Meine Damen und Herren! Gerade unsere Chemieunternehmen benötigen wettbewerbsfähige Energiekosten, sind es doch zum großen Teil stromintensive Verarbeitungsverfahren. Neben den Belastungen durch Braunkohleförderung und hohe Netzdurchleitungskosten haben wir eine Erhöhung der Energiekosten durch die mehrstufige Ökosteuer und die Subventionierung der erneuerbaren Energien durch konventionelle Energie zu verzeichnen. Diese Mehrbelastungen führen zu enormen Wettbewerbsnachteilen insbesondere für die mittelständischen Unternehmen und gefährden deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt.
Für die erneuerbaren Energien gibt es eine Abnahmepflicht der öffentlichen Netze und gesetzliche Festpreise, die auf alle Stromverbraucher umgelegt werden. In diesem Zusammenhang sind eine zeitliche Befristung und eine Deckelung der Belastungen zwingend notwendig. Für stromintensive Unternehmen der chemischen Industrie greift schon jetzt eine so genannte Härtefallregelung. Allerdings ist der dabei notwendige bürokratische Aufwand zu kritisieren.
Auf Dauer kann ein angemessener Anteil erneuerbarer Energien am Markt nicht durch unbegrenzte Dauersubventionierung eines künstlichen Marktes, sondern nur durch Förderung des Übergangs der erneuerbaren Energien und Technologien in einen funktionierenden Wettbewerb erreicht werden. Alles, was diesbezüglich bei der Novelle zum Gesetz über erneuerbare Energien vorbereitet und umgesetzt wird, muss diesen Anforderungen Rechnung tragen.
Meine Damen und Herren! Unsere Chemiestandorte verfügen über große Flächen, die durch enorme Mittel ertüchtigt wurden und für weitere Ansiedlungen und Erweiterungsinvestitionen bereitstehen. Lediglich etwa 50 % der Flächen sind mit Anlagen besetzt.
Wenn es uns gelingt, diese Standorte weiter mit modernen Industrieanlagen zu füllen, dann können auf Dauer Wettbewerbsfähigkeit und ein sich selbst tragender Aufschwung erreicht werden. Das würde zu einem Wiederanstieg der CO2-Emissionen führen und könnte bedeuten: Kauf von Emissionsberechtigungen. Das heißt, diese Investitionen können sich verteuern; denn bei den vorhandenen Produktionsanlagen wurde der direkte CO2-Emissionsanteil seit dem Jahr 1990 bereits um 56 % reduziert. Damit sind keine wesentlichen Reduzierungspotenziale mehr vorhanden.
Das kann also nur heißen, unsere chemischen Unternehmen müssen in eine Zertifikateverkäuferposition kommen. Mit Reservezertifikaten können wir dann Erweiterungsinvestitionen und Neuansiedlungen bewerkstelligen. Ich begrüße ausdrücklich die gemeinsamen Initiativen der ostdeutschen Länder hierzu.
In dem zu erstellenden nationalen Zuteilungsplan, der sich an den zugesagten Minderungszielen orientiert - für Sachsen-Anhalt bezogen auf das Jahr 1994 -, ist sicherzustellen, dass die Unternehmen kostenlose Berechtigungen mindestens in Höhe der aktuellen Emission erhalten und darüber hinaus vorherige Minderungsleistungen angemessen berücksichtigt werden. Nur so können Nachteile für unsere chemische Industrie vermieden werden.
Leider zeichnete sich in den bisherigen bundesweiten Vorgesprächen noch nicht die notwendige Bereitschaft dazu ab. Wir werden uns also warm anziehen müssen.
Meine Damen und Herren! Mit dem Entwurf einer Verordnung zur Chemikalienpolitik soll ein umfassendes, integriertes europäisches Chemikalienrecht entwickelt werden. Unsere chemische Industrie erwartet eine klare Gesetzgebung. Der im Internet veröffentlichte Entwurf hat dieses Ziel jedoch verfehlt.
Warum? - Ein hoher bürokratischer Aufwand verzögert und belastet Neuentwicklungen. Rund 30 000 Stoffe ab einer Jahrestonne werden, wenn auch gestaffelt, ausschließlich nach ihren Eigenschaften beurteilt. Weder Nutzen noch Verwendung werden berücksichtigt. Die Kosten von etwa 100 000 € je Registrierung gefährden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die bis zu 100 Tonnen pro Jahr herstellen. Dieser Registrierungs-, Evaluierungs- und Zulassungsprozess gefährdet die Forschungstätigkeit, zwingt gegebenenfalls Unternehmen zu außereuropäischen Innovationsleistungen und verringert die Zulassung von Erzeugnissen.
