Die süddeutschen Länder haben umfangreiche AntiTerror-Programme nach den Ereignissen in den Vereinigten Staaten beschlossen und umfangreiche Geld, Sach- und Personalleistungen ausgewiesen.
1. Wie viele Polizeianwärter werden zusätzlich eingestellt, für welchen Euro-Betrag wird die Observationstechnik im Lande verbessert, wie viele Überstunden sind seit dem 11. September 2001 bei der Polizei angefallen und ist der Abbau der Überstunden durch Zeitabgeltung und/oder durch finanzielle Vergütung vorgesehen?
2. Wie viele neue Planstellen wurden dem Richterdienst, der Staatsanwaltschaft und dem Verfassungsschutz zugewiesen, wie viele Mitarbeiter des Verfassungsschutzes verfügen über eine islamwissenschaftliche Ausbildung, wie viele Verfassungsschützer haben die entsprechenden Sprachkenntnisse und in welcher Weise wird die technische Ausstattung des Katastrophenschutzes modernisiert?
Danke schön, Herr Weich. - Die Antwort für die Landesregierung wird vom Minister des Innern Dr. Püchel gegeben.
Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Weich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Nach den schrecklichen Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA beschloss die Landesregierung ein umfassendes Sicherheitspaket mit einem Gesamtumfang von 8 Millionen DM für die Jahre 2001 und 2002. In Umsetzung dieses Paketes ist die Einstellung von zusätzlich 15 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern vorgesehen.
Bezüglich der Observationstechnik fanden in diesem Rahmen im Jahre 2001 Verbesserungen in einem Umfang von 356 166 € statt. Für das Jahr 2002 sind weitere Verbesserungen in Höhe von 157 800 € vorgesehen.
Aufgrund der Ereignisse des 11. September 2001 sind 232 112 Überstunden bei den Polizeivollzugsbeamten angefallen. Hier ist ein Abbau sowohl durch Zeitausgleich als auch durch finanzielle Vergütung vorgesehen. Dafür stehen im Jahr 2002 zusätzlich 500 000 € zur Verfügung, wovon 96 000 € bereits abgeflossen sind.
Zu 2: Nach dem 11. September 2001 wurden dem Richterdienst beziehungsweise der Staatsanwaltschaft keine neuen Planstellen zu gewiesen. Sollten sich entsprechende Bedarfe abzeichnen, wird eine erneute Prüfung der Planstellensituation stattfinden.
Dem Verfassungsschutz sind zusätzlich 15 Planstellen zur Verfügung gestellt worden. Zur Qualifikation von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes kann ich nicht öffentlich Stellung nehmen.
Im Katastrophenschutz wurde dem Land durch die Bundesregierung die Übergabe von insgesamt 31 neuen ABC-Erkundungsfahrzeugen bis Mitte des Jahres 2002 zugesagt. Drei dieser Fahrzeuge habe ich bereits an
Im Landeshaushalt 2002 stehen für den Brandschutz 7 158 100 € und für den Katastrophenschutz 255 600 € an Fördermitteln zur Verfügung.
Abschließend möchte ich noch auf Ihre Vorbemerkung, die Leistungen der süddeutschen Länder in diesem Zusammenhang betreffend, eingehen. Dazu nur so viel: Sachsen-Anhalt hat seinen Polizeihaushalt anlassbezogen um 0,57 % erhöht, Bayern lediglich um 0,45 %.
Ich nutze gern die Gelegenheit, auch an dieser Stelle zu erklären, dass Sachsen-Anhalt bei den Pro-Kopf-Ausgaben für die Polizei im Vergleich aller Flächenländer an der Spitze liegt.
Sollte Bayern sein Programm umgesetzt und bis zum Jahre 2006 600 neue Polizeibeamtinnen und -beamte eingestellt haben, wird unsere Polizeidichte noch immer höher sein als die Bayerns. - Vielen Dank.
Da keine Nachfragen gestellt werden, kommen wir zu Frage 11. Sie wird von der Abgeordneten Frau Wiechmann gestellt und betrifft die Finanzielle Belastung des Landes durch das Aussteigerprogramm für Anhänger der rechtsextremen Szene.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 13. Februar 2002 zitiert den Ministerpräsidenten Dr. Höppner, der ein erhebliches Absinken der Zahl rechtsextremistischer und ausländerfeindlicher Gewaltstraftaten in Sachsen-Anhalt konstatiert.
1. Wie hoch ist die Anzahl der durch das Aussteigerprogramm in Sachsen-Anhalt erfassten und tatsächlich „ausgestiegenen“ Personen, welche Kosten entstanden durch das Aussteigerprogramm insgesamt, welche finanziellen und sächlichen Leistungen sind dabei je Aussteiger zu verzeichnen?
