Gestatten Sie mir zum Schluss noch ein persönliches Wort. Ich bin erstens froh darüber, dass dieses Thema noch in dieser Legislaturperiode positiv beschieden werden konnte. Zweitens will ich, auch um einer Legendenbildung vorzubeugen, erwähnen - Frau Wernicke, Sie wissen das -, dass auch wir einen entsprechenden Gesetzentwurf im Herbst 1999 vorbereitet hatten. Nur, bei uns war der Meinungsbildungsprozess noch nicht so weit abgeschlossen,
dass wir den Gesetzentwurf einbringen konnten und wollten. - Herr Daehre, wir sind eine demokratische Partei, die so etwas auch entsprechend ausdiskutiert.
Das dauert manchmal etwas länger, aber es kommt dann auch zu einem guten Schluss. Und wir haben es zum guten Schluss geschafft. Ende gut, alles gut. Danke.
dass jede Fraktion eine Redezeit von fünf Minuten erhält. Die FDVP sollte beginnen. Herr Mertens von der FDVP-Fraktion hat seinen Redebeitrag zu Protokoll gegeben.
Über die abzustimmende Änderung des Jagdgesetzes für Sachsen-Anhalt wurde meiner Einschätzung nach ausreichend diskutiert. Ich hoffe, dass mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein für alle Parteien tolerierbarer Konsens gefunden wurde.
Die Unterstellung der betroffenen Tierarten unter das Jagdrecht durch das Landesjagdgesetz bietet besonders für die Aaskrähe und die Elster den Vorteil des erhöhten Schutzes.
Ich erteile dann dem Abgeordneten Herrn Krause für die PDS das Wort. - Moment. Da muss ich mich jetzt korrigieren. Ich glaube, der Minister wollte am Anfang reden.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Mein Standpunkt zu diesem Problem ist, denke ich, im Hause bekannt. Im Agrarausschuss haben wir mehrheitlich auf eine untergesetzliche Regelung zur regionalen und zeitlichen Begrenzung bzw. Durchführung einer Bestandsregulierung gesetzt. Diesbezüglich hat auch der Minister einen Erlass verabschiedet, mit dem das gesamte Antrags- und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden sollte. Wie dieser Erlass umgesetzt oder - besser gesagt - nicht umgesetzt wurde, darauf möchte ich gar nicht eingehen. Das wäre ein Thema für sich, und ich meine, es wäre wert kabarettistisch aufgearbeitet zu werden.
Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung soll nun die mögliche Bestandsregulierung in die Verantwortung der Jägerschaft übertragen werden. In dem Wissen um das, was die Landesjägerschaft, was der Landesnaturschutzverband der Jäger auf dem Gebiet der Biotopverbesserung und der Hege und Pflege unseres Wildbestandes bisher geleistet hat, denke ich, sollten wir diese Entscheidung heute auch so treffen. Sie wissen - das ist kein Geheimnis -, dass mein Standpunkt in der Fraktion nicht unumstritten ist. Die Abstimmung wird dieses Bild auch so widerspiegeln.
Danke schön. - Die DVU hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Meinecke das Wort, wenn nicht noch -
- Herr Meinecke, Entschuldigung. Herr Abgeordneter, ich möchte mich in aller Form entschuldigen und erklären, warum ich auf das „Frau“ gekommen bin. Ich wollte sagen, dass Sie reden und nicht der Rabe, den Frau Mittendorf mit sich führt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie konnten den Ausführungen des Berichterstatters Dr. Rehhahn entnehmen, dass der Agrarausschuss es sich nicht leicht gemacht hat, über die Bejagung der Rabenvögel zu entscheiden. Das Thema Rabenvögel hat uns im Landtag seit der Änderung der Vogelschutzrichtlinie von 1994 bereits mehrfach beschäftigt. Ich möchte hier insbesondere an den herzerfrischenden, wenn auch rabenvogelfeindlichen Redebeitrag von Herrn Nägler in der zweiten Legislaturperiode erinnern.
Dennoch sollten wir uns nicht dazu hinreißen lassen, aus der Rabenvogelproblematik ein Politikum zu machen, sondern die Gegebenheiten gelassen betrachten. So können wir heute aus naturschutzfachlicher Sicht davon ausgehen, dass die Rabenvogelarten Aaskrähe und Elster nicht zu den bedrohten Arten gehören. Vielmehr ist es in der Tat so, dass die Populationsdichte vereinzelt zu Schäden am Niederwild und an anderen Singvogelarten führen kann. Ich betone das Wort „kann“.
Der Versuch, das Problem auf untergesetzlicher Ebene, über einen Runderlass an die unteren Naturschutzbehörden zu regeln, hat sich als wenig zielführend erwiesen. Über die Ursachen will ich an dieser Stelle nicht weiter diskutieren. Der dem Agrarausschuss zugegangenen Stellungnahme des Landesjagdverbandes ist zu entnehmen, dass lediglich eine - in Worten: eine - untere Naturschutzbehörde entsprechend dem Runderlass gehandelt hat.
