Protokoll der Sitzung vom 13.06.2003

In Artikel 16 des Vertrages von Amsterdam wurden die Dienste von allgemeinem Interesse in die gemeinschaftliche Rechtsordnung eingeführt und im vorliegenden Grünbuch wird nun auch in der deutschen Fassung von Dienstleistungen gesprochen. Dies entspricht wohl auch wesentlich besser den Vorstellungen und der Praxis der EU; denn diese bezieht sich in ihrer Mitteilung zur Daseinsvorsorge nicht auf die Rechte der Gemeinden im kommunalrechtlichen oder grundgesetzlichen Sinne zur kommunalen Selbstverwaltung und zur demokratischen Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger über die örtliche Grundversorgung im Rahmen der, wenn überhaupt, noch vorhandenen finanziellen Spielräume.

Im Grünbuch heißt es nun, dass die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu den Werten gehören, die allen europäischen Gesellschaften gemeinsam sind, und dass sie bei der Erhöhung der Lebensqualität aller Bürger und bei der Überwindung von sozialer Ausgrenzung und Isolierung eine entscheidende Rolle spielen.

Doch im Verständnis der Europäischen Kommission wird davon ausgegangen, dass der Markt grundsätzlich das beste Instrument zur optimalen Leistungserbringung ist. Deshalb sind ausschließliche und besondere Rechte an Unternehmen - unabhängig davon, ob privat oder öffentlich - nur in sehr engem Rahmen zu vergeben. Nur ein für die Aufgabenerfüllung unverzichtbares Maß an Einflussnahme ist gestattet. Ansonsten kommt sehr schnell die Drohung der Wettbewerbsverzerrung.

Das haben wir am Beispiel der Sparkassen erlebt, die im klassischen bundesdeutschen Verständnis ursprünglich

ja auch zur Daseinsvorsorge gehörten. Gestern Abend auf dem parlamentarischen Abend haben wir das auch noch einmal gesagt bekommen. Aber das ist jetzt nur noch bedingt so, da die Lobby der Privatbanken erfolgreich die Wettbewerbsverzerrung einklagte.

Trotz des historisch gewachsenen unterschiedlichen Verständnisses von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ist das vorliegende Grünbuch zu begrüßen, weil es eine Diskussion über die anstehenden Fragen ermöglicht. Und es ist eben nicht von den Generaldirektionen Binnenmarkt und Wettbewerb ausgearbeitet, sondern von Kommissionspräsident Prodi, der anscheinend gewillt ist, zumindest die unterschiedliche Interessenlage in den Mitgliedstaaten zur Kenntnis zu nehmen; denn die Generaldirektionen hätten nicht nur die Lyrik weggelassen, sondern sie hätten wahrscheinlich auch keine Fragen gestellt, sondern gleich Richtlinien herausgegeben.

Die Generaldirektion Binnenmarkt lehnt es zum Beispiel ab, über generelle Ausnahmen vom europäischen Wettbewerbs- und Vergaberecht für die kommunale Daseinsvorsorge nachzudenken. Die bisherigen wirtschaftlichen Betätigungen der Kommunen könnten grundsätzlich fortgesetzt werden, aber problematisch - so das Verständnis der Generaldirektion - sei das nationale und in diesem Fall das Gemeindewirtschaftsrecht. Man werde jedem kommunalen Einzelfall, in dem durch einen Wettbewerber Beschwerde erhoben werde, nachgehen.

Deshalb ist es dringend notwendig, dass bestimmte Definitionen möglichst schnell kommen und möglichst genau sind. Im Grünbuch selbst, das uns vorliegt, werden die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse relativ pauschal nach wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Leistung unterschieden. Das Problem ist: Wie können diese Tätigkeiten genauer voneinander abgegrenzt werden? Die Grenzen sind häufig fließend.

Im Hinblick auf die Verhandlungen im Rahmen des GATS ist es schon im Interesse der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger, genau hinzuschauen, welche Dienstleistung wo zugeordnet wird. Die Kommission hält sich bei der Bestimmung von nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten arg zurück. Erst im Anhang des Grünbuchs wird es dann etwas konkreter.

Zu den nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne der EU-Kommission gehören gegenwärtig scheinbar nur die Solidarsysteme, also die Kranken- und Rentenversicherung, und die Arbeit von Vereinen - ich betone: Vereine - im sozialen Bereich. Aber auch hier sind die Grenzen schon fließend; denn nur zum Wohle der Menschen macht wohl niemand eine private Krankenkasse auf. Es ist aber auch im Interesse unserer im Augenblick noch zahlreichen Verbände und Vereine, die Sozialarbeit leisten, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse genauer in wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten zu unterscheiden. Für diese Unterscheidung werden klare Kriterien gebraucht.

