Protokoll der Sitzung vom 13.03.2003

Die Frage 5 zum Thema Förderungsprogramm zur betrieblichen Erstausbildung wird von der Abgeordneten Frau Britta Ferchland gestellt. Bitte sehr, Frau Ferchland.

Herr Präsident! Die Landesregierung beabsichtigt, Firmen, die aus Kostengründen bisher nicht ausgebildet haben, durch ein neues Förderprogramm zu unterstützen. Ziel soll es sein, mehr betriebliche Ausbildungsplätze anzubieten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann werden die Förderrichtlinien für das von der Landesregierung neu installierte Förderprogramm herausgegeben, wenn der Antragsschluss bereits Ende Juli erfolgen soll?

2. Werden Firmen durch dieses Förderprogramm angeregt, mehr Mädchen in gewerblich-technischen Berufen auszubilden?

Danke sehr, Frau Ferchland. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Wirtschaft und Arbeit Herrn Dr. Horst Rehberger gegeben. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Ferchland wie folgt.

Zu Frage 1: Der Antragsschluss zum 31. Juli 2003 gilt nur für den Programmteil „Erstmalige Ausbildung“ und wurde auf diesen Zeitpunkt gelegt, um möglichst frühzeitige Effekte hinsichtlich der Versorgung der Ausbildungsplatzbewerber zu erzielen und die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter zu unterstützen.

Die Antragsfrist und die Begrenzung der Programmplätze auf 2 000 sollen die Unternehmen ermuntern, sich frühzeitig mit der Frage der Ausbildung, der Auswahl geeigneter Bewerber und der Beantragung der Förderung zu befassen. Das Verfahren wurde mit den Kammern abgestimmt.

Die Richtlinie wurde zum 26. Februar 2003 in Kraft gesetzt und steht allen zuständigen Stellen, den Wirtschaftsverbänden sowie den mit der Umsetzung beauftragten Regierungspräsidien zur Verfügung. Auch den aufgrund von Presseveröffentlichungen anfragenden Unternehmen wurden Vorabdrucke zugesandt. Die Veröffentlichung im Ministerialblatt wurde veranlasst.

Allen Interessierten stehen im Internetauftritt des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit seit Anfang voriger Woche Informationen zu den Programmen sowie abrufbare Dateien der Richtlinien und Antragsformulare zur Verfügung.

Zu Frage 2: Das Programm zur Förderung von Ausbildungsplätzen besteht aus mehreren Komponenten. Bei der Förderung der erstmaligen Ausbildung wird die Prio

rität mit einem erhöhten Fördersatz auf bestimmte kostenintensive gewerblich-technische Berufe gelegt. Eine entsprechende Berufsliste ist der Richtlinie beigefügt worden.

Bei der Förderung von Konkurslehrlingen, benachteiligten und behinderten Jugendlichen sowie bei der Übernahme von Jugendlichen aus einem Ausbildungsverhältnis in überbetrieblichen Einrichtungen in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis wird mit einem höheren Fördersatz zur Einstellung von Mädchen motiviert. Sie wissen, bei Jungen beträgt der Fördersatz 1 550 € und bei Mädchen 2 550 €.

Herzlichen Dank, Herr Minister. Eine Zusatzfrage wird nicht gestellt.

Damit kommen wir zur nächsten Frage. Die Frage 6 zum Thema Komplementärfinanzierung der Jugendpauschale wird von der Abgeordneten Frau Eva von Angern gestellt. Bitte sehr, Frau von Angern.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Momentan wird durch das Ministerium für Gesundheit und Soziales ein Brief an alle Landkreise versandt, der die Änderung der Richtlinie zur Förderung der Jugendpauschale und konkret die Sicherstellung der Komplementärfinanzierung beinhaltet. In dem Brief heißt es, „dass Herr Minister Kley entschieden hat, dass die Möglichkeit zur Erbringung der Komplementärfinanzierung geöffnet wird. Ersatzweise können auch kreisangehörige Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Städte diese Mittel erbringen. Die Mittel der freien Träger können nicht gegengerechnet werden. Für den Nachweis der Kofinanzierung reicht die Einstellung des entsprechenden Betrages in den Haushaltsplanentwurf.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist aufgrund dieses Schreibens damit zu rechnen, dass sich die Komplementärfinanzierung der Jugendpauschale ändert und, wenn ja, ab wann, in welcher Art und Weise und in welcher Höhe?

2. Wie viel Mittel haben die Landkreise für das Jahr 2003 bisher beantragt und welche Landkreise haben keine 100 % abgefordert? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten gesondert aufführen.

Danke sehr, Frau von Angern. - Die Antwort wird durch den Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Gerry Kley gegeben. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage der Abgeordneten Frau von Angern beantworte ich wie folgt. Es ist richtig, dass ein Brief etwa des Inhalts, den Sie zitierten, an die Landkreise versandt wurde. Das Ziel dieses Vorgehens ist es, den Landkreisen die Kofinanzierung der Jugendpauschale zu erleichtern.

Zu Frage 1: Ja, es ist damit zu rechnen, dass die Komplementärfinanzierung der Jugendpauschale geändert wird. Bislang bestand seitens der Landkreise die Verpflichtung, die geforderte Kofinanzierung in Höhe von

50 % durch die Einstellung entsprechender Mittel in den Haushalt des Landkreises abzusichern.

