Werner Sobetzko

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf die Bedeutung der Dienstleistungen für unseren Binnenmarkt brauche ich wahrscheinlich nicht aufmerksam zu machen. Immerhin spielen hier 70 % der Wertschöpfung eine Rolle. Da wir in unserem Land - zunächst einmal in Deutschland, in unserem Bundesland
analog -, einen Negativsaldo haben, ist hier etwas zu machen. Deshalb können wir nur dankbar sein, dass eine Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt werden kann. Deshalb bin ich dafür dankbar, dass dieser Kompromiss gefunden wurde.
Mit der gestrigen Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie zunächst im Europäischen Parlament konnte ein Kompromiss gefunden werden, der einerseits den gesteigerten Anforderungen der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger an den europäischen Binnenmarkt gerecht wird und andererseits berechtigte soziale Interessen berücksichtigt. Frau Dr. Klein, ich glaube, dass das, was Sie vorgetragen haben, zum großen Teil Ihre Auslegung ist.
Es wird nun darauf ankommen, dass sich die Staats- und Regierungschefs möglichst noch im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft zu diesem Kompromiss bekennen. Ich möchte behaupten, dass der Kompromiss mit seinen substanziellen Änderungen den ursprünglichen Entwurf in entscheidenden Positionen sogar vom Kopf auf die Füße gestellt hat und somit auch das europäische Sozialmodell gesichert scheint.
Die Ängste, die von der Linkspartei.PDS vorgeführt werden, sind, meine ich, somit unbegründet. Dieser Feststellung lege ich aber folgende Einschätzung zu dem gefundenen Kompromiss zugrunde:
Erstens. Bezüglich des umstrittenen Herkunftslandprinzips - wir hatten uns dem angeschlossen - konnte ein guter Kompromiss gefunden werden, der eine moderate Regelung zum anwendbaren Recht durchsetzen lässt. Damit scheitert der Versuch, ein Binnenmarktverhinderungsprogramm zu verabschieden. Mit der Richtlinie werden unsinnige Barrieren und bürokratische Schikanen für Unternehmen abgebaut, also auch der notwendigen Vorfahrt für Dienstleistungsunternehmen aus Deutschland eine Chance gegeben.
Besonders schikanöse Belastungen, wie zum Beispiel die Pflicht, eine Niederlassung im Hoheitsgebiet des Mitgliedslandes zu eröffnen, werden generell verboten. Rechtsbereiche, wie zum Beispiel Regelungen zur Unternehmensführung, zur Unternehmensstruktur, zur Ausführung der Dienstleistung oder zum Inhalt der Dienstleistungen, bei dem das Recht des Herkunftslandes unproblematisch ist - warum auch nicht? -, werden in einer Positivliste zusammengeführt.
Grundsätzlich gilt für den Marktzugang und auch für die Ausübung der Dienstleistung das Recht am Ort der Niederlassung. Die Mitgliedstaaten, in denen die Dienstleistung erbracht wird, können jedoch verlangen, dass ihre Regeln eingehalten werden, die zum Schutz von öffentlicher Sicherheit und Ordnung, Volksgesundheit und Umwelt oder zur Vorbeugung gegen besondere Risiken vor Ort zwingend erforderlich sind.
Die vom Binnenmarktausschuss beschlossene Fassung ersetzt somit das Herkunftslandsprinzip mit seinem punktuellen Ausnahmekatalog durch ein vernünftiges Zusammenspiel der Rechtsordnungen von Herkunfts- und Bestimmungsland. Die Mitgliedstaaten erhalten somit die Möglichkeit, ihre Anforderungen, die durch zwingende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt sind, effektiv durchzusetzen. Sie können sie jedoch nicht als Instru
ment der Marktabschottung missbrauchen; denn das sollte nicht sein.
Zweitens. Es ist insbesondere der EVP-Fraktion zu verdanken, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie nicht vollständig durchlöchert wurde. Wichtig ist jedoch, dass Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse weiterhin erfasst sind. Die beschlossenen Änderungen erzwingen keine Liberalisierung von Daseinsvorsorge, ermöglichen aber, dass die Richtlinie überall dort angewendet werden kann, wo Dienstleistungen dem Wettbewerb unterliegen. Es ist auch festzustellen, dass die Wachstumsbranche der privaten Gesundheitsdienstleistungen aus der Richtlinie ausgeschlossen worden ist - ein wichtiger Kompromiss.
Drittens. Dort, wo der von der Kommission vorgelegte Richtlinienentwurf über sein Ziel hinausgeschossen war, konnte sich die EVP bereits im Vorfeld in Abstimmung mit den Liberalen, den Sozialdemokraten und den Grünen auf eine gemeinsame Änderung einigen. Die notwendigen Korrekturen wurden mit einer breiten fraktionsübergreifenden Mehrheit verabschiedet.
Viertens. Im Konsens mit allen Fraktionen wurden folgende Änderungen beschlossen. Ich möchte darauf noch eingehen, um einiges herauszugreifen.
Erstens. Es ist sichergestellt, dass die Richtlinie die staatliche und kommunale Daseinsvorsorge nicht einschränkt. Die Definitions-, Gestaltungs- und Finanzierungshoheit der Mitgliedstaaten bleibt unangetastet. Den Besonderheiten von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse wird innerhalb der Richtlinie Rechnung getragen.
Zweitens. Das gesamte Arbeitsrecht, insbesondere die Entsendung von Arbeitnehmern, bleibt von der Richtlinie unberührt. Weder die Bestimmungen zu Arbeits- und Tarifverträgen noch der Arbeitsschutz oder verbindliche Mindestlöhne können umgangen werden. Befürchtungen, die Richtlinie würde Sozialdumping fördern, wird damit - so meine ich jedenfalls - der Boden entzogen. Auch die Gewerkschaften haben, obwohl sie demonstrieren ließen oder demonstriert haben, dem Kompromiss zugestimmt, weil das letztlich auch aus ihrer Sicht eine Notwendigkeit war.
Drittens. Eine effektive Kontrolle seitens der Behörden am Ort der Dienstleistung wird gewährleistet. Mit einem praxisgerechten Konzept der Verwaltungszusammenarbeit wird ein wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung von illegaler Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit geschaffen.
Viertens. Sensible Dienstleistungen wie Notartätigkeit, Geldtransporte, audiovisuelle Dienste, Zeitarbeit oder der Glücksspielsektor werden aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie genommen.
Ich denke, meine Damen und Herren, es konnte mit dieser ausgewogenen Balance zwischen der Herstellung eines größeren Dienstleistungsmarktes, der für unser Land dringend notwendig ist, dem Abbau protektionistischer Barrieren und den berechtigten Schutzinteressen der Mitgliedstaaten ein annehmbarer Kompromiss gefunden werden. Hierzu kommt - das ist auch wichtig, Frau Dr. Klein -, dass innerhalb von fünf Jahren regelmäßige Evaluierungsberichte durch die Europäische Kommission zu erstellen sind. Dann werden wir sehen, ob sich das bewahrheitet hat, was ich jetzt zu Papier gebracht und was ich jetzt gesagt habe, oder ob die Ängste
und Bedenken, die Sie geäußert haben, irgendeinen Niederschlag gefunden haben, was sich dann gegebenenfalls noch korrigieren lassen könnte.
Meine Damen und Herren! Ich bin damit am Ende dieser Ausführungen. Es ist meine letzte Parlamentsrede und ich möchte mich auf diese Weise auch von unserem Landtagsparlament verabschieden. Ich war immerhin 16 Jahre lang in diesem Parlament. Es war eine schöne Zeit. Ich betrachte den Abgang von der politischen Bühne mit etwas Wehmut. Aber es gibt eben nach der politischen Arbeit manchmal auch noch etwas Schöneres. Das allerdings unter dem Aspekt gesehen, dass man lange Zeit hier politisch gearbeitet hat und rückblickend sagen kann, man hat viel mitgestalten dürfen, man hat aber auch vieles mit verändern dürfen. Das erfüllt mich mit Stolz und Genugtuung, wenn ich dieses Parlament verlasse.
Ich möchte all denen danken, mit denen ich gut zusammenarbeiten konnte. Das war die Mehrzahl der Anwesenden. Das sind auch diejenigen gewesen, die jetzt nicht mehr im Parlament sind. Es ist ganz klar, dass man hier Höhen und Tiefen mitgemacht hat. Diese Höhen und Tiefen in einem Parlament können einen nur formen und lassen dann rückblickend viel Spielraum für die nachfolgende politische Betrachtung zu.
Ich möchte deshalb denjenigen, die das Glück haben werden, in der nächsten Legislaturperiode in diesem Parlament zu sein, noch zurufen: Nutzen Sie diese einmalige Chance, die Sie haben! Versuchen Sie - das meine ich wirklich ernst -, diesem Auftrag, den Sie erhalten haben, unserem Volk, unserem Land, unseren Menschen zu dienen - nicht für sich selbst zu arbeiten, sondern unserem Land zu dienen -, nachzukommen. Das zu sagen ist mir sehr wichtig. Ich wünsche Ihnen dazu alles Glück der Welt und ich wünsche Ihnen dazu Gottes Segen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt und auch der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten haben sich schon sehr ausführlich mit der Problematik der Föderalismusreform befasst. Ich möchte daran erinnern, dass wir dieses umfassende und notwendige Thema - das ist heute bereits zum Ausdruck gebracht worden - in unserem Ausschuss bereits seit dem Jahr 2003 im Rahmen von acht Tagesordnungspunkten behandelt haben. Ich erwähne das ausdrücklich, weil wir mit unserem Verhalten der Bedeutung des Themas gerecht werden wollten.
