Eva Wybrands

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Die Zukunft gehört denjenigen, die die Möglichkeiten sehen, bevor sie offensichtlich werden.“ Diese Weisheit von Oskar Wilde erfasst eigentlich schon die Ziele der Gemeinschaftsinitiative Interreg III C und sie erklärt auch, warum unser Bundesland vor kurzem Gastgeber der ersten Zukunftskonferenz unter dem Thema „Perspektiven für unsere Regionen“ war. Während anderenorts die Zukunft nur auf dem Papier zu finden ist, schafft Sachsen-Anhalt wie des Öfteren Fakten.
Eingeladen dazu waren die Partnerregionen Centre in Frankreich, Valencia in Spanien und North Great Plains in Ungarn. Die rund 200 Teilnehmer haben über gemeinsame Strategien zur Lösung zentraler wirtschaftlicher Probleme beraten. Zuvor konnte unser Ministerpräsident Wolfgang Böhmer führende Repräsentanten dieser Regionen begrüßen.
Die vier Regionen hatten sich im Rahmen der europäischen Gemeinschaftsinitiative Interreg III C zusammengefunden. Als besonders positiv hervorzuheben ist, dass der Organisator des Zusammenschlusses das Verbindungsbüro Sachsen-Anhalt in Brüssel ist.
Es ist wichtig und richtig, dass das Land Sachsen-Anhalt hier aktiv auf dem europäischen Parkett agiert, um eine effiziente und nachhaltige Nutzung der EU-Strukturfondsmittel zu erreichen. Zugleich wird deutlich - wie auch beim Agieren bezüglich des Chemienetzwerkes -, dass Sachsen-Anhalt mittlerweile einen angemessenen Platz unter den 256 Regionen in der EU gefunden und im vereinten Europa einen Namen hat.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gemeinschaftsinitiative Interreg III C der Europäischen Union unterstützt den Erfahrungsaustausch und den Zugang zu Informationen, die im Zuge der Strukturfonds und anderer Aktionen gesammelt wurden. Im Rahmen der Initiative sollen sich Regionen mit ähnlicher Ausgangssituation aus ganz Europa zusammenfinden, Erfahrungen austauschen und gemeinsame Handlungskonzepte für zentrale wirtschaftliche Probleme entwickeln. Diese so genannten regionalen Rahmenmaßnahmen erlauben es den Regionen, in den nächsten drei Jahren in zentralen Fragen der Regionalentwicklung eng zu kooperieren.
Beantragt wurde die Zusammenarbeit in den Feldern regionale Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit. Dafür werden von der Europäischen Kommission insgesamt 3,02 Millionen € für die kommenden drei Jahre bereitgestellt. Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass dies zusätzliche Gelder sind, die normalerweise für Sachsen-Anhalt nicht zur Verfügung gestanden hätten.
Entgegen der bisher üblichen Beantragung der Förderung von Einzelprojekten ermöglicht das Großprojekt „Perspektive 2007 bis 2013“ den Regionen einen weitaus größeren Handlungsspielraum. So wurden im Rahmen der Antragstellung im Wesentlichen die Ziele und die Strategien der künftigen Zusammenarbeit der Regionen beschrieben, ohne dass jede Einzelheit ausformuliert und festgeschrieben werden musste.
Nun liegt es an den Regionen, in den kommenden drei Jahren im Bereich der Förderung der Wettbewerbsfähig
keit und der Dauerhaftigkeit eigene Kooperationsschwerpunkte zu entwickeln und daraus tragfähige Kooperationsbeziehungen zu bilden.
Damit ist die regionale Rahmenmaßnahme ein wichtiges Element für die Unterstützung und Untersetzung der Regionalpartnerschaften des Landes; denn angesichts der neuen Strukturfondsperiode von 2007 bis 2013 sind die teilnehmenden Regionen mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert. Sie müssen die Stärken und Schwächen ihrer Regionen angesichts der globalen ökonomischen Trends, sich ändernder Sozialmuster, des demografischen Wandels und sich ändernder Rahmenbedingungen identifizieren, sie müssen in die Zukunft schauen und umfassende regionale Strategien zur Bewältigung dieser Herausforderungen entwickeln, um so den effizienten und effektiven Einsatz der vorhandenen Mittel sicherzustellen.
Meine Damen und Herren! Wenn man in einer solchen Veranstaltung sitzt und zuhört, dann stellt man fest, dass man zunächst den Nutzen des einen oder anderen nicht so recht erkennen kann, dann aber anhand der dargestellten Entwicklung sieht, dass dadurch doch wirtschaftlicher Aufschwung erreicht wurde und Arbeitsplätze entstanden sind.
Wir haben im Vorfeld des Antrages einige Diskussionen darüber gehabt, ob die Auswirkungen einer solchen Zukunftskonferenz überhaupt finanziell messbar sind. Ich möchte denjenigen, die etwas skeptisch waren, mit einer Weisheit von Rainer Maria Rilke antworten - ich zitiere -:
„Das ist im Grunde der einzige Mut, den man von uns verlangt: mutig zu sein zu dem Seltsamsten, Wunderlichsten und Unaufklärbarsten, das uns begegnen kann.“
Dann kann man anschließend feststellen: Das, was zunächst ganz anders schien als das, was man selber gedacht hat, kommt auch zu einem guten Ende.
Es ist daher wichtig, dass die Regionen die bisher bestehenden ungenutzten Möglichkeiten zur Kooperation besser nutzen. Wir erwarten, dass diese Zusammenarbeit bestehende Kooperationsdefizite beseitigt.
Dies hat übrigens auch schon eine andere Konferenz getan, die vom Finanzministerium ausgelobt wurde, wo es um die Best-Practice-Beispiele ging. Leider war es uns Abgeordneten damals nicht möglich, daran teilzunehmen, weil sie zeitgleich mit einer Landtagssitzung stattfand.
Aufgrund des bestehenden Charakters der Kooperation und der innovativen Ansätze halten wir es für angezeigt, dass der Landtag regelmäßig über die Ergebnisse der Kooperation unterrichtet wird und dass geprüft wird, inwieweit die Legislative darin eingebunden werden könnte.
Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zukunft soll man nicht voraussagen wollen, sondern möglich machen. Mit diesem Zitat hatte ich meine erste Rede begonnen.
Ich möchte sagen, im Laufe der vier Jahre haben wir gemeinsam einiges auf den Weg gebracht. Wir sind für die Zukunft gut aufgestellt. Ich darf mich für die Zusammenarbeit der europapolitisch Interessierten im Landtag von Sachsen-Anhalt bedanken.
Es gab viele Debatten, aber am Ende waren wir uns alle darin einig, dass wir unser Land nach vorn bringen wollen. - Vielen Dank.
Herr Kosmehl, ist Ihnen bekannt, dass der Landesfrauenrat dem Vorhaben zugestimmt hat, die Gleichstellungsbeauftragten ab 25 000 Einwohnern hauptamtlich einzusetzen? Ist Ihnen bekannt, dass der Landesfrauenrat dem Gesetzentwurf zugestimmt und seinen Mitgliedern bzw. Verbänden empfohlen hat, entsprechend zu agieren?
Herr Becker, ich habe eine Frage. Bei der Anhörung zu dem von Frau Fischer eben erwähnten Gesetzentwurf haben sämtliche Verbände außer dem Landesfrauenrat festgestellt, dass der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung ist und dass man hofft, dass dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird und dass es dann durch weiteres angereichert wird. Würden Sie im Hinblick auf dieses Ergebnis der Anhörung sagen, dass dieses Gesetz Sinn macht?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich am Ende der heutigen Sitzung des Landtages ein Thema einbringen, das trotz des sehr unglücklichen Zeitpunktes dieser Beratung eine erhebliche landespolitische Bedeutung hat.
Die Europäische Union hat mit der Vorlage des Grünbuchs der Europäischen Kommission mit dem Titel „Angesichts des demografischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen“ eine Thematik aufgegriffen, die gerade für das Land Sachsen-Anhalt eine große Bedeutung hat.
Das Statistische Bundesamt hat erst vor wenigen Tagen in einer Veröffentlichung dokumentiert, dass das Land Sachsen-Anhalt allein zwischen dem 31. Dezember 2003 und dem 31. Dezember 2004 rund 29 000 Menschen verloren hat. Das entspricht einem Rückgang der Bevölkerungszahl um 1,1 %. Im Vergleich mit dem Jahr 2001,
in dem es knapp 35 000 Menschen waren, die SachsenAnhalt verlassen haben, ist dies sicherlich eine tendenziell positive Entwicklung.
