Wir geben Zuschüsse von mehr als 35 Millionen € in den Landesforstbetrieb. Das muss meines Erachtens optimiert werden.
Zu diesen Diskussionen lade ich Sie herzlich ein. Ich lade Sie dazu ein, in diesem Fall einmal über Ihren Tellerrand hinauszuschauen, Ihre Scheuklappen gegenüber privaten Modellen abzulegen und mit uns tatsächlich - von mir aus auch an irgendeiner Stelle zu irgendeinem Zeitpunkt im Ausschuss - über solche Wege zu diskutieren.
Völlig unverständlich ist die unter Punkt 2 des Antrages erhobene Forderung, den Käufern eventuelle Entschä
digungsansprüche nach § 21 des Landeswaldgesetzes vorzuenthalten. Wir haben vom Grundsatz her überhaupt nicht vor, Waldflächen, die in Schutzgebieten liegen, zu veräußern. Aber sollte es im Einzelfall einmal vorkommen, dann gibt es keine Entschädigung für diese Parzellen mit einem gewissen Schutzstatus nach Forst-, Naturschutz-, Wasser- oder sonstigem Recht.
Weiterhin regelt § 21 des Landeswaldgesetzes nur Ansprüche aus Beschränkungen, die dem Waldbesitzer aufgrund dieses Gesetzes oder einer in Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Verordnung auferlegt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet für die neuen, die künftigen Waldbesitzer ein anderes Recht gelten soll.
Ich denke, auch ohne eine Aufforderung des Landtages wird die Landesregierung darüber berichten bzw. sogar berichten müssen, wenn es darum geht, ob wir das Verkaufsziel erreicht haben. Ich bin sicher, dass Sie sich in eine künftige Diskussion über die wirtschaftlichen Formen der Waldbewirtschaftung gern einbringen möchten. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, gestern fand in Salzwedel die Regionalkonferenz statt. Herr Böhmer war anwesend. Der Leiter des Aufbaustabes des Zellstoffwerks Arneburg hat einen Vortrag gehalten und hat unter tobendem Beifall - auch von vielen privaten Waldbesitzern - offeriert, dass die Chancen für den Waldbesitz wachsen, dass der Wert wächst. Haben Sie auch berücksichtigt - unter Beachtung dieser Investition -, dass das Land hier eventuell eine wirtschaftliche Chance vergibt?
Wenn Sie jetzt auf die Verkäufe von Splitterflächen fokussieren, dann kann ich Ihre Frage eindeutig verneinen. Denn die haben auf die wirtschaftliche Ausrichtung eines Landesforstbetriebes, in welcher Form er auch immer arbeitet, kaum Einflüsse.
Ich gebe Ihnen insofern Recht: Wenn es uns gelingt, mit unserem Waldbesitz und der Bewirtschaftung dieses Waldbesitzes eine Rechtsform zu finden, die auf dem Markt besser agieren kann und die, gerade weil die Nachfrage nach Holz durch das Zellstoffwerk einen besseren Preis zur Folge hat, einen besseren Markterlös garantiert, wenn es uns gelingt, ein solches Modell mit unserem Landesvermögen zu entwickeln, dann ist die Chance an dieser Stelle gewahrt. Dann haben wir für uns als Land aufgrund der Verringerung der Zuschüsse große Chancen.
Wir werden auch in Kooperation mit den privaten Waldbesitzern große Chancen haben. Ich habe angedeutet, was wir für Vorstellungen haben. Wenn Sie sich dabei einbringen möchten - dessen bin ich mir sicher -, dann wird auch diese Chance genutzt werden. Dabei spielt die jetzige Absicht, einige wenige Splitterflächen zu verkaufen, überhaupt keine Rolle. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte schon sehr darum bitten, dass wir hier eine möglichst praxisnahe, realistische Diskussion führen und alles Theoretisch-Ideologische, wenn es irgendwie möglich ist, weglassen. Wenn ich Formulierungen höre wie „Verscherbeln von Wald“ bzw. „unsere Vorfahren lebten im Wald“ - vielleicht auf den Bäumen oben -
oder „die ökologische Verantwortung kann ein Privatwald nicht gewährleisten“ - dann müssten Baden-Württemberg und Bayern schon längst hinübergegangen sein. Kaufen Sie lieber Wald!