Wir haben die Lübecker Erklärung, die Quedlinburger Erklärung, den Föderalismuskonvent, die analogen Konferenzen der Chefs der Staatskanzleien und der Ministerpräsidenten bis zum Abschluss im Dezember des vergangenen Jahres verfolgt. Hierzu haben wir die ent
sprechenden parlamentarischen Beschlüsse gefasst und in die Bearbeitung übernommen.
Meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP teilen grundsätzlich die Aussagen der Fraktion der Linkspartei.PDS unter - wenn wir den Antrag betrachten - dem ersten und dem dritten Anstrich, was sich auch durch die Übernahme dieser Aussagen in unseren Änderungsantrag deutlich zeigt.
Die zweite Forderung bzw. Feststellung der Fraktion der Linkspartei.PDS hat uns hingegen weder überzeugt, noch halten wir sie für zutreffend. Deshalb haben wir diese Feststellung in unserem Änderungsantrag durch unsere Position ersetzt und diese mit einer klaren Aufforderung an die Landesregierung verknüpft. Lassen Sie mich in der gebotenen Kürze darauf eingehen.
Erstens. Es ist, meine ich, ungewöhnlich, wenn eine Fraktion ernsthaft verlangt, dass die Landtage ihre Positionen in Koalitionsvereinbarungen verankern sollen.
Zweitens. Die Wahrung der Interessen der Landtage und der deutschen Länder hat auf den verfassungsrechtlich vorgegebenen Wegen zu erfolgen. Nachdem der Deutsche Bundestag mit der notwendigen Mehrheit seiner Mitglieder das Grundgesetz geändert haben wird, wird sich der Bundesrat mit der Frage der Verfassungsänderung auseinander setzen müssen. Wir haben also die entsprechende Zeit und die Einbeziehung der deutschen Länder ist somit gewährleistet. Deshalb, meine ich, ist der Titel des Antrags der Fraktion der Linkspartei.PDS „Reform des Föderalismus nur unter Einbeziehung der Länder“ verfehlt. Ich denke, dass der Antragsteller eigentlich gemeint hat, dass eine Föderalismusreform nur unter Einbeziehung der Landtage erfolgen soll. Daran sollte ein gemeinsamer Antrag aber nicht scheitern.
Drittens. Zumindest der Landtag von Sachsen-Anhalt ist über die Unterrichtungs- und Beteiligungsmöglichkeiten nach der Landtagsinformationsvereinbarung, die Sie kennen, in der Lage, seine Positionen in die Debatte über die Reform der föderalen Ordnung vernünftig und aktiv einzubringen. Ich verweise auf Punkt 3 unter Abschnitt VI - Bundesratsangelegenheiten - der Landtagsinformationsvereinbarung, wonach die Landesregierung im Falle von Änderungen des Grundgesetzes verpflichtet ist, eine Stellungnahme des Landtages bei ihrer Meinungsbildung maßgeblich zu berücksichtigen.
Ich gehe davon aus, dass unsere Landesregierung dies auch tun wird, obwohl eine rechtliche Verpflichtung dazu nicht besteht.
Meine Damen und Herren! In meiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten möchte ich im zweiten Teil meiner Rede auf einige Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD exemplarisch eingehen, die in erheblichem Maße unsere Europapolitik beeinflussen werden.
Erstens. Der langen Diskussion über eine Novellierung des Artikels 23 des Grundgesetzes kann ein Ende gesetzt werden. Mit der Schaffung eines neuen Absatzes 6 wird eine praktische Verbesserung der europapolitischen Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern erreicht. Wenn ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, wie zum Beispiel die Bereiche schulische Bildung und Kultur, wird die Wahrung
der Rechte Deutschlands in Brüssel künftig durch einen Landesminister erfolgen.
Zweitens geht es um die Problematik eines nationalen Stabilitätspaktes gemäß Artikel 109 Abs. 5 neu. Dazu hat der Ministerpräsident schon ausführlich Stellung genommen. Das kann ich also hier übergehen.
Drittens. Es wird eine so genannte EU-Haftung gemäß Artikel 104a Abs. 6 neu des Grundgesetzes für legislatives, judikatives und exekutives Fehlverhalten eingeführt. Für den frei gewählten Landtag könnte dies bedeuten, dass das Land Sachsen-Anhalt finanziell in Haftung genommen werden könnte, wenn wir ein Gesetz in Umsetzung eines Rechtsaktes der Europäischen Union fehlerhaft erlassen oder pflichtwidrig nicht erlassen haben. Der Umsetzungsdruck bei Rechtsakten der Europäischen Union wird damit entsprechend erhöht.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und möchte Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen und den Antrag in alle Ausschüsse zu überweisen, die hier vorgeschlagen wurden. Ich würde vorschlagen, dabei unter der Federführung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten zu beraten. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung spricht sich für Köthen als neuen Kreissitz des künftigen Landkreises Anhalt-Bitter
feld aus. Auch der Ausschuss für Inneres hat sich ohne Gegenstimme in seiner Beschlussempfehlung diesem Regierungsentwurf angeschlossen.
Nachdem zwei wichtige Etappen genommen wurden, geht es heute darum, auch die Zustimmung der Abgeordneten, Ihre Zustimmung, zu erreichen. Dafür, meine Damen und Herren, möchte ich sehr herzlich werben.
Wie Sie wissen, war der Weg bis zu der heutigen Entscheidungsfindung geprägt durch zahlreiche Diskussionen über sehr unterschiedliche Vorschläge in den heutigen Landkreisen Köthen und Bitterfeld und darüber hinaus. Gerade deswegen habe ich mich sehr darüber gefreut, dass am Ende des Diskussionsprozesses Köthen als Kreisstadt nominiert worden ist.
Diese Entscheidung ist fachlich richtig und, wie ich meine, im Übrigen auch gut für Sachsen-Anhalt. Fachlich richtig ist sie deshalb, weil die Stadt Köthen alle von der Landesregierung für die Entscheidung über die Kreissitze zugrunde gelegten Kriterien erfüllt.
Keine Rolle kann es für die heute zu treffende Entscheidung spielen - diesbezüglich teile ich die Einschätzung der Landesregierung -, dass den Städten Bitterfeld und Wolfen im Landesentwicklungsplan eine oberzentrale Teilfunktion zuerkannt worden ist. Alle Fachleute wissen, dass dies nur wegen der Zuordnung zum Oberzentrum Halle
und wegen der damals erhofften Entlastungswirkung für dieses Oberzentrum erfolgt ist. Heute wissen wir, dass diese oberzentrale Funktion weder von den Städten Wolfen und Bitterfeld noch bzw. erst recht nicht von der Stadt Bitterfeld allein, der diese Teilfunktion allein ohnehin nicht zusteht, wahrgenommen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Allein Bitterfeld steht nach den von der Landesregierung für die Entscheidung über die Kreissitze vorgegebenen Kriterien heute zur Entscheidung an. Danach kommt es hinsichtlich der zu berücksichtigenden Einwohnerzahl darauf an, dass die Gebietszusammenschlüsse zum Zeitpunkt der parlamentarischen Beschlussfassung bereits wirksam geworden sind, das heißt vollzogen worden sind. Hiervon kann bei der Fusion von Wolfen unter anderem mit Bitterfeld nicht ausgegangen werden, weil diese Fusion erst im Jahr 2007 wirksam wird.
Meine Damen und Herren! Im Übrigen ist auch das Verfahren der Fusion beider Städte noch nicht abgeschlossen. Mittlerweile liegt zwar die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vor, nach § 18 Abs. 3 der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt sind jedoch darüber hinaus auch die Gebietsänderungsvereinbarung und die Genehmigung im Amtsblatt des Landkreises zu veröffentlichen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Es konnte auch nicht geschehen, weil die Genehmigung erst gestern zugestellt worden ist. Damit fehlt es zusätzlich an der Voraussetzung einer wirksamen Fusion.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nach den Ausführungen zu diesen eher technischen Gesichtspunkten noch einige Sätze zu den so genannten weichen Vorzügen Köthens sagen.
Wir Köthener haben hinsichtlich der Kreisgebiets- und der Kreissitzfrage einen langen Leidensweg und eine Belastung am Rande des Erträglichen erfahren müssen. Wir haben feststellen müssen, dass kommunale Vorvereinbarungen nicht eingehalten wurden, dass eine Fixie
rung auf einen größeren Anhaltkreis keine Partner fand, dass unser Kreissitz über einen kleineren Anhaltkreis nicht zu verwirklichen war und dass nunmehr der kleinere Partner Bitterfeld unsere offensichtlich vorhandenen Vorzüge nicht für eine gemeinsame Kreisstadt nutzen möchte.
Meine Damen und Herren! Köthen hat als ehemalige kulturhistorische Residenzstadt mit bekannten anhaltischen Fürstenhäusern und einem überregionalen Verwaltungssitz einen deutschlandweiten Ruf und durch seine bis in die Gegenwart hinein vorhandenen Alleinstellungsmerkmale mit Blick auf die Barockmusik Johann Sebastian Bachs, auf die Homöopathie von Hahnemann und Lutze sowie auf viele weitere Kulturgrößen und Kulturstätten einen internationalen Ruf erlangt. Das hat unsere Stadt geprägt. Sie ist eine der schönsten größeren Städte des Landes Sachsen-Anhalt und damit eines seiner markantesten Aushängeschilder geworden.
