Das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz setzt für die im ersten Schritt notwendige Aufgabenerfassung in § 2 Abs. 1 eine Frist bis zum 30. Juni 2003. Auch wenn das Gesetz noch nicht verabschiedet und in Kraft ist, kann sich die Verwaltung innerlich auf diesen Termin einstellen. Allein schon hieran wird die Bereitschaft der CDU deutlich, zügig den Reformprozess voranzubringen.
In allen Behörden und Einrichtungen des Landes wird jede Aufgabe darauf zu überprüfen sein, ob sie verzichtbar ist oder ob sie auf eine untere Verwaltungsebene verlagert oder privatisiert werden kann. In diesem Haus werden uns diese Fragen von Aufgabenverzicht, Aufgabenübertragung auf untere Verwaltungsebenen und die Privatisierung von Aufgaben ständig begleiten.
ehrgeizig, weil nach den Vorstellungen und Wünschen der CDU-Fraktion ein systematischer Aufgabenverzicht stattzufinden hat,
und letztendlich ehrgeizig, weil wir darüber nicht nur reden, sondern in dieser Wahlperiode ein großes Stück weiterzukommen beabsichtigen.
Die dem Innenausschuss vorliegende Beschlussempfehlung zum Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz enthält programmatisch den Weg und das angestrebte Ziel. Nach der Verabschiedung des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes werden wir präzise darauf achten, dass diese Grundsätze zügig umgesetzt werden.
Demgegenüber hat die alte Landesregierung in acht Jahren Regierungszeit über den Versuch der Neuordnung der Strukturen versäumt, eine Entschlackung der Aufgaben entschieden voranzubringen. Der seit Jahren vorhandene Personalüberhang, die erdrückende Schuldenlast sind nur einzelne Beispiele dafür, dass die alten Konzepte nicht stimmten. Ein deutlich spürbarer Aufgabenverzicht hat de facto nicht stattgefunden. Die in der Vergangenheit in Angriff genommene Kommunalreform ist weder richtig zu Ende gebracht, noch in der Fläche akzeptiert worden.
Zurückweisen muss ich nochmals den vielfach geäußerten Vorwurf, alles dies hätte in der ersten Wahlperiode erfolgen können und müssen. In meinen Augen ist dies ein unberechtigter Vorwurf und ein Scheinargument. Die in der ersten Wahlperiode in Angriff genommene und auch zu Ende geführte Kommunalreform ging von ganz anderen Voraussetzungen aus, als sie in den letzten Jahren bestanden haben. Strukturen mussten überhaupt erst geschaffen werden. Hierauf hätte die rot-grüne bzw. rot-rote Landesregierung aufbauen können und müssen.
Das ehrliche Wollen und Bemühen der alten Landesregierung will ich nicht abstreiten; es ist aber so, dass nach unserer Auffassung in den letzten acht Jahren zu wenig erreicht wurde und hierdurch dem Land Nachteile entstanden sind.
Die Diskussion über die Kleinteiligkeit unserer Strukturen bis hin zu einer großen Kreisgebetsreform werden wir führen müssen, aber nicht jetzt und nicht an dieser Stelle.
Sobald klargestellt ist, welche Aufgaben wo zu erledigen sind, wird sich die Frage beantworten lassen, wer allein oder wer mit wem gemeinsam die jeweilige Aufgabe sachgerecht und kostengünstig erledigen kann.
Aufgabenverzicht, Aufgabendelegation, Privatisierung von Aufgaben werden in den Kommunen einen Denkprozess in Gang setzen, wie die zu bewältigenden Aufgaben zum Wohle der Bürger am besten wahrgenommen werden können.
Wenn es diesem Parlament und der Landesregierung gelingt, in dieser Wahlperiode die Neuordnung der Aufgaben nicht nur anzufassen, sondern auch in einem umfassenden Sinne zum Abschluss zu bringen, haben dieser Landtag und diese Landesregierung Erfolgreiches geleistet.
In diesem Zusammenhang lassen wir den Einwand nicht gelten, was an Aufgaben übertragen werden könne, sei bereits Ende der letzten Wahlperiode gesicherte Erkenntnis gewesen und im Landtagbeschluss vom 17. Januar 2002 niedergelegt worden. Dieser Landtagsbeschluss beinhaltet einen ausverhandelten Kompromiss, der unzweifelhaft Sinnvolles enthält; im Kern ist die Entschließung aber nicht mehr und nicht weniger als eine unter Bedingungen abgegebene Absichtserklärung.
