Meine Damen und Herren! Es gibt noch ein paar Aufgaben, die zu entscheiden sind. Ich nenne nur das Stichwort Hochbauverwaltung und das Stichwort Fördermittelvergabe. Andere Probleme sind genannt worden. Das alles lässt sich, denke ich, im Laufe des Umsetzungsprozesses lösen.
In der allgemeinen Verwaltung, also in den Ministerien, Regierungspräsidien und Fachbehörden, wurde der Stellenbestand seit 1998 um rund 16 % reduziert. Das sind 2 656 Stellen.
Bereits jetzt nimmt Sachsen-Anhalt in diesem Bereich im Vergleich der 13 Flächenländer den neunten Rang ein. Bezogen auf die Einwohnerzahl hat Sachsen-Anhalt weniger Verwaltungspersonal als Hessen, MecklenburgVorpommern, Brandenburg und nicht zuletzt - es ist eben nicht alles Gold, was glänzt - auch weniger Verwaltungspersonal als das angebliche Musterland Bayern.
Meine Damen und Herren! Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Es ist immer pauschal die Rede davon, SachsenAnhalt habe, je nach Ländervergleich, einmal die meisten, einmal die zweitmeisten Beschäftigten je Einwohner. Alle stellen sich dann vor, es gäbe Scharen von natürlich überflüssigen Beamten hinter verstaubten Schreibtischen.
Hier wird bewusst ein Zerrbild gezeichnet. In Wirklichkeit ist nur ein kleinerer Teil des Landespersonals, nämlich rund 17 % der Beschäftigten, in Ministerien, Regierungspräsidien und sonstigen Landesbehörden tätig. Meine Damen und Herren! Auch die sind nun keineswegs überflüssige Beamte hinter verstaubten Schreibtischen. Eine solche Beschreibung wäre wirklich völlig unangemessen. Das sind zum Teil hoch qualifizierte und gut arbeitende Leute.
Wer über das Landespersonal spricht, der muss daher wissen, dass es dabei auch um Lehrer, um Polizisten,
um Richter und um Hochschullehrer geht. Es ist doch in Ordnung, meine Damen und Herren, und wir stehen auch dazu, dass wir bei Schulen und Hochschulen einen Schwerpunkt setzen, auch was den Personaleinsatz anbetrifft. Alle freuen sich darüber, dass wir das auch bei der Polizei tun. Diesbezüglich hat Bayern nämlich noch einen Nachholbedarf. Bei der Polizei haben sie weniger als wir.
Über die Hälfte der Personalausgaben investiert das Land allein in zentrale Zukunftsaufgaben wie Bildung, Schulen und Hochschulen. Für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet das Land die höchste Polizeidichte aller Flächenländer. - Das ist richtig so. Das werden wir fortsetzen. Dabei lassen wir uns von solchen Diskussionen nicht beeindrucken.
Obwohl wir uns im Bereich der allgemeinen Verwaltung schon jetzt auf dem Niveau der östlichen Bundesländer befinden, werden wir die Personalbestände weiter senken - und das sozialverträglich.
In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, ist mir ein Punkt besonders wichtig: Eine ziel- und ergebnisbezogen handelnde Dienstleistungsverwaltung kann man nicht verwirklichen, wenn man zugleich das Damoklesschwert der Kündigung über die Beschäftigten hängt. Wie die Beispiele aus der Wirtschaft zeigen, kann man mit der Kündigungsdrohung zwar kurzfristig eine Fügsamkeit erzeugen, hinter der die blanke Existenzangst steht; langfristig wirkt sich eine solche von Misstrauen geprägte Strategie aber negativ aus.
Für eine Reform notwendige Eigenschaften, nämlich Verantwortungsbereitschaft und die Identifikation mit der Aufgabe, werden dadurch geradezu verhindert. Die langfristige Motivation für den Umbruch in der Verwaltung und die Überwindung der vielfältigen Ängste vor Veränderungen, die man im Übrigen nicht nur anprangern darf, Herr Gallert, sondern mit denen man umgehen muss - das gehört zum geschickten Umgang mit der Sache -, lässt sich am besten erreichen, wenn die Betroffenen zu Beteiligten gemacht werden, wenn sie mitwirken können.