Wir haben jedoch vermehrt und sehr vehement Hinweise darauf bekommen, dass bei der auch in den Landkreisen angespannten Haushaltslage die Kofinanzierung kaum noch sicherzustellen sei. Schon in den vergangenen Jahren konnten einige Landkreise die Jugendpauschale nicht mehr in voller Höhe abrufen, weil ihnen die Kofinanzierung nicht gelang. Wir haben auch in jüngster Zeit wiederholt davon gelesen, dass sich Landkreise darüber beschwerten, dass die Zahlungen des Landes zu hoch seien.

Wir haben zunächst überlegt, ob wir den Finanzierungsanteil der Kommunen absenken sollten, sodass zum Beispiel nur 25 % gegenzufinanzieren wären. Ein Gespräch mit allen Leitern der Jugendämter hat jedoch ergeben, dass dies abgelehnt wird, weil dadurch die Gefahr besteht, dass bei einer geringen Leistungsfähigkeit nur noch ein Mittelmaß an Geldern für die Jugendhilfe bereitgestellt werden würde.

Als Kompromiss sind wir daher dem Vorschlag gefolgt, dass auch Gelder, welche die Gemeinden den Landkreisen zur Kofinanzierung zum Beispiel durch eine Verwaltungsvereinbarung zur Verfügung stellen, auf die Kofinanzierung angerechnet werden können.

Wie viel Mittel von den Gemeinden gegengerechnet werden, kann ich jetzt noch nicht abschätzen. Die Förderrichtlinien werden entsprechend angepasst werden.

Zu Frage 2: Diesbezüglich kann ich Ihnen heute noch keine Antwort geben, weil das Verfahren noch läuft. Den Anträgen der Landkreise muss die Kofinanzierungsregelung beiliegen. Da über die Haushalte der Landkreise gegenwärtig noch verhandelt wird, liegen uns dazu noch keine Angaben vor.

Danke sehr, Herr Minister.

Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Frank Radschunat wäre der nächste Fragesteller gewesen. Er ist leider erkrankt. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Herr Minister Dr. Daehre, gemäß § 45 Abs. 4 Satz 4 der Geschäftsordnung des Landtages Ihre Antwort zu Protokoll zu geben.∗

Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt. Ich schlage vor, dass wir in eine Mittagspause bis 14.15 Uhr eintreten. Oder ist das zu lange? - Es erhebt sich kein Widerspruch. Wir fahren dann um 14.15 Uhr mit Tagesordnungspunkt 8 - Entwurf eines zweiten Investitionserleichterungsgesetzes - fort. Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit.

Unterbrechung: 13.08 Uhr.

Wiederbeginn: 14.18 Uhr.

Meine Damen und Herren! Die Mittagspause ist vorüber. Ich rufe vereinbarungsgemäß den Tagesordnungspunkt 8 auf:

∗ siehe Anlage zum Stenografischen Bericht

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/610

Ich bitte zunächst Herrn Minister Becker, den Gesetzentwurf für die Landesregierung einzubringen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes vor, einen Gesetzentwurf, der wie kein anderer bereits im Vorfeld von verschiedener Seite heftiger Kritik unterzogen wurde, einer Kritik, die ich zunächst grundsätzlich begrüße, die aber, wenn sie vorschnell zu einem Zeitpunkt geäußert wird, an dem die Landesregierung ihren Entwurf noch diskutiert, lediglich zeigt, dass die Kritiker sich nicht ernsthaft mit dem Anliegen der Regierung auseinander gesetzt haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verbesserung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in unserem Land, die Förderung von Investitionen ist zunächst auch eine Frage des Klimas im Land und der Stimmung in der Wirtschaft.

(Zustimmung von Herrn Scharf, CDU)

Dass sich die Landesregierung daran macht, Gesetze nach Hemmnissen für diese wirtschaftliche Entwicklung zu durchforsten und diese zu beseitigen, trägt natürlich entscheidend zur Verbesserung dieses Klimas in unserem Land bei.

Der Entwurf eines Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes umfasst als Artikelgesetz 11 Gesetzgebungsbereiche, die unmittelbar oder mittelbar mit der Wirtschaft zu tun haben. Die Entwicklung seit Mitte des letzten Jahres gibt uns dabei Recht; denn die Auswirkungen des Ersten Investitionserleichterungsgesetzes waren durchaus positiv. Man muss sich nur an die Ergebnisse der Ansiedlungsoffensive der Landesregierung, der Tätigkeit des Generalbevollmächtigten für Investitionen und der Beschleunigung der Bearbeitungsabläufe beim Landesförderinstitut erinnern. All das hat zu einer höheren Nachfrage nach Investitionszuschüssen geführt.

Wie schon unser Bundeskanzler und auch der Superminister Clement - übrigens beide Sozialdemokraten - immer wieder betonen, darf man den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht schlechtreden.

(Frau Mittendorf, SPD: Das haben Sie lange ge- nug gemacht!)

Dies gilt natürlich auch für unser Land Sachsen-Anhalt, Herr Dr. Püchel. Vielleicht sollten Sie dies Ihrer Fraktion und dem Herrn DGB-Vorsitzenden Weißbach einmal nahe legen. Es ist einfach unverantwortlich zu behaupten, auch dieser Gesetzentwurf würde die Wirtschaftskraft in Sachsen-Anhalt nicht steigern und sei, Herr Dr. Püchel, weiße Salbe.

(Herr Reck, SPD: Richtig! - Heiterkeit)

Den Kritikern des heute vorliegenden Gesetzentwurfs sei im Übrigen gesagt: Wenn Sie aufmerksam dem zuhören würden, was draußen im Land gesprochen wird,

hätten Sie die positiven Reaktionen der Arbeitgeber und der Wirtschaftsverbände durchaus vernommen.