(Frau Bull, PDS: Mein Gott, Sie wissen ja nicht einmal, was Sie machen wollen! Das kann doch nicht wahr sein!)
Die notwendigen Weichenstellungen für eine sofortige Umsetzung wurden erst gar nicht vorgenommen. Der Beschluss des Landtages vom 17. Januar 2002 formuliert sinngemäß: Erstens die Neuorganisierung der Landesverwaltung, zweitens die Neuordnung der kommunalen Strukturen sowie drittens die Neuordnung der Aufgabenverteilung durch Vorschaltgesetze dienten dem Modernisierungsprozess, welcher in der vierten Wahlperiode kontinuierlich fortzusetzen und konkret auszugestalten sei. Der Inhalt des Landtagsbeschlusses ist also nicht endgültig, sondern muss konkret ausgestaltet werden. Das lässt alle Möglichkeiten offen.
Leider ist nicht alles pures Gold, was in der Gestalt eines Landtagsbeschlusses daherkommt. An diesem Punkt müssen wir nun weiter verhandeln und gegebenenfalls weitere Aufgaben hinzufügen. Die von den alten Mehrheiten in diesem Haus in Aussicht genommene umfangreiche Aufgabenübertragung bei gleichzeitiger völliger Neumischung der Karten auf kommunaler Ebene hätte zudem unzweifelhaft zu einem großen Durcheinander geführt. Diesen Schaden konnten wir zum Glück abwenden.
Mit dem Blick nach vorn habe ich unser Herangehen an den notwendigen Reformprozess ausführlich geschildert. Es stellt gegenüber der Vorgehensweise der abgewählten Landesregierung tatsächlich einen grundsätzlichen Wandel dar.
Im Hinblick darauf, dass die Verwaltungs- und Funktionalreform ein kontinuierlicher Prozess ist, kann und muss jetzt noch nicht jede Frage der PDS abschließend beantwortet werden. Im Laufe des nächsten Jahres werden die von mir formulierten Ziele als Gesetzentwürfe in diesem Hause behandelt werden. Dann wird ausreichend Zeit für Detailfragen bleiben. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege, das können Sie ganz bestimmt beantworten. Sie haben vielleicht 13-mal von Aufgabenverzicht gesprochen. Das scheint mir Ihr Allheilmittel zu sein. Können Sie mir zwei, drei Beispiele für Aufgabenverzicht nennen, die zu einem Befreiungsschlag führen, der alles andere ersetzt?
Ich denke, ich habe in meinen Ausführungen recht deutlich gemacht, dass wir im Moment dabei sind, diese Sachen vorzubereiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einiges reizt natürlich enorm zum Widerspruch, aber angesichts der Zeit und angesichts der Tatsache, dass wir uns im Verlauf der nächsten Monate noch sehr häufig mit diesem Thema beschäftigen werden und die Widersprüche und die gegenteiligen Auffassungen durch das Leben noch mehr verdeutlicht werden, verzichte ich jetzt und werde diese sieben Minuten sozusagen uns zur Verfügung stellen. Aber eine Anmerkung habe ich doch noch zu Herrn Kolze. Das kann ich mir nicht verkneifen.
Der Landtagsbeschluss vom Januar war natürlich auch eine Absichtserklärung. Das Brisante daran ist aber, dass Sie diese Absichtserklärung in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben haben.
Sie haben hineingeschrieben, dass Sie die Aufgaben übertragen werden, und zwar bis zum 31. Dezember. Auf die Nachfrage in einer Kleinen Anfrage, ob das wohl möglich sein könne, hat die Landesregierung dies bestätigt. Also das ist Ihr Regierungsprogramm, Herr Kolze, bitte schön. Wir sind froh, dass das auch Ihre Absichtserklärung ist. Aber jetzt müssen Sie das tun, was Sie in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben haben.
Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Damit ist die Aussprache zur Großen Anfrage beendet und damit Tagesordnungspunkt 3 abgeschlossen.
Die Frage 1 zum Thema Einrichtung einer Zentralen Ausreiseeinrichtung wird von der Abgeordneten Frau Gudrun Tiedge gestellt. Bitte sehr, Frau Tiedge.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem 1. Januar 2002 wurde durch Erlass des damaligen Innenministers ein Modellprojekt zur Einrichtung einer „Zentralen Ausreiseeinrichtung“ in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt geschaffen. Dieses Modellprojekt läuft zunächst befristet bis zum Jahresende 2002.