Von besonderer Bedeutung ist die anhaltische Hochschule in Köthen, die deutschlandweit unseren Wissenschaftsstandort fixiert. Die ständig steigende Anzahl ausländischer Studenten weist auf die Attraktivität der Ingenieurstudiengänge hin, von denen ich lediglich die Elektrotechnik, die Biotechnik und die Lebensmitteltechnik hervorheben möchte. Es spricht für unsere Hochschule, dass sich bayerische Unternehmen nach unseren Absolventen reißen.
In einem gemeinsamen Kreis werden wir eine fruchtbare wissenschaftliche Zusammenarbeit organisieren. Diese Zusammenarbeit erfordert auch eine ausreichende Verwaltungskraft, eine ausreichende Verwaltungskapazität. Über diese verfügt Köthen mit einer Verwaltungsgrundfläche von 15 000 m².
Last, but not least weist Köthen die geringste Abwanderungsrate aller Städte auf. Die Menschen fühlen sich bei uns also wohl. Ein Kreissitz braucht dieses Wohlgefühl seiner Bürger, braucht die Identifikation der Bürger mit ihrer Kreisstadt.
Meine Damen und Herren! Ich bitte die noch zweifelnden Abgeordneten, der vorliegenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses und damit dem Kreissitz Köthen zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Thiel, die Richtlinie ist schon etwa ein Jahr auf dem europäischen Markt, wird diskutiert. Warum kommen Sie erst jetzt mit der Forderung, sie zurückzuziehen? Warum haben Sie die Diskussion nicht schon längst, nachdem Sie die Richtlinie zur Kenntnis genommen haben, so entfacht, wie Sie das jetzt tun?
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die allgemeine Einschätzung so ist, dass die Richtlinie grundlegend überarbeitet werden soll - wie das üblich ist -, ohne dass sie zurückgezogen wird? Meinen Sie nicht auch, dass es ausreichend ist, wenn darin all das eingebracht wird, was notwendig ist? Im Moment sind 30 Ausnahmeregelungen vorgesehen. Es gibt aber noch vieles, was noch überdacht werden muss.
Meinen Sie nicht, dass es ausreichend ist, wenn die Richtlinie, die vorliegt, überarbeitet wird? Das ist eine Notwendigkeit. Wenn sie zurückgezogen wird, geht sie uns vielleicht verloren und es gibt auf diesem Gebiet gar nichts. Sie wissen, wie notwendig so etwas ist.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch liegt kein bewährtes Abschlusspapier vor, aber die Presse ist schon voll von Vermutungen, Deutungen und auch von voreiligen Aussagen. Es ist ja unstreitig, dass Deutschland diese Reform dringend braucht, um die Handlungs- und auch die Politikfähigkeit des Bundes und der Länder zu gewährleisten; denn die europäischen und auch die globalen Rahmenbedingungen haben sich für Deutschland dramatisch verändert. Es ist also zwingend erforderlich, dass hier etwas mit einem vernünftigen Abschluss getan wird. Alle erwarten und alle hoffen, dass vernünftige Lösungen dabei herauskommen.
Aus landesparlamentarischer Sicht möchte ich nochmals herzlich dafür danken, dass die Präsidentinnen und Präsidenten sowie die Vorsitzenden der Fraktionen der Landesparlamente auf der Grundlage der Quedlinburger Erklärung ihre Münchner Position noch einmal ausformuliert und diese auch der Bundesstaatskommission übermittelt haben.
Meine Damen und Herren! Ich möchte hier noch einmal zwei Punkte in den Vordergrund rücken. In den fünf Minuten Redezeit kann man all die Dinge, die notwendig sind, nicht erwähnen. Ich möchte den Fokus auf einen Punkt legen, der hier schon angesprochen wurde - deshalb sehe ich mich in der Pflicht, das hier noch einmal dezidierter darzulegen -, nämlich die Reform der Finanzverfassung, die unmittelbar damit zusammenhängende - das wurde mit Recht gesagt - solidarische Verantwortung der Länder untereinander und das Thema der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Ich meine, die Reformdiskussionen in der letzten Zeit müssen hierzu sorgfältig hinterfragt werden.
Nicht nur Bayern und Baden-Württemberg möchten hierbei eigene Wege beschreiten. Das ist in der unmittelbaren Vergangenheit geschehen. Der Ausschuss war sich zumindest darin einig, dass aufgrund der Schwankungen der Steuerdeckungsquote zwischen 37 und 73 % ein fairer Wettbewerb über eine Differenzierung der Steuereinnahmen derzeit nicht möglich ist. Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für bestimmte Steuern wird abgelehnt. Das ist einheitlich mitgetragen worden; denn eine Stärkung der Steuerautonomie der Länder setzt zugleich eine annähernde Chancengleichheit der Länder voraus und erfordert damit vergleichbare strukturelle Bedingungen. Diese Chancengleichheit ist derzeit aber nicht gegeben.
Insbesondere wir als neues deutsches Bundesland werden aufgrund unseres noch bestehenden strukturellen Nachholbedarfs im Wettbewerb mit den finanzstarken Ländern überfordert. Wir stehen auch gleichzeitig im Wettbewerb mit den Ländern, die aus dem Osten in die Europäische Union aufgenommen worden sind. Ohne Zweifel besteht damit aber die Gefahr, dass die Länder in einen Standortwettbewerb um den niedrigsten Steuersatz eintreten würden mit der Folge, dass wir als finanzschwaches Land die zur Aufgabenerledigung notwendigen Einnahmen nicht mehr erzielen könnten. Aufgrund der Finanzkraftunterschiede würde seitens der finanzschwachen Länder der Druck auf den Bund steigen, entweder selbst einzelne Abgaben zu übernehmen bzw. zu finanzieren oder anderweitig einen angemessenen Ausgleich zu gewährleisten. Dazu ist aber der Bund nicht in der Lage.
Im Rahmen der Reform der Finanzverfassung wird auch gefordert, die vom Finanzausgleich verursachten Anreize zu verringern, indem die Ausgleichsintensität vermindert wird. Allerdings haben finanzwissenschaftliche Simulationen gezeigt, dass dies nur um den Preis verteilungspolitischer Verwerfung zu haben ist. Wir stünden ohne zusätzliche Finanzzuweisungen vor der Wahl, durch hohe Zuschläge unsere eigene Wirtschaftsentwicklung zu gefährden oder bei den öffentlichen Leistungen Abstriche zu machen. Um dies zu verhindern, ohne im Rahmen des Zuschlagsmodells Anreize zu Steuererhöhungen auszulösen, wäre eine nicht durchsetzbare pauschale Zuweisung an die neuen Länder notwendig. Eine solche Sonderbehandlung Ostdeutschlands würde kaum den Konflikt zwischen Verteilungszielen und steuerpolitischen Anreizen entschärfen.
Ich meine, eine Steuerautonomie der Länder erscheint wenig wünschenswert, solange an der Vorgabe festgehalten wird, das Leistungsangebot der Länder müsse in ganz Deutschland etwa gleich groß sein. Man kann sich eben keine Steuerautonomie wünschen, wenn man Unterschiede in der Versorgung mit öffentlichen Gütern nicht tolerieren kann.
Wir bekennen uns zu dem Verfassungsziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Ländern. Ich möchte aber betonen, dass dieses Ziel nicht mit dem Begriff „Gleichheit“ verwechselt werden darf. Das weist auch der neu gefasste Artikel 72 des Grundgesetzes aus. Ich weiß, dass daran gearbeitet wird. Das macht mir Sorgen. Deshalb muss ich dem zustimmen, was dazu eingangs gesagt worden ist.
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf die europäische Komponente im Rahmen der Föderalismusreform eingehen. Es ist eine Frage, die für uns von grundsätzlicher Bedeutung ist.
Nur ganz kurz: Die Vertretung deutscher Politikvorstellungen in diesem europäischen Gesetzesprozess ist für mich eine Kernfrage. Wer vertritt im Ministerrat diese Vorstellungen, noch wichtiger: wer definiert sie und wer legt darüber öffentlich Rechenschaft ab? - Die Antwort auf diese Fragen soll Artikel 23 des Grundgesetzes geben. Er regelt zum einen die Mitwirkung der Bundesrepublik an der europäischen Gesetzgebung und an der europäischen Rechtsetzung für Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag und versucht zum anderen, das dadurch angelegte Spannungsverhältnis zwischen der Effizienz der Interessenvertretung und der innerstaatlichen Legitimation aufzulösen.
Meine Damen und Herren! Ich befürchte, dass in dieser existenziellen Frage kein Kompromiss mit dem Bund möglich ist. In den Vordergrund wird die Europatauglichkeit gestellt. Die Bundesregierung möchte die Rechte der Länder beschneiden. Die Ministerpräsidenten wollen sie aber ausbauen. Statt maßgeblicher Berücksichtigung der Stellungnahmen des Bundesrates wollen sie eine uneingeschränkte Bindungswirkung. Ich meine, dass die Mitwirkungsrechte der Länder in der EU eher ausgeweitet werden müssen und eben nicht zurückzuschrauben sind, wie es die Bundesregierung anstrebt.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Herren Minister!
