Nach den vorliegenden Vorschlägen der PDS soll es wieder eine Positivliste geben. Das bedeutet, die ärzt
liche Therapiefreiheit wird beendet. Das würde dazu führen, dass Medikamente ersetzt werden durch solche, die auf dieser Positivliste stehen,
sofern dort überhaupt vernünftige Medikamente enthalten sind. Wer in die Anhänge schaut, wird mit viel Freude die lustigen Dinge lesen, die die Grünen aufgenommen haben. Die Naturmedizin feiert dort wahre Urstände. Von evidenzbasierter Medizin ist an dieser Stelle überhaupt nichts zu merken.
Betrachtet man des Weiteren die Trennung zwischen ambulantem und stationärem Sektor, so kann man dem selbstverständlich nur zustimmen. Es war auch das Bestreben der Landesregierung von Sachsen-Anhalt, gerade die Projekte nach § 140a ff. SGB V zu befördern. Wir werden in Kürze ein drittes Projekt in Sachsen-Anhalt einweihen. Damit dürften wir dann bundesweit Spitzenreiter sein in Bezug auf die Aufhebung dieser bisher bestehenden Sektoren.
Die Einführung eines Globalbudgets wird nicht Bestandteil eines Konsenses sein. Vielmehr wird es einen Konsens dahin gehend geben, diese Budgets abzuschaffen; denn es ist notwendig, die Leistung zu bezahlen, und nicht die Leistungserbringer im Rahmen von ausgehandelten Budgets weiterhin im Unklaren darüber zu lassen, was ihre Leistung eigentlich wert war.
Im Ergebnis muss es auch möglich sein, über die Fallpauschalen eine Behandlung vom Krankenhaus auf den behandelnden Arzt zu übertragen, ohne darüber zu diskutieren, ob er danach nur noch den halben Punktwert erhält oder ob ihm gar untersagt wird, ab November noch Patienten zu behandeln. Das ist eine wahre Strukturreform, nicht das Festhalten an alten Dingen, die man einfach nur neu zu benennen versucht.
Die Herausnahme des Zahnersatzes und des Krankengeldes sind nur ein Aspekt, mit dem man die Patientenkompetenz stärken möchte; denn es war auch ein Ergebnis des Diskussionsprozesses, dass der Patient bisher an den Entscheidungen überhaupt nicht beteiligt war. So war auch der ursprüngliche Entwurf des GMG, der vorsah, dass nur die Krankenkassen quasi als Kunden auftreten.
Ich glaube, es ist dringend geboten, die Patienten in ihrer Entscheidung auch dadurch zu lenken, dass sie über eine Kostenbeteiligung erfahren, um welche Beträge es geht. Gleichzeitig muss es darum gehen, den Krankenkassenbeitrag und damit die Lohnnebenkosten deutlich zu senken und letztlich alle Beteiligten zu entlasten.
Es ist auch notwendig, über Eigenleistungen des Einzelnen nachzudenken, um den chronischen Kostenaufwuchs aufzufangen; denn die bisherige Zero-HasardSituation, in der die Inanspruchnahme von Sachleistungen nicht von einer Kostenfolge begleitet wurde, hat dazu geführt, dass das System so geworden ist, wie es sich heute darstellt.
Wenn wir zu den westlichen Nachbarn schauen, dann müssen wir feststellen, dass dort schon seit langem Zuzahlungen oder gar Kostenübernahmen bis zu 100 % gang und gäbe sind. Dies sollten wir nicht vergessen, wenn wir wieder einmal nach Westen schauen.
Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich sehe in diesem Antrag nichts Neues, das uns dazu verleiten könn
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Antrag versucht die PDS auf der Landesebene, die auf der Bundesebene abgeschlossenen Konsensgespräche zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung erneut zum Leben zu erwecken. Dies alles tut sie nur, weil sie auf der Bundesebene mit ihren Vorstellungen kein Gehör gefunden hat. Dieser Antrag ist eigentlich Augenwischerei.