Das stellt uns aber nicht zufrieden, auch wenn die Abwanderung junger Frauen abgefedert werden konnte.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Europäische Union versucht durch zahlreiche Fragen, die in dem Grünbuch zusammengefasst sind, zu ergründen, ob und wie die Europäische Kommission mit ihrer Politik dem Trend der Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung in zahlreichen europäischen Regionen entgegenwirken kann; denn nicht nur das Land Sachsen-Anhalt hat mit diesen Problemen zu kämpfen.
Mit dem Jahr 2010 wird sich die arbeitende Bevölkerung in der EU dramatisch verändern. Zwei Zahlen sollen dies belegen: Im Jahr 2000 betrug die Anzahl der der Gruppe der 55- bis 64-Jährigen zuzurechnenden Menschen 48 Millionen, die Zahl der Menschen in der Gruppe der 15- bis 24-Jährigen lag bei 65 Millionen. Im Jahr 2020 wird sich dieses Verhältnis fast umgekehrt haben. Ich denke, das macht die Dramatik deutlich.
Die Europäische Kommission möchte nun in einer Debatte darüber befinden, wie man die Herausforderungen meistern kann und welche Rolle die Europäische Union dabei spielen soll. Der Landtag von Sachsen-Anhalt, aber auch unser Land sollten sich an dieser europäischen Debatte beteiligen. Die gesamte Europäische Union steht dabei einer enormen Herausforderung gegenüber, die sich aus einer möglichen Beschleunigung des wirtschaftlichen und sozialen Wandels ergibt.
Die Ursachen für die Notwendigkeit dieser Umstrukturierung sind neben dem demografischen Wandel insbesondere die Globalisierung, die Liberalisierung des Welthandels, die technologische Revolution und die Entwicklung der Wissensgesellschaft.
Gerade die demografische Entwicklung mag in einigen Regionen zumindest derzeit noch wenig zu spüren sein; in den strukturschwachen Regionen ist sie jedoch schon sehr deutlich spürbar.
Meine Damen und Herren! Den Koalitionsfraktionen ist es wichtig zu betonen, dass sie einerseits das gewachsene Problembewusstsein der Kommission begrüßen - schließlich ist wirtschaftliches Wachstums, wie von der Union in der Lissabon-Strategie manifestiert, mit einer stark schrumpfenden und gealterten Bevölkerung, in der es nur wenige Kinder gibt, kaum realisierbar -, andererseits aber die Gefahr sehen, dass die Europäische Kommission erneut eine Generalzuständigkeit schafft, um weitere Kompetenzen an sich zu ziehen. Die zahlreichen Fragen in dem Grünbuch, die den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten, der Regionen und der Sozialpartner betreffen, zeigen, dass diese Befürchtung nicht unbegründet ist.
Die Europäische Union sollte aber in strikter Anwendung des Subsidiaritätsprinzips nur das regeln, was sich auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene nicht regeln lässt. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, möchte ich in dem zweiten Teil meiner Rede nur auf drei Schwerpunkte eingehen, die sich eben nur auf europäischer Ebene regeln lassen. Wir bitten die Landesregierung darum, diese in ihre Ausarbeitungen mit aufzunehmen.
Erstens. Der demografischen Herausforderung muss größere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dieser Komplex darf nicht in erster Linie oder nur der Sozialpolitik zugeordnet werden. Vielmehr muss auch die Familienpolitik als umfassende Bevölkerungspolitik betrachtet werden.
Die Politik im Land Sachsen-Anhalt hat sich vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis bereits geändert. Wir haben bereits gestern unter anderem von Herrn Dr. Daehre etwas über die ersten konkreten Auswirkungen dieses Paradigmenwechsels hören können. Gleiches gilt für die Generationengerechtigkeit. Es ist deshalb zu begrüßen, dass in dem Grünbuch auch die Interessen der jungen Generationen angesprochen werden.
Zweitens. Die Einwanderung ist kein Allheilmittel, um die demografischen Probleme der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten oder der Regionen zu lösen. Gleichwohl ist es im Rahmen des globalen Wettbewerbs notwendig, dass besonders qualifizierte Einwanderer einen Zugang zu unserem Arbeitsmarkt haben. Die Kommission hat dieses Thema zu Recht aufgeworfen.
Im Hinblick auf die Unionsbürgerschaft und den Wegfall der Personenkontrollen in weiten Teilen der EU bedarf es aber einer Koordinierung und Steuerung, meine Damen und Herren. Diese Notwendigkeit wird schon daran erkennbar, dass das Königreich Spanien den Aufenthalt von 800 000 Menschen, die illegal nach Spanien und damit nach Europa eingewandert sind, jetzt legalisieren möchte.
Wir müssen mit diesem Thema sensibel umgehen, weil vielfach nur wirtschaftlich aktive und starke Regionen von positiven Migrationseffekten betroffen sind. Für die Regionen mit Entwicklungsrückstand, zu denen Sachsen-Anhalt nach wie vor leider noch zählt, kann dies aber auch zu einer Verschärfung der sozialen Situation führen.
Deswegen ist es zu begrüßen, dass die Landesregierung in dieser Woche ein Leitbild zur Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt vorgelegt hat. Der Integration von Ausländern muss mehr Gewicht beigemessen werden. Der Integrationswilligkeit von Ausländern muss bei der Frage der Aufenthaltsgewährung ein stärkeres Gewicht beigemessen werden.
Ein letzter Punkt. Der Aspekt des demografischen Wandels muss als Mainstream-Thema sowohl in der Programmierungsphase des operationellen Programms als auch bei der Umsetzung der Intervention von den Handelnden in den Mitgliedstaaten und Regionen berücksichtigen werden. Der Satz klingt selbstverständlich. Das war aber vor einem Dreivierteljahr absolut noch nicht möglich, weil die Europäische Kommission für dieses Thema noch nicht zugänglich war.
Es müssen Maßnahmen gefördert werden, die der Abwanderung entgegenwirken und die dafür sorgen und dazu beitragen, dass Wachstums- und Beschäftigungsförderung familien- und kinderfreundlich erfolgen.
Bei der Auswahl entsprechender Projekte sind diese Grundsätze nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In die künftigen Verordnungen des Rates zu den allgemeinen Bestimmungen über den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds und über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den ELER müssen entsprechende Formulierungen aufgenommen werden.
Aufgrund der geschilderten Problemlage erachten wir es für nötig, dass die Landesregierung in den in den Anträgen aufgeführten Ausschüssen umfassend berichtet und unsere Schwerpunkte in ihre Stellungnahme einarbeitet. - Ich darf mich bei Ihnen bedanken.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Bevor ich zu meinem Redebeitrag komme, möchte ich es nicht versäumen, auf ein Highlight des heutigen Tages, das Europa betrifft, hinzuweisen. Der Bundesrat hat heute der Europäischen Verfassung zugestimmt. Damit ist diese Verfassung, die auf so demokratische Weise zustande gekommen ist und die die Legislative so sehr stärkt, ein Stückchen weitergekommen.
Im Übrigen möchte ich, da der Antrag bereits das zum Ausdruck bringt, was ich hätte sagen wollen, meinen Beitrag zu Protokoll geben. - Vielen Dank.
Die heutige Debatte findet zu einem Zeitpunkt statt, an dem in Brüssel über ein für unsere Region wichtiges Projekt verhandelt wird: die finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013, den EU-Etat der Zukunft, der entscheidet, wer wie viel Geld in der EU erhalten wird.
Das EU-Mitglied Deutschland ist aufgrund der derzeitigen Situation im Bund nahezu verhandlungsunfähig; zumindest dürften Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel angesichts der möglichen vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag besonders schwierig sein.
Die Fraktionen der CDU und der FDP halten es daher für erforderlich, in der Beschlussfassung des Landtages und in der heutigen Debatte auch zu betonen, wie wich
tig es aus der Sicht eines neuen deutschen Bundeslandes ist, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen für die künftige Finanzierung der EU für einen ausreichenden Finanzrahmen einsetzt, der letztlich über 1,0 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) liegen muss. Die noch amtierende deutsche Bundesregierung orientiert sich in ihrer Europapolitik leider an der Maßzahl 1,0 %, die zu finanziellen Einbußen in Millionenhöhe in Sachsen-Anhalt führen würde.
Aber auch alle anderen Regionen in den wohlhabenderen Mitgliedstaaten, die noch immer unter sozioökonomischen Spannungen zu leiden haben - Arbeitslosigkeit, soziale Ausgrenzung -, würde die rot-grüne Europapolitik treffen und dadurch ein Defizit an Wettbewerbsfähigkeit auslösen. Europa würde um das Potenzial dieser Regionen gebracht. Eine Reduzierung des Haushalts für die Regionalpolitik würde auch den Aufholprozess der neuen Mitgliedstaaten verlangsamen. Hand in Hand damit ginge die Gefahr, dass sich die Wirtschaftstätigkeit in den attraktivsten Gebieten jedes Landes konzentriert.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Europäische Parlament einen bemerkenswerten Kompromissvorschlag gemacht hat, der auch ostdeutschen Interessen gerecht wird.
