Protokoll der Sitzung vom 11.04.2003

Auch ich selbst werde natürlich auf seine Rede eingehen, möchte aber zu Beginn eine Anekdote von ihm erwähnen, die er bei der Einweihung der „Möwe“ vorgetragen hat, an der nur wenige von uns teilnehmen konnten bzw. durften.

(Zustimmung bei der SPD, von Frau Feußner, CDU, und von Herrn Schomburg, CDU)

- Vielen Dank, dass auch von der CDU jemand geklopft hat.

(Frau Feußner, CDU: Wir sehen das genauso!)

Ich will diese Anekdote erzählen, weil sie sehr gut zu diesem Tagesordnungspunkt passt. Johannes Rau erinnerte daran, dass er selbst zwei Jahre lang Bundesratsminister des Landes Nordrhein-Westfalen gewesen sei und dass es damals im Bundesrat eine besondere Kasse gegeben habe, in die jeder habe einzahlen müssen, der das Wort „Bundesländer“ gebraucht habe.

(Zuruf von Herrn Borgwardt, CDU)

Denn die Bezeichnung „Bundesländer“ sei eigentlich falsch; man müsse von Ländern sprechen; denn die Länder gab es bereits vor der Gründung der Bundesrepublik. Die Länder haben eigentlich die Bundesrepublik gegründet.

Heute stellt mancher Landespolitiker in der Tat die ketzerische Frage, ob der aus Vertretern der einzelnen Länder bestehende Parlamentarische Rat mit der Verabschiedung des Grundgesetzes nicht doch ein wenig über das Ziel hinausgeschossen ist, ob die Ländervertreter das Grundgesetz so verabschiedet hätten, wenn sie gewusst hätten, was ihnen der Bund im Laufe der Jahre alles wegnehmen würde.

Die Bayern haben das Grundgesetz bekanntermaßen damals nicht gebilligt. Sie wollten mehr Rechte für die Länder. Das Grundgesetz war ihnen zu zentralistisch angelegt.

(Zustimmung von Herrn Schomburg, CDU)

Bis heute ist das Klagelied das gleiche geblieben. Damit schließt sich der Bogen von der Gründung der Bundesrepublik Deutschland bis zum Föderalismuskonvent in Lübeck und den gegenwärtigen Bemühungen der Ministerpräsidentenkonferenz.

Bedenkt man all dies, so kommt man nicht umhin, den Titel eines Kommentars in der „Süddeutschen Zeitung“ als durchaus treffend zu empfinden, der da lautet: „Ein Märchen aus uralten Zeiten“. Dennoch möchte ich dafür werben, den Reformkonvent in Lübeck und auch die Bemühungen der Ministerpräsidentenkonferenz nicht als Wiederkehr einer ewig gleichen Debatte zu sehen; denn es gibt gute Gründe, die Föderalismusdebatte gerade heute zu führen.

Föderalismus steht nach unserem Verständnis für mehr Demokratie, für mehr Bürgernähe. Gerade im Gefüge der EU hat der deutsche Föderalismus seinen Platz noch nicht abschließend gefunden. Dass er jedenfalls auch in der Europäischen Union kein Auslaufmodell ist, zeigt der Blick über den Tellerrand hinaus, wenn man zum Beispiel an die Bestrebungen in Frankreich oder Großbritannien denkt.

Gelebter Föderalismus stärkt auch die Landesparlamente; denn er holt Gestaltungsmöglichkeiten zur einzig unmittelbar demokratisch legitimierten staatlichen Gewalt, der Legislative, zurück. Es tut den Landtagen weh, wenn sie, wie im Kommentar der „Süddeutschen Zeitung“ geschehen, als eine „bessere Schülermitverwaltung“ verspottet werden.

Wir haben ein vitales Interesse daran, dass mehr Kompetenzen abschließend bei den Ländern angesiedelt werden. Föderalismus, der sich in den Mitbestimmungsrechten der Landesregierungen im Bundesrat erschöpft, kann nicht im Interesse der Landesparlamente sein. Dies kann aber auch nicht wirklich im Interesse unserer Landesregierung sein. Denn im Bundesrat vertritt sie nur ein kleines Land; andere Länder bestimmen dort eher das politische Geschäft.

Viele Entscheidungen werden in den Vermittlungsausschuss oder gänzlich in Gremien außerhalb der Parlamente verschoben. Für die Landesregierung bedeutet dies, dass ihr Einfluss noch mehr schwindet, obwohl es doch gilt, optimale Lösungen für Sachsen-Anhalt zu finden. Hierfür sind dieser Landtag und diese Landesregierung prädestiniert und auch gewählt worden.