Der vorliegende Antrag der PDS geht von unserem damaligen Landtagsbeschluss aus, in dem wir den Arbeitsbeginn der Kommission zur Reform des Föderalismus in Deutschland begrüßt haben. Wenn wir heute noch über diese Problematik sprechen, dann meine ich, wir sind noch im Zeitlimit. Ich verspreche Ihnen, dass ich nur fünf Minuten sprechen werde.
Die Besetzung der Kommission erfolgte damals ausgewogen mit Vertretern des Bundesrates, des Bundestages und der Landesparlamente, aber leider nicht mit dem Stimmrecht der Landesparlamentarier. Wir haben das damals bedauert, kritisiert und gehofft, dass im Fortgang der ausgesprochen schwierigen Beratungen ein wirkungsvoller Einfluss durch die Landesparlamente noch möglich wäre. Doch die Hoffnung auf eine Einbindung der Parlamente in die nachfolgenden Arbeits- und Projektgruppen erfüllte sich leider nicht.
Im Auftrag des Ausschusses wandte ich mich damals in einem Schreiben an die Vorsitzenden der Bundesstaatskommission zwecks Einbindung der Landesparlamente in die Arbeits- und Projektgruppenarbeit. Das wurde leider im Juni dieses Jahres von Herrn Müntefering abschlägig beantwortet.
In Punkt 4 des PDS-Antrages wird die Landesregierung ersucht, noch vor dem Abschluss der Verhandlungen in der Bundesstaatskommission den Landtag über den aktuellen Stand der Reformbestrebungen zu unterrichten. Ich möchte den Antragsteller dran erinnern, dass in unserem Ausschuss durch den Landtagspräsidenten Herrn Professor Spotka und durch Staatsminister Herrn Robra regelmäßig über den aktuellen Stand berichtet wurde. Das erfolgte auch mit Bezug auf die Lübecker Erklärung und die Quedlinburger Erklärung. Am 28. Oktober 2004, also in zwei Wochen, behandeln wir dieses Thema ebenfalls in unserem Ausschuss.
Meine Damen und Herren! Nach den Informationen, die über die Presse bzw. über andere Wege zugänglich sind, ist noch nichts entschieden. Bisher sind nur gegenseitige Positionen ausgetauscht worden. Die Zeit drängt jedoch, insbesondere aus gesamtstaatlichter und aus europäischer Sicht.
Zum Tag der Einheit in Erfurt wies Bundespräsident Herr Dr. Köhler darauf hin, dass die Arbeit der Föderalismuskommission zu Reformen führen muss, die diesen Namen auch verdienen. Dabei muss die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung die gesetzgeberische Entscheidungsfähigkeit in Deutschland sicherstellen. Sie darf nicht zu einem Malefiz-Spiel ausarten. Der Bürger muss wissen, wer eigentlich für was zuständig und politisch verantwortlich ist.
Meine Damen und Herren! Sind wir in Deutschland überhaupt noch in der Lage, diese hohen Reformanforderungen zu bewältigen? Betreiben wir diese Reformen auch mit dem gebührenden Ernst und mit dem notwendigen Reformeifer? - Wenn man sich über die verschiedenen Informationskanäle über den Stand der Bearbeitung und über das Arbeitsklima informieren lässt - Frau Dr. Klein wies auf einiges hin -, dann ist es schon enttäuschend, was dem zu entnehmen ist. So heißt es zum Beispiel, man sei hinter den Stand zurückgefallen, der zu Beginn der Kommissionsarbeit zu verzeichnen war, oder die Debatte sei nach wie vor im Kreise verlaufen.
Kritisch wird vermerkt, dass der Reformelan der Bundesseite nur mäßig ist. Die Bundesregierung zeigt nicht die notwendige Reformbereitschaft. Der Bundeskanzler drohte sogar mehrfach mit einem Rückzug aus den Beratungen. Ebenso gibt es auch eine Tendenz der Bundesministerien, den Status quo mit einer Auflistung unzähliger Bedenken zu verteidigen und damit auch aufrechtzuerhalten.
Es deutet vieles darauf hin, dass das zentrale Problem der Abschichtung von Kompetenzbereichen des Bundes und der Länder nach wie vor ungelöst ist. Die Länder haben ihre Vorstellungen - der Bund blockt ab. Es gibt beim Bund nur eine unzureichende Bereitschaft, das Entflechtungsproblem durch die von den Ländern vorgelegten Modellvorstellungen abzuklären. Das ist im Einzelnen die Schaffung von Zugangsrechten, Abweichungsrechten oder Öffnungsklauseln.
Meine Damen und Herren! Halten wir uns die Ergebnisse der letzten MPK vor Augen, so wird insbesondere empfohlen - das ist wichtig -: Eine Stärkung der Handlungsfähigkeit auf den Ebenen des Bundes und der Länder erfordert auch eine Bereinigung der Gemeinschaftsaufgaben. Die Länder bieten eine Rückführung der Mitwirkung im Bundesrat gegen eine Stärkung der politischen Gestaltungsmöglichkeiten der Länder und vor allem der Landtage an. Die Länder erwarten von der Bun
desseite eine ebenso offene Haltung bei den Verhandlungen.
Dabei geht es den Ländern nicht zu Unrecht um die Umsetzung ihrer ureigensten Interessen, wie die umfassende Kompetenz für die Bereiche Bildung, Schule und Hochschule, eine veränderte Ausgestaltung des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Forschungsbereich, die Zugriffsrechte der Länder im Umwelt- und Verbraucherschutz, Kompromisse zur Kulturförderung, Abklärung der Mischfinanzierung nicht zulasten der Länder, die Sicherung des Einflusses der Länder auf der europäischen Ebene, ohne den Bund in und für Europa zu Schaden kommen zu lassen. Der Artikel 23 des Grundgesetzes darf nicht überstürzt reformiert werden.
Wir haben uns als Landtag von Sachsen-Anhalt und im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten mehrfach mit dem Themenkomplex der Föderalismusreform beschäftigt. Es ist für uns völlig unstreitig, dass die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung auch weiterhin und erst recht in der Schlussphase der Arbeit der Föderalismuskommission erfolgen muss, die ihre Arbeit am 17. Dezember dieses Jahres abschließen soll.
Wir schlagen daher, meine Damen und Herren, eine Überweisung des Antrags der PDS-Fraktion in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten vor und sehen über den Ausschuss die Verpflichtung zur weiteren Information aller Landtagsfraktionen. Ich schlage daher vor, dass wir von dem Ausgangsantrag der PDSFraktion ausgehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe eine kurze Frage zu dem Gesamtproblem. Die Gegenrechnung von Beihilfen ist ja dabei auch ein ausschlaggebendes Moment für die neuen Bundesländer. Es ist mir aber völlig unverständlich, dass das geschehen konnte. Ich frage Sie: Gibt es Möglichkeiten, eventuell dann, wenn wir uns rechtlich abgesichert haben, über eine Bundesratsinitiative tätig zu werden? Welche Chancen rechnen Sie ihr zu?
Herr Minister, wir haben viele Landeseinrichtungen dezentral angesiedelt. In diesem Gesetzentwurf ist Magdeburg als Ansiedlungsort vorgesehen. Warum stehen Sie unter dem Zwang, diese Stiftung gerade in Magdeburg ansiedeln zu wollen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Strukturwandel in der chemischen Industrie in Mitteldeutschland und damit in Sachsen-Anhalt vollzog sich seit 1991 sehr erfolgreich und führte in unserem Land zu einem modern ausgebauten Industriezweig. Es zeugt von der Weitsicht des Ex-Bundeskanzlers Kohl und ist ein Beleg für die Wahrnehmung seiner Verantwortung, als er zum zehnjährigen Jubiläum des KanzlerVersprechens in Leuna erklärte - ich zitiere -:
„Für mich war klar, dass der Erhalt des Chemiedreiecks eine große wirtschaftliche Bedeutung nicht nur für die Region, sondern für das ganze wiedervereinigte Deutschland haben wird...“
Das war zu Recht so gesprochen. Immerhin sind Gesamtinvestitionen von mehr als 14 Milliarden €, ein Umsatz von 8 Milliarden € und etwa 33 500 Beschäftigte in der chemischen Industrie der neuen Bundesländer ein beredtes Zeugnis dafür. Bei etwa 12 500 Beschäftigten hat Sachsen-Anhalt, gemessen an einer vergleichbaren Betriebs- und Produktionsdichte, den höchsten Umsatz je Beschäftigten, nämlich 312 000 €.
Erwähnenswert ist die konsequente Senkung der produktionsbedingten Emissionen durch die Inbetriebnahme modernster Chemieanlagen. All das spricht für die Bedeutung und die Entwicklungsqualität unseres Chemiestandortes.
Aber, meine Damen und Herren, diesen Wachstumsmotor der sachsen-anhaltinischen Volkswirtschaft wollen und müssen wir auch warm und lauffähig halten, damit uns nicht das passiert, was Mercedes beim letzten Formel-1-Rennen geschehen ist: auf halber Strecke fiel der Motor aus.
