Protokoll der Sitzung vom 07.02.2003

Jetzt geht es nur noch um 100 minus.

(Zurufe von der CDU)

Das ist eine Unehrlichkeit in Ihrer Diskussion. Wenn Herr Volk sagt, dass die Juwelen geputzt werden müssen, dann ist das in Ordnung. Ich frage Sie aber, warum Sie dazu die Kettensäge benötigen.

(Beifall bei der SPD und bei der PDS)

Als Letztes möchte ich folgende Frage in den Raum stellen: Wenn es dabei bleibt, dass 90 plus x die Finanzierungsformel für die Jahre 2004 und 2005 und wahrscheinlich auch für die folgenden Jahre sein wird, wird es dann so sein, wenn der Finanzminister oder seine Beamtinnen und Beamten entscheiden, das X ist kleiner als 10 - -

(Herr Tullner, CDU, und Herr Scharf, CDU: Wir als Parlament entscheiden!)

- Ach wissen Sie, wir setzen mit Sicherheit, davon gehe ich aus, nicht für jede Hochschule die entsprechende Wohlverhaltensmarge fest. Das wird dann am Ende in

Abhängigkeit - - Zumindest ist das vorgestern im Ausschuss so dargestellt worden.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Wir werden im Parlament nur die Möglichkeit haben, im Groben darüber zu entscheiden.

(Herr Tullner, CDU: Das stimmt überhaupt nicht!)

Die Feinsteuerung wird in der Exekutive erfolgen. Dann wird der Finanzminister die Marge festsetzen. Verbleibt dann der Rest, der sich aus 100 minus und dem ergibt, was 90 plus x ausmacht, im Einzelplan 06? Steht er für die Gestaltung der Hochschullandschaft zur Verfügung? Oder wird der Finanzminister dieses Minus einkassieren? Das ist die Frage.

Welchen Spielraum haben die Hochschulen in den nächsten zwei Jahren, das Strukturkonzept überhaupt aufzugreifen und umzusetzen? Dazu bedarf es eines entsprechenden Atems. Dazu muss man Maßnahmen in die Wege leiten, die umgesetzt werden. Das geht doch nicht mit Schalterdruck.

(Herr Tullner, CDU: Das ist bis 2006 angelegt)

Meine Damen und Herren! Das Konzept, das Sie vorlegen, ist so nicht umsetzbar.

(Beifall bei der SPD und bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Kuppe. - Damit ist die Debatte beendet. Der Tagesordnungspunkt 4 ist abgeschlossen. Ich habe zunächst die Freude, auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen Quedlinburg begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun kommen wir zum Tagesordnungspunkt 5:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/399

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport - Drs. 4/498 einschließlich Berichtigung

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der FDP und der SPD - Drs. 4/546

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/547

Änderungsanträge der Fraktion der PDS - Drs. 4/555, 4/556 und 4/557

Die erste Beratung fand in der 12. Sitzung des Landtages am 13. Dezember 2002 statt. Ich bitte zunächst Herrn Kurze, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen des Landtages! Der Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend

und Sport hat mich beauftragt, heute über den Beratungsverlauf zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege Bericht zu erstatten. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 4/399.

Zunächst einige organisatorische Eckpunkte des Verfahrens. Die erste Lesung im Landtag fand am 13. Dezember 2002 statt. Der Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport befasste sich in seiner 7. Sitzung am 19. Dezember 2002 erstmalig mit diesem Thema. Vordergründig ging es in der ersten Beratung darum, die Fragen der Ausschussmitglieder zum Gesetzentwurf an die Landesregierung zu beantworten und darüber zu diskutieren. Des Weiteren ging es darum, sich über eine Anhörung zu verständigen, zu der für den 9. Januar 2003 eingeladen wurde.

Der Ausschuss befasste sich mit dem Gesetzentwurf zum zweiten Mal am 9. Januar 2003. Die Anhörung wurde unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse für Inneres, für Bildung und Wissenschaft sowie für Finanzen durchgeführt. Zu dieser Anhörung hatten wir 28 Vertreter von Verbänden, Gewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände, der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der Träger, der Einrichtungen und Vertreter der Volksinitiative „Für die Zukunft unserer Kinder“ eingeladen.

Die dritte Beratung im federführenden Ausschuss fand in der 9. Sitzung am 13. Januar 2003 statt. Dabei erarbeitete der Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport eine vorläufige Beschlussempfehlung, die den drei mitberatenden Ausschüssen zugeleitet wurde. Zu dieser Beratung lagen dem Ausschuss gemeinsame Anträge der Fraktionen der CDU und der FDP sowie Änderungsanträge der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS. Außerdem wurden vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mündlich Hinweise und Vorschläge zu handwerklichen Problemen bezüglich des Gesetzestextes zu den jeweiligen Stellen gegeben.

