Durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde dargestellt, dass durch das Vierte Rechtsbereinigungsgesetz § 85 aufgehoben worden sei. Somit wurde es notwendig, die Textfassung des aufgehobenen Paragrafen wieder aufzunehmen. Da § 85 durch das Vierte Rechtsbereinigungsgesetz aufgehoben worden war, existierte auch Absatz 2 nicht mehr, sodass der Befehl unter Nr. 1 Buchst. b ins Leere lief und entbehrlich wurde. Ebenso war mit dem Vierten Rechtsbereinigungsgesetz der Absatz 2 des § 88 aufgehoben worden. Damit musste sich der Befehl unter Nr. 2 des Gesetzentwurfs nun auf § 88 Abs. 2 und nicht auf Absatz 3 beziehen.
Die durch den Ausschuss befürworteten Änderungen sind im Übrigen aus der Beschlussempfehlung, die Ihnen vorliegt, zu entnehmen. Meine Damen und Herren, ich darf um Ihre Zustimmung bitten.
Dann stimmen wir zunächst über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Das ist die Mehrheit. Stimmt jemand dagegen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Das ist einstimmig so beschlossen.
Dann stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit einschließlich der unveränderten Überschrift ab. Wer stimmt zu? - Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 10 aufrufe, habe ich die Freude, Frauen der ASF aus dem Kreisverband Bitterfeld auf der Tribüne begrüßen zu können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es können sich alle in diesem Hohen Hause noch gut daran erinnern, dass in dem Entwurf eines Haushaltssanierungsgesetzes 2003 der Landesregierung in der Drs.4/301 unter Artikel 6 die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalts vorgesehen war.
Im Rahmen der Plenarberatungen haben wir uns auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, die Beratung über das Landespersonalvertretungsgesetz aus jenem Gesetzgebungsverfahren herauszutrennen und darüber gesondert zu beraten. Diesen Willen haben auch die Vertreter der anderen Fraktionen bekundet. So ist es auch in den Fachausschüssen beraten worden.
Mit der Beschlussfassung zum Haushaltssanierungsgesetz durch den Finanzausschuss - nachzulesen in der Drs. 4/512 - ist uns aber vielleicht eine sachliche Nachlässigkeit passiert; denn zu Artikel 6 - Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt - wird im Ausschussprotokoll festgehalten: wird gestrichen. Wir waren uns aber alle darüber einig, dass das herausgelöst werden soll.
Nun hat uns, für mich etwas überraschend, der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst darauf hingewiesen, dass es sein könnte, dass der Artikel 6 dem Innenausschuss als Beratungsgrundlage nicht mehr vorliegt.
Es wäre äußerst peinlich, wenn vielleicht später durch Gerichte anlässlich von Rechtsstreitigkeiten festgestellt werden würde, dass wir im Landtag ein Gesetz auf unklarer rechtlicher Grundlage beschlossen hätten oder das womöglich nicht rechtsgültig zustande gekommen wäre.
Um diese Unsicherheit zu vermeiden - ich bin erstaunt darüber, dass diese erst so spät aufgetaucht ist; ich denke, dies hätte bei gründlicherer fachlicher Beratung aller Abgeordneten in den Fachausschüssen nicht passieren müssen - und um hierbei jegliche Unklarheiten zu vermeiden, haben sich die Fraktionen von CDU und FDP entschlossen, diesen alten Artikel 6, im Wesentlichen lediglich durch einige Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes angereichert, heute erneut in den Gesetzgebungsgang einzubringen, einzig und allein mit dem Zweck, auf ganz sicherer Grundlage im Innenausschuss über das Landespersonalvertretungsgesetz beraten zu können.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich schon verschiedentlich angedeutet habe, dass nach meiner Auffassung verschiedene Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes, also des alten Artikelgesetzes, noch geändert werden sollten. Diese Änderungsvorschläge beinhaltet dieser Gesetzentwurf noch nicht; diese werden wir durch Änderungsanträge in den Innenausschuss einbringen.
Wir wollten nicht das Gesetzgebungsverfahren verwirren, indem wir jetzt einen neuen Gesetzentwurf einbringen. Das machen wir, wie gesagt, mithilfe von Änderungsanträgen im Innenausschuss. Deshalb möchte ich mich jetzt inhaltlicher Diskussionen zum Landespersonalvertretungsrecht enthalten. Dies sollte alles im Innenausschuss geschehen. Ich denke, im Plenum ist anlässlich der Einbringung schon alles Wesentliche gesagt worden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Scharf. - Wir hatten eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Zunächst erteile ich für die PDS-Fraktion der Abgeordneten Frau Dr. Paschke das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Vorberatungen zu dieser Sitzung stand auch zur Diskussion, dass wir ganz auf eine Debatte verzichten könnten, weil es sich um den aus dem Haushaltsanierungsgesetz herausgelösten Artikel 6 handelt.