Leider werden jedoch durch bevorstehende Entscheidungen auf Bundes- und EU-Ebene zusätzliche Kostenbelastungen entstehen, die in weiten Bereichen der chemischen Industrie nicht oder schwer verkraftet werden können. Dies erfordert politische Einflussnahme und öffentliche Sensibilisierung. Dazu ist eine Aktuelle Debatte bestens geeignet; denn die vorgesehenen bzw. die in Vorbereitung befindlichen Entscheidungen wie die Novellierung des Gesetzes über erneuerbare Energien, die nationale Einführung und Ausgestaltung des Emissionsrechtehandels sowie die Verordnung zur Umsetzung der Strategie einer künftigen Chemikalienpolitik stehen in Kürze an.
Parallel dazu laufen Entwicklungen, die eine zusätzliche Belastung darstellen. Ich nenne nur die weitere Ausgestaltung der europäischen Strukturfonds und den Beihilferahmen sowie die Abwanderung von qualifizierten Arbeitskräften aus Sachsen-Anhalt.
Meine Damen und Herren! Gerade unsere Chemieunternehmen benötigen wettbewerbsfähige Energiekosten, sind es doch zum großen Teil stromintensive Verarbeitungsverfahren. Neben den Belastungen durch Braunkohleförderung und hohe Netzdurchleitungskosten haben wir eine Erhöhung der Energiekosten durch die mehrstufige Ökosteuer und die Subventionierung der erneuerbaren Energien durch konventionelle Energie zu verzeichnen. Diese Mehrbelastungen führen zu enormen Wettbewerbsnachteilen insbesondere für die mittelständischen Unternehmen und gefährden deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt.
Für die erneuerbaren Energien gibt es eine Abnahmepflicht der öffentlichen Netze und gesetzliche Festpreise, die auf alle Stromverbraucher umgelegt werden. In diesem Zusammenhang sind eine zeitliche Befristung und eine Deckelung der Belastungen zwingend notwendig. Für stromintensive Unternehmen der chemischen Industrie greift schon jetzt eine so genannte Härtefallregelung. Allerdings ist der dabei notwendige bürokratische Aufwand zu kritisieren.
Auf Dauer kann ein angemessener Anteil erneuerbarer Energien am Markt nicht durch unbegrenzte Dauersubventionierung eines künstlichen Marktes, sondern nur durch Förderung des Übergangs der erneuerbaren Energien und Technologien in einen funktionierenden Wettbewerb erreicht werden. Alles, was diesbezüglich bei der Novelle zum Gesetz über erneuerbare Energien vorbereitet und umgesetzt wird, muss diesen Anforderungen Rechnung tragen.
Meine Damen und Herren! Unsere Chemiestandorte verfügen über große Flächen, die durch enorme Mittel ertüchtigt wurden und für weitere Ansiedlungen und Erweiterungsinvestitionen bereitstehen. Lediglich etwa 50 % der Flächen sind mit Anlagen besetzt.
Wenn es uns gelingt, diese Standorte weiter mit modernen Industrieanlagen zu füllen, dann können auf Dauer Wettbewerbsfähigkeit und ein sich selbst tragender Aufschwung erreicht werden. Das würde zu einem Wiederanstieg der CO2-Emissionen führen und könnte bedeuten: Kauf von Emissionsberechtigungen. Das heißt, diese Investitionen können sich verteuern; denn bei den vorhandenen Produktionsanlagen wurde der direkte CO2-Emissionsanteil seit dem Jahr 1990 bereits um 56 % reduziert. Damit sind keine wesentlichen Reduzierungspotenziale mehr vorhanden.
Das kann also nur heißen, unsere chemischen Unternehmen müssen in eine Zertifikateverkäuferposition kommen. Mit Reservezertifikaten können wir dann Erweiterungsinvestitionen und Neuansiedlungen bewerkstelligen. Ich begrüße ausdrücklich die gemeinsamen Initiativen der ostdeutschen Länder hierzu.
In dem zu erstellenden nationalen Zuteilungsplan, der sich an den zugesagten Minderungszielen orientiert - für Sachsen-Anhalt bezogen auf das Jahr 1994 -, ist sicherzustellen, dass die Unternehmen kostenlose Berechtigungen mindestens in Höhe der aktuellen Emission erhalten und darüber hinaus vorherige Minderungsleistungen angemessen berücksichtigt werden. Nur so können Nachteile für unsere chemische Industrie vermieden werden.
Leider zeichnete sich in den bisherigen bundesweiten Vorgesprächen noch nicht die notwendige Bereitschaft dazu ab. Wir werden uns also warm anziehen müssen.
Ich sage an dieser Stelle: Wo bleibt das Machtwort eines Kanzlers zugunsten des Aufbaus Ost?
Meine Damen und Herren! Mit dem Entwurf einer Verordnung zur Chemikalienpolitik soll ein umfassendes, integriertes europäisches Chemikalienrecht entwickelt werden. Unsere chemische Industrie erwartet eine klare Gesetzgebung. Der im Internet veröffentlichte Entwurf hat dieses Ziel jedoch verfehlt.
Warum? - Ein hoher bürokratischer Aufwand verzögert und belastet Neuentwicklungen. Rund 30 000 Stoffe ab einer Jahrestonne werden, wenn auch gestaffelt, ausschließlich nach ihren Eigenschaften beurteilt. Weder Nutzen noch Verwendung werden berücksichtigt. Die Kosten von etwa 100 000 € je Registrierung gefährden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die bis zu 100 Tonnen pro Jahr herstellen. Dieser Registrierungs-, Evaluierungs- und Zulassungsprozess gefährdet die Forschungstätigkeit, zwingt gegebenenfalls Unternehmen zu außereuropäischen Innovationsleistungen und verringert die Zulassung von Erzeugnissen.
Selbst Stoffe in geschlossenen Systemen könnten ersetzt werden. Auch scheinbare Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Polymerstoffe, sind infrage gestellt. Auf Weiteres möchte ich hier nicht eingehen. Sie haben die Möglichkeit, es im Internet nachzulesen.
Ich bedauere, dass auch die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament dem ersten Entwurf zugestimmt haben und dass sie erste sinnvolle Änderungsanträge der Christdemokraten nicht mitgetragen haben. Das wäre ein rechtzeitiges Signal gewesen an die Europäische Kommission.
Was können wir jetzt noch tun? - Ich begrüße ausdrücklich die Fortführung der Spitzengespräche der Landesregierung mit dem VCI und eine Länder übergreifende Abstimmung sowie Gespräche mit der EU-Kommission in Brüssel.
Eine Verordnung für die Strategie einer zukünftigen EUChemikalienpolitik ist unumgänglich, insbesondere zum Schutz von Gesundheit und Umwelt. Es gibt aber leider keinen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Forderungen nach Umwelt- und Gesundheitsschutz und den Interessen der chemischen Industrie. Deshalb muss die Einflussnahme unseres Landes über die Internetdiskussionen, über die Europäische Kommission, über den Bundesrat und über das Europäische Parlament wirkungsvoll fortgeführt werden.
Ich weiß, dass von unserer Landesregierung hierzu alles Erdenkliche getan wird, jedoch vermisse ich die entscheidende Einflussnahme durch die rot-grüne Bundesregierung. Es kann nicht sein, dass unausgewogene Konzepte auf Bundes- und EU-Ebene einen Industriezweig mit erhöhten Kosten belasten und damit den weiteren Aufbau Ost in Sachsen-Anhalt abwürgen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum bringen wir diesen Antrag ein? - Wir hatten im Juli des Jahres 2002 schon einen entsprechenden Antrag eingebracht, der einstimmig angenommen wurde, in dem Sachsen und Sachsen-Anhalt aufgefordert wurden und sich letztendlich bereit erklärt haben, sich um dieses Großprojekt Europäische Spallationsneutronenquelle zu bewerben.
Nun haben wir nach dem entsprechenden Zeitraum mit Enttäuschung zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Bundesregierung eine positive Entscheidung zum Bau des Großgerätes Spallationsneutronenquelle nicht mitträgt. Diese Entscheidung hatte sich leider schon vorher durch Indiskretionen aus dem Bundesforschungsministerium angedeutet. Sie hat aber trotzdem bei den betroffenen Kreisen wie eine Bombe eingeschlagen, weil die Entscheidung sowohl politisch als auch wissenschaftlich unbedacht, unklar und leichtfertig getroffen wurde sowie nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge unerwartet und vorschnell erfolgte.
Es gibt nur wenige Forschungs- und Wissenschaftsgebiete, in denen Europa zur Weltspitze gehört. Seit Jahrzehnten ist das bei der Neutronenstreuung der Fall. Ich verweise unter anderem auf die Neutronenquellen am ILL in Grenoble, den Forschungsreaktor Orphée in Saclay in Frankreich, den Puls-Reaktor in Dubna, Russland, bzw. die Spallationsneutronenquellen von ISIS Großbritannien, und PSI in der Schweiz oder neuerdings den FRM II in Garching bei München. Etwa 5 000 Wissenschaftler nutzen gegenwärtig dieses europäische Neutronennetzwerk.
Die neue, in europäischer Gemeinschaft geplante Neutronenquelle würde alles Bisherige in den Schatten stellen und über einen vielfachen Neutronenfluss verfügen. Gegenwärtig werden sowohl in den USA als auch in Japan in Anlehnung an dieses ESS-Design neue leistungsfähige Spallationsquellen gebaut. Die jetzigen europäischen Quellen sind damit international nicht mehr konkurrenzfähig. Damit kommen wir auf vielen Anwendungsgebieten der Chemie, Physik, Material- und Werkstoffwissenschaften, der Lebens- und Geowissenschaften ins Hintertreffen. Gerade, meine Damen und Herren, für Deutschland ist das grotesk.
