Wir können die Angelegenheit im Ausschuss diskutieren. Soweit es in den Regionen wirklich Knackpunkte geben sollte, können wir, meine ich, in den Monaten bis zum 30. April noch entsprechend reagieren. Unser Vorschlag lautet, über die Anträge abzustimmen und das in unserem Antrag angesprochene Problem im Ausschuss zu diskutieren. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst bin ich froh darüber, dass im Hause ein Konsens darüber besteht, dass wir die Antragsfrist verlängern. Ich möchte aber eines deutlich sagen: Es geht darum, dass wir die Antragsfrist verlängern. Wenn jemand innerhalb von vier, fünf Monaten nicht bereit war, einen Antrag zu stellen, und wir die Antragsfrist nunmehr bis 30. Juni verlängern, haben wir zwei Probleme, meine Damen und Herren.
Das eine Problem besteht darin, dass wir immer wieder gefragt werden, wie hoch denn die Schäden in SachsenAnhalt tatsächlich sind und warum die Gelder nicht abfließen. Und ein Zweites müssen wir wissen: Wenn wir diese Frist bis 30. Juni verlängern, müssen die Bearbeiter, die Beamten natürlich auch bis zum 30. Juni mit dieser Aufgabe beschäftigt werden. Wir wollen aber eigentlich Personal abbauen.
Es geht auch nicht darum, dass bis zum 30. April oder 31. März alle Schäden schon genau definiert sind, sondern nur darum, dass der Antrag gestellt ist. Und wir nehmen den Druck heraus. Ich sage es noch einmal: Ich denke, es ist wichtig, dass alle Parlamentarier, die sich so massiv für die Fristverlängerung einsetzen, auch vor Ort Hilfe leisten, damit die Anträge gestellt werden.
Herr Gärtner, ich habe mir aufschreiben lassen, dass mehr als 1 000 Anträge vorliegen. Aus meiner Sicht kann es nicht um weitere Hunderte von Anträgen gehen. Ich denke, bis zum 30. April haben wir genug Zeit.
Zum Hinweis auf den Winter: Wir müssen auf eines achten, es sind Schäden, die im August entstanden sein müssen und die durch den Frost möglicherweise verstärkt wurden. Glücklicherweise hatten wir aber nicht wochenlang minus 30 Grad.
Und das Nächste: Wenn es tatsächlich Fehler in der Antragstellung gibt, kann ich, wenn diese Anträge zurückgegeben werden, nur dafür plädieren, dass wir uns auf eines einigen, nämlich darauf, dass das schon als eine erste Antragstellung zählt. Diesbezüglich sollten wir auch großzügig sein. Auch darauf kann man sich verständigen. Dann könnte der Ausschuss diesen Auftrag an die Landesregierung geben.
Was die kommunale Infrastruktur angeht: Meine Damen und Herren! Wenn Bürgermeister und Gemeinderäte nicht in der Lage sind, in fünf Monaten diese Gelder abzufordern - sie bekommen sie zu 100 % -, dann muss man fragen, ob dort die richtigen Bürgermeister sitzen, und zwar quer durch die Parteien. Diese Frage muss ich dann schon stellen.
Denn das ist eine einmalige Chance, die kommunale Infrastruktur wieder in Gang zu setzen, und zwar so, dass sich andere Kommunen vielleicht freuen würden, wenn sie so einen neuen Sportplatz bekämen. Bei einem solchen Sportplatz wird der Rasen ja nicht so aussehen, wie er vorher gewesen ist. Es wird ein neuer Rasen sein und vieles andere mehr.
Oder wenn ich das Stichwort Kindergärten höre. Es kann doch nicht angehen, dass die Kommunen nach vier oder fünf Monaten immer noch nicht wissen, ob sie einen Antrag auf Sanierung des Kindergartens stellen. Da können wir doch nicht bis April oder Mai warten. Da muss der Druck kommen. Es wäre doch eine Sauerei - entschuldigen Sie diesen Ausdruck -, wenn eine Kommune bis heute noch nicht einen Antrag auf Sanierung ihres Kindergartens gestellt hätte. Also, ich verstehe das nicht. Das muss ich jetzt einmal sagen.
Ich bitte deshalb, dass wir uns auf den 30. April einigen. Wir sollten mit diesem Termin großzügig umgehen, aber die Frist nicht weiter verlängern.
Ich möchte abschließend sagen - Ihre Frage beantworte ich gern zum Schluss -, dass es auch schon Stimmen gibt, die da lauten: Braucht denn die betroffene Region so viel Geld? Können wir uns nicht einmal darüber unterhalten, ob wir das Geld, das noch nicht abgeflossen ist, für andere Zwecke verwenden können? - Ich will jetzt nicht sagen, wer das gesagt hat. Das spielt im Moment vielleicht auch gar keine Rolle. Auf alle Fälle war es ein hochrangiger Politiker, der im Moment in den Ruhestand geschickt wird.
Meine Damen und Herren! Deswegen sind wir gut beraten, wenn wir uns in den Kommunen jetzt solidarisch zeigen und den 80-, 85- oder 90-Jährigen die Unterstützung geben, dass sie die Anträge stellen können.
Dem Antrag der Koalitionsparteien, die Frist bis zum 30. April zu verlängern, können wir uns anschließen. Wenn sich der Ausschuss erst in Bitterfeld über die Festlegung des Termins streitet, versteht das draußen auch keiner. Also, meine Damen und Herren, der 30. April ist das Angebot. Ich denke, dann bekommen wir das auch auf die Reihe.
Frau Präsidentin, das soll es von meiner Seite aus gewesen sein. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Aber Sie haben zu entscheiden.
Herr Minister, meine Frage bezieht sich auf die Beseitigung der Schäden an der Infrastruktur in den Gemeinden. Meinen Sie nicht, dass auch in diesem Falle eine Verlängerung der Antragsfrist möglich und notwendig wäre? Ich möchte mich gern streiten, ob es der 30. April ist oder ein anderer Termin, aber ich meine schon, dass wir auch hier das gelten lassen sollten, was für die Schäden an den Wohngebäuden zutrifft. Wir sollten also auch diese Richtlinie einbeziehen und im Ausschuss darüber berichten lassen.
Frau Kollegin, ich hätte gar kein Problem damit zu sagen, wir machen das auch. Aber ich muss doch die Frage stellen, ob es ernsthaft in irgendeiner betroffenen Kommune nach fünf Monaten noch irgendeinen Fall von nicht gestelltem Antrag gibt.
Heute haben wir den 6. Februar und wir haben vor drei Wochen noch einmal alle Kommunen angeschrieben. Dann schicke ich die Kopie dieses Schreibens vielleicht noch einmal ab. Aber wer es dann nicht begriffen hat, der tut mir Leid.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich hoffe, dass Sie dem Antrag nun zustimmen. - Danke schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es Ihnen nicht ersparen. Ich hätte mich damit einverstanden erklärt und hätte jetzt auf einen Redebeitrag verzichtet, wenn wir in Bitterfeld diese Anträge noch einmal konkret beredet hätten. Im Übrigen, Herr Minister - Sie sind auch zu früheren Zeiten ein sehr streitbarer Kollege im Ausschuss gewesen -: Ein Ausschuss ist natürlich dazu da, Probleme zu diskutieren und auch darüber zu streiten, um am Ende eine Lösung herbeizuführen.
Deshalb plädiere ich noch einmal ausdrücklich dafür, dass wir im Ausschuss auch über dieses Problem streiten.
Wenn da ein abgehalfterter Politiker, wie Sie ihn genannt haben - nein, so haben Sie es nicht gesagt -, formuliert, dass womöglich die Gelder woanders hingehen sollten, dann ist damit, glaube ich, eines deutlich geworden: Die Probleme, die jetzt immer noch in der Folge des Hochwassers existieren, kriegen wir als Ausschuss mit. Das haben wir in Dessau mitbekommen, dass die Nerven blank liegen; das werden wir auch in Bitterfeld mitbe
Aber die Tatsache, dass gesagt wird, wir könnten das woanders hinbringen, zeigt eben, dass Magdeburg zum Teil weit weg ist. Das hat sich während der Flut gezeigt und das zeigt sich auch jetzt: Magdeburg ist weit weg. Die Probleme vor Ort sind da. Eines dieser Probleme ist die Frage der Antragsfrist.
Es gibt im Übrigen keinerlei Zeitnot, denn wir können dieses bis zur Märzsitzung hinbekommen und können eine Lösung herbeiführen. Aber wahrscheinlich wollen Sie es mit Ihrer Mehrheit machen. Dann machen Sie es mit Ihrer Mehrheit; die Probleme vor Ort bleiben vorhanden. - Danke.
(Beifall bei der PDS - Herr Gürth, CDU: Im Rah- men der Selbstbefassung hindert Sie doch keiner daran!)
Danke, Herr Abgeordneter Gärtner. Erhebt sich Widerspruch gegen das Ende der Debatte? - Das ist nicht der Fall.
Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren ein. Wir stimmen ab über die Drs. 4/489, 4/560 und 4/563. Die Überweisung in die Ausschüsse ist strittig. Deshalb stimmen wir zunächst darüber ab, ob die Anträge in den genannten Drucksachen in den zeitweiligen Ausschuss Hochwasser überwiesen werden sollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei einigen Enthaltungen ist der Antrag auf Überweisung abgelehnt worden.
Dann stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/563 ab, da er nach meiner Auffassung der weitergehende ist. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Bei Gegenstimmen der PDS- und der SPDFraktion ist der Antrag abgelehnt.