Meine Damen und Herren! Ich gebe offen zu: Dem in der Bundesrepublik zurzeit gepflegten und von den Landesparlamenten kritisierten Exekutivföderalismus habe ich als Innenminister und als Vorsitzender der Innenministerkonferenz durchaus einiges abgewinnen können.

(Herr Scharf, CDU, lacht)

Wir haben einstimmige Beschlüsse herbeigeführt und diese möglichst bundesweit umgesetzt. Einmal von uns gefasste Beschlüsse wurden höchstens von der Finanzministerkonferenz kritisiert - das war es dann aber auch schon. Ansonsten konnten wir eigentlich weitgehend schalten und walten. Das haben wir auch getan. Besonders geheimnisumwittert waren die Kamingespräche, über die nichts nach außen dringen durfte, und das war auch gut so. Aus manchem Hardliner wurde plötzlich ein Gutmensch und aus manchem Gutmenschen wurde plötzlich ein Sheriff.

Heute sehe ich dies natürlich vollkommen anders und aus einem ganz anderen Blickwinkel. Der Exekutivföderalismus ist mit seinem Zwang zum kleinsten gemeinsamen Nenner nicht mehr in der Lage, die großen Herausforderungen der Gegenwart zu bewältigen. Wie oft liest man in den Konferenzmitteilungen, den Protokollen: Das Thema wurde erörtert. - Es wurde also kein Beschluss gefasst.

Die Landesparlamente werden in immer geringerem Maße beteiligt. Der Bundesrat wird strukturell von jeder Opposition immer wieder als Blockadeinstrument missbraucht. Ich könnte dies aus der jüngsten Vergangenheit anhand der Gesetzgebung zum Ausländerrecht illustrieren. Ich könnte das Verhalten der Union beim Steuervergünstigungsabbaugesetz nennen. Sie könnten mich an Oskar Lafontaines Haltung in der Endzeit von Helmut Kohl erinnern. Gegenseitige Schuldzuweisungen helfen hierbei aber nicht weiter.

(Herr Schröder, CDU: Das ist jetzt nicht der rich- tige Zeitpunkt!)

Die schon lange klare Erkenntnis, wir brauchen weniger zustimmungspflichtige Gesetze im Bundesrat, dafür mehr Kompetenzen für die Länder, muss in Realpolitik gegossen werden; die Zuständigkeiten müssen deutlicher getrennt werden. Wir müssen aber unbedingt darauf achten, dass bei allen Diskussionen über die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern die Gemeinden nicht vergessen werden; denn den Letzten beißen bekanntlich die Hunde.

Wir müssen die Föderalismusdebatte offen und ehrlich führen. Bundespräsident Rau hat diesen Aspekt bei seiner Ansprache anlässlich des Föderalismuskonvents erfrischend direkt und richtungsweisend angesprochen. Aus seinem langen politischen Leben hat er nicht zuletzt als Ministerpräsident des größten Bundeslandes kaum zu überbietende Erfahrungen erworben. Wir sollten deshalb auf ihn hören, wenn er sagt: Zuständigkeitsfragen sind Machtfragen.

Im Grunde geht es nur um die Frage, wer die Macht ausübt. Ist es die EU-Kommission oder das Europäische Parlament, die EU oder die Mitgliedstaaten, die Bundesregierung oder der Bundestag, die Bundesregierung oder der Bundesrat, die Landesregierung oder der Landtag?

Wenn wir uns dies ehrlich eingestehen, dann kommen wir nicht umhin zuzugeben: Eine Föderalismusreform gelingt nur, wenn alle bereit sind zu verzichten. Der Verzicht steht hierbei im Mittelpunkt. In diesem Sinne ist die Lübecker Erklärung natürlich schwach; denn sie formuliert nur Ansprüche gegenüber anderen Ebenen und macht keine eigenen Angebote. Dennoch hat sie einen wichtigen Impuls gegeben. Angesichts der Heterogenität des Kreises, der in Lübeck versammelt war, ist es viel

leicht erklärlich, dass die Erklärung an der einen oder anderen Stelle relativ dünn ausgefallen ist.

Meine Damen und Herren! Es ist richtig, wenn sich der Landtag heute zu dieser Erklärung bekennt. Wir sollten die Erklärung als Leitlinie anerkennen und an ihrer Konkretisierung arbeiten. Hierbei kommt unserem Land Sachsen-Anhalt eine besondere Bedeutung zu. Darauf hat der Landtagspräsident schon verwiesen. Ich sehe für unser Land eine besondere Chance, die wir gemeinsam nutzen müssen.

