Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

Änderungsanträge der Fraktion der PDS - Drs. 4/420 und 4/421

Die erste Beratung fand in der 3. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2002 statt. Ich bitte zunächst die Abgeordnete Frau Dr. Weiher, als Berichterstatterin das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt Ihnen im Einvernehmen mit dem mitberatenden Ausschuss für Inneres, den Gesetzentwurf der Landesregierung zu einem Zweiten Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der nun in Drs. 4/371 ersichtlichen veränderten Form anzunehmen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Landtag in der 3. Sitzung am 20. Juni 2002 in die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen unter der Federführung des Finanzausschusses überwiesen.

Der Grund für die Novelle des Sparkassengesetzes ist die Verständigung vom 17. Juli 2001 und 28. Februar 2002

zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik über die Modifizierung der Anstaltslast und die Abschaffung der Gewährträgerhaftung bei Sparkassen und die Übernahme entsprechender abgestimmter Formulierungen in die Sparkassengesetze der Länder. Als Endpunkt der Gesetzgebung war von der Europäischen Kommission und der deutschen Verhandlungsdelegation der 31. Dezember dieses Jahres vereinbart worden.

In der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Plenum am 27. Juni 2002 wurde von allen Fraktionen die Bedeutung der Sparkassen für die regionale und wirtschaftliche Entwicklung Sachsen-Anhalts gewürdigt, aber auch deutlich gemacht, dass es zu den vorgesehenen Anpassungen im Rahmen der Europäischen Union im Grunde keine Möglichkeit für eine andere Entscheidung gibt. Kontrovers wurde in der Plenarsitzung die Einbindung der Sparkassen in die öffentliche Daseinsvorsorge diskutiert.

Der Ausschuss für Finanzen hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2002 beschlossen, am 19. September 2002 eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchzuführen, zu der auch der mitberatende Ausschuss eingeladen wurde.

In der Anhörung am 19. September 2002 kamen die eingeladenen Gäste zu Wort, so der Ostdeutsche Sparkassen- und Giroverband, der Ostdeutsche Bankenverband e. V., der Städte- und Gemeindebund und der Landkreistag des Landes Sachsen-Anhalt, die Norddeutsche Landesbank und die Gewerkschaft ver.di Landesbezirk Sachsen-Anhalt.

Festgestellt wurde von den Vertretern, dass im vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung die von der Europäischen Union geforderten Änderungen bezüglich der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung sowie die entsprechenden terminlichen Vorgaben umgesetzt werden.

Von den kommunalen Spitzenverbänden wurde aber insbesondere bemängelt, dass aufgrund der nunmehr vorgezeichneten Entwicklung der Sparkassen eine stärkere Ausformulierung der Beziehungen zwischen der Sparkasse und den Trägern fehlt.

Da aus ihrer Sicht insbesondere der öffentliche Auftrag der Sparkassen stärker verankert werde müsse, gab es vonseiten der Spitzenverbände diesbezüglich einen Vorschlag, der vom OSGV und von der Gewerkschaft ver.di unterstützt wurde.

Des Weiteren wurde von den kommunalen Spitzenverbänden angeregt, die in der Gesetzesnovelle im Jahr 2001 getätigten Veränderungen bezüglich der Bildung der Personalausschüsse, der Vorstandsvergütung und der Prüfungstätigkeit erneut aufzurufen und im Hinblick auf die jetzt erfolgten Änderungen wieder abzuschaffen.

Die Gewerkschaft ver.di brachte darüber hinaus einen eigenständigen Formulierungsvorschlag zur Unterstützung der Sparkassen durch die Träger mit.

Im Anschluss an die Anhörung einigte sich der Finanzausschuss darauf, als Termin für die Einzelberatung und für die Erarbeitung der Beschlussempfehlung den 17. Oktober 2002 festzulegen. An diesem Tag kam es zur Behandlung der einzelnen Artikel.