England und Frankreich haben sich, insbesondere weil die Bundesregierung sich nicht eindeutig und rechtzeitig hinter dieses Großvorhaben stellte, zurückgezogen. Ich kenne auch jetzt keine Initiative der Bundesregierung, beide Länder wieder in das gemeinsame Boot zurückzuholen. Der Verdacht ist offenkundig: Man will es nicht oder es kommt gerade recht.
So bezieht sich Bundesministerin Bulmahn in ihrer Entscheidungsbegründung für die Absage zum Großprojekt ESS auf die Nichtbeteiligung der beiden Länder und die dadurch bedingte problematische Finanzierung sowie auf die unzureichende Prioritätensetzung durch den Wissenschaftsrat. Letzterer hat aber, weil er den hohen Stellenwert dieses Projektes sehr wohl anerkennt, einer Überarbeitung dieses Projektes im November 2002 zugestimmt und das nochmals am 24. Februar 2003 bestätigt. Das hätte die vorschnelle Ministerin Bulmahn allerdings berücksichtigen müssen. Sie tat es nicht und entschied sich für andere Projekte. Das nenne ich eine gezielte Blockadehaltung in Bezug auf das ESS-Projekt.
Wer sind nun die großen Gewinner dieser Fehlentscheidung? Erstens die Engländer, die ihr Projekt ISIS jetzt
selbständig ohne deutsche Konkurrenz weiter ausbauen können.
Zweitens die Franzosen, die jetzt unbelasteter mit den Amerikanern ihr Transmutationsverfahren umsetzen oder sich neben Japan, Kanada, den USA und anderen europäischen Ländern konsequenter für den Standort des Fusionsreaktors ITER als Demo-Reaktor bewerben können.
Meine Damen und Herren! Beide lachen sich eins ins Fäustchen und brauchen sich, bedingt durch den vorschnellen Projektrückzug durch die Bundesregierung, nicht am ESS-Projekt finanziell zu beteiligen.
Es sind, meine Damen und Herren, drittens die Projektbetreiber aus den alten Bundesländern. Denn von den 965 Millionen € an deutschen Beteiligungskosten gehen immerhin 940 Millionen € in die alten Bundesländer und nur 24,5 Millionen € in die neuen Bundesländer, nach Sachsen, Rossendorf.
Mir scheint, meine Damen und Herren, dass sich Bundesministerin Bulmahn ganz geschickt aus der Affäre zog. Sie verärgert damit nicht ihren Kabinettskollegen, den Superminister Clement, der natürlich den deutschen Bewerbungsstandort Jülich aus seinem Heimatland NRW bevorzugt. Sie glaubt auf diese Art und Weise die hartnäckigen Bewerber Sachsen und Sachsen-Anhalt nicht berücksichtigen zu müssen.
Meine Damen und Herren! Es passt zur Sachlage und klingt schon seltsam, wenn in diesem Zusammenhang Ministerin Bulmahn in ihrem Begründungsschreiben mitteilt - ich zitiere - : „Persönlich habe ich keinen Zweifel an dem hohen wissenschaftlichen Stand des Projektvorschlags.“ - Da kann man nur den Kopf schütteln.
Aber, meine Damen und Herren, Sachsen und SachsenAnhalt sind nach wie vor an diesem Projekt interessiert. In der letzten Beratung beider Länder am 7. März 2003 mit dem ESS-Council und dem Hahn-Meitner-Institut hatte man sich darauf verständigt, die Projektüberarbeitung gemäß der Forderung des Wissenschaftsrats abzuarbeiten. Das betrifft die Herstellung des wissenschaftlich-technischen Umfelds. Der konstituierte Beirat beider Länder hat sich darauf eingestellt. Dazu ist auch weiterhin die Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsstandort Jülich erforderlich. Es spricht aber für sich, wenn die Forschungsministerin gerade jetzt ein Arbeitsgespräch mit den Vertretern des Standortes Jülich suchte.
Der Projektvorschlag wird die veränderten Bedingungen berücksichtigen müssen. So könnte man sich eine Arbeitsfolge mit veränderten ESS-Modulen vorstellen, also zuerst den Bau von Targets mit längeren Pulsen, wie es bereits das ESS-Council empfahl. Das Vorhaben könnte in zwei Phasen bzw. zwei Stufen stattfinden. In der zweiten Stufe sollte dann der Standort und die entsprechende Finanzierung präzisiert werden.
Eine wichtige Voraussetzung für alle weiteren Aktivitäten ist die politische Unterstützung für das Projekt in Sachsen und Sachsen-Anhalt über alle Parteigrenzen hinweg. Dafür möchte ich werben. Diese Unterstützung wird offenbar auch geleistet. Auch im Deutschen Bundestag gibt es hierzu jeweils einen parlamentarischen Antrag der Oppositionsparteien.
Die FDP-Fraktion hat hierzu die forschungspolitischen Sprecher zu einer Diskussionsrunde am 2. April 2003 eingeladen. Das stimmt optimistisch. Hier muss sich aber die Bundesregierung diesen Realitäten stellen. Kann und
wird sie es auch? Ich habe meine Zweifel. Hier und auf anderen Gebieten zeigt es sich, dass Versprechen oder Zusagen leider oft nur leere Worthülsen oder reine Lippenbekenntnisse sind.
Beispielsweise hat sich der Bundeskanzler bei seinem letzten Aufenthalt in Halle dafür ausgesprochen, ostdeutsche Forschungseinrichtungen stärker zu unterstützen. Er hat gesagt, es müsse aufhören, dass qualifizierte Forscher aus dem Osten weggingen, wenn sie woanders Angebote bekämen. Er habe das Bundesforschungsministerium gebeten, zusätzliche Möglichkeiten zu prüfen. Das Bundesforschungsministerium, dessen Mitarbeiter noch zu 90 % in Bonn sitzen, lässt über seine Ministerin in verschiedenen öffentlichen Auftritten verkünden - ich zitiere -:
„Die Forschungsförderung in Ostdeutschland ist am zwingendsten und nötigsten. Darum habe ich dort einen Schwerpunkt gesetzt.“
Die Ministerin äußert in der Zeitung „Die Welt“ am 1. März 2003 - ich zitiere -:
„Deutlich mehr Investitionen wird es für die Forschung in Ostdeutschland geben. Hier ist eine Offensive für Innovation und Arbeitsplätze dringend notwendig.“
Ich kann nur sagen: Frau Ministerin, tun Sie es!
Inno-Regio bzw. innovative regionale Wachstumskerne sind zwar der Weg in die richtige Richtung; bei unserem enormen Nachholbedarf sind sie aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Bei der beträchtlichen Summe für die gegenwärtig ausgewählten Forschungsgroßprojekte haben die Ministerin und damit ihr Kabinett in ihrer Entscheidungsbereitschaft im Hinblick auf Ostdeutschland völlig versagt. Nur 2,5 % der veranschlagten Mittel gehen in den Osten Deutschlands, nach Sachsen. Das ist fast nichts. Die Aufwertung unseres Standortes und damit die Schaffung zusätzlicher hoch qualifizierter Dauerarbeitsplätze sind unter diesen Umständen eine Luftnummer. Obige Worthülsen klingen wie Hohn.
Hinzu kommt der Umgangsstil. Unsere Landesregierung erfuhr von der Kabinettsentscheidung nur über die Presse bzw. erst Wochen danach durch ein Schreiben der Ministerin Bulmahn. Auch das Bundesparlament, dort der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, wurde erst im Nachhinein informiert. - Das ist kein guter Stil, meine Damen und Herren.
Wenn man das im Zusammenhang mit anderen Fehlentscheidungen für Ostdeutschland sieht, dann erkennen Sie, welche Bedeutung der Osten Deutschlands in der politischen Strategie der Bundesregierung hat - eine unbedeutende. Wir sind im Denken dieser Politiker wahrscheinlich nur das Ersatzrad im Wagen, das offenbar, meine Damen und Herren, nur bei Wahlen herausgeholt wird.
Meine Damen und Herren! Ihnen liegt ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Wir können diesem Antrag zustimmen, wenn darin - darum bitte ich - folgende Änderungen vorgenommen werden: Der Landtag von Sachsen-Anhalt appelliert nicht an die Bundesregierung, sondern fordert die Bundesregierung auf. Ferner soll bei der Nennung der Ausschüsse der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten einbezogen werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich möchte, weil die Diskussion hier nicht so fachlich geführt wurde und ich nicht dazu Stellung nehmen muss, zumindest meinen Redebeitrag zu Protokoll geben. - Bitte schön.
Bis zum 30. März 2003 sollen die WTO-Mitglieder ihre Verhandlungsangebote der Welthandelsorganisation unterbreiten. Hierzu laufen immer noch bilaterale Gespräche der EU-Mitgliedsländer mit der Europäischen Kommission, zum Teil untereinander und in Abstimmung mit den WTO-Mitgliedsländern.