Zur Verwirklichung dieses Grundsatzes hat die Landesregierung mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und mit dem Deutschen Beamtenbund eine Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung abgeschlossen. Die Vereinbarung gilt natürlich nur für die Maßnahmen der Verwaltungsreform nach dem Zweiten Vorschaltgesetz und die davon betroffenen Personen. In diesen Bereichen sind betriebsbedingte Kündigungen, die ihre Ursache in Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung haben, bis Ende 2005 ausgeschlossen. Beendigungskündigungen sind nur dann zulässig, wenn die Beschäftigten - das haben wir genau beschrieben - einen zumutbaren Einsatz ablehnen. Ich finde, das ist auch in Ordnung.
Im Gegenzug tragen die Gewerkschaften mit, dass die Landesbediensteten zu weitgehender Mobilität und Flexibilität verpflichtet werden. Bei den Beschäftigten in den mittleren und unteren Bereichen wird dabei vor allem die
Darüber hinaus enthält diese Rahmenvereinbarung Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Gewerkschaften und auch der Beteiligung der Beschäftigten und der Personalvertretungen an diesem Prozess.
Diese aus meiner Sicht vorbildlichen Regelungen schaffen damit zum einen die für eine erfolgreiche Fortführung der Reform notwendige Arbeitsplatzsicherung; zum anderen erhalten die Dienststellen die notwendigen Spielräume zur Umsetzung der Vorgaben des Zweiten Vorschaltgesetzes.
Meine Damen und Herren! Wie beim Abbau der 14 000 Stellen seit 1994 wird die Landesregierung auch künftig ihre Abbauziele sozialverträglich und unter Ausnutzung der Altersfluktuation und der verschiedenen personalwirtschaftlichen Instrumente anstreben. Das ist uns bisher gelungen. Das kann man an den Personalausgaben der letzten Jahre deutlich erkennen. Ich bin sicher, dass uns das auch in Zukunft gelingen wird.
Berücksichtigt man den Zustand der Verwaltung, wie wir sie im Jahr 1994 von der CDU übernommen haben, und die üblicherweise für Strukturveränderungen notwendigen Zeiträume, so ist das insgesamt eine Leistung, mit der sich die Landesverwaltung und - das sage ich im Zusammenhang mit dem Entschließungsantrag - auch dieses Parlament wirklich sehen lassen kann.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Herrn Dr. Eckert, PDS, von Herrn Gallert, PDS, und von der Regierungsbank)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Fakten zeigen: Die Verwaltungsmodernisierung in SachsenAnhalt ist auf einem guten Weg. Die Landesregierung verfügt nun mit den drei Vorschaltgesetzen, mit der Rahmenvereinbarung und mit diesem Entschließungsantrag sowie mit der demnächst ihre Arbeit aufnehmenden Finanzkommission über alle Instrumente, die die Fortsetzung der Verwaltungsmodernisierung ermöglichen und die dafür notwendig sind.
Dieses gute Ergebnis ist die Folge unserer konsequenten Vorarbeiten aus den vergangenen Jahren. Wir hatten uns vorgenommen, auf dem Feld der Verwaltungsmodernisierung voranzukommen. Wir hatten ein ehrgeiziges Konzept. Weit mehr als die Hälfte des Weges haben wir hinter uns gebracht.
Meine Damen und Herren von der CDU, mittlerweile ist der Prozess so weit vorangeschritten, dass er in seinen zentralen Bestandteilen nicht mehr umgekehrt werden kann. Ich sage das ausdrücklich. Dieser Prozess wird nicht umgekehrt werden.
Ich bin mir sicher, dass Sie dies jenseits Ihrer vollmundigen Rhetorik im Grunde genommen genauso sehen.
Kein vernünftiger Mensch in diesem Land bestreitet übrigens auch die Notwendigkeit größerer Verwaltungseinheiten auf kommunaler Ebene. Ebenso wenig stellt jemand die Sinnhaftigkeit einer effektiven, im Grundsatz zweistufigen Verwaltung infrage. Im Interesse des Landes kann ich nur an Sie appellieren, Ihre Verweigerungshaltung aufzugeben und dem Entschließungs
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung gilt: Das Fundament ist gelegt. Der Rohbau ist im Gang. Der Ausbau kann beginnen. Wir werden im Jahr 2005 in ein fertiges, modernes, gutes Haus einziehen. - Herzlichen Dank.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir begrüßen neue Gäste. Es sind Damen und Herren des SPD-Ortsvereines Halle-Neustadt.