Selbst Stoffe in geschlossenen Systemen könnten ersetzt werden. Auch scheinbare Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Polymerstoffe, sind infrage gestellt. Auf Weiteres möchte ich hier nicht eingehen. Sie haben die Möglichkeit, es im Internet nachzulesen.
Ich bedauere, dass auch die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament dem ersten Entwurf zugestimmt haben und dass sie erste sinnvolle Änderungsanträge der Christdemokraten nicht mitgetragen haben. Das wäre ein rechtzeitiges Signal gewesen an die Europäische Kommission.
Was können wir jetzt noch tun? - Ich begrüße ausdrücklich die Fortführung der Spitzengespräche der Landesregierung mit dem VCI und eine Länder übergreifende Abstimmung sowie Gespräche mit der EU-Kommission in Brüssel.
Eine Verordnung für die Strategie einer zukünftigen EUChemikalienpolitik ist unumgänglich, insbesondere zum Schutz von Gesundheit und Umwelt. Es gibt aber leider keinen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Forderungen nach Umwelt- und Gesundheitsschutz und den Interessen der chemischen Industrie. Deshalb muss die Einflussnahme unseres Landes über die Internetdiskussionen, über die Europäische Kommission, über den Bundesrat und über das Europäische Parlament wirkungsvoll fortgeführt werden.
Ich weiß, dass von unserer Landesregierung hierzu alles Erdenkliche getan wird, jedoch vermisse ich die entscheidende Einflussnahme durch die rot-grüne Bundesregierung. Es kann nicht sein, dass unausgewogene Konzepte auf Bundes- und EU-Ebene einen Industriezweig mit erhöhten Kosten belasten und damit den weiteren Aufbau Ost in Sachsen-Anhalt abwürgen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Sobetzko. - Meine Damen und Herren! Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Wernicke um das Wort gebeten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Sobetzko hat bereits auf die Bedeutung der chemischen Industrie für unser Land hingewiesen. Immerhin sichert die Chemieindustrie in Sachsen-Anhalt mit etwa 90 Betrieben und 12 700 Beschäftigten 11,9 % der Beschäftigung der Industrie. Mit einem Umsatz in Höhe von 3,9 Milliarden € im Jahr 2002 - dies entspricht einer Steigerung um 6,1 % gegenüber dem Jahr 2001 - ist die chemische Industrie d i e Wachstumsbranche in Sachsen-Anhalt.
Allein aus diesem Grund begrüßt die Landesregierung die heutige Debatte; denn in der jetzigen Entwicklung sehen wir mit Besorgnis zusätzliche Gefahren für das notwendige weitere Wirtschaftswachstum. Wir danken dem Parlament dafür, dass es damit zur Positionsbestimmung des Landes Sachsen-Anhalt beiträgt.
Insbesondere der Themen Energiekosten, Emissionsrechtehandel und Chemikalienpolitik hat sich die Landesregierung, speziell mein Haus, gerade in jüngster Zeit aus aktuellem Anlass angenommen. Hierbei haben sich im Rahmen der kooperativen Zusammenarbeit mit der betroffenen Industrie die Umweltallianz und der chemiepolitische Dialog hervorragend bewährt.
Die angesprochene Situation im Energiebereich wurde in diesem Rahmen ständig diskutiert. Wir stellen fest, dass die Nutzungsentgelte in unserem Land höher sind als in den alten Bundesländern; sie sind durch die Investitionen in die Netze zur Sicherung der Versorgungsstabilität begründet. Die politischen Sonderlasten, wie die Kosten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraftwärmekopplungsgesetz, dem Stromsteuergesetz und der Konzessionsabgabe, sind allerdings an allen Standorten in Deutschland vom Grundsatz her gleich groß.
Gegenwärtige Schwerpunkte der Energiekostendebatte sind das Vorschaltgesetz zur Änderung des ErneubareEnergien-Gesetzes und die große Novelle zum EEG im nächsten Jahr.
Die auszugleichenden strompreisrelevanten Vergütungen stiegen im Jahr 2002 auf 1,8 Milliarden €. In einigen Jahren werden mehr als 5 Milliarden € erwartet. Natürlich brauchen die erneuerbaren Energien weiterhin Förderung, um Marktbreite und Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. Durch die festen Vergütungssätze wird jedoch der erreichte Stand der Technik dauerhaft subventioniert und es werden zu wenige Anreize für die Fortentwicklung gegeben.
Es ist meines Erachtens auch längst die Grenze erreicht, bei der die zusätzliche Belastung der Verbraucher einen volkswirtschaftlich und einzelwirtschaftlich nicht mehr vertretbaren Umfang annimmt. Ich glaube einschätzen zu können, dass die privaten Haushalte derzeit die Zeche zahlen.