Die abschließende Beratung im Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport war für die 10. Sitzung am 24. Januar 2003 vorgesehen. Zu Beginn der Sitzung lag eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die sämtliche Hinweise, die in der 9. Sitzung mündlich vorgetragen wurden, in schriftlicher Form enthielt. Des Weiteren lagen die Beschlussempfehlungen der drei mitberatenden Ausschüsse vor.

Im Verlauf der Sitzung wurden Änderungsanträge der Fraktion der SPD sowie gemeinsame Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP vorgelegt. Nach mehreren Auszeiten wurde die Sitzung bis zum Montag, dem 27. Februar 2003, unterbrochen, ohne dass mit der inhaltlichen Beratung begonnen werden konnte. Die Sitzung wurde also von Freitag bis Montag vertagt.

(Zuruf von der CDU: Januar!)

Am 27. Januar 2003 wurde die Beratung fortgesetzt. Unter Berücksichtigung der am 24. Januar vorgelegten Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP sowie der Fraktion der SPD sowie der Vorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurde dann die Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeitet. Der Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport empfiehlt Ihnen mit neun Jastimmen bei drei Neinstimmen und einer Enthaltung, diese anzunehmen.

Zu den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse. Der Finanzausschuss teilte mit, die vorläufige Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zur Kenntnis genommen zu haben.

Der Innenausschuss empfahl, in § 3 Abs. 3 und in § 6 die ursprünglich im Gesetzentwurf gewählte Formulierung beizubehalten. In der Beratung im Gleichstellungsausschuss wurde die Empfehlung aufgrund von Verständigungsproblemen wegen der Vielzahl der vorliegenden Materialien zunächst nicht aufgegriffen. Wer an den Sitzungen teilgenommen hat, der weiß, dass wir uns durch einen Wust von Änderungsanträgen hindurchgearbeitet haben. Dabei kam es zu dieser kleinen Panne.

Mit dem in der Drs. 4/546 vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, FDP und SPD vom 5. Februar 2003 soll nun die Empfehlung des Ausschusses für Inneres vom 16. Januar 2003 in die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport in der Drs. 4/498 vom 29. Januar 2003 aufgenommen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die nach Vorlage der Beschlussempfehlung erzielten Beratungsergebnisse des Gleichstellungsausschusses davon nicht tangiert werden.

Die vom Ausschuss für Bildung und Wissenschaft empfohlenen Änderungen hat der federführende Ausschuss aufgegriffen und in die Beschlussempfehlung eingearbeitet.

Die Beschlussempfehlung muss aber an noch einer Stelle berichtigt werden. Dazu liegt ein Berichtigungsblatt vor. Die Berichtigung bezieht sich konkret auf § 5 Abs. 2. Im rechten Teil der Seite 9 wurden die Worte „und emotionaler“ gestrichen. Des Weiteren wird eine neuer Satz 5 angefügt. Er lautet:

„Tageseinrichtungen fördern die emotionale und musische Entwicklung der Kinder.“

Eine zweite Korrektur der Beschlussempfehlung wurde vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst angeregt. Dabei handelt es sich um eine sprachliche Änderung in § 23 - Verordnungsermächtigungen. Im Absatz 3 soll an den Einführungssatz das Wort „über“ angefügt werden, sodass es heißt:

„Das Ministerium für Gesundheit und Soziales wird ermächtigt, Verordnungen zu erlassen über“

Gleichzeitig ist in Absatz 3 bei den Nrn. 1 bis 3 jeweils am Anfang das Wort „über“ zu streichen.

Damit sind wir am Ende der Berichterstattung angekommen. Ich möchte zum Schluss allen Ausschussmitgliedern und der Ausschussvorsitzenden für die intensive und arbeitsreiche Beratung über dieses wichtige Gesetz danken. Selbstverständlich richte ich meinen Dank auch an die Mitarbeiter; denn anhand der Berichtigungen wird, so glaube ich, deutlich, dass es am Ende nicht so leicht war, den Faden nicht zu verlieren. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Zu Beginn der Debatte hat Minister Herr Kley um das Wort gebeten. Bitte, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat gestern in seiner kurzen

Rede während der Haushaltsdebatte bereits darauf hingewiesen, dass wir mit diesem Kinderförderungsgesetz einen Schritt gegangen sind in diesem Parlament, der, so glaube ich, allen Beteiligten höchste Anerkennung zuteil werden lassen sollte.

Es ist an dieser Stelle gelungen, zwischen der Koalition und Teilen der Opposition einen Kompromiss zu finden; denn allen Beteiligten ging es nicht darum, Stärke zu zeigen, sondern darum, eine Lösung in der Schere zwischen den vorhandenen Finanzen und dem guten Willen aller, etwas für unsere Kinder zu tun, zu finden.