2. Wie hoch waren die finanziellen und sächlichen Leistungen des Landes Sachsen-Anhalt insgesamt für die Opfer fremdenfeindlicher Gewalt und wie schlüsseln sich diese Leistungen jeweils pro Opfer auf? - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Wiechmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Das Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten im Land Sachsen-Anhalt ist vom Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt auf der Grundlage von Beschlüssen der Innenministerkonferenz seit dem Früh
jahr 2001 konzipiert worden. Die umfangreichen Vorbereitungen zur Durchführung des durch die Polizeibehörden des Landes getragenen Konzepts haben sich infolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 verzögert. Aktuell ist in den Polizeidirektionen mit ersten Ansprachen begonnen worden. Die Durchführung selbst wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen.
Aussagen zur Anzahl der angesprochenen Personen und erst recht zu den letztlich tatsächlich ausgestiegenen Personen können noch nicht gemacht werden. Das Programm wird durch die Polizeibehörden ohne zusätzlich zugewiesene Personal- und Sachaufwendungen durchgeführt. Gleiches gilt für die in der Folge unter Umständen einbezogenen anderen Behörden und Institutionen. Die Kosten für die Durchführung des Programms lassen sich daher nicht quantifizieren.
Zu Frage 2: Eine Aufschlüsselung der Leistungen für die Opfer fremdenfeindlicher Gewalt ist nicht möglich. Ich kann Ihnen lediglich sagen, dass die Aufwendungen für die Opferberatung der sozialen Dienste im Jahr 2001 insgesamt 489 335 € betrugen. Eine Differenzierung der Gesamtaufwendungen nach Deliktarten erfolgt jedoch nicht.
Ich rufe nun die Frage 12 des Abgeordneten Wolf auf. Sie betrifft die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle an der Saale zu Personalentscheidungen.
1. Ist es zutreffend, dass an der Martin-Luther-Universität Halle/Saale mit Ablauf des vergangenen Jahres 199 Kündigungsschutzverfahren eingeleitet wurden, die vom Personalrat der Universität Halle im Beteiligungsverfahren verworfen wurden?
2. Wie viele der vorgenannten Kündigungsschutzverfahren beabsichtigt der Dienstherr im Stufenverfahren vor dem allgemeinen Hauptpersonalrat des Kultusministeriums zu verhandeln, und wie gedenkt die Landesregierung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle/Saale vom 20. Januar 2002 umzugehen, bei der § 69 des Landespersonalvertretungsgesetzes eine herausragende Position für die Negativentscheidung des Gerichts einnahm?
Zu Frage 1: Herr Abgeordneter Wolf, an der MartinLuther-Universität wurden keine Kündigungsschutzverfahren eingeleitet. Falls Sie Kündigungsverfahren meinen, trifft es zu, dass 199 Kündigungsverfahren eingeleitet wurden. Es handelt sich hierbei um die Fälle von Personen, die keine anderen Beschäftigungsangebote angenommen haben.
Zu Frage 2: Beim allgemeinen Hauptpersonalrat des Kultusministeriums werden nur diejenigen Personalfälle
im Stufenverfahren eingeführt, bei denen ein zumutbares Angebot abgelehnt wurde. Ich weise darauf hin, dass inzwischen mehr als die Hälfte der Verfahren ohne Kündigung beendet wurde. Das heißt, dass die Personen andere Beschäftigungsverhältnisse angenommen haben.
In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle war die Landesregierung nicht Verfahrensbeteiligte. Beklagte war die Universität, die für die Wahrnehmung der personalrechtlichen Befugnisse verantwortlich ist. Die Landesregierung hat der Martin-Luther-Universität HalleWittenberg empfohlen, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle vom 20. Januar 2001 einzulegen. Die Entscheidung des hierfür zuständigen Oberverwaltungsgerichts bleibt abzuwarten.
Die erste Beratung fand in der 63. Sitzung des Landtages am 11. Oktober 2001 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Fischer. Ich erteile ihr das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in der 63. Sitzung des Landtages am 11. Oktober 2001 an den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen. In der Landtagssitzung wurde vereinbart, dem Ausschuss für Recht und Verfassung die Entscheidung darüber zu überlassen, ob weitere Ausschüsse mit dem Gesetzentwurf befasst werden sollen. Der Ausschuss für Recht und Verfassung sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, wenn dies aufgrund des Umfangs der Gesetzesvorlage in den Ausschussberatungen erforderlich werden würde.