Angesichts dieser Tatsache vertritt der Ausschuss mehrheitlich die Auffassung, dass die Rabenvogelproblematik am effektivsten durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Landesjagdgesetz gelöst werden kann. Rechtliche Bedenken hinsichtlich der Regelungskompetenz des Landes wurden durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes von Rheinland-Pfalz weitestgehend ausgeräumt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass es auch in unserer Fraktion nach wie vor ablehnende Haltungen zur Bejagung der Rabenvögel gibt. Die Fraktion hat sich jedoch aus den vorher genannten Gründen mehrheitlich für die Aufnahme der Rabenvögel in das Landesjagdgesetz ausgesprochen. Bei anderen Tierarten besteht durchaus kein Dissens.
Abschließend richtet sich mein Appell an die Jägerschaft, mit der Aufnahme der Rabenvögel als jagdbares Wild in das Landesrecht verantwortungsvoll umzugehen.
Abschließend kann ich mir eine Bemerkung, einen Wunsch nicht verkneifen. Den Rabenvögeln wünsche ich viel Erfolg bei der Suche nach Deckung, denn diese lustigen schwarzen Gesellen sind uns trotz der heutigen Entscheidung lieb und teuer. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Abgeordneter Meinecke, ich bedanke mich für diesen Beitrag. - Jetzt hat die Abgeordnete Frau Wernicke das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf Herrn Rehhahn zurückkommen. Es ist schon erstaunlich, dass eine bevorstehende Landtagswahl lange - aus unserer Sicht zu lange - hinausgezögerte Entscheidungen herbeiführen kann. Das beste Beispiel dafür ist die Beratung des von der CDU vorgelegten Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesjagdgesetzes. Dank der Tatsache, dass Herr Rehhahn als Jäger entdeckt hat, dass Jäger auch Wählerklientel sind, und dank der Hartnäckigkeit der CDU
Erstaunlicherweise konnten nach jahrelangen Verzögerungen und Verschiebungen im Ausschuss innerhalb einer Stunde zwei Ausschusssitzungen stattfinden.
Die Frage nach der Notwendigkeit der Bejagung der Rabenvögel ist seit dem In-Kraft-Treten der EG-Vogelschutzrichtlinie Anlass für eine von Für und Wider geprägte verbandspolitische, teilweise ideologisierte, aber auch fachlich untersetzte Auseinandersetzung.
Im Landtag wurde die Problematik bereits im Jahr 1994 auf Initiative unserer Fraktion thematisiert. Da unser Antrag, die Rabenvögel zum jagdbaren Wild zu erklären, stets abgeschmettert wurde, hat die Landesregierung auf Druck der Jägerschaft per Erlass versucht zu regeln, dass zunächst mittels Einzelfallgenehmigung und letztlich durch Sammelanträge der einzelnen Jägerschaften eine Bejagung zugelassen werden kann.
Dieser Erlass der Landesregierung, das haben wir nun gemeinsam feststellen müssen, war ein untauglicher Versuch zu einem Kompromiss. Es wurde eben schon erwähnt, dass lediglich einem der ursprünglich 39 gestellten Anträge stattgegeben wurde. Von den 39 Jägerschaften hatten 36 einen Antrag für ihr Gebiet gestellt. Davon sind 21 Anträge aufgrund des Verfahrens wieder zurückgezogen worden. Zehn Anträge befanden sich im Februar noch in der Bearbeitung. Vier Anträge wurden bis dahin abgelehnt.
Wenn auch die konstruktive und der Problematik gegenüber aufgeschlossene Haltung des Ministers von der Jägerschaft anerkannt wird, so ist doch die - so bezeichnen wir es - Verweigerungshaltung der unteren, der kommunalen Behörde, wie es der Minister selbst auch öffentlich deutlich kritisiert hat, zu hinterfragen.
Wenn die Landkreise den Ermessenspielraum, den dieser Erlass bietet, in einen Ermessensmissbrauch ummünzen, dann hätten Sie, Herr Minister Keller, als Dienstherr oder der Innenminister, zumindest was die Fachaufsicht betrifft, Anlass zum Handeln sehen müssen.
Einige Sätze zur Historie. In der Bundesrepublik bestand bis Ende der 70er-Jahre kein Zweifel an dem schädlichen Einfluss von Elster und Rabenkrähe auf Singvogel- und Niederwildpopulationen. Jäger und Vogelschützer kooperierten. Das waren noch Zeiten! Die Bekämpfung von Elster und Aaskrähe war ein anerkanntes Ziel.
Mit der Verabschiedung der EG-Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1997 wurden alle Rabenvögel unter Schutz gestellt. Mit der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht im Jahr 1987 wurden Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Im Jahr 1994 wurde endlich die EG-Vogelschutzrichtlinie dahin gehend geändert, dass das Verbot der Bejagung von Rabenvögeln auf EU-Ebene aufgehoben wurde. Ab diesem Zeitpunkt bestand die Möglichkeit, auf Länderebene eine Regulierung der Rabenvögelpopulation mittels Jagd zuzulassen.