Immerhin liegen zur Zeit 124 Anforderungen der NichtEU-Mitgliedsländer an die EU vor. Die dann gemeinsam erarbeiteten Vorschläge für ein EU-Angebot sind in allen Einzelheiten mit den Mitgliedsländern abzustimmen. Nach Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit werden der Bundestag und alle betroffenen Kreise über die Abstimmung zum EU-Angebot fortlaufend unterrichtet.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass auch zuständige Verbände bereits in der Vorbereitungsphase mit der Europäischen Kommission regelmäßig beraten. Jetzt schlagen Sie, meine Damen und Herren der PDS-Fraktion, vor, den Gang der Verhandlungen kurz vor Abschluss per Moratorium zu beenden und auf eine neue Generallinie zu bringen. Sie wissen genau, dass das nicht machbar ist, allein schon aus völkerrechtlicher Sicht; siehe Artikel 19 Abs. 1 der GATS-Vereinbarung.
So gesehen ist Ihr Antrag ein populistischer Schauantrag. Er entspricht den stets und ständig gleichförmigen Aussagen und Anforderungen der NROs und einiger publizistisch fehlgeleiteter Verbände.
Meine Damen und Herren der PDS, Sie schüren mit falschen Informationen dort Ängste, wo man Aufklärungsarbeit von Ihnen erwarten müsste. Und ich weiß, wovon ich rede. Ich habe in meinem Heimatkreis eine Schülerdemo gegen die Privatisierung des Bildungssystems erlebt. Auf meine Frage zur Sachlage gab es bei den befragten Schülern nur Achselzucken.
Hier möchte ich nochmals deutlich sagen: Die EUForderungen sind weder auf eine Beeinträchtigung von
Dienstleistungen der Daseinsvorsorge noch auf überzogene Privatisierung ausgerichtet. Die sensiblen Gebiete Bildung, Gesundheits- und soziale Leistungen bzw. Leistungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt sind hiervon ausgenommen; siehe hierzu das GATS-Abkommen.
Nach Artikel 1 Abs. 3 b bleibt es den WTO-Mitgliedern ausdrücklich vorbehalten, die Erbringung von Dienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet unter Berücksichtigung nationaler politischer Zielsetzungen zu regeln. Das Recht, die Einhaltung eigener Qualitäts- und Umweltstandards sicherzustellen, muss unbenommen bleiben.
Ohne Zweifel ist die Freizügigkeit des internationalen Dienstleistungshandels für unsere Volkswirtschaft von großem Interesse. Wir sollten diese im Rahmen der gegenseitigen Vorteilsgewährung entwickeln.
Nirgendwo werden Sie aber erfahren, dass die EU von den Entwicklungsländern zum Beispiel die Öffnung ihrer Wassermärkte fordert oder den USA den Ausverkauf der audiovisuellen Dienstleistungen in Europa anbietet. Der Handel mit Dienstleistungen hat seit 1990 um 50 % zugenommen. 7,6 % der Weltproduktion beziehen sich darauf; er hat also enorme Bedeutung für Wachstum und Beschäftigung erlangt. Der Marktzugang für Dienstleistungen muss verbessert werden. Aber auch im Bereich innerstaatlicher Regulierung ist die Ausarbeitung horizontaler Grundsätze notwendig.
Transparenz in der Vorbereitung und den erreichten Verhandlungsergebnissen gegenüber unserem Parlament und der Öffentlichkeit muss umfassender gewährleistet werden. Unser Alternativantrag fordert das ein. Die dazu durch die SPD beantragte Änderung ist berechtigt. Ich bitte Sie daher, dem geänderten Alternativantrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben auch zu diesem Tagesordnungspunkt eine Gemeinsamkeit. Wir wollen den vorliegenden Antrag hier im Parlament gemeinsam unterstützen und tragen. Wir begrüßen und unterstützen die Länderinitiative von Sachsen und Sachsen-Anhalt, den deutschen Standort der europäischen Spallationsneutronenquelle im Wirtschaftsraum beider Länder anzusiedeln.
Die Landesregierung wird aufgefordert, ihre diesbezüglichen Aktivitäten insbesondere gegenüber dem Bund fortzusetzen. Uns bleibt die Erwartung, dass mit dieser parlamentarischen Initiative die Chancen für eine Entscheidung innerhalb Deutschlands zugunsten unseres Standortes durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung verbessert werden. In Konkurrenz zu unserem Antrag liegt ein ähnlicher Beschluss des Landtages von Nordrhein-Westfalen vor, der den Standort Jülich für Deutschland präferiert.
Meine Damen und Herren! Ein international getragenes und hervorgehobenes Projekt von dieser Qualität und Leistungsfähigkeit in den neuen Ländern hätte eine hohe Ausstrahlung als Wissenschaftsstandort mit allen daraus ableitbaren Chancen und Vorteilen.
Warum ist diese Großforschungseinrichtung für Europa so dringend erforderlich? - Zunächst muss man wissen, dass die physikalisch-wissenschaftliche Materialuntersuchung Neutronen verwendet, und zwar für alle dazu geeigneten Anwendungsgebiete, wie in der Biologie, der Medizin, zum Beispiel Knochentextur, der Pharmazie, der polymeren Werkstoffe, der Keramikwerkstoffe, der metallischen Werkstoffe - für Flugzeuge, Eisenbahn usw. bedeutungsvoll - und für entsprechende Ausgangsstoffe für Beschichtungstechnologien. Dazu muss in Wissenschaft, Forschung und Technik ein kontinuierlicher Angebotsfluss an Neutronen gewährleistet sein.
Die Forschungsreaktoren, die uns zurzeit Neutronen über Kernspaltung aufbereiten, werden in den kommenden Jahren insbesondere aus Altersgründen abgeschaltet. Der Forschungsbedarf für diese Neutronen hat aber weltweit ständig zugenommen. Die Konsequenz ist: Weitere wissenschaftliche Anwendungsgebiete unter Nutzung der Neutronenstreuung wurden erschlossen. Die Entwicklung weiterer und neuer Neutronenquellen mit noch intensiverer Leistungsfähigkeit wurde daher zwingend notwendig.
So wurden bereits Erfolg ersprechende Entwicklungen in den Vereinigten Staaten und in Japan in die Wege geleitet. Gleiches erfolgte bisher schon für Europa. Die entsprechenden Abstimmungen und Vorbereitungsarbeiten wurden getätigt. Über eine erarbeitete Machbarkeitsstudie wurden aus 18 europäischen Ländern Forschungslaboratorien für entsprechende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten verpflichtet.
Das ins Auge gefasste neue europäische Großprojekt ESS ist kein Kernreaktor. Mit so genannter Lichtgeschwindigkeit-Linearbeschleunigung werden durch Protonenbeschuss an schweren Atomkernen - möglicherweise Quecksilber - Neutronen freigesetzt. Das erfolgt dann durch Aufheizung. Das ist ein anderes Prinzip. Das als technische Allgemeingutvermittlung.
So aufwendig die Entwicklungsumsetzung auch ist - immerhin 1,5 Milliarden € Projektkosten, neben jährlichen Betriebskosten von 150 Millionen € -, so hoch leistungsfähig für alle zutreffenden Wirtschafts- und Innovationsfelder wird diese europäische Neutronenquelle sein. Es ist immerhin ein etwa 100-fach gesteigerter Neutronenfluss.
Meine Damen und Herren! Zurzeit gibt es fünf bis sechs Standortbewerber: einen skandinavischen, zwei englische und gegebenenfalls einen französischen Standort sowie Jülich neben unserer Region für Deutschland.
Für den jeweiligen Standort entscheiden sich die europäischen Länder voraussichtlich Ende des Jahres 2002. Eine Grundsatzentscheidung des BMWF für den deutschen Standort wird somit voraussichtlich Ende 2002 erwartet. Im Jahr 2003 könnten sich dann die europäischen Regierungen auf einen endgültigen europäischen Standort einigen, sodass die Bauphase im Jahr 2004 beginnen könnte. Die Zeit drängt, denn für den Bau werden immerhin sechs bis sieben Jahre benötigt. Die vollständige Inbetriebnahme würde dann in den Jahren 2012/2013 erfolgen.
Das Interesse unserer Region an der Bewerbung wurde beim zentralen ESS-Projektteam registriert und unser überregionales Angebot auf der Europäischen Konferenz „ESS - Source of Science“ in Bonn am 16. und 17. Mai 2002 mit einem guten Eindruck präsentiert. Ver
antwortlich für die Koordinierung ist eine Länder übergreifende interministerielle Arbeitsgruppe.
Im Raum Halle/Leipzig im Bereich der Landesgrenze Sachsen-Anhalts zu Sachsen wurde im Ergebnis umfangreicher Recherchen und nach den entsprechenden Anforderungsprofilen ein geeignetes Gebiet in der Größenordnung von ca. 110 Hektar bereitgestellt.
Was gibt uns den Antrieb und den Auftrieb für eine Bewerbung für ein derartig großes europäisches Projekt?
Erstens. In unserer Region ist ein großes wissenschaftlich-technisches Potenzial vorhanden. Das betrifft die Universitäten und Hochschulen im Bereich Halle und Leipzig sowie die Max-Planck- und die An-Institute der Fraunhofer-Gesellschaft sowie die Zentren der Biotechnologie und der Umweltforschung sowie weitere Forschungseinrichtungen. Ich erinnere hierbei an die ausgeführten Vorbereitungsarbeiten zum ehemaligen deutschlandweiten Bioregio-Wettbewerb.
Zweitens ist nicht auszuschließen, dass auch das Wissenschaftspotenzial Thüringens einbezogen werden kann.