Aus der Sicht der Koalitionsfraktionen ist es notwendig, dass der Landtag die Kernanliegen der ostdeutschen Länder zur Zukunft der EU-Strukturpolitik nach 2006 unterstützend begleitet. Daher haben wir in den ersten Teil unseres Änderungsantrages die Kernanliegen aufgenommen, die aus unserer Sicht besonders hervorzuheben ist. Aus Zeitgründen möchte ich zumindest auf den Punkt Beihilferegime eingehen.
Eine Regelung, in der für die vom statistischen Effekt betroffenen Regionen - das Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirkes Halle könnte dazu zählen - zu Beginn der Förderperiode ein Förderniveau von 85 % der durchschnittlichen Finanzausstattung für „originäre“ Ziele in „Konvergenz“-Gebieten vorgesehen wird, das dann bis zum Ende der Förderperiode auf ca. 60 % sinkt, erscheint als akzeptabler Kompromiss, wenn damit zugleich der bisherige großzügige Beihilfestatus nach Artikel 87 Abs. 3a EGV erhalten bliebe.
Die ostdeutschen Länder haben zu Recht mehrfach die Forderung bekundet, diesen besonderen Status auch für die vom statistischen Effekt betroffenen Regionen zu erhalten, da ansonsten ein Fördergefälle zu den neuen Mitgliedstaaten von 25 % und der Ausschluss von Betriebsbeihilfen (da dann Anwendung von Artikel 87 Abs. 3c EGV) eintreten würde.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten hat sich bereits in seinen Sitzungen am 18. März 2004 und am 1. Juli 2004 mit den Perspektiven für die EUFörderpolitik 2007 bis 2013 beschäftigt und wurde umfangreich über die Planungen der Landesregierung un
terrichtet. Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten am 4. Dezember 2003 hat die Landesregierung erste Überlegungen über die neue Förderperiode präsentiert.
Die Befassung des Europaausschusses geschah vor dem Hintergrund einer europaweit geführten Debatte, da bereits am 14. Juli 2004 die Europäische Kommission ihre Verordnungsvorschläge zur Reform der Kohäsionspolitik verabschiedet hat. Diese Reform sieht eine Mittelausstattung von 336,1 Milliarden €, das heißt etwa ein Drittel des Haushalts der Gemeinschaft, vor und will die Strukturmaßnahmen:
- gezielter auf die strategischen Schwerpunkte der EU ausrichten, zum Beispiel Verpflichtungen von Lissabon und Göteborg im Hinblick auf eine wettbewerbsfähige und nachhaltige „wissensbasierte Wirtschaft“ und eine europäische Beschäftigungsstrategie,
- stärker auf die am stärksten benachteiligten Regionen konzentrieren und dabei der Entwicklung in der übrigen Union vorgreifen,
- stärker dezentralisiert und auf vereinfachte, transparentere und effizientere Weise umsetzen.
Diese Vorschläge stehen unter dem Vorbehalt eines Kompromisses bei den Budgetverhandlungen, die ich eingangs beleuchtet habe, und gehen nicht nur auf Überlegungen der Kommission zurück. Sie sind auch das Ergebnis einer umfassenden, von der Kommission vor drei Jahren initiierten Debatte.
Diese ging in den dritten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt ein, der am 18. Februar 2004 verabschiedet wurde. Letztlich binden sie aber auch die Regionen - und somit auch unsere Landesregierung - im Mitteleinsatz, da die Förderfähigkeit von Projekten begrenzt ist. Die EU kann nicht alles fördern, die EU darf auch nicht alles fördern.
Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Professor Böhmer hat in der Sitzung des Landtages am 15. April 2005 ausführlich skizziert, welche Leitlinien sich die Landesregierung für die künftige Förderperiode vorstellt.
Wir befinden uns am Anfang der Programmierung des neuen operationellen Programms. Wir alle müssen aber auch akzeptieren, dass die Aufstellung und Programmierung in die Zuständigkeit der Exekutive fällt. Im Übrigen obliegt es erst der nächsten Landesregierung, dieses OP zu beschließen und gegenüber der EU anzumelden.
Wir als Landesparlament können diesen Prozess einerseits begleiten, indem wir in einen Dialog mit der Landesregierung treten und von dieser umfassend unterrichtet werden, und andererseits durch Beschluss der Kofinanzierungsmittel auch direkt parlamentarisch beeinflussen. In unserem Änderungsantrag haben wir weitestgehend die Vorschläge der PDS übernommen, über was und in welchem Umfang der Landtag unterrichtet werden muss.
Ich möchte an dieser Stelle keine Vergangenheitsbewältigung betreiben; schließlich diskutieren wir über die Zukunft unseres Landes. Jedoch muss ich schon deutlich darauf hinweisen, dass dieser Dialog zwischen Parlament und Landesregierung qualitativ und quantitativ Lichtjahre besser ist als das, was 1998 und 1999 im Vorfeld des laufenden operationellen Programms hier in Sachsen-Anhalt gegenüber dem Landtag geschehen ist.
Im Übrigen wurde durch uns auch ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, das Parlament mit einzubinden, § 1 Nrn. 2 und 7 des Landtagsinformationsgesetzes.
Auch die Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner erfolgt seitens der Landesregierung in vorbildlicher Weise. Die PDS begrüßt in ihrem Antrag ja auch die Einbindung, die letztlich von der EU auch so gefordert wird. In der letzten Sitzung des Europaausschusses haben wir jedoch erfahren, wie halbherzig und sporadisch die SPD-geführte Landesregierung mit dieser Notwendigkeit in ihrer Regierungszeit umgegangen ist.
Mir bleibt daher nur die Möglichkeit und die Geduld, noch einmal in einfachen Worten die im Europaausschuss erarbeiteten Ergebnisse zu wiederholen:
Erstens. Noch nie zuvor ist in diesem Land die Aufstellung der nächsten Förderperiode so zeitig durchgeführt worden.
Zweitens. Noch nie zuvor ist der Landtag von SachsenAnhalt so frühzeitig und intensiv in die Programmierung eingebunden worden.
Drittens.Noch nie zuvor wurden die Interessen der Menschen in diesem Land so ernst genommen und in eine Regionalpolitik eingebunden, die aus der eigenen Region heraus entwickelt wird und nicht gewissermaßen vom grünen Tisch aus den Menschen vorschreibt, was sie in ihrer Region als Stärke ansehen sollen.
Ich bitte um Annahme unseres Änderungsantrages und Annahme des geänderten Antrages in Drs. 4/2180.
Vielen Dank dafür, Herr Bullerjahn, dass Sie die Frage diesmal zulassen.
Sie hatten den letzten Satz des Ministerpräsidenten zum Schluss zitiert. Es war aber nicht ganz richtig; denn er hatte gesagt: Ich bin offen für den Dialog. - Genau so war es auch gemeint. Ich weiß nicht, warum Sie nicht wissen, dass die Diskussion über die Ausgestaltung des operationellen Programms längst begonnen hat.
In dieser Woche hat in Magdeburg die erste Regionalkonferenz stattgefunden, auf der die Regionen einzeln gefragt werden, wo sie ihre Stärken und Schwächen sehen. Es läuft eine intensive Befragung der einzelnen Sozial- und Wirtschaftspartner in jeder einzelnen Region. Die Antworten werden dann zusammengefasst und dem Parlament als Vorschläge für das operationelle Programm vorgestellt.
Das heißt, ist wird diesmal ein ganz anderer Weg gewählt. Die einzelnen Regionen werden befragt. Das ist genau das, was uns die Wissenschaftler gesagt haben: Die Förderpolitik muss auf die Regionen bezogen werden. Eben das ist von dem Ministerpräsidenten mit diesem letzten Satz angedeutet worden.
Ich denke, wir liegen hervorragend in der Zeit. Die Vorschläge müssen im nächsten Frühjahr eingereicht werden. Wir führen eine ausführliche Debatte im Land und anschließend im Landtag. Dann geht es weiter.
Die Frage, Herr Bullerjahn, war: Warum haben Sie das nicht erwähnt?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich mache es ganz kurz. Herr Bullerjahn, es ist Ihnen doch aber durchaus bekannt, dass es im Lande eine eindeutige Verfahrensweise gibt: Die Exekutive erarbeitet den Entwurf - das tut sie derzeit -
und legt diesen entsprechend dem Landtagsinformationsgesetz der Legislative vor.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Blatt des Ginkgobaumes besteht, wenn man es von oben betrachtet, aus zwei Teilen. Betrachtet man es von unten, ist es ein Ganzes. Betrachten Sie das doch bitte als Symbol für das Gender-Mainstreaming; denn für uns Christdemokratinnen ist dieses Blatt das Symbol dafür. Männer und Frauen leben in einer Gesellschaft, die aber je nach Geschlecht unterschiedliche Perspektiven eröffnet.
