- stellvertretender - hat sich ebenfalls nach dem Hochwasser aus der Verantwortung gestohlen und es den Kreisen und Kommunen überlassen zu entscheiden, ob geöffnet werden darf oder nicht.
An die veränderten Ladenöffnungszeiten zur Weihnachtszeit haben wir uns bereits gewöhnt. Gewöhnt haben wir uns auch an riesige Einkaufszentren, wo Shopping zum Freizeit- und Erlebnisevent wird. Dies konnte nur geschehen, weil europaweit eine Monopolisierung der Handelsketten erfolgte, was bereits heute ein Kernproblem für den kleinen Einzelhandel darstellt. Aber gerade diese Konzentration gibt dem Einzelhandel auch die Chance, Marktnischen neu zu erschließen.
Auch in der Industrie hat sich viel getan. Es sind gleitende Arbeitszeiten eingeführt worden, wobei ein Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitsstunden am Tag beschäftigt ist. Auch dieser verlangt nach neuen Öffnungszeiten.
Das Einkaufen bleibt nach wie vor ein Familienereignis. Es gibt in der Bevölkerung wirklich das Bedürfnis nach der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Ein vorliegendes Gutachten stellt fest, dass nicht nur junge Berufstätige und Verbraucherinnen und Verbraucher veränderte Öffnungszeiten und eine Flexibilisierung wünschen, sondern ein Großteil der Bevölkerung, über die Hälfte.
Das geltende Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß. Es orientiert sich nicht mehr am Lebens- und am Konsumverhalten der Bürger. Wir brauchen hier ohne Zweifel eine Modernisierung und eine Anpassung an die Realität und auch an die Wünsche der Bevölkerung. Deshalb möchte ich Sie bitten, unserem Vorschlag bezüglich der Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Ladenschlussgesetzes zu folgen.
Wir gehen damit einen neuen Weg: Statt den Ladenschluss zu regeln, sind wir für eine Regelung der Schließzeiten für die Geschäfte.
Wir schlagen vor, von Sonnabend 20 Uhr bis Montag früh 0 Uhr keine Geschäftsöffnung zuzulassen. Die Ruhe an Sonn- und Feiertagen ist - darüber freue ich mich - parteiübergreifend Konsens.
Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss dennoch auch zukünftig in Form des Arbeitschutz- und Arbeitszeitgesetzes sowie durch tarifvertragliche Vereinbarungen gewährleistet werden. Mit dieser Initiative bauen wir, denke ich, Bürokratie ab. Wir entlasten damit unsere Verwaltungsgerichte und können auch ein deutliches Zeichen dafür setzen, dass Reformen in Deutschland möglich sind.
- Nein, so weit bin ich nicht gegangen. - Vielleicht können Sie mir ein bisschen weiterhelfen. Beim Studium der zwischen SPD und Grünen geschlossenen Koalitionsvereinbarung habe ich an keiner Stelle etwas über die Notwendigkeit gefunden, das Ladenschlussgesetz zu ändern. Mir ist auch bekannt, dass ein vor drei Wochen, glaube ich, zwischen Herrn Bsirske und Kanzler Schröder geführtes Gespräch zu der einvernehmlichen Feststellung führte, man müsse an den Ladenschluss gegenwärtig nicht ran.
Deshalb ist jetzt die Frage: Was bringt die SPD plötzlich dazu, dieses Thema, das tatsächlich ein Thema ist, aufzugreifen, während in der Koalitionsvereinbarung vor wenigen Wochen dieses Thema überhaupt nicht der Erwähnung wert befunden wurde?
Ich kann Ihnen nur eines sagen: Ich bin nicht so nahe beim Kanzler, dass ich seine Gedanken lesen kann.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in der Magdeburger Koalitionsvereinbarung
von CDU und FDP vom Frühjahr dieses Jahres hat das Thema Ladenschluss keine eigene Rolle eingenommen.
Ich sage Ihnen auch: Im Gegensatz zu manch anderem, der schnell aus dem Bauch heraus sagt, lasst uns doch bis 22 Uhr, bis 20 Uhr oder ganz oder so oder so öffnen, haben wir in der CDU-Fraktion dieses Thema sehr sorgfältig und gründlich und auch mit allen Fassetten, die damit zusammenhängen, diskutiert.
Als wir im Spätsommer dieses Jahres feststellen mussten, dass mittlerweile wiederholt Gerichte in SachsenAnhalt entscheiden mussten, ob zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung oder aus welchem Grund auch immer Läden außerhalb der sonst üblichen Ladenschlusszeiten öffnen dürfen oder ob aus einer besonderen Situation heraus in welchem Landkreis auch immer welches Geschäft auch immer öffnen darf, sahen wir uns vor die Tatsache gestellt, dass mittlerweile die Richter aufgrund von Einzelklagen Entscheidungen von Behörden zu korrigieren oder zu beurteilen hatten, um dann als Gericht zu entscheiden, welches Geschäft in welchem Landkreis von wann bis wann öffnen darf.
Dies hat uns und natürlich auch unseren Koalitionspartner dazu veranlasst, das aus dem Jahr 1956 stammende Gesetz noch einmal genau anzuschauen - ein Gesetz aus dem Jahr 1956, aus dem mein Kollege Dr. Schrader nur auszugsweise die mehr als 50 Sondertatbestände zitiert hat, wann ein Geschäft mit welchem Wareninhalt an welcher Stelle öffnen darf, ein Gesetz, das mit 16 Verordnungen der Bundesländer untersetzt ist, ein Ladenschlussgesetz, zu dessen weiterer Regulierung es darüber hinaus noch einmal 16 Sonn- und Feiertagsgesetze gibt. Das führte dazu, dass wir uns noch einmal inhaltlich genauer mit diesem Gesetz befasst haben.