Wir hatten auf einer Debatte bestanden, nicht weil wir unbedingt Redebedarf zu inhaltlichen Fragen hatten, sondern weil wir Klärungsbedarf hatten. Wir haben deshalb Klärungsbedarf, weil wir nach der Wiedereinbringung des Gesetzentwurfs durch die Fraktionen der CDU und der FDP vor der Situation stehen, dass wir sechs Tage vor der Beratung im Innenausschuss am 19. März 2003 einen unveränderten Artikel 6 des Haushaltssanierungsgesetzes vorgelegt bekommen, und
Dieser Klärungsbedarf ist bei mir und bei anderen noch vorhanden. Ich hatte eigentlich die Hoffnung, dass Herr Scharf eindeutig sagt, in welche Richtung und in welcher Weise wir am 19. März 2003 weiterberaten werden. Es gibt nämlich sehr unterschiedliche Aussagen. Es gibt zum einen die Aussage, die Sie bei der ver.di-Veranstaltung am Wochenende gemacht haben. Sie sagten, es geht um Artikel 6 und um zwei weitere wesentliche Änderungen, nämlich die Frage des Wahlverfahrens bei den Einigungsstellen und die Teilfreistellung.
Für uns stellt sich nun die Frage, ob es bei diesen zwei wesentlichen Änderungen bleibt oder ob wir vor die Situation gestellt werden, dass wir sozusagen seit dem 6. November 2002 über dieses Problem reden, einen umfänglichen Gesetzentwurf der PDS-Fraktion haben und am 19. März 2003, also sechs Tage nach der Einbringung dieses Gesetzentwurfs, vor die Situation gestellt werden, dass wir von der CDU-Fraktion umfängliche Änderungen vorgelegt bekommen und am gleichen Tag das Gesetzgebungsverfahren mit der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung abgeschlossen wird.
Denn - das muss man auch sagen - als der Gesetzentwurf der PDS-Fraktion eingebracht wurde, ist es von den Koalitionsfraktionen abgelehnt worden, dass der Ausschuss für Recht und Verfassung mitberät, sodass wir jetzt - diese Frage, Herr Scharf, würde ich stellen wollen; Sie haben noch einmal die Möglichkeit zu erwidern - vor der Situation stehen könnten, so ein Papier auf den Tisch zu bekommen und am 19. März über alles abstimmen zu müssen, ohne die Gelegenheit zu haben, noch einmal tiefgründig hineinzugehen.
Ich denke, das ist ein Risiko, das man bei der Diskussion über das Personalvertretungsrecht, an dem viele andere Gesetzgebungsverfahren hängen, eigentlich nicht eingehen kann. Wir hatten ursprünglich vor, uns bei der Überweisung der Stimme zu enthalten. Wir stellen aber noch einmal den Antrag, dass das ganze Paket in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen wird, sodass dort noch einmal geprüft werden kann, inwiefern es zum Beispiel mit dem Gesetz zur Frauenförderung übereinstimmt und ob es nicht eventuell ein Artikelgesetz sein müsste, sodass Sie dann ohne Not noch vor der Sommerpause dieses Gesetz verabschieden können.
Es gibt keinen erkennbaren Grund, warum umfängliche Änderungen heute nicht eingebracht werden und wir vor die Situation gestellt werden, dass wir am 19. März 2003, also fünf Tage später, darüber abstimmen müssen. Wenn dem nicht so ist und es nur die zwei Änderungen sind, dann ist es okay. Wir wissen es nicht und hätten Klärungsbedarf. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Inhalte des Gesetzes muss ich an dieser Stelle wirklich nicht weiter eingehen. Sie alle kennen den ehemaligen Artikel 6 des Haushaltssanierungsgesetzes. Der bezog sich
Es ging in erster Linie um die Einigungsstellen. Das ist auch jetzt noch der Schwerpunkt des Entwurfs zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes. Insofern sehe ich nicht, dass der Ausschuss vor wesentliche inhaltliche Neuerungen gestellt wird. Ich finde, dass dieser Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der PDS-Fraktion im Innenausschuss beraten werden kann.
Da es dazu wirklich nichts weiter zu sagen gibt, beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Inneres und hoffe, dass das so schnell wie möglich zu Ende gebracht wird.
Frau Röder, können Sie meinen Eindruck bestätigen, dass die Koalitionsfraktionen am 19. März 2003 im Innenausschuss mit Mehrheit beschließen werden, dass der Gesetzentwurf, der jetzt auf dem Tisch liegt, zur Grundlage der Beratung erhoben wird und dass die Oppositionsfraktionen an diesem Tag während des Abstimmungsverfahrens Änderungsanträge einbringen und überprüfen müssen, welche von den 60 Veränderungen, die in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen wurden, Sie aufgenommen haben und welche noch im Raum stehen? Wir haben dann die Aufgabe, sozusagen im laufenden Verfahren in Form einer Tischvorlage das einzubringen, was aus unserer Sicht geändert werden muss.