Vonseiten der Vertreterinnen und Vertreter der CDUFraktion wurde der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nach der Anhörung vorgebrachte Einwurf,

die durch die kommunalen Spitzenverbände angesprochenen neuen Inhalte nicht zu behandeln, als gerechtfertigt anerkannt, um dadurch die europapolitischen Vorgaben möglichst nicht zu gefährden.

Die Vertreterinnen und Vertreter der PDS-Fraktion sahen zu den in der ersten Novelle zum Sparkassengesetz erfolgten Änderungen keinen erneuten Regelungsbedarf, brachten aber Änderungsanträge zur Stärkung des öffentlichen Auftrags und der kommunalen Bindung der Sparkassen sowie zur Unterstützung der Sparkassen durch die Träger ein. Beide Anträge wurden bei 3 : 7 : 3 Stimmen abgelehnt.

Am Ende dieser Beratung lag dem Ausschuss der Gesetzentwurf in der nach der Abstimmung über die einzelnen Paragrafen vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen sprachlich und rechtsförmlich geänderten Fassung vor, der als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss mit 10 : 0 : 3 Stimmen angenommen wurde.

Zur 9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 21. November 2002 lag das Ergebnis der Abstimmung aus dem mitberatenden Ausschuss für Inneres vor. Es lautete ebenfalls 10 : 0 : 3.

In der abschließenden Beratung wurde von den Vertreterinnen und Vertretern der PDS-Fraktion angekündigt, sie würden die abgelehnten Änderungsanträge im Plenum erneut zur Abstimmung stellen.

Anschließend wurde über die vorläufige Beschlussempfehlung abgestimmt. Diese wurde mit 10 : 0 : 3 Stimmen in unveränderter Fassung zur Beschlussempfehlung an den Landtag erhoben.

Diese Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen heute vor. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Danke.

Vielen Dank, Frau Dr. Weiher. Sie können gleich am Rednerpult bleiben, wenn Sie für Ihre Fraktion die beiden Änderungsanträge begründen möchten. Bitte schön.

Genau das möchte ich an dieser Stelle.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verständigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission, die im Kern vorsieht, die Gewährträgerhaftung abzuschaffen und die Anstaltslast zu modifizieren, wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt. Deshalb muss ich über den Inhalt der Brüsseler Verständigung an dieser Stelle nicht sprechen.

Die PDS-Fraktion hat in der ersten Beratung und in den Ausschusssitzungen ihre Position insbesondere zum öffentlichen Auftrag der Sparkassen im Zusammenhang mit Anstaltslast und Gewährträgerhaftung benannt und ihre Forderungen nach einer Verankerung des Auftrags im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge im Gesetz sowie nach Unterstützung der Sparkassen durch ihre Träger mithilfe von Änderungsanträgen gestellt.

Für uns geht es nicht nur um den Erhalt der kommunalen Trägerschaft der Sparkassen, sondern insbesondere um die Ausgestaltung ihrer zukünftigen Aufgaben und der Sicherung ihrer öffentlich-rechtlichen Rechtsform. Nur öffentlich-rechtliche Sparkassen werden auch zukünftig in der Lage und Willens sein, für alle Bevölke

rungskreise ein flächendeckendes Angebot kreditwirtschaftlicher Dienstleistungen bereitzustellen, ein Angebot, das Privatbanken längst nicht mehr leisten wollen und auch nicht können.

Es werden neue Aufgaben bei der Befriedigung des Kreditbedarfes kleiner und mittelständischer Unternehmen in den Regionen auf die Sparkassen zukommen. Ich denke diesbezüglich nur an die Rating-Verfahren infolge des Abkommens Basel II. Die Frage wird sein, ob Sparkassen auch zukünftig eben nicht nur ertragsorientiert, sondern auch gemeinwohl- und aufgabenorientiert agieren können.

