Da muss ich schon sagen: Wenn sich der Rat in Fragen, bei denen es um Geld geht, von Gefühlen leiten lässt, dann sollten auch wir Gefühle zeigen und sagen, dass Beschlüsse nicht über unsere Köpfe hinweg gefasst werden sollten. Ich weiß auch, dass wir aufgrund der Struktur nicht allzu viele Chancen haben, auf bestimmte Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Aber wir diskutieren morgen über die Zukunft des Föderalismus, und da muss uns auch heute die Möglichkeit gegeben sein, diesen und uns so ernst wie möglich zu nehmen.
Die gegenwärtige Liberalisierungsrunde ist auch nicht die letzte. Mit GATS ist die fortschreitende Liberalisierung festgeschrieben, und früher oder später werden auch die Bereiche erfasst, die bis jetzt von einzelnen Staaten mit Ausnahmen belegt worden sind. Darauf müssen wir einfach vorbereitet sein.
Das wollte ich Ihnen noch mit auf den Weg geben. Vielleicht hilft uns wenigstens der schriftliche Bericht. Aber ich bin trotzdem dafür, unseren Antrag als Direktantrag zur Abstimmung zu stellen.
Danke. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren. Und zwar haben wir jetzt abzustimmen über die Drs. 4/488, 4/541 und 4/565. Eine Aussschussüberweisung ist von Frau Dr. Klein nicht beantragt worden.
Daher werden wir jetzt über den Antrag der PDS-Fraktion in der Drs 4/488 abstimmen. Wer ist dafür? - Das sind die Stimmen der PDS-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir stimmen nun ab über den Änderungsantrag zum Alternativantrag in der Drs. 4/565. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei Enthaltung der PDS-Fraktion ist dieser Änderungsantrag zum Alternativantrag angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag in der soeben geänderten Fassung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei gleichem Abstimmungsverhalten ist der Alternativantrag in der so geänderten Fassung angenommen worden. Tagesordnungspunkt 23 ist somit erledigt.
Ich möchte den Vorschlag unterbreiten, dass der jetzt folgende Tagesordnungspunkt 24 der letzte des heutigen Tages sein wird. Wird dagegen Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall.
- Wir sollten uns für diesen Tagesordnungspunkt noch einmal kurz konzentrieren. - Einbringer für die PDSFraktion ist der Abgeordnete Herr Gärtner. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den letzten Tagesordnungspunkt zu bestreiten, ist immer eine außerordentlich dankbare Aufgabe in diesem Hohen Hause. Dennoch möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf das Problem lenken, welches hier zur Debatte steht.
Meine Damen und Herren! Ausgangspunkt für die Überlegungen zu diesem Antrag war die Tatsache, dass im Rahmen der Richtlinie zur Beseitigung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden bislang nur ein sehr geringes Antragsvolumen vorliegt. Es handelt sich um wenige Hundert Anträge, die bislang vorliegen.
Wir haben uns in den letzten Wochen vor Ort über die Situation in Kenntnis gesetzt und haben erfahren können, dass ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Witterung der letzten Wochen eine konkrete Schadensbilanzerstellung bislang nicht zugelassen hat. Aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass die Antragsfrist für diese Richtlinie vom 31. März 2003 auf den 30. Juni 2003 verlängert werden soll. Ich denke, dass dies eine wichtige Änderung ist, um den Betroffenen vor Ort die konkrete Hilfe, die avisiert worden ist, zukommen zu lassen.
Meine Damen und Herren! Ich halte das, was im Änderungsantrag der SPD als Erweiterung vorgeschlagen wird, für sinnvoll. Dieses sollten wir auch in dieser Form diskutieren.
Aus diesem Grund und weil der Antrag und die Änderungsanträge inhaltlich nahe beieinander liegen, ist mein Vorschlag und mein Werben, dass wir alle drei Anträge in den zeitweiligen Ausschuss Hochwasser überweisen, dass wir in der nächsten Woche in Bitterfeld darüber konkret diskutieren und womöglich einen Konsens finden, um dann im März eine Verabschiedung im Landtag zu erreichen. Allerdings muss hinzugefügt werden, dass der Ausschuss für Finanzen aufgrund der Finanzrelevanz mitberatend einbezogen werden muss. - Dies ist mein Vorschlag. Ich hoffe, dass die anderen Fraktionen auf diesen Vorschlag eingehen.
Ich möchte an dieser Stelle noch ein Wort verlieren zur Auszahlungspraxis für Soforthilfen. Das geht nicht un
bedingt in Richtung Landesregierung, aber ich denke, dass die Unterschiede in den Landkreisen nicht hinzunehmen sind. Wir haben die Situation, dass die Soforthilfen in Dessau zu 100 % ausgezahlt sind, während in Wittenberg nach den Informationen, die jetzt aktuell hereingekommen sind, noch nicht einmal für 50 % der Anträge Fördermittel ausgezahlt worden sind. Dieser Zustand kann nicht bleiben. Das muss geändert werden.
Hier sollte vonseiten der Landesregierung Druck gemacht werden; denn auch das kann ein Grund dafür sein, dass Menschen verzweifeln und sagen: Wenn noch nicht einmal die Soforthilfe da ist, dann werde ich mich doch dem Antragsverfahren für die 80 % Fördermittel nicht auch noch stellen; ich lasse es einfach sein.
Dieses Signal sollten wir nicht aussenden. Deshalb sollten wir gemeinsam darauf drängen, dass hier so schnell wie möglich gehandelt wird und eine Auszahlung erfolgt.