Meine Damen und Herren! Landesregierung und Landtag sollten in dieser Frage wenn möglich an einem Strang ziehen und sich möglichst auf gemeinsame Positionen in der Föderalismusdebatte verständigen. Dies sage ich nicht nur so dahin.

Es war schon auffällig, dass die Ministerpräsidentenkonferenz das Thema kurzfristig aufgegriffen und unmittelbar vor dem Lübecker Konvent selbst eine Erklärung verabschiedet hat. Dies geschah wahrscheinlich aus Angst, dass die Parlamentarier einen eigenen Weg gehen und dabei nach Auffassung der Ministerpräsidenten vielleicht verrückt spielen könnten.

Diese Angst ist unbegründet; denn wir stehen hierbei nicht in einer Konkurrenz. Ich bin auf die Berichterstattung über die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema Föderalismusreform gespannt. Wir alle sollten in diesem Zusammenhang in einem ständigen Gespräch stehen. Der Präsident sollte kontinuierlich über die Arbeit der Verhandlungskommission und die Landesregierung über die Vorstellungen der Ministerpräsidentenkonferenz berichten, sinnvollerweise im Ältestenrat und in den anderen betroffenen Ausschüssen.

Ich bin natürlich insbesondere auf den Bericht der Landesregierung über ihre Vorstellungen zur Stärkung der Stellung des Landtags in Bundesrats- sowie zu Europaangelegenheiten gespannt. Auch dies sind zentrale Forderungen der Lübecker Erklärung im Verhältnis zwischen Landeslegislative und Landesexekutive.

Mir ist in diesem Zusammenhang auch das Verfahren bei Staatsverträgen ein wichtiges Anliegen. Man kann es fast nur noch als Farce bezeichnen, in welcher Weise die Landesparlamente hieran beteiligt werden, wie wenig Mitspracherechte sie hierbei haben, wie Landesparlamente gezwungen sind, nach dem Prinzip „friss oder stirb“ die Verträge abzunicken. Auch an dieser Stelle sind Hausaufgaben zu machen. Auch diesbezüglich erwartet die SPD-Fraktion Veränderungen.

Ich weise Sie an dieser Stelle auch noch einmal darauf hin, dass es sich mit der hehren Rhetorik der regierungstragenden Fraktionen zum Verhältnis Landtag/Landesregierung überhaupt nicht verträgt, wenn der Landesentwicklungsplan zukünftig per Verordnung und nicht mehr per Gesetz geändert werden soll. Ich erwähne dies auch deshalb, weil bei der Aussprache zum Antrag „Den Föderalismus modernisieren - Sachsen-Anhalt voranbringen - den Landtag stärken“ in der Februar-Sitzung nur sehr wenige Abgeordnete anwesend waren.

Meine Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Die Föderalismusdiskussion ist nicht neu. Sie ist bisher jedoch unterschätzt worden und blieb bisher sehr theoretisch. Der Föderalismuskonvent hat mitgeholfen, dass diese Diskussion vorankommt. Ob die Konferenz Erfolge zeitigen wird, ob man gar von einem historischen Prozess wird sprechen können, wird die Zukunft zeigen. Wir

als Landesparlament von Sachsen-Anhalt sollten unserer Verantwortung gerecht werden. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Püchel. - Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Wybrands das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Landtagssitzung am 7. Februar 2003 hat der Landtagspräsident Herr Professor Dr. Spotka von diesem Platz aus uns Landesparlamentarier dazu aufgerufen, das Notwendige zur Stärkung des Föderalismus als entscheidende Voraussetzung für die Lebens- und Überlebensfähigkeit des Landesparlamentarismus in Deutschland in Gang zu setzen.

In einem bislang in diesem Hause einmaligen Vorgang haben alle Fraktionen ihre Vorstellungen in einen gemeinsamen Antrag gegossen. Ebenso einmalig hat in der letzten Woche in Lübeck ein Konvent der Vertreter aller 16 Landesparlamente stattgefunden, bei dem diese ihren Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich aktiv an der aktuellen Reformdiskussion zum Bund-Länder-Verhältnis zu beteiligen und sich für die Stärkung der Landesparlamente einzusetzen - ein mutiger und ein überfälliger Schritt.

Der deutsche Föderalismus steht seit langer Zeit unter zunehmendem Rechtfertigungs- und Reformdruck. Warum ist das so? Als einen der Gründe führe ich an, dass die Bürgerinnen und Bürger beklagen, dass alle Kompetenzen mit allem vermischt werden, dass die Verantwortlichkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden immer verwirrender werden und niemand mehr genau weiß, wofür eigentlich wer zuständig ist, jedenfalls im Lande. Das nennt sich in der Fachsprache kooperativer Föderalismus, wird aber in der Praxis vielfach als Wirrwarr empfunden.