Übrigens: Den Acker verkauft man zu teuer, den Wald zu billig. Was wollen wir denn eigentlich? Wollen wir irgendwie den Verkehrswert oder wollen wir irgendwie eine Kungelwirtschaft? Was wollen wir denn?
So, jetzt kommen wir einmal zu den Fakten. - Es gibt keinen Beschluss, 10 000 ha Landeswald zu verkaufen, um den Haushalt zu konsolidieren oder zu sanieren. Ich erspare mir die Zahlen, wie das zusammenkommt. Es ist so: Splitterflächen, Wald, Feld, Wiesen, eine Gemengelage mit einer Verteilung in alle Himmelsrichtungen ist - das ist für einen Praktiker nachvollziehbar - keine ökonomische, rationelle Lösung.
Zur Kaufpreisgestaltung überhaupt - in dem Antrag heißt es, 10 000 ha ergäben einen Verkaufserlös von 10 Millionen € -: Das ist eine Standardfrage. Das kommt auf den Waldbestand, auf die Holzart und auf die Abmarkung an. Also nehmen wir an, dass dieses Teilstück oder die Splitterfläche nicht von Flächen eines Privateigentümers eingegrenzt ist; dann ist entscheidend, dass das Gemarkungsstück, das Waldstück abgemarkt ist. Gott sei Dank hat dies zu 90 bis 95 % die Zeit von 1945 bis 1990 überlebt und ist effektiv eine unglaubliche Marktwertsteigerung.
Zur Frage der Wirtschaftlichkeit: Sie haben gesagt, der Landesforstbetrieb wird geschwächt und es gibt einen Verlust von Arbeitsplätzen. - Ich habe bisher keinen Privaten gesehen, der alles allein machen kann.
Staatswald/Allgemeinwohl: Ich verweise auf das ganzjährige Betretungsrecht. Das heißt, die Bevölkerung kann das ganze Jahr über den Wald betreten, abgesehen von Schutzzonen.
Zur Erholungseffektivität: Von der Waldpädagogik würde ich mir insgesamt wünschen, dass Lehrerinnen und Lehrer, die sich mit den Kindern im Wald aufhalten, über das Verhalten im Wald sprechen und die Natur studieren. Wir haben jetzt zum Beispiel die Brut- und Setzzeit des Wildes.
Die Argumentation, dass der Flächenverkauf schädlich für das Gemeinwohl oder für das Gesamtwohl sei, stimmt nicht. Ich weise übrigens darauf hin, dass von der
In Bezug auf die Berichterstattung sollte es nach meinem Dafürhalten genügen, wenn die Landesregierung auf einen entsprechenden Antrag hin bei Bedarf über diese Angelegenheit berichtet. Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag der SPD-Fraktion deshalb in allen drei Punkten ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Oleikiewitz, ich war schon sehr erstaunt darüber, ausgerechnet von Ihnen ein solches Plädoyer für das Volkseigentum zu hören.
Ich denke, das Hohe Haus hatte so etwas eher von mir erwartet. Aber vielen Dank. Das hängt wohl mit dem Ausspruch von '89 zusammen, der lautete: „Wir sind das Volk“. Darüber, wer das Volk ist, muss man sich nicht streiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits Ende des vergangenen Jahres gründete sich ein Aktionsbündnis, das sich damals zum Zweck der Verhinderung des Waldverkaufes aus Umweltverbänden, aus Forstleuten und Gewerkschaftern gebildet hatte. Wir gaben damals unsere politische Unterstützung.
Wir gehen davon aus, dass der Wald in seinen ökologischen, klimatischen und hydrologischen Eigenschaften ein einmaliges und verletzliches Ökosystem und darüber hinaus auch ein Ort der individuellen Erholung und Entspannung ist. Unter diesem Gesichtspunkt ist er längst ein notwendiges gesellschaftliches Eigentum geworden und sollte als solches wie ein Augapfel gehütet werden. Auf der Grundlage von Rechtsnormen sind durch den Staat Gemeinwohlleistungen zu erbringen, die durch ein allgemeines Wegsparen, wie es letztlich über den Weg der Privatisierung geschieht, nicht gefährdet werden dürfen.