Folglich sind bei der Novellierung des EEG neue Elemente zu entwickeln, die die Kostenbelastung begrenzen, die technische Weiterentwicklung fördern und die Effizienz verbessern. Das sind beispielsweise wettbewerbliche Elemente, bei denen bestimmte Geldbeträge nur für die effizienteste und gleichzeitig ökologischste Energieerzeugung ausgeschrieben werden.
Die intensiv diskutierte Entlastung stromintensiver Unternehmen durch Ausnahmeregelungen führt zu Mehrbe
lastungen bei den mittelständischen Unternehmen - Herr Sobetzko hat bereits darauf hingewiesen - und bei den Kleinverbrauchern, die in der Wirtschaftsstruktur Sachsen-Anhalts dominieren.
Es kann nicht sein, dass derzeit die Betriebe im Ruhrgebiet, finanziert durch unseren Mittelstand, begünstigt werden. Deshalb richten wir unser Augenmerk auf die große Novelle zum EEG. Der Referentenentwurf soll im Juli die Länder und Verbände erreichen. Im September sollen die Anhörungen erfolgen. Im Dezember wird der Bundesrat gefragt sein. Wir sind gehalten, etwas für die Stromkosten aller Verbraucher zu erreichen.
Nachdem der Richtlinienentwurf der EU zum Emissionsrechtehandel im vergangenen Jahr mit Recht heftig in der Kritik stand, hat der Rat der EU-Umweltminister im Dezember 2002 eine politische Einigung beschlossen, die wesentliche Verbesserungen auch aus der Sicht der deutschen Industrie enthält. Heute wird das Europäische Parlament in zweiter Lesung entscheiden, ob es den Vorstellungen des Rates folgt oder auf eigenen Änderungen beharrt.
Der Emissionsrechtehandel ist seit Februar 2002 ein ständiges Thema im chemiepolitischen Dialog. Unter aktiver Mitarbeit des Verbandes der chemischen Industrie wurde eine Dialogplattform zwischen Wirtschaft und Landesregierung im Rahmen der Umweltallianz ins Leben gerufen und eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet. Konstruktiv wurden dabei die Interessen des Landes und seiner Unternehmen herausgearbeitet.
Die Landesregierung hat diese Interessen in die nationale und europäische Diskussion eingebracht. Von der Umweltallianz in Sachsen-Anhalt wurde ein Regionalisierungsansatz entwickelt. Dieser Ansatz berücksichtigt die Tatsache, dass die deutschen Minderungserfolge zum Großteil von den neuen Ländern erbracht wurden. Dies muss im nationalen Zuteilungsplan berücksichtigt werden.
Diesen Ansatz haben wir zum Kernpunkt einer politischen Initiative der ostdeutschen Länder zur Unterstützung des Aufbaus Ost gemacht. Ich kann Herrn Sobetzko nur unterstützen in seiner Forderung, dass sich der Bund endlich dazu äußern muss und dass er zumindest den gemeinsamen Brief der ostdeutschen Ministerpräsidenten zu beantworten hat und Position beziehen sollte.
Unser Regionalisierungsansatz enthält für die ostdeutschen Unternehmen die individuelle, das heißt unternehmensbezogene Anerkennung der frühen Minderungsleistungen. Wenn wir das durchsetzen können, dann kommen die Chemieunternehmen aufgrund ihrer umfangreichen Modernisierungen in eine Verkäuferposition für Emissionsrechte.
Nach dem Richtlinienentwurf und der Ratsfassung ist die chemische Industrie nur über ihre Großfeuerungsanlagen vom Emissionsrechtehandel betroffen. Das sind in Sachsen-Anhalt sieben Unternehmen und die MiderRaffinerie. Die von einigen Abgeordneten begehrte Einbeziehung der gesamten chemischen Industrie lehnen wir allein aus Praktikabilitätsgründen ab.
Es ist unstrittig, dass die kostenlose Erstzuteilung der Emissionsrechte kommen wird. Wir unterstützen die Ratsfassung und die deutsche Position für eine kostenlose Zuteilung in den folgenden Handelsperioden. Unterstrittig ist auch, dass die Rechte in der ersten Periode kostenlos zugeteilt werden. Für die folgenden Perioden wird das ebenfalls angestrebt. Bei Anlagenstilllegungen,
die mit einem modernen Neubau im EU-Raum verbunden sind, sollen die Rechte für die Altanlagen nicht verfallen. Somit sind bei allen verbleibenden Unsicherheiten bereits wichtige Interessen der chemischen Industrie berücksichtigt worden.