Ich teile Ihnen nunmehr die verbliebenen Redezeiten mit. Die Landesregierung verfügt noch über 9,5 Minuten, die SPD-Fraktion über 23 Minuten, die CDU-Fraktion über 19,5 Minuten, die PDS-Fraktion über 12,5 Minuten, die DVU-Fraktion über sechs Minuten und die FDVP über fünf Minuten Redezeit.
Ich erteile jetzt dem Abgeordneten Herrn Wiechmann für die FDVP-Fraktion das Wort. Bitte, Herr Wiechmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein wenig verwundert war ich schon, als ich in der vergangenen Woche die beiden Anträge auf den Tisch bekam, aus denen hervorgeht, dass ein so brisantes Thema wie das der Gebiets-, Verwaltungs- und Funktionalreform zehn Wochen vor dem Ende der Legislaturperiode im Plenum beraten werden soll. Ich möchte in dieser Hinsicht nicht von „durchpeitschen“ sprechen. Nicht ganz auf die Reihe bekomme ich allerdings, dass der Antrag der CDU-Fraktion vom 9. Januar 2002 datiert und Herr Kollege Scharf heute in der Zeitung zitiert wird, dass das Gesamtpaket unbefriedigend ist und dass die Einbringung und Behandlung dieser Thematik in dieser Sitzung zumindest recht fragwürdig ist.
Meine Damen und Herren! Die FDVP-Fraktion schließt sich - für mich gilt das auch - der Meinung des Herrn Professors Dr. Böhmer an, dass wir zwar eine Gebiets-, Verwaltungs- und Funktionalreform wollen, dass jedoch die Phase der Freiwilligkeit in jedem Fall gewahrt werden muss. Meine Damen und Herren! Ich habe in diesem Hause schon einmal geäußert, dass ich daran Zweifel habe.
Von der CDU-Fraktion wurde bereits einiges dazu gesagt, was ihrer Meinung nach seit acht Jahren versäumt wurde. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie haben in diesen acht Jahren der Regierung der SPD und einer De-facto-Regierung mit der PDS auch nicht gefordert, dass sie die Gebietsreform aus dem Jahr 1994 konsequent und in allen Teilen fortsetzen möge.
An dieser Stelle möchte ich sagen, dass die zu dem Thema vorliegenden Anträge und die heutige Behandlung des Themas - man könnte besser „des säumigen Themas“ sagen - die Eröffnung des Wahlkampfes par excellence sein werden. Niemand sollte sich hier vor irgendwelche Karren spannen lassen. Vielmehr sollten
wir uns, wenn Seriosität und Sachbezogenheit nicht mehr vorhanden ist, erst einmal in Schweigen hüllen.
Hätten Sie, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, bis zum Ende der Legislaturperiode zu diesem Thema geschwiegen, dann hätten wir sicherlich mehr bewegen können, als einen Sturm im Wasserglas auszulösen, der sich jetzt hier entfaltet hat. Hätten Sie zur Aufhellung der Inhalte die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände aus der letzten Anhörung gelesen, hätten wir vor dem Gang in die Öffentlichkeit sicherlich mehr zu tun gehabt und auch mehr Substanz erarbeiten können. Die FDVP-Fraktion lehnt es aber ab, Jubelveranstaltungen jeder Art von Sozialisten verschiedener Farbe wie in alten Zeiten zu feiern. Es fehlen im Prinzip eigentlich nur noch die „99-prozentigen“ Ergebnisse.
Herr Gallert hat hierzu gesagt, dass das vorgelegte „genossenhafte“ Pamphlet ein Regierungsprogramm ist und dass es für Sie alles bedeutet und dass für die Sozialisten der hellroten Farbe die Überzeugungsstärke und Aufbaukraft dazu vorhanden ist, mehr zu leisten als das, wozu die Quasi-Regierung bisher in der Lage war.
Ich denke, das ist richtig gesagt worden. Dabei wird aber immer noch im Verhaltenen suggeriert, dass gegebenenfalls bei einem entsprechenden Wahlergebnis auch eine andere, große Koalition möglich wäre. Meine Damen und Herren! Das ist Heuchelei.