In diesem Sinne bitte ich um Überweisung des Antrages in den zeitweiligen Ausschuss „Hochwasser“, um eine zügige Beratung in dem Ausschuss und um Überweisung in den Ausschuss für Finanzen zur Mitberatung. - Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Gärtner. - Als nächstem Redner erteile ich dem Minister Herrn Dr. Daehre das Wort.
- Sie möchten danach sprechen. - Dann treten wir jetzt in die Debatte der Fraktionen ein. Als erste Debattenrednerin hat Abgeordnete Frau Fischer das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! In dem Punkt, der für eine Verlängerung der Antragsfrist spricht, Herr Gärtner, stimmen wir überein. Auch uns ist nicht verborgen geblieben, dass die Monate Februar und März zu den Wintermonaten zählen, dass es dann gelegentlich kalt ist und dass die Witterungsverhältnisse in diesen Monaten unter Umständen eine genaue Bewertung von Schadenshöhen an Wohngebäuden erschweren. Eine Verlängerung der Antragsfrist über den 31. März 2003 hinaus sehen auch wir als notwendig an.
Nach Durchsicht der Richtlinien des Landes zu Hochwasserschäden vom 23. Januar 2003 gelangten wir zu der Auffassung, dass das, was für eine Verlängerung der Antragsfrist bei Schäden an Wohngebäuden spricht, auch auf die Wiederherstellung geschädigter Infrastruktur in den Gemeinden und Landkreisen zutrifft.
Das gilt insbesondere für die städtebauliche Infrastruktur, also historische Innenstädte, Kulturstätten, Parkflächen, Grünanlagen, soziale und kulturelle Infrastruktur, Kindertagesstätten, Schulen, Freizeitinfrastruktur, Sportanlagen, Deichzufahrten, Brücken der verkehrlichen Infrastruktur usw. Das alles können Sie in der Richtlinie lesen. All diese Anlagen unterliegen auch den winterlichen Verhältnissen. Daher hat unser Änderungsantrag die Verlängerung der Antragsfrist für die Wieder
Entgegen den Anträgen der PDS-Fraktion und der Fraktionen der CDU und der FDP meinen wir, dass über den Zeitpunkt der Antragsfristverlängerung im zeitweiligen Ausschuss gesprochen werden sollte. Ich nehme die Anregung gern auf; der 13. Februar in Bitterfeld wäre, denke ich, ein guter Zeitpunkt dafür.
Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag und der Überweisung in den zeitweiligen Ausschuss Hochwasser des Landtages zuzustimmen. Entgegen Ihrer Auffassung, Herr Gärtner, meinen wir, dass sich der Finanzausschuss hiermit nicht unbedingt beschäftigen muss. Die Gelder sind eingestellt. Ich meine, im zeitweiligen Ausschuss wären alle drei Anträge gut aufgehoben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann dem Vorbild einiger Kollegen nicht folgen und meinen Beitrag nicht zu Protokoll geben, weil ich keinen vorgefertigten Beitrag habe. Ich werde mich aber bemühen, nicht zu einem weiteren Sündenfall zu werden und zu lange zu sprechen.
Der grundsätzlichen Intention des Antrages der PDS kann man durchaus folgen. Einer Verlängerung der Antragsfrist nach der Richtlinie, was die Wohngebäude betrifft, deutlich bis in das Frühjahr hinein wollen wir durchaus folgen. Warum aber nach dem neuen Antrag in Drs. 4/563 auch die Richtlinie zur Infrastruktur einbezogen werden soll, erschließt sich uns nicht so richtig. Außerdem macht dieser Antrag die Zeit nach hinten völlig wieder auf.
Ob wir den Leuten und den Kommunen damit wirklich sinnvoll helfen, weiß ich nicht. Sicherlich gibt es bei den Kommunen unterschiedliche Betroffenheiten, auch unterschiedliche Schadenshöhen, aber ich denke, dass eine Verlängerung bis zum 30. April, wie wir es in dem Änderungsantrag formuliert haben, dafür ausreichen müsste.
Was die kommunale Infrastruktur betrifft, möchte ich Folgendes sagen: Da ich selbst aus einer betroffenen Kommune komme und solche Anträge zu stellen hatte, bin ich der Ansicht, dass das für die Kommunen bis zum 31. März zu erledigen sein müsste. Ich bitte deshalb, unserem Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir können die Intention des Antrages nachvollziehen.
Aber wir haben nicht umsonst diesen Änderungsantrag geschrieben. Uns ist nicht bekannt, Herr Gärtner, dass erst einige Hundert Anträge vorliegen. Uns ist bekannt, dass ungefähr 1 000 Anträge vorliegen. Der Termin 31. März 2003 kommt auch nicht von ungefähr, sondern ist mit dem Bund abgestimmt und ist auch dem Umstand geschuldet, dass in den Bewilligungsstellen zusätzliches Personal vorgehalten werden muss. Wir als Fraktionen der CDU und der FDP wollen die Antragsfrist um maximal einen Monat verlängern.
Wir können die Angelegenheit im Ausschuss diskutieren. Soweit es in den Regionen wirklich Knackpunkte geben sollte, können wir, meine ich, in den Monaten bis zum 30. April noch entsprechend reagieren. Unser Vorschlag lautet, über die Anträge abzustimmen und das in unserem Antrag angesprochene Problem im Ausschuss zu diskutieren. - Danke schön.