Der Begriff „Gender“ bezeichnet die gesellschaftlich, sozial und kulturell geprägten Geschlechterrollen von Frau
en und Männern. Diese sind erlernt und anerzogen, daher also veränderbar durch Politik, und zwar für Frauen und Männer. Wann immer Benachteiligungen entdeckt werden, muss Frauen- oder Männerpolitik greifen. Bevor ich näher darauf eingehe, wie das zu verstehen ist, möchte ich etwas Grundsätzliches anmerken.
Schon im Jahr 1995 verpflichteten sich auf der 4. Weltfrauenkonferenz alle Mitgliedstaaten, ein Konzept für die Implementierung von Gender-Mainstreaming zu entwickeln. Im Jahr 1996 verpflichtete sich die Europäische Union zur Durchsetzung des Prinzips. Seit dem Jahr 1999 ist der Amsterdamer Vertrag in Kraft. Er schreibt Gender-Mainstreaming in rechtlich verbindlicher Form für alle Mitgliedstaaten fest.
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion zur Geschlechtergerechtigkeit in Sachsen-Anhalt zutreffend ausgeführt, dass GenderMainstreaming ein langfristiger und komplexer Prozess ist. Sie hat ausführlich dargestellt, was sich in den letzten Jahren getan hat. Ich will die entsprechenden Darlegungen der Landesregierung nicht wiederholen.
Gestatten Sie mir zunächst einige Anmerkungen zum Inhalt der Großen Anfrage der PDS-Fraktion. Herr Dr. Eckert, ich finde es bewundernswert, dass Sie sich dazu geäußert haben. Ich möchte Frau Ferchland von dieser Stelle alles Gute für die nächste Zeit wünschen.
Ich möchte aber doch darauf hinweisen, dass die geradezu akribisch formulierten mehr als 200 Fragen dem geneigten Leser durchaus Bewunderung abnötigen. Allerdings frage ich mich schon, ob so viel Klugheit noch weise ist.
Wesentliche Problembereiche werden nämlich bewusst nicht angesprochen, weil den Fragestellern klar ist, wie gut Sachsen-Anhalt insbesondere bei den nicht erfragten Feldern im bundesweiten Vergleich aufgestellt ist. Der PDS-Fraktion scheint es nicht in jedem Fall darum zu gehen, ein umfassendes Bild über die Geschlechtergerechtigkeit im Land zu erhalten. Vielmehr hat sie sich Themenfelder ausgesucht, von denen sie glaubt, dass sich die Lage seit dem Regierungswechsel verschlechtert haben könnte.
Diese Intention haben wir erkannt. Ihr Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen der PDS-Fraktion, haben Sie verfehlt. Die Antworten der Landesregierung belegen: Wir sind beim Thema Geschlechtergerechtigkeit nach wie vor hervorragend aufgestellt.
Welches sind nun die wichtigen Problemfelder, die ich meine? Da ist zunächst der Gewaltbereich. Der Schutz vor Gewalt ist eines der wichtigsten Grundrechte. Nur wer die Chance auf ein gewaltfreies Leben hat, kann sich seinen Fähigkeiten entsprechend entwickeln. Danach haben aber die Fragesteller nicht gefragt. Warum nicht? Hat es sie nicht interessiert?
Am Beispiel der häuslichen Gewalt wird die Notwendigkeit des Gender-Mainstreamings überdeutlich. In Sachsen-Anhalt war es die Polizeidirektion Magdeburg, die vor nunmehr sechs Jahren die Kriminalstatistik in diesem Bereich gegendert und dabei nachgewiesen hat, dass Nacht für Nacht eine erhebliche Anzahl von Menschen Opfer von häuslicher Gewalt werden und dass
80 % der Opfer Frauen und 20 % der Opfer Männer sind.
Es dauerte noch einmal vier Jahre, bis die Beratungsstellen bereit waren, auch männlichen Opfern Beistand zu leisten. Wider besseres Wissen wurde eine Opfergruppe also lange allein gelassen. Wenn ich heute lese, dass die Kriminalstatistik des Landes ohne die Zahlen für häusliche Gewalt veröffentlicht wird, dann sehe ich allerdings auch, dass wir auf diesem Gebiet noch etwas zu tun haben.
Heute ist in Sachsen-Anhalt mit der ausdrücklichen Befugnis der Sicherheitsbehörden und der Polizei zur Anordnung von Wohnungsverweisungen und Betretungsverboten ein weiterer Schritt zur Geschlechtergerechtigkeit gemacht worden. Das entbindet politische Entscheidungsträger aber nicht von der Verantwortung. Angesichts der Schwere der körperlichen und seelischen Verletzungen sind die etablierten Schutzmechanismen ständig auf ihre Wirksamkeit hin zu beobachten und vor allem im Bereich der Prävention sind gegebenenfalls weitere Schritte zu unternehmen.
Meine Damen und Herren! Der andere wichtige Bereich, der nicht angesprochen wurde, betrifft die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - eines der wichtigsten Kriterien der Geschlechtergerechtigkeit. Nur eine umfangreiche Kinderbetreuung eröffnet Frauen und Männern gleichermaßen die Chance auf Erwerbstätigkeit und damit auf ein selbständiges Leben ohne Armut. - Danach haben die Fragesteller aber nicht gefragt. Warum nicht? Hat sie das nicht interessiert?
Das Land Sachsen-Anhalt hat seit Anbeginn die umfassendste Kinderbetreuung in Deutschland: Eine zehnstündige, liebevolle Betreuung ermöglicht Vätern und Müttern die Berufstätigkeit. Mit der Einführung kindgerecht angebotener Bildungsmodule steigt die Qualität der Kindergärten weiter.
Trotz aller Diskussionen kann man nicht die Augen davor schließen, dass das Land Sachsen-Anhalt seit 14 Jahren am weitesten geschlechtergerecht ist. Diesen Status zu erhalten und die Kinderbetreuung weiterhin konstruktiv kritisch zu begleiten, muss allen Politikerinnen und Politikern geradezu ein Bedürfnis bleiben. - Damit sind zwei Schwerpunkte der Arbeit der Landesregierung im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit genannt.
Der dritte Schwerpunkt bei der Beseitigung von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen liegt im Bereich Arbeitsmarkt. Die Antwort der Landesregierung auf die hierzu endlich praxisorientierten Fragen in der Großen Anfrage machen einmal mehr deutlich, dass die Herstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als Querschnittsaufgabe sehr ernst genommen wird und sich in einer Fülle von Maßnahmen und Projekten widerspiegelt. Erste Ergebnisse sind zu verzeichnen. Frauen sind in Sachsen-Anhalt nicht per se von einer höheren Arbeitslosigkeit betroffen als Männer. Der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Arbeitslosen konnte von 56 % im Jahr 1997 auf weniger als die Hälfte im Jahr 2004 gesenkt werden.
Arbeitslosigkeit, meine Damen und Herren, bedeutet für jeden Betroffenen eine Lebenskrise. Die finanziellen Mittel, die zur Verfügung stehen, müssen daher passgenau in den Arbeitsmarktsegmenten eingesetzt werden, in denen Frauen oder Männer benachteiligt sind. Die Landesregierung ist in ihrem in der Antwort auf die Große An
frage klar definierten Ziel, Handlungsbedarf und Möglichkeiten in allen Förderbereichen der Arbeitsmarktpolitik im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit kontinuierlich zu analysieren und, wo notwendig, nachzusteuern, ausdrücklich zu unterstützen.
Finanziell ist dieser Prozess mit einem gegenüber der letzten Legislaturperiode deutlich erhöhten Haushaltsansatz im Bereich der Förderung der Chancengleichheit zum Beispiel bei der Besetzung von Führungspositionen untersetzt worden; der Ansatz stieg von 10,4 Millionen € im Jahr 2002 auf jeweils 15,64 Millionen € in den Jahren 2005 und 2006. Gleichzeitig wurde durch die Fraktionen der CDU und der FDP der Ansatz zur Förderung von jungen Menschen an der zweiten Schwelle unter Berücksichtigung des Prinzips der Geschlechtergerechtigkeit noch einmal um jeweils 5 Millionen € für die Jahre 2005 und 2006 erhöht, um unseren jungen Bürgerinnen und Bürgern neue Perspektiven in Sachsen-Anhalt eröffnen und auf besondere Probleme junger Familien und vor allen Dingen junger Frauen in Sachsen-Anhalt, wie sie die Dienel-Studie umfassend dargestellt hat, reagieren zu können.
Lassen Sie mich aber nun an zwei Beispielen die nüchterne Aufzählung von in den Haushalt eingestellten Mitteln illustrieren und die Frage beantworten, was nun der Bürger ganz konkret davon hat. Das erste Beispiel ist das Projekt gegen die Abwanderung junger Landeskinder.