Die Landesregierung beabsichtigt, die effiziente Zusammenarbeit mit der Chemieindustrie bei den anstehenden Problemen der nationalen Umsetzung des Emissionsrechtehandels und den Dialog in Bezug auf das europäische Chemikalienrecht fortzusetzen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen chemischen Industrie gewährleistet und verbessert wird. Gleichzeitig müssen die Umwelt und die Gesundheit der Menschen vor Chemikalien besser geschützt werden.
Die vorliegenden EU-Dokumente zur Umsetzung des Weißbuches führen zu berechtigten Befürchtungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Generaldirektionen Umwelt und Unternehmen gehen aufgrund des neuen Chemikalienrechts von Wettbewerbsnachteilen der europäischen Chemieindustrie aus und erwarten direkte Kosten für die chemische Industrie der Europäischen Union in Höhe von bis zu 7 Milliarden €. Zusätzlich werden bis 2020 indirekte Kosten für andere Industriebranchen in Höhe von bis zu 26 Milliarden € erwartet. Weiterhin wird mit einem Verlust von 8 bis 12 % aller in der EU verfügbaren Chemikalien gerechnet. Studien der Wirtschaft, sowohl aus Deutschland als auch aus Frankreich, prognostizieren noch höhere Kosten und Verluste an Chemikalien.
Das konkrete Ausmaß der wirtschaftlichen Belastungen speziell für Sachsen-Anhalt oder gar für einzelne Betriebe kann nicht konkret angegeben werden, da neben den direkten Kosten für Datenerhebungen auch Marktgesetze - zum Beispiel im Zusammenhang mit der Produktionsverlagerung in Drittländer, mit dem Verschwinden von Chemikalien vom Markt, mit dem Preisanstieg für Chemikalien - die Gesamtbilanz wesentlich bestimmen und zahlreiche andere Branchen als Nachnutzer von Chemikalien betroffen sind.
Die Landesregierung hat bereits im Spitzengespräch am 28. November 2002 die Fortsetzung des Chemiedialogs zwischen der Landesregierung und der chemischen Industrie beschlossen. Die hierbei abgestimmten Positionen zur Chemikalienpolitik werden in die chemiepolitische Diskussion auf allen Gesprächsebenen eingehen. Ich will in diesem Zusammenhang an Arbeitsbesuche in Brüssel und an Gespräche mit den Mitgliedern der Kommission und des Europäischen Parlaments erinnern; daran war auch die Umweltministerin beteiligt.
Wir werden in Fachkonferenzen und deren Arbeitsgruppen im Bundesratsverfahren unsere Position vortragen. Dies hat das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Kollegen Rehberger, auch auf dem 1. Kongress der Chemieregionen am 21. Mai 2003 in Brüssel mit Nachdruck und Augenmaß getan.
Eine eigens zur Chemikalienpolitik gebildete Arbeitsgruppe unter der Federführung des Umweltministeriums, in der neben dem Gesundheitsministerium das Wirtschaftsministerium und die Staatskanzlei, aber auch der VCI-Landesverband Nordost, die IHK, der Chemiehandelsverband, die IG Bergbau und Chemie sowie ausgewählte Chemiebetriebe aus Sachsen-Anhalt mitarbeiten, ist beauftragt worden, die Auswirkungen der neuen Chemikalienpolitik zu analysieren und Vorschläge für ei
Aktuell liegt eine Vorlage dieser Arbeitsgruppe zur Unterrichtung der Landesregierung vor, deren Beratung im Kabinett am 8. Juli 2003 vorgesehen ist. Darin sind zahlreiche Grundsatzforderungen und Vorschläge enthalten, deren Realisierung durch die EU-Kommission zu Kostenminderungen und Vereinfachungen in beträchtlichem Umfang für die betroffenen Wirtschaftszweige, aber auch für die Verwaltung führen würde.
Sofern die Vorlage die Zustimmung des Kabinetts findet, werden diese Forderungen im Rahmen der gegenwärtig laufenden öffentlichen Internetdiskussion als Position der Landesregierung mit Nachdruck an die Kommission herangetragen werden.
Es muss gelingen, in der noch über Jahre hinweg zu führenden Diskussion mit der Kommission zur Umgestaltung des Chemikalienrechts eine von der Wirtschaft leistbare und gleichzeitig den notwendigen Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleistende Regelung zu finden. Die Landesregierung stellt sich dieser Aufgabe im Dialog mit der Wirtschaft mit hohem Engagement. Ich denke, die Unterstützung des Parlaments wird hierbei sehr hilfreich sein. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt der Abgeordneten Frau Budde das Wort. Bitte sehr, Frau Budde.