Wie der Innenausschuss genau verfahren wird, kann ich nicht sagen. Der Innenausschuss muss vorab entscheiden, ob unser oder Ihr Gesetzentwurf die Vorlage ist und wo die Änderungen gemacht werden. Das muss der Ausschuss für Inneres für sich entscheiden.
Aber trotzdem: Sie kennen alle den Artikel 6 aus dem Haushaltssanierungsgesetz. Dieser entspricht bis auf klitzekleine Änderungen dem Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt. Alle in diesem Hause sind davon ausgegangen, dass Artikel 6 herausgelöst wird und in den Ausschuss für Inneres eingebracht wird. Es ist alles ein wenig unglücklich gelaufen, und es kam auch für unsere Fraktion überraschend, dass dieser noch einmal neu eingebracht werden muss. Inhaltlich dürfte es für Sie keine Überraschungen geben. Es sind alle davon ausgegangen, dass der Artikel 6 so in den Innenausschuss kommen würde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU- und der FDP-Fraktion. Wir reden wieder einmal über das Thema Personalvertretungsrecht. Ich war nach der Vorlage Ihres Ge
setzentwurfs enttäuscht darüber, dass er nichts anderes beinhaltet als den Artikel 6 des Haushaltsbegleitgesetzes. Nun haben Sie eben gesagt, aus welchem Grund das geschehen ist und dass wir im Innenausschuss wohl doch mit weiteren Änderungsvorschlägen zu rechnen haben. Das ist erst einmal positiv; denn nun habe ich doch noch die Hoffnung, dass wir ein bisschen mehr Modernität in dieses Gesetz hineinbekommen.
Am 15. Januar 2003 haben wir im Innenausschuss die Anhörung zum Personalvertretungsgesetz durchgeführt. Dabei wurde eines deutlich: Wenn eine Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes nötig ist - das ist wohl unzweifelhaft so -, dann sollte diese so geschehen, dass sich darin am Ende nicht nur die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1995 wiederfindet, sondern dass die Möglichkeit der Schaffung eines modernen Gesetzes nicht verschenkt wird. In Ihrem Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, kann ich aber keine Modernisierung erkennen.
Wir hatten auf der Personalrätekonferenz im MaritimHotel die Herauslösung des Artikels 6 aus dem Haushaltsbegleitgesetz gefordert. Sie, Herr Scharf, haben auf der gleichen Veranstaltung daraufhin gesagt - diesbezüglich waren Sie sich mit Ihrem Kollegen Herrn Volk von der FDP sehr einig -, dass auch Sie die Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes wünschten, aber dafür noch etwas mehr Zeit brauchten und daher erst einmal den Artikel 6 eingebracht hätten.
Nur, Herr Scharf, wenn Sie auf der einen Seite die Kompetenz der Einigungsstelle aufgrund dieses Urteils einschränken wollen, dann müssen Sie meines Erachtens an anderer Stelle Möglichkeiten anbieten, etwas zurückzugeben; sonst entsteht ein Ungleichgewicht. Ich meine auch, Sie hätten bis jetzt genug Zeit gehabt, Novellierungsvorschläge zu unterbreiten. So hoffe ich denn spätestens auf den 19. März.
Einen wesentlichen Punkt habe ich in Ihrem Gesetzentwurf vermisst. Ich habe noch immer die Hoffnung, dass im Hinblick auf moderne Verwaltungsstrukturen bei den Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der FDP Hopfen und Malz noch nicht vollends verloren sind. Die Einsicht in die Notwendigkeit, dass in unserem Land Sachsen-Anhalt die Verwaltungsstrukturen neu gegliedert werden müssen, dass Aufgaben auf die Kommunen verlagert werden müssen, und die Erkenntnis, dass dies die Effizienz steigert und Bürgernähe nicht nur symbolisiert, scheinen sich endlich auch bei Ihnen durchgesetzt zu haben.
Wir haben heute Morgen in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten und in der Aussprache dazu Absichtserklärungen Ihrerseits gehört. Aber um Änderungen in so großem Umfang auf hohem Niveau zu sichern, bedarf es der Beteiligung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und somit der rechtzeitigen Einbeziehung des jeweiligen Personalrates in Projektgruppen.
Bei der Diskussion sollten auch die Entwicklungen im EU-Recht nicht vergessen werden. Es gibt bereits zahlreiche EG-Richtlinien, die ein Recht der Arbeitnehmer auf vorherige Unterrichtung und Konsultation bei Entscheidungen festschreiben, die Folgen für die Arbeitnehmer haben könnten.