Meine Damen und Herren! Dieser Wirrwarr ist keine gute Basis für eine Demokratie; denn wenn der Wähler zur Entscheidung aufgerufen wird, dann muss er wissen, für was er den Gewählten zur Verantwortung ziehen kann. Auch hieran zeigt sich schon, wie notwendig eine Reform des Föderalismus in Deutschland ist.

In Lübeck haben sich am Montag die Vertreter der deutschen Landtage getroffen, um einen neuen Anlauf dazu zu unternehmen; denn in den letzten 50 Jahren ist der deutsche Föderalismus mehrfach unter Reformdruck geraten, hat aber immer wieder seine Wandlungsfähigkeit unter Beweis gestellt.

Obwohl einige Kommentatoren ihm schon in den letzten fünf Jahrzehnten mehrfach eine Krise und das Ende vorausgesagt haben, erfreut er sich immer noch einer erstaunlichen Vitalität. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur daran erinnern, dass schon im Parlamentarischen Rat vor dem Jahr 1949 der Föderalismus an sich und seine konkrete Gestalt höchst umstritten waren. Es wäre eine Leichtigkeit, Ihnen an dieser Stelle Zitate aus den letzten 50 Jahren vorzutragen, die die fortwährende Kritik und die Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der föderalen Struktur und den Abläufen in der Bundesrepublik Deutschland belegen.

Die CDU-Landtagsfraktion betont in diesem Zusammenhang, dass sich die föderale Ordnung der Bundesrepu

blik Deutschland grundsätzlich bewährt hat. Das ist auch ausdrücklich der Tenor des gemeinsamen Antrags „Den Föderalismus modernisieren - Sachsen-Anhalt voranbringen - den Landtag stärken“. Dieses Bekenntnis zu dem bewährten Modell des Föderalismus in Deutschland findet sich auch zu Recht am Anfang der Lübecker Erklärung.

Aus der Sicht der CDU-Fraktion muss es unumstritten bleiben, dass wir einen beträchtlichen Teil des Wohlstands, der Effizienz, der Gerechtigkeit und der Vielfalt in Deutschland seinem dezentralen gewaltenteiligen Staats- und Verwaltungsaufbau zu verdanken haben. So hat der deutsche Föderalismus seine innere Reformfähigkeit in zwei herausragenden und für das deutsche Volk historischen Ereignissen gezeigt, zur Zeit der Wiedervereinigung und bei der europäischen Integration.

Gleichwohl muss aber kritisch festgestellt werden, dass eine schleichende Aushöhlung der Kompetenzen der Landesparlamente in den letzten Jahrzehnten stattgefunden hat, da die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Gesetzgebung auf den Bund immer weiter zu einer Aufwertung des Bundesrats und der Landesregierungen geführt hat. Die Lübecker Erklärung zeigt uns nun einen Weg, wie dieser schleichenden Aushöhlung der Kompetenzen wirksam entgegengetreten werden kann. Die bisherigen Bezugnahmen meiner beiden Vorredner Herr Professor Spotka und Herr Püchel begrüße ich an dieser Stelle ausdrücklich.

Gleichwohl möchte ich kurz auf einige Forderungen der Lübecker Erklärung eingehen, die aus der Sicht der Regierungsfraktionen besonders wichtig erscheinen. Zuerst möchte ich die Forderung der Lübecker Erklärung nennen, dass unter Berücksichtigung der Subsidiarität - übrigens ein Prinzip, das wir in der europäischen Integration immer wieder erwähnen, das wir aber im Rahmen der bundesstaatlichen Ordnung teilweise aus den Augen verloren haben - geeignete Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung sowie der Rahmengesetzgebung in die Kompetenz der Länder zu überführen sind.

Im Rahmen des Abschnittes der Lübecker Erklärung, in dem es um die Thematik „Die Länder und ihre Parlamente in der Europäischen Union stärken“ geht, möchte ich den Punkt nennen, der fast wortgleich die Forderung aus der Beschlussempfehlung unseres Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten zum Antrag „Europäischer Verfassungskonvent - Bürgerrechte und Stärkung der regionalen Gebietskörperschaften“ in den Drs. 4/49 und 4/98 enthält, nämlich dass die Länder und Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen sowie der Ausschuss der Regionen zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und ihrer verfassungsmäßigen Rechte und Zuständigkeiten ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof erhalten sollen.

Es zeigt sich doch immer deutlicher, dass es eben nicht ausreicht, abstrakt ein Prinzip und Zuständigkeiten zu schaffen, sondern dass den Betroffenen - und in diesem Rahmen ist unser Land auch betroffen - ein Klagerecht zur Stärkung der Rechte einzuräumen ist.