Drittens. Ebenso erschließen sich weitere Wissenschafts- und Anwendungsräume im Rahmen der erwarteten Osterweiterung der Europäischen Union.
Damit kann eine derartige strukturpolitische Entscheidung die Ausgangsbasis für die forcierte Ausbildung einer starken Wissenschafts- und Wirtschaftsregion bilden. Das wäre gewissermaßen ein bedeutsamer Kristallisationskern für die vorgesehene Initiative Mitteldeutschland. Damit ist ein weiterer Baustein auf dem Wege zur Umsetzung des Eurogipfels von Barcelona gelegt worden.
Nun sind unsere führenden Politiker gefordert. Wir werden auch sie daran messen, inwieweit ihre verbalen Aussagen, wie zum Beispiel den Osten zur Chefsache zu machen, mit der praktischen Realität übereinstimmen. Auch der Wirtschaftsexperte Lothar Späth hat sich bereits in der Öffentlichkeit unmissverständlich für unsere Region ausgesprochen.
Neben dem hohen wissenschaftlichen Nutzen und dem Gewinn an wissenschaftlichem Prestige werden in der sechs- bis siebenjährigen Bauphase ca. 2 000 Arbeitskräfte benötigt sowie 600 direkte und 2 000 indirekte Arbeitsplätze geschaffen.
Dem kann man nur zustimmen. Meine Damen und Herren, dafür werbe ich auch bei Ihnen als Parlamentarier der Region unseres Landes.
Meine Damen und Herren! Ihnen liegt ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Dieser Änderungsantrag sieht in Punkt 4 folgende Ergänzung vor - ich lese die Änderung vor -:
„Der Landtag fordert die Landesregierung weiterhin auf, gegenüber dem Bund bei Entscheidung über weitere neu einzurichtende Großforschungszentren auf eine vorrangige Berücksichtigung Sachsen-Anhalts zu drängen.“
Dieser Antrag ist nicht nur nicht schädlich, sondern er ist sehr nützlich. Deshalb schlage ich vor, dem Antrag mit der Ergänzung zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen mit einer angepassten Veranstaltung, einer entsprechenden EU-Konferenz auf ein historisches Ereignis im altehrwürdigen Quedlinburg aufmerksam machen. Wir meinen, diese Veranstaltung verdient europaweite Aufmerksamkeit, denn es geht um die Entwicklung des europäischen Gedankenguts. Es deutet
vieles darauf hin, dass hier vor 1 030 Jahren wichtige Ausgangssignale gesetzt worden sind.
Bevor ich jedoch etwas näher darauf eingehe, noch einige Vorbemerkungen zur Thematik. Ich möchte zunächst den tschechischen Staatspräsidenten Vaclav Havel bemühen. Er sagte einst anlässlich einer Rede im Europäischen Parlament in Straßburg zur europäischen Identität unter Bezugnahme auf die europäische Integration - ich zitiere -:
„Die Europäische Union beruht auf einem großen Ensemble zivilisatorischer Werte, deren Wurzeln zweifellos auf die Antike und das Christentum zurückgehen und die sich durch zwei Jahrtausende hindurch zu der Gestalt entwickelt haben, die wir heute als die Grundlagen der modernen Demokratie, des Rechtsstaates und der Bürgergesellschaft begreifen.“
Des Weiteren sagte er:
„Man kann also nicht sagen, der EU mangele es an einem eigenen Geist, aus dem alle ihre konkreten Prinzipien, auf denen sie beruht, hervorgegangen sind. Nur scheint es, dass dieser Geist zu wenig sichtbar wird. So als ob er sich hinter all den Bergen von systematisierenden, technischen, administrativen, ökonomischen, währungspolitischen und sonstigen Maßnahmen, in die er eingegangen ist, allzu gründlich verberge.“
Havel hat das nicht zu Unrecht ausgeführt. Europa ist eine gemeinsame Interessen- und Wertegemeinschaft mit verbindenden kulturellen Gemeinsamkeiten. Natürlich gilt das erst recht im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur umfangreichen Erweiterung der Europäischen Union insbesondere in Richtung der osteuropäischen Länder.
Der gegenwärtig laufende Konvent weist auf die Fülle der anstehenden Aufgaben und Projekte zur weiteren Ausgestaltung hin. Ein neues, ersehntes europäisches Gesellschaftsmodell steht vor seiner Vollendung. Neue unverzichtbare Leitvorstellungen von Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität sind Spiegelbild unserer Wertegemeinschaft. Hinzu kommt der teuer erkaufte, aber inzwischen hinlänglich gefestigte Wert des friedlichen Umgangs miteinander. Dieser Grundkonsens verlangt aber die freie Zustimmung der Betroffenen.
Meine Damen und Herren! Immer wieder wurde unser Kontinent von hemmungslosem Nationalismus, Imperialismus, Totalitarismus, von zersetzenden Ideologien und entsetzlichen Kriegen heimgesucht. Wir sind auch aus dieser Sicht eine Schicksalsgemeinschaft. Ich stimme zu, wenn gesagt wird: Europa ist keine Frage der Landkarte, sondern eine gemeinsam erlittene und erlebte Geschichte, eine sozusagen prägende Lebenserfahrung und eine gestaltende Kultur.
Meine Damen und Herren! Die Nationalstaatlichkeit hat kaum Überlebenschancen gegen die Globalisierung, den internationalen Wettbewerb, den internationalen Terrorismus und die Sicherung der territorialen Integrität. So können wir mit Genugtuung auf den offensichtlich ersten Akt und 52. Jahrestag des so genannten SchumannPlans zurückschauen. Er ist der Ausgangspunkt zur Schaffung der heutigen europäischen Integration geworden.
Meine Damen und Herren! Nach diesen Vorbetrachtungen ist es bemerkenswert, einen historischen Brücken
schlag in das Jahr 973 zu unternehmen. Denn dieses unser Europa braucht tragende und prägende Erinnerungen. Es ist der Geist, den Vaclav Havel meinte: die europäische Identifikation, die europäische Identität, die ausgeschärft werden muss.
Wir verdanken es dem ungarischen Professor Gulya, dem Leiter des finnisch-ugrischen Seminars der Universität Göttingen, der uns auf den ersten so genannten EU-Gipfel, wie er es nennt, in Quedlinburg anlässlich des Osterfestes am 23. März im Jahre 973 aufmerksam machte. Diese österlichen Hoftage Ottos I. unterschieden sich wesentlich von anderen. In Quedlinburg erschienen die Repräsentanten der wichtigsten damaligen europäischen Völker, sogar der Polen, der Tschechen, der Ungarn, der Italiener, der Dänen, der Spanier, der Byzantiner, des römischen Papstes usw.
Erstmals in der europäischen Geschichte erfolgte ein Zusammentreffen dieser Art der Repräsentanten gleichberechtigter europäischer Völker. Hier wurden wichtige Vereinbarungen im europäischen Rahmen getroffen. Das betrifft zum Beispiel die einheitliche Anwendung der lateinischen Sprache und so weiter und so fort. Letztlich hat dieser Beginn nach langen Irrungen und Wirrungen heute eine Vollendung gefunden. Heute wiederholt sich diese Geschichte. Das ist ein historisch irreversibler Vorgang.
In Erinnerung an dieses historische Ereignis und in Wertung des erreichten europäischen Integrationsstandes sowie der jetzt vorgesehenen Erweiterung der Europäischen Union um die Länder, die damals dabei waren, sollen diese Gipfeltage der Erinnerung im März 2003 in Quedlinburg feierlich begangen werden.
Die Stadt Quedlinburg begrüßt dieses Vorhaben und wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten hierzu einbringen.
Die Europaabgeordneten wurden ebenfalls informiert. Einer der Europaabgeordneten, Herr Karsten Knolle, der gerade hier ist und den ich herzlich begrüße, hat ebenfalls Unterstützung zugesagt.
Ich freue mich, dass er hier ist. Ich habe den Eindruck, dass die europäischen Themen hier in Magdeburg interessanter sind als in Brüssel.
Meine Damen und Herren! Bereits jetzt wurden von den Herr Professoren Gulya und Riethmüller intensive Kontakte geknüpft und Arbeitsprogramme für den feierlichen Ablauf und für den kulturellen Rahmen vorbereitet. So ist unter anderem das angepasste Symposium vorgesehen; alles natürlich unter Mitwirkung der historisch beteiligten Länder. Noch offen ist die Einbeziehung der europäischen Ebene. Ich sagte: Die ersten Ansätze hierzu wurden getätigt.
Ein derartiges Ereignis noch vor der nächsten Europawahl und vor dem Abschluss des Europäischen Konvents und vor der Osterweiterung der EU bedeutet einen Gewinn für Europa in der Öffentlichkeit, einen Imagegewinn für Sachsen-Anhalt und natürlich einen Gewinn für die Bewertung unserer Geschichte im deutschen und europäischen Rahmen.
Dieses Ereignis sollte unter der Federführung der Landesregierung sorgfältig, kompetent und in kontrollierter Begleitung vorbereitet und zum Erfolg geführt werden.
Meine Damen und Herren! Wir verfahren wir jetzt mit dem Antrag? Ich schlage vor, den Antrag an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Ebenfalls wäre es sinnvoll, ihn an den Finanzausschuss zu überweisen. Ich bitte darum, wie von mir vorgeschlagen zu verfahren. - Danke.