Mit der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung von Holz als nachwachsender Rohstoff dürfte der Wald nicht nur für einen künftigen privaten Waldbesitzer, sondern auch und gerade für das Land zunehmend interessant werden, beispielsweise als Einnahmeposten, wenn es um die Vermarktung von Holz als Rohstoff und als Energieträger geht, was künftig noch an Bedeutung gewinnen wird, und als Arbeitsplatz hoch qualifizierter, den Bedürfnissen des Waldes entsprechend ausgebildeter Menschen.
Wir haben im Haushaltsplan drei Titel, die sich damit befassen, erstens der Titel „Forstimmobilien“, zweitens der Titel „Splitterflächen“ und der dritte Titel - das findet in der heutigen Debatte keine Erwähnung - geht an den richtigen Wald heran, der Einnahmetitel. Schließlich würde ein Verkaufserlös von 12 Millionen € für Splitterflächen bedeuten, dass die gesamte Waldfläche Sachsen-Anhalts eine einzige Splitterfläche ist.
Der Wald stellt für das Land außerdem ein wertvolles Vermögen mit nachhaltiger bzw. mit nachwachsender
Wirkung dar und darf daher nicht wie Tafelsilber im Notverkauf verscherbelt werden. Die Frage ist nur, ob unsere Landesregierung, wenn der Bund sich anders verhalten würde, bereit wäre, von den Verkäufen Abstand zu nehmen. Ich denke, eher nicht.
Herr Kollege Hauser hat es eben schon angesprochen. Es sind noch andere Flächen am Markt, nämlich die Flächen, die von der BVVG nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz entsprechend preiswert angeboten werden. Wir unterstellen, da dann mehr Wald auf dem Markt angeboten wird, werden wir für unseren Wald unvertretbar hohe Verluste einfahren. Wir halten es einfach aus ökonomischer Sicht für unklug, zeitgleich mit der Privatisierung durch die BVVG auch an unseren Wald heranzugehen.
Herr Kollege Oleikiewitz hat es gesagt:. Es sind schon jetzt 30 % Landeswald und 35 % Privatwald in den unterschiedlichsten Kategorien. Wir haben bereits bei der Haushaltsaufstellung im Herbst 2002 vorgeschlagen, die Splitterflächen nicht ständig nur zur Arrondierung aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen herauszugeben, sondern auch die vom Bund angebotenen Flächen, auch als Splitterflächen, zu übernehmen, um die Landesflächen im Sinne einer besseren Bewirtschaftung zu arrondieren. Das wäre nach unserer Ansicht eine nach vorn gerichtete Sparmaßnahme zum Vorteil des Landes.
Ich möchte noch auf das Waldgesetz eingehen. Ich hätte es noch verstanden, wenn man - in welchem Investitionserleichterungsgesetz auch immer oder im vorauseilenden Gehorsam - das Waldgesetz erst außer Kraft gesetzt hätte. Schließlich heißt es in § 22 - Staatswald - Satz 1: „Der Staatswald dient dem Allgemeinwohl in besonderem Maße.“ Der Satz 3 lautet: „Im Rahmen dieser Zielsetzung ist der Staatswald nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu bewirtschaften. Er soll in seiner Flächenausdehnung mindestens erhalten werden.“
Wenn man aber 4 000 oder 5 000 ha veräußert, wird doch der Landeswald nicht mehr mindestens erhalten. Ich denke, das ist das Problem.
- Als das Landeswaldgesetz in diesem Haus beschlossen wurde, stand nicht fest, dass wir vom Bund 10 000 ha Fläche übernehmen werden. Wir werden es jetzt so hineinargumentieren. Der Fakt ist aber, dass der Gesetzgeber, also der Landtag, bei der Verabschiedung des Gesetzes ein wenig anders gedacht hat.