Meine Damen und Herren! Auch die Frage, in welchen Bereichen das europäische Gemeinschaftsrecht gilt und in welchen nicht, muss entschieden werden. Deshalb muss auch über folgende Fragen diskutiert werden: Wie muss der Inhalt der Leistungen aussehen? Wie erfolgt die Auswahl der Leistungserbringer? Welche Ausschreibungspflichten kommen künftig auf die Kommunen zu? Welche Notifizierungspflichten wird es künftig für Beihilfen geben? Wie kann oder muss die Finanzierung erfolgen?

Viele Dienstleistungen von allgemeinem Interesse können auch nach der Auffassung der EU-Kommission allein mit Marktmechanismen nicht rentabel erbracht werden. Die Mitgliedstaaten dürfen deshalb zunächst grundsätzlich selbst entscheiden, welches System der Finanzierung der Dienstleistung sie einsetzen möchten - aber EU-konform möchte es, bitte schön, sein. Gerade das kann zum Problem für die kommunale Selbstverwaltung werden. Wenn die Kommunen denn schon Geld haben, welche Dienstleistungen dürfen sie dann noch finanziell unterstützen und an welcher Stelle verzerrt es den Wettbewerb?

Die Kommission arbeitet gegenwärtig auch an Leitlinien zur Anwendung der staatlichen Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Auch an dieser Stelle sollten wir schon genauer hinsehen, um eine gewisse Sicherheit hinsichtlich der Wettbewerbsregeln für die Bereiche der sozialen Arbeit zu haben. Hierfür würde zum Beispiel eine Koordinierungsmethode im EU-Rahmen reichen.

Die PDS vertritt die Auffassung, dass durch europäische Regelungen nicht der Zwang auf die Kommunen ausgeübt werden darf, die in kommunalem Eigentum befindlichen Dienstleistungen zu liberalisieren. Dabei sind wir übrigens in guter Gesellschaft. Die amtierende Präsidentin des Deutschen Städtetages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, betonte in diesem Zusammenhang - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis -:

„Die Leistungen der örtlichen Grundversorgung dürfen nicht von Europa dirigiert werden. Wir wollen, dass wir in Deutschland in Städten, Kreisen und Gemeinden über die Grundversorgung unserer Bürger weiterhin selbst entscheiden dürfen. Wir wollen selbst in unseren demokratisch legitimierten Gremien darüber befinden, wie die Wasserversorgung oder die Müllabfuhr sichergestellt werden und inwieweit und in welcher Form Kulturangebote wie ein Stadttheater für die Menschen zur Verfügung stehen.“

Das Theatersterben hatten wir eben. Im Augenblick ist es bei uns noch nicht von der EU verschuldet, aber wie heißt es so schön: GATS - nichts ist unmöglich.

Es muss klar festgelegt werden, welche Dienstleistungen weder dem EU-Recht noch dem GATS unterworfen werden sollten, zum Beispiel Wasser, Bildung, Gesundheit, audiovisuelle Medien. In dieser Auffassung unterscheiden wir uns von der Aussage in Ihrem Alternativantrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, nach dem der Landtag heute beschließen soll, dass er grundsätzlich eine Politik der Liberalisierung im Bereich der Daseinsvorsorge unterstützt.

Wir möchten hier bitte von Fall zu Fall entscheiden können, wo kann oder sollte oder muss liberalisiert werden. Eine pauschale Vorgabe kann es wohl nicht sein. Wir haben dazu noch keine öffentliche Diskussion geführt, weder in diesem Rahmen noch in den Ausschüssen.

Es gibt außerdem, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nach wie vor noch keine Einschätzung der langfristigen Auswirkungen, die die Öffnung der Dienstleistungen im allgemeinen Interesse für den Wettbewerb für die Bürgerinnen und Bürger zur Folge hat. Die EU ist zwar bei der Öffnung davon ausgegangen, dass insbesondere das Universaldienstkonzept den Zugang aller zu einer qualitativ definierten Dienstleistung bei einem erschwinglichen Preis, unabhängig von der wirtschaftlichen, sozia

len oder geografischen Lage, gewährleistet. Aber konkrete Daten dazu liegen noch nicht vor.

Es ist übrigens auch in dem Grünbuch angemerkt worden, dass es ungeheuer schwierig ist, konkrete Daten zu bekommen, weil die Unternehmen, die jetzt in den Markt eingestiegen sind, ihre Daten geheim halten, weil diese Marktbereiche so sensibel sind. Die notwendigen Evaluierungen für die bisherigen Liberalisierungen der großen Netze der Dienstleistung, also Strom, Gas, Telekommunikation, Verkehr, stehen noch aus.

Heute Morgen kam die Nachricht von der Bahn AG, dass weitere Tausende Beschäftigte entlassen werden sollen. Dies konterkariert zumindest die Auffassung, dass Liberalisierung grundsätzlich mehr Arbeitsplätze schafft. Eine von der Kommission unabhängige pluralistische Evaluierungsmethode ist deshalb notwendig. Die Evaluierung selbst sollte unter der Kontrolle des Europäischen Parlaments geschehen.

Meine Damen und Herren! Es ist eine ganze Palette von Fragen und Problemen, die nicht erst durch das vorliegende Grünbuch aufgeworfen wurden und die es zu diskutieren gilt. Ehe wir heute in wenigen Minuten die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse selbst nutzen und hoffen, dass die Züge einigermaßen pünktlich sind und dass die Staus nicht gerade auf den Straßen sind, über die wir fahren möchten, bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

Wir sollten uns als Schlussfolgerung aus den Debatten zu dem Lübecker Konvent und dem Sachsen-AnhaltKonvent als Landtag ernst nehmen und sollten die Chance nutzen, uns in die Debatte zum Grünbuch einzumischen. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Frau Dr. Klein, möchten Sie eine Frage des Abgeordneten Kosmehl beantworten?

Bitte, Herr Kosmehl, fragen Sie.

Frau Kollegin Dr. Klein, ich würde gern Ihre Einschätzung - Ihre persönliche oder die der PDS - dazu erfahren, ob die Liberalisierung im Telekommunikationsmarkt, im Gas- und im Strommarkt für den Verbraucher preisliche Vorteile gebracht hat oder nicht.

Ich habe gesagt, wir möchten von Fall zu Fall entscheiden. Man kann zumindest nach dem ersten Blick sagen, dass die ersten Erfahrungen bei der Telekommunikation auf jeden Fall Vorteile gebracht haben. Bei der Post sehe ich das im Augenblick nicht so. Nach dem flächendeckenden Abbau der Briefkästen ist der Zugang einer und eines jeden erst einmal gehemmt. Die Preise sind bei der Post auch erst gesunken, nachdem eindeutige Regulierungsmechanismen gegriffen haben.

Bei der Bahn können Sie mir beim besten Willen - - Meine Erfahrung als häufige Zugnutzerin besagt: Es ist nicht

besser geworden. Die Strecken sind weiter ausgedünnt worden, es wird immer mehr Personal entlassen, die Züge fahren unpünktlicher. Ich kann zumindest aus meiner empirischen Erfahrung nicht sagen, dass es besser geworden ist.

(Herr Kosmehl, FDP: Das liegt aber an den Wett- bewerbern! Andere Private wie Connex bieten doch Strecken an, die billiger sind und - -)

- Zwei. Herr Kosmehl - -

Sollte der Antrag überwiesen werden, könnten Sie darüber im Ausschuss diskutieren.

Wir können den Antrag nicht überweisen, weil der Zeitrahmen leider so eng ist, dass wir am 28. August 2003 über die Stellungnahme der Landesregierung und über die darin aufgeworfenen Fragen im Europaausschuss diskutieren müssten. Das war das Anliegen. Wir haben einfach keine Zeit, um erst im Ausschuss zu beraten. Natürlich können Fragen dieser Art im Europaausschuss, aber auch im Wirtschaftsausschuss diskutiert werden.

Unser Problem im Hinblick auf Ihren Alternativantrag besteht darin, dass Sie schon Grundaussagen festklopfen, über die man erst einmal streiten müsste. Wir hatten uns deshalb nur darauf orientiert, eine Stellungnahme anzufordern und dann eine Diskussion zu führen und nicht jetzt schon, ohne Diskussion, zu sagen: Wir haben zu diesen Fragen nicht im Landtag diskutiert, wir haben auch nicht in den Ausschüssen diskutiert; wir sind jetzt dafür und dafür.

Wenn wir die Diskussionen geführt hätten, könnte man mitgehen. Aber wir haben es nicht getan. Wir haben im Augenblick nicht die Zeit dafür. Uns ging es darum, dass bis Mitte September eine Stellungnahme, die möglichst mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt sein sollte, erarbeitet werden sollte, über die wir notfalls - mehr können wir nicht tun - im Europaausschuss diskutieren können, damit wir uns zumindest eingemischt haben und sagen können, wir haben versucht, auf das vorliegende Grünbuch zu reagieren.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Zunächst hat Herr Minister Rehberger um das Wort gebeten. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war der Heidelberger Verwaltungsrechtler Professor Ernst Forsthoff, der in den 50er-Jahren als Erster umfassend aufgearbeitet hat, dass sich staatliche Tätigkeit in unterschiedlichen Dimensionen vollzieht. Auf der einen Seite steht der Obrigkeitsstaat, der mit Befehlen arbeitet - nehmen Sie den polizeilichen Bereich mit einseitigen Verfügungen, nehmen Sie den Fiskus -, und auf der anderen Seite hat sich eine immer stärkere Betätigung der öffentlichen Hand ergeben, die Dienstleistungen und bestimmte Güter für die Menschen bereitstellt. Professor Forsthoff hat das Daseinsvorsorge genannt.

Es ist verständlich, dass sich auf diesem Sektor im Laufe der Jahrzehnte die Dinge - auch die Bewertung dessen, was geschieht, und die Frage, wer was erfüllen sollte, ob private oder öffentliche Hände - durchaus verändert haben.

Für die Europäische Union ergibt sich ein anderes Abgrenzungsproblem, nämlich die Frage, wie man diese durch die öffentliche Hand wahrgenommene Daseinsvorsorge von der normalen wirtschaftlichen Tätigkeit abgrenzt. Wenn man die Dinge näher betrachtet, wird man feststellen - Frau Dr. Klein hat es sehr eindrucksvoll getan -, dass sich in den einzelnen Nationen der Europäischen Union die Entwicklung durchaus unterschiedlich darstellt und dass im Laufe der Zeit vieles unterschiedlich eingeordnet werden konnte und musste.

Das gilt zum Beispiel für die leitungsgebundenen Energien oder das Wasser. Es war lange Zeit so, dass man im Grunde genommen ein örtliches bzw. regionales Monopol hatte. Es lag nahe, dass sich bei der Wichtigkeit dieser Güter die öffentliche Hand um diese Aufgabe gekümmert hat und vermeiden wollte, dass sich durch die Monopolposition des Versorgers Unverträglichkeiten bei der Versorgung und insbesondere bei den Preisen ergeben würden.

Inzwischen ist die Entwicklung weitergegangen. Man kann Strom oder Gas grundsätzlich von unterschiedlichen Versorgungsunternehmen beziehen. Es ist also Wettbewerb hergestellt worden. Wie wir bei der Telekommunikation, um ein anderes Beispiel zu nennen, feststellen dürfen, war das eine Entwicklung, die sich durchaus zugunsten der Verbraucher darstellt.

Deswegen meine ich, dass man die Frage, ob sich die öffentliche Hand oder die private Wirtschaft um bestimmte Güter und Dienstleistungen kümmern soll, nicht ideologisch, sondern pragmatisch beantworten sollte. Insbesondere dort, wo durch eine private Versorgung eine günstigere, für den Verbraucher positive Preisgestaltung gewährleistet werden kann, sollte nicht an überkommenen Strukturen festgehalten werden. Es besteht Veranlassung, das Thema, das natürlich viele Fassetten hat, gründlich zu beleuchten.

Ich möchte deswegen zur Frage der zeitlichen Abfolge, die durch das Grünbuch vorgegeben ist, Folgendes sagen: Bis in den Monat Juli hinein wird das Wirtschaftsministerium mit den anderen betroffenen Ministerien eine Kabinettsvorlage erarbeiten, die noch im Juli dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt wird. Bis Ende Juli/Anfang August können wir damit den Beschluss des Kabinetts dem Landtag zuleiten. Selbstverständlich können wir anschließend - ich bin gern dazu bereit - in den zuständigen Ausschüssen über das diskutieren, was vonseiten der Landesregierung zu diesem wichtigen Thema an Stellungnahme abgegeben wird.

Ich möchte noch einen Irrtum bezüglich des Verfahrens ausräumen: Der 15. September 2003, meine Damen und Herren, ist die Frist, binnen derer der Bund für die Bundesrepublik Deutschland - das sind auch die Bundesländer - der EU gegenüber seine Stellungnahme abgeben muss. Das heißt, wir haben nicht bis zum 14. September Zeit, um die Stellungnahme des Landes zu formulieren, sondern wir werden im August dem Bund unsere Stellungnahme übermitteln müssen, damit er seinerseits aufgrund der 16 Stellungnahmen der Länder und seiner eigenen Position in der Lage ist, der EU die

Position der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Thema zu übermitteln.

Herr Minister, möchten Sie zwei Fragen beantworten?

Ich bin sofort fertig, dann beantworte ich die Fragen sehr gern. - Das bedeutet in der Praxis, dass wir die Thematik Anfang August in dem zuständigen Ausschuss oder in den zuständigen Ausschüssen - insbesondere im Europaausschuss, aber vielleicht auch im Wirtschaftsausschuss, wenn Sie es wünschen, meine Damen und Herren - trotz der Ferien erörtern. Ich stehe jedenfalls dafür bereit und freue mich darauf, dass wir diese sehr vielfältige Materie dort noch einmal umfassend - soweit Sie es wünschen - erörtern.