Protokoll der Sitzung vom 13.06.2003

Sie haben gesagt, die Bezahlung der Lehrer bzw. die Kosten seien an Privatschulen wesentlich niedriger.

Ich habe gesagt, unter anderem.

Das ist aber nicht meine Frage. Die Frage ist: Was meinen Sie damit? Meinen Sie, dass wir jetzt in den staatlichen Schulen weniger zahlen sollen?

Ich meine dazu in dieser Form überhaupt nichts. Ich meine sehr wohl, dass wir ein ausgewogenes Tarifsys

tem haben und dass man aber, wenn man solche Berechnungen macht, genau diese unterschiedlichen Kriterien und Eckpunkte zugrunde legen muss. Dann muss man sehen, wie das aussieht.

Es ist aber ein Fakt, dass zum Beispiel das Tarif- oder das Gehaltsgefüge in den Privatschulen erheblich niedriger ist. Ich selbst habe Lehrerinnen und Lehrer aus Schulen in privater Trägerschaft vor mir sitzen gehabt, die gesagt haben: Frau Mittendorf, das Land müsste etwas dagegen machen, dass wir in den Schulen so schlecht bezahlt werden.

Aber darum geht es mir gar nicht. Es soll geschaut werden, wie man diese Berechnung jetzt hinbekommt. Dann werden wir sehen, ob die Kriterien nachzuvollziehen sind und ob das seriös gemacht ist. Dann ist die Regelung in § 18g des Schulgesetzes erfüllt. Es wäre mir persönlich lieber gewesen, man hätte es eher hinbekommen. Vielleicht funktioniert es jetzt.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Nun bitte Herr Dr. Volk.

Herr Minister, ich habe keine andere Antwort von Ihnen erwartet. Ich gebe meinen Beitrag zu Protokoll.

(Zustimmung)

(Zu Protokoll:)

Im Schuljahr 2002/2003, das in wenigen Wochen endet, gab es allein 40 allgemein bildende Schulen in freier Trägerschaft. Im Vergleich zum vorangegangen Schuljahr bedeutet dies eine Steigerung um acht Schulen oder, für die Statistiker in allen Faktionen, um fast 25 % Auch wenn dieser Bereich im Vergleich zu 1 255 allgemein bildenden staatlichen Schulen damit immer noch eine eher marginale Bedeutung zu haben scheint, sollte die Tendenz nicht unterschätzt werden.

Während die Zahl der öffentlichen Schulen zurückgeht, erleben die Schulen in freier Trägerschaft auch bei insgesamt zurückgehenden Schülerzahlen einen Ansturm. Wenn man außerdem die Berufsschulen berücksichtigt, gibt es in Sachsen-Anhalt jetzt schon fast 100 Schulen in freier Trägerschaft.

Die FDP-Fraktion begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich; denn nicht umsonst schreiben Grundgesetz, Landesverfassung und Schulgesetz die Genehmigung zwingend vor, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind. Schulen in freier Trägerschaft leisten einen unserer Meinung nach unverzichtbaren Beitrag zur Bereicherung der Bildungslandschaft in Sachsen-Anhalt. Sie gewährleisten eine weltanschauliche, pädagogisch-methodische und schulorganisatorische Vielfalt, die durch staatliche Einrichtungen niemals sicherzustellen wäre.

Mit der Anerkennung als Ersatzschule nimmt eine Schule in freier Trägerschaft die Aufgaben staatlicher Schulen in vollem Umfang wahr. Da ein Schüler bekanntlich jeweils nur eine Schule besucht, ersetzt eine Ersatzschule also eine staatliche Schule. Sie übernimmt mit der Sicherstellung der Schul- oder Berufsausbildung für ihre Schüler eine Aufgabe der staatlichen Daseinsfürsorge.

Aus derartigen Überlegungen leitet sich der Anspruch der freien Träger auf staatliche Unterstützung ab. Ich fände es problematisch, wenn ein Schüler einer freien Schule überhaupt nicht gefördert würde, während einer an einer staatlichen Schule mit einem Betrag x unterstützt wird. Schade oder vielmehr sträflich ist es, dass heute das X immer noch die große Unbekannte bleiben muss; dabei weiß ich nicht, ob man es als Versäumnis oder als offenen Gesetzesbruch bezeichnen soll.

Um die staatliche Unterstützung für die Schulen in freier Trägerschaft jedoch auf eine solide und verlässliche Grundlage zu stellen, ist es zwingend notwendig, die wirklichen Kosten eines Schülers an einer staatlichen Schule zu ermitteln. Ich bin der Meinung, dass dies auch angebracht wäre, wenn es nicht im Gesetz explizit vorgeschrieben wäre.

Die ermittelten Schülerkostensätze sind für den Vergleich zwischen den einzelnen Schulformen und später auch mit anderen Bundesländern natürlich nicht die einzige, aber doch eine wichtige Kennzahl zur Beurteilung der Kosteneffizienz. - Bitte unterstützen Sie den Antrag.

Und jetzt Frau Dr. Hein.

(Herr Kurze, CDU: Oh!)

Sie haben nichts in der Hand, was Sie zu Protokoll geben könnten.

Nein. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU- und die FDP-Fraktion haben einen Antrag vorgelegt, der etwas von der Landesregierung erbittet, wozu sie gesetzlich verpflichtet ist. Der Kultusminister hat erklärt, dass er dies tun will. Nun frage ich mich ernsthaft: Hatten Sie denn Zweifel?

(Frau Ferchland, PDS, lacht)

Wenn Sie keine Zweifel hatten, was sollte dann der Antrag?

Vielleicht wollten Sie ja Frau Mittendorf hören. Das haben Sie nun gehabt, ausführlich.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Beifall bei der FDP)

Ich kann dazu nur sagen: Dieser Antrag ist in der Tat ein würdiger Höhepunkt und Abschluss eines Landtagsberatungstages. - Ich danke schön.

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank. - Nun bitte noch einmal Frau Feußner, wenn Sie möchten. - Frau Feußner, wenn Sie denn wollen, dürfen Sie jetzt noch einmal sprechen.

(Frau Feußner, CDU: Nein, ich verzichte!)

- Sie möchte nicht.

Damit, meine Damen und Herren ist die Debatte abgeschlossen. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP in Drs. 4/802. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Auch nicht. Damit ist dieser Antrag angenommen worden.

Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 12. Sitzungsperiode des Landtages angelangt.

Der Landtag wird zu seiner 13. Sitzungsperiode für den 3. und 4. Juli 2003 einberufen.

Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Nachhauseweg und ein arbeitsreiches Wochenende. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 16.52 Uhr.