Das Ziel des Anwendungsprojektes in dem Bereich der Geschlechtergerechtigkeit ist es, jungen Fachkräften die dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Das Besondere an diesem Projekt ist, dass die jungen Menschen für das Unternehmen so wertvoll gemacht werden sollen - da sie speziell für dieses Unternehmen ausgebildet werden -, dass sie auch später in der schwierigen Familienphase nicht entlassen werden - weil sie einfach wertvoll für das Unternehmen sind. Zwei Drittel der neu geschaffenen Arbeitsplätze konnten von jungen Frauen übernommen werden.
Darüber hinaus befindet sich das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - an dieses müssen die Fragen zu Armut und Arbeitslosigkeit gestellt werden - zurzeit in einem Prozess der Qualitätsausbildung bei Projekten zur beruflichen Eingliederung unter dem Aspekt des Gender-Mainstreamings. Ebenfalls sollen bei der Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen vor dem Hintergrund der strukturellen und demografischen Entwicklung im Land bei der aktiven Arbeitsmarktförderung, der Fachkräfteintegration, der Zielgruppenförderung, der ergänzenden Jugendförderung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung die Kriterien des Gender-Mainstreaming-Ansatzes Berücksichtigung finden.
Ein weiteres Beispiel: Seit Juli 2004 wird vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt das Projekt „Landwirtschaftliche Berufsorientierung und -beratung zu Einkommensalternativen im ländlichen Raum SachsenAnhalts“ mit 195 000 € gefördert. Das Projekt ist darauf ausgerichtet, Schülerinnen und Schüler für landwirtschaftliche Berufe zu interessieren und ihnen Perspektiven für ein sinnerfülltes Leben in Sachsen-Anhalt aufzuzeigen. Außerdem werden so genannte standortbezogene Dienstleistungen, Hofläden, Bauerncafés usw., als Einkommensalternativen insbesondere für Frauen im ländlichen Bereich beworben.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Ende meiner Rede noch zwei weitere Aspekte des Gender
Mainstreamings in Sachsen-Anhalt ansprechen. Was die wissenschaftliche Seite des Gender-Mainstreamings betrifft, hat Sachsen-Anhalt eine Vorreiterrolle. Das bundesweit erste Gender-Institut hat seinen Sitz in Magdeburg. Es hat die einzige geschlechterdifferenzierte Datenbank in Deutschland implementiert. Das in der Planung befindliche europäische Gender-Institut wird nach dem Vorbild unseres sachsen-anhaltischen Instituts aufgebaut. Die Vorreiterrolle zeigt sich auch in Anfragen aus anderen Bundesländern wie Brandenburg, BadenWürttemberg und aus dem Ausland, sogar aus Korea.
Eine Vorreiterrolle hat Sachsen-Anhalt auch bei der Durchsetzung des Gender-Mainstreaming-Prinzips im Verwaltungsprozess. So wurden bisher 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geschult.
Meine Damen und Herren! Das allein stellt Geschlechtergerechtigkeit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes aber noch nicht her, es kommt auf die Umsetzung an, das konkrete Handeln. Darauf hat die Landesregierung ihren Fokus gerichtet.
Bis heute ist Gender-Mainstreaming in der täglichen gesellschaftlichen Praxis in Europa weitestgehend ein Fremdkörper geblieben. Schon der englische Begriff läuft der deutschen Grammatik und Aussprache zuwider. So wird das Verfahren häufig als aufgesetzt empfunden. Der gesellschaftliche Nutzen wird nicht immer deutlich, und komplizierte Maßnahmenkataloge legen manches Mal den Eindruck nahe, dass die Methode Selbstzweck sein könnte und der reale Bezug aus den Augen verloren wird.
Meine Damen und Herren! In der Kürze der Zeit war es mir nur möglich, auf einige Schwerpunkte der Politik der Landesregierung im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit in Sachsen-Anhalt einzugehen: mehr Gerechtigkeit zum Schutz vor häuslicher Gewalt, gerechtere Verteilung der familiären Verantwortung und mehr Chancengerechtigkeit beim Zugang zum Arbeitsmarkt und damit zu einem selbstbestimmten Leben ohne Armut.
Die Landesregierung nutzt ihren politischen Gestaltungsauftrag in Sachen Gender-Mainstreaming beispielgebend; aber allein schafft sie es nicht, für mehr Geschlechtergerechtigkeit zu sorgen. Der Funke muss überspringen, zum Beispiel auch auf unsere Unternehmen.
Wir als Landespolitiker sollten unsere Chancen nutzen, alle am gesellschaftlichen Gestaltungsprozess Beteiligten immer wieder aufs Neue hierfür zu sensibilisieren. Dazu in einem steten Erfahrungsaustausch zu stehen halte ich für eine der Sache angemessene politische Kultur. Dazu möchte ich uns alle ermutigen.
Selbstverständlich.
Frau Fischer, ich habe sehr deutlich ausgeführt, welche Erfolge schon errungen worden sind. Ich kann nur darauf hinweisen - das macht der Bericht zur Geschlechtergerechtigkeit deutlich -, dass wir jetzt diejenigen sind, die sich sehr stark einbringen und dass diese Landesregierung einiges auf den Weg gebracht hat, was zu Erfolgen geführt hat. Im Übrigen habe ich in meinem Schlusssatz uns alle dazu ermutigt, auf diesem Feld weiterzugehen.
Herr Dr. Eckert, ich bin über Ihre Ausführungen zum Thema Armut doch etwas erstaunt. Ich denke, ich habe sehr ausführlich ausgeführt, was die Landesregierung tut, damit Armut durch Erwerbstätigkeit ausgemerzt werden kann.
Die Große Anfrage besteht zu 50 % aus Fragen zum Thema Arbeitsmarkt, Bekämpfung der Armut durch Erwerbstätigkeit auch im ländlichen Raum. Sie beziehen sich auf eine halbe Seite; das finde ich nicht ganz fair.
Frau Grimm-Benne, Sie haben in Ihrer offensichtlich anderswo vorbereiteten Rede gerade gesagt, dass wir selbstbewusster mit dem Kinderförderungsgesetz nach außen gehen müssten. Darf ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass das Bundesfamilienministerium mit einer Staatssekretärin aus Halle verhindert hat, und zwar direkt und offensiv verhindert hat, dass das Land Sachsen-Anhalt in diese OECD-Studie aufgenommen wurde? Die Ergebnisse des Landes Sachsen-Anhalt sind dann zwar aufgenommen worden, aber sie sind nicht über das Bundesministerium gegangen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle Menschen in unserer Gesellschaft haben ein Recht auf ein Leben, ohne dass sie Gewalt erfahren müssen. Ein Leben ohne Gewalt und Diskriminierung und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sind einige der höchsten Güter in unserer Republik.
Eine der perfidesten Gewaltformen ist die Form der häuslichen Gewalt. Sie umfasst fast alle Formen der physischen, psychischen, sexuellen, sozialen und emotionalen Gewalt, die im vermeintlichen Schutzraum des Zuhauses entstehen, und zwar dort, wo jeder Mensch Geborgenheit sucht. Darum tut häusliche Gewalt so weh, auch in der Seele. Deshalb sind in Sachsen-Anhalt schon früher als in allen anderen Bundesländern Signale gegen häusliche Gewalt gesendet worden, und das unabhängig davon, wer in diesem Land gerade Regierungsverantwortung trug.
Nach meinem Verständnis besteht dieser Grundkonsens nach wie vor. Allerdings steht bei uns die unmittelbare Hilfe vor Ort für die oder den Geschlagenen im Vordergrund. Um das noch deutlicher zu machen: Wir glauben, dass wir den Opfern - in der Regel sind es Frauen - mehr helfen, wenn wir ihnen in der unmittelbaren Krisensituation Hilfe zukommen lassen, als wenn wir ihnen quasi wie ein Lotse die Wege zu den jeweiligen Hilfsangeboten zeigen.
Worüber reden wir? - Familienstreitigkeiten kommen in allen Bevölkerungsschichten vor. Sie häufen sich gegen 17 Uhr, zwischen 20 Uhr und 1 Uhr nachts und am Wochenende. Wir wissen heute aus den Statistiken, dass es in dem Gebiet einer Polizeidirektion mindestens 500-mal pro Jahr passiert.
Üblicherweise wurde der Täter in Gewahrsam genommen, stand aber in der Regel am nächsten Tag wieder vor der Tür. Das ist eine für Frauen ganz und gar unzureichende Regelung. In Magdeburg wurde daher unter der Federführung der Frauenunion im Jahr 1998 eine neuartige Zusammenarbeit zwischen der Sozialarbeit und der Polizei verwirklicht, die die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt stellt.
So wurde den Opfern direkt nach dem Erleben der Gewalt einzelfallbezogene Intervention und sozialpsychologische Unterstützung zuteil, um die Krise für die Geschlagenen auf ein für sie erträgliches Maß zu reduzieren. Durch neuartige Kooperationen mit vorhandenen kommunalen und nichtstaatlichen Einrichtungen konnten Lücken im Hilfsangebot geschlossen, Auswege gefunden, Bewältigungsmuster erarbeitet und umgesetzt werden.
Die notwendige Sensibilisierung der Polizeibeamten wurde durch eine mehrjährige wissenschaftliche Begleitung durch die Fachhochschule Aschersleben erleichtert.
Im Jahr 2000 hat die SPD-geführte Landesregierung, wiederum als Erste, auf der Grundlage einer Initiative der Bundesregierung und des Gewaltschutzgesetzes des Bundes das Landesprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder beschlossen. Es enthält ein Gesamtkonzept für eine effektive Prävention und Intervention bei Gewalt gegen Frauen und Kinder.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Herr Minister hat die Schwerpunkte dieses Programms bereits vorgestellt. Ich möchte hier nur die aus meiner Sicht ebenfalls effektiven Maßnahmen zur Stärkung des Selbstbewusstseins der potenziellen Opfer erwähnen.
Einen weiteren Meilenstein - das hat die bereits angesprochene Anhörung sehr deutlich gemacht - hat die CDU-FDP-Regierung mit der Erweiterung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - Polizeigesetz - gesetzt. Verprügelte Familienangehörige kön
nen nun zu Hause wohnen bleiben. Der Täter geht, das Opfer bleibt - ein Herzenswunsch vieler geschlagener Frauen und Kinder. Es ist deutlich geworden, dass dies der effektivste Schritt war, um allen Betroffenen zu signalisieren, dass der Staat Täter konsequent zur Rechenschaft zieht und die Opfer nicht allein lässt.
Dieser Schritt sollte nach dem Willen der CDU-Fraktion schon vor drei Jahren gemacht werden. Zu meinem völligen Unverständnis lehnte die SPD-Fraktion den Antrag am 17. Mai 2001 aber ab - drei Jahre vertane Zeit.
Die Modellphase des Landesprogramms neigt sich dem Ende zu. Es wird nun darauf ankommen, die Erfahrungen der im Bereich der Gewaltprävention tätigen Akteure auszuwerten und eine dauerhafte Gewaltbekämpfung zu ermöglichen.
Bereits deutlich geworden ist, dass die Gewaltprävention eine Kooperation von staatlichen und ehrenamtlichen Akteuren als Basis braucht - hierbei ist von der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Stendal ein sehr gutes Konzept entwickelt worden -, dass Mobbing als Ursache bekämpft werden muss, dass Frauen verstärkt auf die Gefahrenpotenziale wie Alkohol - immerhin in 80 % der Fälle spielt er eine Rolle - hingewiesen werden müssen, dass Kriminalstatistiken gegendert werden müssen und dass Beratungsstellen ihre Öffnungszeiten flexibler auf die Bedürfnisse der Opfer einstellen müssen.
Bevor wir uns allerdings abschließend positionieren, wollen wir die weitere Evaluierung abwarten, und aus diesem Grund bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Dann stelle ich zwei Fragen. Frage 1: Würden Sie zustimmen, wenn ich sage, dass der Abschlussbericht des Projektes erst im November vorliegt und dass es auch erst dann sinnvoll ist, im Ausschuss darüber zu sprechen?
Frage 2: Würden Sie mit mir darin übereinstimmen, dass am Tag der Anhörung beim Vortrag des Gender-Instituts mit den bunten Bildchen und der tollen Präsentation die Reihen der Opposition geschlossen waren, dass aber um 12.30 Uhr, als es um den Verein Wildwasser e. V. ging und um die wirklichen Probleme, um vergewaltigte Zwei- und Vierjährige und darum, wie man denen helfen kann, die Fraktionen der FDP und der CDU geschlossen anwesend waren, alle Abgeordneten, Damen und Herren, dass aber von der PDS nur Sie noch da waren und von der SPD noch eine weibliche Abgeordnete?
Ich möchte auch eine persönliche Bemerkung machen. Ich bin zutiefst beschämt, dass in diesem Landtag gesagt wird, dass Mütter und Väter, die ihre Kinder mittags abholen, sie dann an Bushaltestellen und ähnlichem herumlungern lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im November 1989 ging der Kalte Krieg zu Ende, die Berliner Mauer fiel. Es hat sich gezeigt, dass das wichtigste historische Projekt, das nach 1945 in Westeuropa begonnen wurde, auch eine Antwort für die Neuordnung Gesamteuropas bereithielt. Dieses Projekt hat viele politische Mütter und Väter. Ohne die Menschen, die in Danzig und auch in Leipzig für Freiheit und Demokratie demonstriert haben, wäre die Überwindung der europäischen Teilung unmöglich gewesen.
Noch vor zehn Jahren standen sich die Rote Armee und die Nato auf dem ersten Schlachtfeld eines drohenden dritten Weltkrieges gegenüber. Vor nicht viel mehr als zehn Jahren waren die Partnerstädte Magdeburg und Braunschweig Garnisonsstädte, in denen Zehntausende Soldaten stationiert waren. Wir wissen heute, dass das nächste Schlachtfeld Deutschland gewesen wäre.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Erweiterung der Europäischen Union liegt im aktuellen Interesse Sach
sen-Anhalts und Deutschlands. Ich möchte kurz auf die Chancen und Herausforderungen eingehen, die sich insbesondere für Sachsen-Anhalt ergeben. Ich möchte allerdings als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt nicht zusätzliche Diskussionsfelder eröffnen; vielmehr ist es mir wichtig, die Diskussion über die vielen Details, die mittlerweile schon genannt wurden, hinaus teilweise anzureichern.
Auch ich möchte zunächst auf den Beschluss der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten eingehen, die vor vier Jahren in Lissabon beschlossen haben, Europa bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Das ist ein ehrgeiziges Ziel, das neue Konzepte verlangt. Dies gilt in besonderem Maße für uns in Deutschland und somit auch für uns in Sachsen-Anhalt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Ausführungen von Herrn Staatsminister Robra eingehen und unterstreichen, dass es auch die CDU-Fraktion für unverzichtbar hält, dass unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen bei einer angestrebten Partizipation an der Osterweiterung stärker unterstützt werden, damit sie ihre natürlichen Standortvorteile ausspielen können, und dass hierbei neue Wege gegangen werden; denn das ist nun einmal unser Spezifikum. 70 % der Unternehmen sind Kleinst- und Kleinunternehmen, denen die Erweiterung in den Osten hinein schwer fällt.
Selbstverständlich muss die Rolle Sachsen-Anhalts im Netzwerk der Chemieregionen weiter ausgebaut werden, um Arbeitsplätze zu sichern, zu halten und neue zu schaffen. Es ist keine Frage: Sachsen-Anhalt muss sich an der Erweiterung des europäischen Forschungs- und Innovationsraumes aktiv beteiligen, um seine Forschung weiter zu internationalisieren.
Nicht umsonst hat unsere Region vor kurzem in Brüssel einen Preis in Empfang nehmen können - in Person hat ihn Herr Staatssekretär Bohn in Empfang genommen. Dieser Innovationspreis wurde dem Fraunhofer Institut und fünf weiteren Firmen übergeben. Dieser Innovationspreis enthält keine finanzielle Auszeichnung; er zeichnet die Region - das ist unsere Region - als innovative Spitzenregion für die Zukunft aus. Das tat man nicht umsonst, meine Damen und Herren; denn unsere Region war einmal eine der kreativsten Europas. Sie hat die meisten Innovationen hervorgebracht. Das soll auch wieder so werden. Da müssen wir hin.
Meine Damen und Herren! Der Titel der Regierungserklärung lautet „Sachsen-Anhalts Chancen im erweiterten und neu verfassten Europa“. Darauf Bezug nehmend möchte ich sagen, dass den Chancen auch viele Herausforderungen Sachsen-Anhalts im erweiterten und neu verfassten Europa gegenüberstehen. Meine Vorredner haben schon auf viele Herausforderungen hingewiesen. Auch wir müssen unsere Hausaufgaben erledigen. Wir können nicht nur erwarten, dass sich die neuen Mitglieder der EU uns anpassen.
Nicht ohne Grund haben die Fraktionen der CDU und der FDP in ihren Antrag unter der Überschrift „Zukunft der EU-Strukturpolitik“ die Forderung nach Reformen des Arbeitsmarktes, nach Reformen des Steuersystems und der Verwaltungssysteme aufgenommen. Die Europapolitik der Landesregierung findet die breite Unterstüt
zung der CDU und der FDP, denn sie stellt sich den Herausforderungen.
Herr Püchel, ich muss an dieser Stelle sagen: Auch wenn Sie es oft und noch öfter wiederholen - jetzt ist er wieder nicht da; Herr Püchel sagt immer etwas und wenn man auf ihn eingehen und mit ihm in den Diskurs treten möchte, ist er nicht da; vielleicht darf ich das allgemein sagen -, ich kann absolut nicht finden - auch nach dem, was wir heute hier gehört haben; wer sich aktiv in die Europapolitik mit einmischt, merkt dies auch -, dass diese Regierung müde ist und keine Konzepte hat. Ganz im Gegenteil: Wir haben heute sehr viel über Konzepte gehört. Dadurch, dass man es immer wiederholt, wird es auch nicht besser. Man muss sich nur die Mühe machen, hinzugucken.
Als ein Beispiel für die erfolgreiche Europapolitik möchte ich das Verhandeln der Landesregierung mit der Kommission über die Zukunft der EU-Strukturpolitik anführen. Eine verlässliche Kohäsionspolitik der EU ist notwendig, damit die Entwicklungsrückstände zwischen den Beitrittsstaaten und den alten Mitgliedern der EU rasch überwunden werden können.
Frau Dr. Klein, dazu muss ich einmal sagen: Ich weiß nicht, ob Sie die ganzen Verhandlungen verfolgt haben, die genauesten Überlegungen, die auch in der Kommission angestellt werden, um zu erreichen, dass wir eine Wertegemeinschaft, eine Solidargemeinschaft in Europa sind, dass alle in diesen Wohlstand mit hineingenommen werden. Natürlich ist das ein schwerer Weg.
Sie haben die Roma angeführt. Das ist sicherlich einer der schwächsten Punkte in unserer Europäischen Union. Genau deshalb gibt es den dritten Kohäsionsbericht, genau deshalb gibt es alle diese Versuche, Möglichkeiten zu finden, um diese Disparitäten auszugleichen.
Ich muss Ihnen aber auch noch in einem anderen Punkt widersprechen. Sie haben sich vehement und wiederholt dagegen ausgesprochen, dass die Landesregierung Sie nicht mit hineingenommen hat und den Landtag nicht mit hineingenommen hat in die Halbzeitevaluierung, und haben weitere Evaluierungen gefordert.
Am Ende.
Nicht umsonst verlangt die Kommission eine sehr ausführliche Evaluierung der Gelder, die sie in die Länder hineingibt. Diese Evaluierung, muss man sagen, ist wirklich sehr intensiv. Wir haben die Evaluierung zur Kenntnis genommen. Wir haben dann - zum Beispiel im Europaausschuss - über die Umschichtung nachgedacht und darüber diskutiert. Es gibt einen Begleitausschuss in Sachsen-Anhalt, der dann, wenn Gelder umstrukturiert werden, zum Tragen kommt.
Im Übrigen möchte ich noch einmal sagen, dass es die SPD-Landesregierung war, die den Landtag nicht in den Begleitausschuss mit hineingenommen hat. Es war Ihre Entscheidung, meine Damen und Herren von der Oppo
sition, den Landtag über die Strukturfonds nicht entscheiden zu lassen, sondern ihn lediglich zu informieren.
Zum Zeitpunkt muss ich sagen: Selbst das Gender-Institut hat rechtzeitig bzw. frühzeitig seine Ideen in die Halbzeitevaluierung und die nachträgliche Umakzentuierung eingebracht. Wenn dies das Gender-Institut rechtzeitig kann, dann frage ich mich, warum die PDS-Fraktion das nicht kann. - Soweit diese Anmerkung.
Ich möchte noch weitere positive Dinge aufführen, die uns wichtig erscheinen. Es sind dies zum Beispiel auch die Bemühungen der Landesregierung, EU-Gelder stärker als bisher zum Ausbau der Verkehrswege zu nutzen, damit Sachsen-Anhalt als Herzregion Europas keinen Herzinfarkt - sprich: Verkehrsinfarkt - bekommt.
Bildung und Wissenschaft sind entscheidende Standortfaktoren. Unsere jungen Leute sind eine Stärke Sachsen-Anhalts. Der EU-Bericht von Kommissar Barnier macht deutlich, dass unsere jungen Leute höhere Schulabschlüsse haben als der EU-Durchschnitt. Damit, meine Damen und Herren, sind sie bestens gerüstet und vorbereitet für einen sich immer schneller entwickelnden Markt und damit auch für ein lebenslanges Lernen.
Mit zahlreichen Projekten nimmt das Land an EU-Bildungsprogrammen teil, um diesen Effekt zu vertiefen.
Ein Wort zum Thema Solidarität. Die Landesregierung unterstützt die neuen EU-Staaten mit Know-how-Transfer, wie es heute so schön heißt: mit wichtigen Informationen. Besondere Bedeutung kommt damit dem Umgang mit den EU-Strukturfondsmitteln zu. Die verantwortliche Stelle im Wirtschaftsministerium hat sich dabei zu einer wahren Schatztruhe des Wissens entwickelt, die gern von den Fondsverwaltern der neuen Beitrittsländer als unschätzbare Hilfe angenommen wird.
Meine Damen und Herren! Natürlich müssen wir auch die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen. Ich muss dazu allerdings auch sagen: Die Feiern am 1. Mai waren mir auch teilweise etwas zu sehr auf einen positiven Aspekt ausgelegt. Natürlich müssen wir die Chancen in den Vordergrund stellen, aber wir müssen genauso die Ängste unserer Bevölkerung ernst nehmen. Es nützt dabei nichts, den Kopf in den Sand zu stecken. Man darf diese Ängste aber auch nicht verstärken.
Das eine oder andere, was ich heute hier gehört habe, schien mir doch ein bisschen in diese Richtung zu gehen, vor allem, wenn hier von der Militarisierung der Europäischen Union gesprochen wird. Dafür sehe ich keinerlei Ansätze. Natürlich muss es eine gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik geben. Wir haben immer wieder angemahnt, dass dies im Entwurf des Verfassungsvertrags zu wenig ausgearbeitet ist. Aber von einer Militarisierung zu sprechen, dafür gibt es meiner Ansicht nach keine Ansätze.
Zurück zu den Ängsten unserer Bürgerinnen und Bürger. Viele Menschen haben, bedingt durch die großen historischen Veränderungen der letzten Jahre, so etwas wie einen Veränderungsstress erlebt und dabei haben sie sich nicht immer auf der Gewinnerseite gesehen. Meine Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes haben mir deutlich gemacht, dass man mit diesem Thema sehr sensibel umgehen muss. Was mich dabei besonders betroffen gemacht hat, ist, dass auch
junge Leute der EU-Erweiterung sehr skeptisch gegenüberstehen.
Ich denke, in diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, dass im Kultusministerium und in den anderen Ministerien Begegnungen, Partnerschaften zwischen jungen Leuten weiterhin unterstützt werden, damit die Integration für unsere jungen Menschen in Sachsen-Anhalt fühlbar, erfahrbar wird. Ich habe dazu einiges läuten hören, etwa, dass hierzu neue Konzepte entstehen, zum Beispiel für den Austausch von Praktika und Sprachengruppen bzw. Schülerfirmen. Ich denke, auf dieser Strecke bleibt es spannend. Wir werden sicherlich das eine oder andere darüber hören.
Eine Möglichkeit, Ängste abzubauen, sind gute Beispiele. Die Süderweiterung ist hierzu wirklich eine Erfolgsgeschichte. Die Erweiterung um Portugal, Spanien und Griechenland hat gezeigt, dass aus armen Ländern mittlerweile bedeutende Faktoren in der großen europäischen Volkswirtschaft geworden sind, ohne die Integrationskraft der aufnehmenden Mitglieder zu überfordern.
Die Süderweiterung ist auch zu unserem Vorteil geworden, wenn man die Exporte und damit die Arbeitsplätze sieht. Diese Erfolgsgeschichte soll nun wiederholt werden, und dafür stehen die Chancen in der Tat, wie Sie auch heute schon gehört haben, recht gut.
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen. Was ist mit der Sorge der Bürgerinnen und Bürger um ihren Arbeitsplatz? Viele machen sich Sorgen um eine mögliche Konkurrenz mit osteuropäischen Arbeitnehmern. In diesem Zusammenhang begrüßt es die CDU, dass im EU-Beitrittsvertrag für die Arbeitnehmerfreizügigkeit bestimmte Übergangsregelungen vereinbart worden sind.
Zur Erinnerung: Danach können die derzeitigen EU-Mitgliedstaaten die Arbeitnehmerfreizügigkeit von Staatsangehörigen aus den Beitrittsländern bis zu sieben Jahre lang - Herr Staatsminister Robra hat bereits darauf hingewiesen - in der Weise einschränken, dass Zulassungen zur Beschäftigung auf der Grundlage des nationalen bzw. bilateralen Rechts erfolgen.