Das wird im Wettbewerb unter nunmehr veränderten Bedingungen schwieriger werden, zumal zumindest in Sachsen-Anhalt vonseiten der jetzigen Landesregierung und der Koalitionsparteien CDU und FDP eine Spezifizierung des öffentlichen Auftrags von Sparkassen im Gesetz abgelehnt wurde mit dem Hinweis, man wisse nicht so recht, ob Wettbewerbskommissar Monti dieses Bekenntnis zum öffentlichen Auftrag nicht angreifen würde.

In einer Reihe von Bundesländern sind die von uns vorgebrachten Änderungen Bestandteil der Sparkassengesetze. Ich betone an dieser Stelle, dass bereits in der am 20. September 2000 veröffentlichten Mitteilung der Europäischen Kommission über Leistungen der Daseinsvorsorge ausdrücklich hervorgehoben wird, dass der Versorgungsauftrag in jedem Fall klar definiert und ausdrücklich durch Hoheitsakt aufgetragen sein muss. Dies ist aus Gründen der Rechtssicherheit und der Transparenz gegenüber den Bürgern unerlässlich.

Das heißt, mit der von uns vorgelegten Formulierung soll eine Legitimationsgrundlage zur Unterstützung und Ergänzung des Trägers durch die Sparkassen bei der Aufgabenerfüllung im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich geschaffen werden. Es geht nicht um neue Aufgaben, sondern um eine Präzisierung der bestehenden, insbesondere im Gesetz.

Wir wollen, dass sich das Land zum öffentlichen Auftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge für seine Sparkassen bekennt und damit auch den Träger, sprich den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Rücken stärkt. Die kommunalen Spitzenverbände, der Ostdeutsche Sparkassen- und Giroverband und nicht zuletzt die Gewerkschaft ver.di haben die Fraktionen während der Anhörung aufgefordert, in dieser Richtung initiativ zu werden, damit die Sparkassen auch zukünftig als regionale Motoren in der Wirtschaft aktiv sein können, aber genauso das Gemeinwohl im Blick haben.

Es geht letztlich um die Unterstützung öffentlich-rechtlicher Unternehmen durch die öffentliche Hand. Wir bitten Sie deshalb, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen. - Danke.

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Weiher. - Wir kommen zur Abstimmung, wenn niemand mehr das Wort wünscht.

Das ist offensichtlich so. Ich würde nach dem vereinfachten Verfahren abstimmen lassen, wenn niemand widerspricht. - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir zunächst über die beiden Änderungsanträge der PDS-Fraktion ab, zunächst über den Änderungsantrag in der Drs. 4/420. Wer stimmt zu? - Das ist

die PDS-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der erste Änderungsantrag abgelehnt worden.

Der zweite Änderungsantrag, vorliegend in der Drs. 4/421. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Das gleiche Abstimmungsverhalten. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen über alle selbständigen Bestimmungen ab. Es handelt sich um drei Artikel. Wer stimmt zu? - Das ist die Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Es gibt Stimmenthaltungen bei der PDS-Fraktion.

Über die Gesetzesüberschrift wird in unveränderter Fassung wie vorhin verlesen abgestimmt. Wer stimmt zu? - Das ist die Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Stimmenthaltungen bei der PDS-Fraktion.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt zu? - Das ist die Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Ebenfalls Stimmenthaltungen bei der PDS-Fraktion. Damit ist das Gesetz ohne Gegenstimmen beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 6 ist damit abgeschlossen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, habe ich eine besonders freudige Mitteilung: Wir können Gäste von weither auf der Tribüne begrüßen, und zwar eine israelische Delegation des Lions Club Dan Paz, die sich mehrere Tage in unserem Bundesland SachsenAnhalt aufhält. Herzlich Willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Auf der anderen Tribüne haben Schülerinnen und Schüler des Winckelmann-Gymnasiums Seehausen Platz genommen, die ich herzlich begrüßen darf.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun rufe ich den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum JugendmedienschutzStaatsvertrag