Ich erinnere mit wenigen Zahlen an die Entwicklung der Hochschulfinanzierung während der letzten Legislaturperiode. Die medizinischen Fakultäten ausgenommen, betrug der Gesamtetat der Hochschulen in Sachsen-Anhalt in den Jahren 1999 und 2000 jeweils 273,6 Millionen €, im Jahr 2001 277,8 Millionen € und im Jahr 2002 288,2 Millionen €.
Trotz dieser Steigerungen und der hohen Investitionen in die Hochschulen, die mit der Erhöhung des Finanzierungsumfangs einhergingen, wurde der damalige hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Herr Dr. Bergner nicht müde, mit heftigen und lautstarken Worten das mangelnde Engagement der SPD-Landesregierung und die unzureichende Finanzierung der Hochschulen zu geißeln.
Jetzt werden die Landeszuschüsse an die Hochschulen - die Medizin ausgenommen - nach dem Beschluss der Koalitionsfraktionen von gestern
(Frau Feußner, CDU: Das ist so gar nicht wahr, wie Sie das hier darstellen! Also, Sie müssen schon bei der Wahrheit bleiben, Frau Kuppe!)
Hinzu kommen die gestern beschlossenen Schraubzwingen, die je nach Wohlverhalten der Hochschulen mehr oder weniger heftig angezogen werden können und die die Haushalte der Hochschulen schon ab dem Jahr 2004 auf 90 % knebeln können. Damit sind die Haushalte der Hochschulen in den Jahren 2004 und 2005 im Rahmen der vorgesehenen dreijährigen Budgetierungsphase bzw. die Globalhaushalte für die Hochschulen eine richtige Blackbox.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um die Auswirkungen der zehnprozentigen Kürzung besser fassen zu können, will ich einige wenige Zahlen zur Verdeutlichung sagen. Wir reden über ca. 30 Millionen €. Das entspricht in etwa den Haushalten der Fachhochschule Merseburg und der Fachhochschule Harz zusammen. Oder es entspricht dem Budget der Fachhochschule Anhalt mit den Standorten Köthen, Dessau und Bernburg.
Das entspricht einer Größenordnung von ca. 4 000 Studienplätzen in unserem Land und von 400 Wissenschaftlerstellen. Für die Martin-Luther-Universität bedeutet eine Kürzung des Haushalts um 10 % Einbußen in Höhe von ca. 12,2 Millionen € und für die Otto-von-GuerickeUniversität von ca. 7,5 Millionen €. Das sind Größenordnungen, die nicht von einem Jahr zum anderen reduziert werden können. - So viel zum Thema „Bäume fällen“.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, Sie müssen der Bevölkerung einmal er
„Die FDP steht für die gegenteilige Strategie: Nicht Einschränkung, sondern Fortbestand und Ausweitung des Forschungs- und Lehrangebotes sind geboten, soll der Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt weithin als zukunftsträchtig wahrgenommen werden.“
Auch die Fragen, nach welchen Kriterien die neu zu schaffende Titelgruppe 86 mit der Plus-x-Größe bewirtschaftet werden soll und welche Folgen für die einzelnen Hochschulen zu erwarten sind, wenn die Zielvereinbarungen nicht unterschrieben werden, wurden durch die Landesregierung in der Ausschusssondersitzung weder ausreichend noch befriedigend beantwortet.
Nur eines war vom Staatssekretär im Finanzministerium Herrn Koehler zu vernehmen: Nehmen die Hochschulen diese großzügige Regelung nicht an, droht ihnen noch größeres Ungemach; dann entscheiden möglicherweise am Ende wenige Beamte aus dem Finanzministerium, wie sich die Hochschulen in unserem Land entwickeln können. - Na, danke.
(Zuruf von der SPD: Skandal! - Frau Feußner, CDU: Wir sind doch der Haushaltsgesetzgeber, nicht das Ministerium! Wenn das bei euch so war! Bei uns ist das nicht so!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von der SPD-Fraktion meinen, die Hochschulen in SachsenAnhalt gehören zu den Juwelen unseres Landes.
Sie bedürfen eines passenden Rahmens. Sie bedürfen einer angemessenen Fassung, damit sie richtig funkeln können, damit sie ihre Anziehungskraft richtig entfalten können.
Deswegen fordert die SPD-Fraktion eine hundertprozentige Ausfinanzierung der Hochschulen bis 2005 entsprechend der bisherigen Verhandlungsgrundlage auf der Basis des Haushaltsvolumens 2003. Nur auf dieser Grundlage können Landesregierung und Hochschulen bis 2005, ausgehend von dem bis zum Sommer 2003 gemeinsam zu erarbeitenden Hochschulstrukturkonzept, eine Umsetzungsstrategie erarbeiten.
Diese Konzeptionen können dann absichern, dass die Hochschulen in Sachsen-Anhalt einerseits international konkurrenzfähig bleiben - ich erinnere an die Einschätzung des Ministerpräsidenten Böhmer vom Oktober 2002 -, dass andererseits aber auch die Profilierung und Modernisierung der Strukturen vorangetrieben wird. Dieses Miteinander von Hochschulen und Landesregierung ist seit gestern leider Makulatur.
Ich glaube Ihnen, Herr Olbertz, dass Sie persönlich den Hochschulen unseres Landes nicht schaden wollen. Aber das Wollen allein ist in diesem Fall zu wenig.
Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, Ihre hochschulpolitische Offensive geht nach hinten los. Der von Ihnen eingeschlagene Weg ist unseriös. Er schadet dem Leistungs- und Wettbewerbswillen sowie der Fähigkeit unserer Hochschulen dazu und er schadet damit dem Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung beabsichtigt, mit den Hochschulen Zielvereinbarungen abzuschließen. Laut § 116 Abs. 5 des Hochschulgesetzes können - ich zitiere -
„auf der Grundlage des jeweiligen Haushaltsgesetzes mehrjährige Vereinbarungen mit den Hochschulen über die Finanzierungsgrundlagen und Zielvorgaben für die Hochschulen“
Das heißt übrigens, dass - anders, als es gestern und auch eben noch, Frau Kuppe, zu hören war - der Beschluss über den Haushalt dem Abschluss der Zielvereinbarungen vorausgehen muss. Gleichwohl haben wir die Zielvereinbarungen zuvor in allen wesentlichen Punkten ausgehandelt und darüber im Bildungs- wie im Finanzausschuss beraten.
Mit den Fachhochschulen und der Hochschule für Kunst und Design Burg Giebichenstein wurden in den vergangenen Jahren im Rahmen eines Modellversuches gute Erfahrungen gesammelt, die in die Gestaltung der jetzigen Planungsperiode einfließen.
Übrigens haben gerade die Fachhochschulen in dieser Periode verlässlicher und konstanter finanzpolitischer Rahmenbedingungen und weitgehender Verfügungsspielräume in den letzten drei Jahren eine außerordentlich erfolgreiche Entwicklung genommen, die deutschlandweit und zum Teil auch europaweit anerkannt wird.
Die Frage nach dem Sinn von Zielvereinbarungen müsste sich vor diesem Hintergrund bereits erübrigen. Zielvereinbarungen sind ein Instrument der Modernisierung des Steuerungs- bzw. Kooperationsverhältnisses zwischen Hochschule und Staat. Dieses Instrument ist vor allem wissenschaftsnah. Das heißt, es respektiert die Wissenschaftsautonomie und geht von dem Grundsatz aus, dass nur dann Exzellenz in der Forschung und eine hohe Qualität der Ausbildung entstehen, wenn die Hoch
schulen ein Höchstmaß an eigenständigen Entfaltungsmöglichkeiten haben, sich Schwerpunkte setzen und Profile herausbilden können, aus denen ihre wissenschaftlichen Fragestellungen hergeleitet werden. Solche Entscheidungen zu treffen ist der Staat weder imstande noch berufen.
Dieses Prinzip Wissenschaft, das letztlich allen Entscheidungen zugrunde liegen muss, setzt, wenn es lebendig bleiben soll, ein Maß an institutioneller Autonomie voraus, wie es sonst in keinem Bereich des öffentlichen Sektors möglich und notwendig ist. Über Jahrhunderte hinweg ist den Universitäten aus diesen Gründen sogar eine eigene Gerichtsbarkeit eingeräumt worden, zu der sich im Zeitalter der Aufklärung das Prinzip der unbedingten Lehr- und Lernfreiheit gesellte.
Der Anspruch auf diese - früher übrigens „akademische Privilegien“ genannten - Vorrechte ist zeitlos. Er erwächst eben aus dem Prinzip Wissenschaft, von dem auf Dauer niemand, auch kein Geldgeber, profitiert, wenn es verletzt wird. Auch das hat die Geschichte bis in unsere Tage hinein oft genug gezeigt.
Meine Damen und Herren! Für die Gewährleistung eines solchen Selbstentfaltungsspielraumes ist der Staat verantwortlich. Es ist für das Hochschulsystem überlebenswichtig, dass sich staatliche Regulierung auf ein notwendiges Minimum reduziert. Die Entwicklungsvorstellungen der Hochschulen und ihre Zieldefinition sind daher schon dem Grunde nach nicht Gegenstand staatlicher Vorgaben, sondern sollen sich an der wissenschaftlichen Basis selbst herausbilden und vervielfältigen.
Natürlich müssen die Hochschulen die öffentlichen Gelder, die sie beanspruchen, durch die Qualität ihrer Angebote und Leistungen in Forschung und Lehre auch legitimieren. Gerade in Zeiten leerer öffentlicher Kassen gilt jedoch, dass je weniger Geld fließen kann, es desto mehr in der Verantwortung des Staates liegt, den Hochschulen Handlungsspielräume zuzugestehen, die es ihnen ermöglichen, sich selbst zu verwalten und zu bewirtschaften, übrigens auch Geld gegen bestimmte Leistungen von Dritten einzunehmen.