Die Koalition hat sich darauf verständigt, dass wir ein solches Gesetz in der Form, wie es jetzt vorliegt, nicht mehr brauchen.
Hinzu kommt, dass wir in Deutschland den weltweit schärfsten Wettbewerb im Einzelhandels- und im Dienstleistungsbereich haben und dass wir trotz der Klagen vieler betroffener Einzelhändler feststellen müssen, dass wir von dem Kuchen, der nicht erweitert werden kann, der angesichts dessen, was uns in Berlin an Steuer- und Finanzpolitik des Bundes beschert wird, eher kleiner wird, immer mehr kleine Teile haben, die sich dann in neue Sparten aufteilen.
Neu ist Teleshopping mit wachsendem Umsatz. Karstadt bastelt gerade an einem eigenen Teleshoppingsender. Es wächst, wenn auch nicht so schnell wie angenommen, der E-Commerce, also der Handel über das Internet. Weiterhin wachsen die Umsätze an Tankstellen, in Sonderverkaufsstellen an Bahnhöfen und es wächst - das ist die einzige Sparte, die in diesem Jahr Zuwachs hatte - auch der Versandhandel.
Wenn man das feststellt, muss man zu der Schlussfolgerung kommen, dass man denjenigen, die sich in diesem Bereich als Dienstleister tummeln, die mit eigenem Risiko auf dem Markt sind, auch mehr Chancen geben muss, in einem härter werdenden Wettbewerb am Markt zu bestehen.
Aus diesem Grund hat die Koalition völlig zu Recht gesagt: Wir werden hier ein Zeichen setzen und uns auf Bundesratsebene dafür stark machen, dass dieses Gesetz mit einer Überregulierung, die zumindest von einer
großen Mehrheit der Bevölkerung schon längst nicht mehr akzeptiert wird, modernisiert und kräftig dereguliert wird. Aus diesem Grund bitte ich Sie herzlich, dieser Bundesratsinitiative von CDU und FDP zuzustimmen, so wie sie Ihnen vorliegt.
Ich will aber noch auf zwei Dinge hinweisen. Das Erste: Wenn wir im kommenden Jahr eine Liberalisierung bekommen werden - ich hoffe, dass es so kommt -, dürfen wir natürlich alle dort, wo wir von den Kommunen bis zum Bund tätig sind, unsere Gesamtverantwortung nicht aus dem Blick verlieren; denn wir müssen genauso darüber nachdenken, wie wir es ermöglichen können, dass die Fahrpläne von Bus und Bahn, also des ÖPNV, entsprechend darauf reagieren, und wie wir auch die Kinderbetreuung für die Beschäftigten im Einzelhandel sichern, die zu 80 % weiblich sind und in der Regel Kinder, manchmal auch Enkelkinder betreuen,.
Wir müssen auch berücksichtigen, dass der Einzelhandel nicht nur von den Entscheidungen der Politik abhängig ist, sondern auch von dem, was in der Politik geredet wird. Deshalb ist es wichtig, dass wir möglichst schnell diesen Kanon der Vorschläge zum Ladenschluss oder zur Ladenöffnung zu einer vernünftigen Entscheidung führen, damit jeder weiß, wie dieses Problem künftig in Deutschland einheitlich geregelt wird.
Ich will aber auf einen weiteren Punkt, den ich schon angedeutet habe, hinweisen, was den Bund betrifft. Ich bin mir nicht sicher, wie der Gesetzentwurf der Bundesregierung aussehen wird. Ich war angenehm überrascht, als ich den Änderungsantrag der SPD-Fraktion gesehen habe. Mir fiel aber sofort ein, was der Bundeskanzler in den Jahren 2000 und 2001 mit diesem Thema veranstaltet hat.
Insbesondere für diejenigen, die jetzt Hoffnungen in den Kanzler setzen, was die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten betrifft, möchte ich an Folgendes erinnern: Als der Kanzler angesichts einer ähnlich schwierigen politischen Debatte in einem Umfragetief war, als sich nämlich vor dem so genannten Rentenkonsens die Gewerkschaften auf die Hinterbeine stellten - die Gewerkschafter werden das noch gut wissen -, hat Kanzler Schröder plötzlich eine Debatte über den Ladenschluss aus dem Ärmel gezogen, um sie bei den Verhandlungen mit den Gewerkschaften sozusagen als Morgengabe leichtfertig wieder opfern zu können. Es gab nie einen Gesetzentwurf und es wurde schon gar nichts beschlossen.
Die Gewerkschaftsfunktionäre, in der Regel auch mit SPD-Parteibuch, konnten sagen: Guckt mal, was wir dem Kanzler abgetrotzt haben! - Der Kanzler hat gar nichts von dem preisgegeben, was er wirklich wollte. Daher konnten die Gewerkschafter und der Kanzler erhobenen Hauptes einen so genannten Rentenkonsens verabschieden - auf dem Rücken der Beschäftigten übrigens! -, der auch nicht gerade rühmlich ist.
Ich möchte den Juso-Vorsitzenden zitieren, der sich seinerzeit bei der Ladenschlussdebatte über Kanzler Schröder und seine Art, mit dem Thema Ladenschluss