Die Notwendigkeit für Einschränkungen ist nach zwei und erneut nach drei Jahren zu überprüfen. Ausgenommen sind davon lediglich die Staatsangehörigen von Malta und Zypern, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem Beitritt uneingeschränkt genießen.
Zumindest für die ersten beiden Jahre wird Deutschland die Übergangsfrist in Anspruch nehmen. Über eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme der Übergangsfristen wird erneut nach zwei Jahren - abhängig von der aktuellen Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt - entschieden werden.
Nach dem geltenden Arbeitsgenehmigungsrecht der Bundesrepublik benötigen Staatsangehörige aus den Beitrittsländern in der Übergangszeit deshalb für die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland weiterhin grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung, die vor der Aufnahme der Beschäftigung einzuholen ist.
Spannend ist aber die Frage: Wie weit können die langen Übergangsregelungen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit überhaupt unzumutbare Belastungen für den deutschen Arbeitsmarkt verhindern?
Den am 1. Mai geäußerten Optimismus in Ehren, aber die Wettbewerbsvorteile der neuen EU-Mitglieder werden durch die übrigen Grundfreiheiten des Binnenmarktes, insbesondere der des Warenverkehrs, sogar verstärkt und sie werden zu Veränderungen in Deutschland führen.
Der Skeptizismus ist hier in den Reden vorher auch schon deutlich geworden. Ich möchte auch an den Inhalt der Diskussion im Zusammenhang mit der Agenda 2010 des Herrn Bundeskanzlers und an die Auseinandersetzungen über die Arbeitszeit bei der Firma Siemens erinnern.
Aber, Frau Dr. Klein, es liegt an Deutschland, hierbei die Hausaufgaben zu machen. Es gibt kein Allheilmittel Europäische Union, das alle Probleme lösen kann. Wir haben uns für eine Union der Subsidiarität entschlossen und setzen uns sehr stark dafür ein. Das heißt, die Europäische Union kann bei gewissen Dingen gegensteuern. Das tut sie auch. Der Rest liegt in Berlin und teilweise bei uns in Sachsen-Anhalt.
Es sind schon Möglichkeiten aufgezeigt worden, hier entgegenzuwirken. Es sind auch schon erste Beispiele dafür genannt worden, wo sich die EU-Osterweiterung positiv ausgewirkt hat. Damit möchte ich es zu dem Thema Herausforderungen bewenden lassen.
Ich möchte noch darauf eingehen, welche Herausforderungen dem erweiterten Europa gegenüberstehen. In den nächsten Jahren wird es in zunehmendem Maße um die Verteidigung der europäischen Werte wie Freiheit, Frieden, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit und um die universellen Menschenrechte gehen. Diese Werte müssen gegen Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz, Fundamentalismus und Angriffe von innen und außen verteidigt werden.
Der internationale Terrorismus, die organisierte Kriminalität, ethnische Konflikte, der Zerfall von Staaten, illegale Einwanderung und die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen werden zu einer ernsthaften Bedrohung, der wir uns stellen müssen. Diese Bedrohung wird Europa dazu zwingen, seine Rolle in der Welt des 21. Jahrhunderts neu zu definieren. Dies kann nur mit einer nach innen und nach außen starken Europäischen Union gelingen.
Dazu wird es auch notwendig sein, einen gemeinsamen europäischen Verfassungsvertrag zu beschließen. Dieser Verfassungsvertrag, der sich zurzeit in der Bearbeitung befindet, ist auch unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft, von Organisationen und Verbänden erarbeitet worden. Er beinhaltet all das, was Konsens zwischen den 25 Staaten ist. Das, meine Damen und Herren, ist eine Sache, die einmalig in der Geschichte der Menschheit ist.
Es wird für die größer werdende EU - das ist hier auch schon erwähnt worden - insbesondere auch darum gehen, sich in einer Welt, die sich auch aufgrund der demografischen Entwicklung zunehmend enteuropäisiert, Gehör zu verschaffen.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich am Ende meiner Rede einen weiteren Blick in die Zukunft werfen. Wie wird sich unsere EU weiter entwickeln? - Ich stelle diese Frage ganz bewusst; denn ich kann mir vorstellen, dass wir dazu in den einzelnen Fraktionen sehr unter
schiedliche Auffassungen haben. Im Moment scheint es zwei grundlegende Visionen darüber zu geben, was die EU einmal sein könnte.
Als wir vor 30 Jahren der EG beitraten, folgten wir de Gaulles Bund der Vaterländer, einer Konföderation souveräner, sich selbst verwaltender Staatsnationen, vereint in dem Willen, den allseitigen Wohlstand zu fördern. Aber ist dies das Europa, das zum Teil heimlich, still und leise geschaffen wurde? Ist dies nicht eine Union, die so stark integriert ist und in vielen Politikbereichen so zentralistisch regiert wird, dass man eigentlich schon von einer echten Bundesrepublik Europa sprechen kann? Die nächsten Jahrzehnte werden zeigen, wohin Europa steuern wird.
Meine Damen und Herren! Im Interesse unserer Souveränität fordere ich Sie auf, mit ganzer Kraft dafür einzutreten, dass durch eine konsequente Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips europapolitische Entscheidungen transparenter und bürgernäher gestaltet werden können. Auch das wird eine unserer Aufgaben für die Zukunft sein. Hierbei werden auch auf den Europaausschuss neue Aufgaben zukommen.
Mit Europa ist es halt wie mit einem Hausbau im richtigen Leben: Soll es keine Burgruine werden, sondern ein Haus, das lebendig ist, dann muss man es von unten aufbauen. Das heißt, die Menschen, die Staatsvölker müssen es mittragen. Es darf keine Angelegenheit von Eliten werden. Dafür müssen auch wir kämpfen. - Vielen Dank.
Jetzt ja.
Herr Gallert, ich weiß nicht, ob es opportun ist, hungernde Kinder und Steuerharmonisierung zusammenzubringen.
Es gibt diese hungernden Kinder, weil Polen jetzt erst in die Europäische Gemeinschaft hineinkommt. Wenn dies vorher der Fall gewesen wäre, hätte es genug Unterstützung gegeben, um daran arbeiten zu können. Natürlich kann man nicht alle Probleme auf einmal lösen. Aber das wäre zumindest möglich gewesen.
Richtig ist allerdings, dass dem deutschen Steuerzahler nicht zu erklären ist, dass auf der einen Seite die Beitrittskandidaten unter anderem mit deutschen Steuergeldern unterstützt werden und dies auf der anderen Seite dazu genutzt wird, dort Arbeitsplätze zu schaffen, die uns dann wieder Probleme machen. Eine generelle Lösung dafür gibt es noch nicht. Darüber wird zurzeit diskutiert.
Aber ich sage es noch einmal: Die hungernden Kinder können nicht auf irgendwelche Steuervereinbarungen warten. Es muss jetzt geholfen werden. Mit dem 1. Mai laufen hierzu auch die Hilfsprogramme an.
Danke, Frau Dr. Klein, für das Stichwort. Ich kann mich genau daran erinnern, dass Sie damals schon gesagt haben, dass die Regierung nicht ordentlich informiert hätte. Ich habe schon damals darauf hingewiesen, dass wir in der CDU-Fraktion und in der FDP-Fraktion sehr lange über Evaluierung und Umakzentuierung gesprochen haben und dass wir der Ansicht sind, dass dies auch Sache des Landtags ist. Deshalb haben wir uns eingemischt. Das habe ich schon damals zwei- oder dreimal gesagt.
Frau Dr. Klein, natürlich geht es um eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Natürlich müssen wir die haben. Aber das heißt noch lange nicht, dass die gesamte EU „militarisiert“ wird. Man muss sich einmal überlegen, was hinter diesem Wort steht. Das nenne ich: Ängste sinnlos schüren. - Vielen Dank.
Danke, Herr Metke. - Herr Metke, wenn die Zahlen nicht vor mir lägen und ich dem Herrn Minister nicht gut zugehört hätte, hätte ich gedacht, Sie reden über ein anderes Land, aber nicht über Sachsen-Anhalt.
Meine konkrete Frage lautet: In den Jahren 2000/2001 war die Abwanderung junger Frauen und Männer aus Sachsen-Anhalt am allerhöchsten, zum Teil auch im Vergleich zum übrigen Europa, und das, obwohl wir das beste Kinderbetreuungsgesetz in ganz Europa haben. Warum haben Sie damals nicht eingegriffen? Warum haben Sie die Vorschläge, die Sie jetzt machen, nicht damals gemacht und sind nicht damals das Problem angegangen? Sie haben es eben so dargestellt, als sei das in den letzten zwei Jahren passiert. Das kann einfach nicht so stehen bleiben.