs. Das sind derzeit rund 168 000 € jährlich. Wegen der durch das Änderungsabkommen erweiterten Aufgaben des Instituts ergibt sich ein erhöhter Finanzbedarf. Für das Jahr 2002 ist bundesweit mit Mehrkosten von insgesamt etwa 124 000 € zu rechnen. Davon entfallen rund 4 000 € auf Sachsen-Anhalt. Diese Mehrkosten sind bereits im Haushaltsplan des Landes für 2002 berücksichtigt.

Meine sehr geehrten Herren, meine sehr geehrten Damen! Ich bitte Sie, einer Überweisung des Gesetzentwurfes in den zuständigen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zuzustimmen.