Inhaltlich ist der Antrag der Versuch, die Konsensverhandlungen wieder aufzumachen und Kernpositionen der CDU aus dem Gesetzespaket herauszunehmen. Ohne diese Punkte wäre der Konsens nicht zustande gekommen. Die Herausnahme einzelner Punkte würde lediglich dazu führen, dass der Kompromiss insgesamt zum Scheitern verurteilt wäre. Dies will auf der Bundesebene mit Ausnahme der PDS niemand.
Eigentlich könnte ich meinen Redebeitrag an dieser Stelle beenden und namens der CDU-Fraktion schlicht erklären, dass wir den Antrag ablehnen. Ich will aber doch noch einige Anmerkungen zu den kritisierten Punkten machen.
Da ist zunächst die so genannte Positivliste. Dass die Positivliste nun endgültig vom Tisch ist, ist in meinen Augen ein gesundheitspolitischer Erfolg. Anderenfalls wäre die Therapiefreiheit der Ärzte unzulässig eingeschränkt worden. Es kann kein Fortschritt sein, einer staatlichen Behörde die Entscheidung darüber zu überlassen, welches Medikament zur Behandlung eines Patienten angemessen ist und welches nicht.
Zu einer sinnvollen Änderung ist es bei der Arzneimittelpreisstruktur gekommen. Einerseits werden patentgeschützte Arzneimittel ohne oder mit nur geringfügigem zusätzlichem Nutzen wieder in die Festbetragsregelung einbezogen. Andererseits verbleiben die patentgeschützten Arzneimittel, die eine erkennbare therapeutische Verbesserung bewirken oder geringe Nebenwirkungen verursachen, auch künftig festbetragsfrei.
Wir wollen Innovationsanreize erhalten. Echte Innovationen verdienen zu Recht höhere Preise. Aber Scheininnovationen können nicht länger als Trittbrettfahrer im patentgeschützten Sektor von der Gemeinschaft mit Höchstpreisen bezahlt werden. Es wird künftig eine reine Nutzenbewertung von Arzneimitteln erfolgen, die als eine Empfehlung für die Verordnung des Arztes zu verstehen ist.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden nicht mehr von den Krankenkassen zu erstatten sein. Ausnahmen gibt es für bestimmte Indikationen, wie die Krebsbehandlung oder die Behandlung von Schlaganfällen. Auch bei Kindern und Jugendlichen bleibt es grundsätz
Ziel muss es sein, die starren Barrieren zwischen Krankenhaus und ambulantem Sektor zu überwinden, dabei aber nicht den freien Arztberuf durch staatlich subventionierte Systeme zu zerstören. Ich befürworte nicht nur die stärkere Beteiligung der Krankenhäuser, der Reha- und Pflegeeinrichtungen in der integrierten Versorgung, sondern ich plädiere auch für eine stärkere Einbindung der ambulant tätigen Ärzte in die stationäre Versorgung. Dies kann sowohl die räumliche Nähe als auch die fachliche Integration beinhalten. Integrierte Versorgungsmodelle sind ein richtiger Schritt in diese Richtung.
Der Punkt 2 des PDS-Antrages zielt auf die Aufhebung der sektoralen Trennung zwischen ambulantem und stationärem Sektor. Wichtig war auch uns die Überwindung der starren Grenzen zwischen ambulantem und stationärem Bereich sowie die Förderung einer stärkeren Verzahnung dieser Bereiche.
Künftig wird es eine Teilöffnung der Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung bei hoch spezialisierten Leistungen geben. Dazu wird der Gesetzgeber einen Katalog von Leistungen definieren, der von der Selbstverwaltung fortentwickelt werden soll. Krankenhäuser und freiberuflich tätige Ärzte werden hinsichtlich der vereinbarten Leistung gleichen Vergütungs- und Qualitätsregeln unterliegen.
Bezüglich der Herausnahme der Zahnarztbehandlung und des Krankengeldes aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und der paritätischen Finanzierung ist anzumerken, dass erstmals ein Leistungsbereich aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegliedert und durch eine eigenverantwortliche Absicherung bei der privaten bzw. der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt wird.
Das Krankengeld wird ab dem Jahr 2006 fast ausschließlich durch die Versicherten zu finanzieren sein. Dies soll mit einem pauschalen Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 % erfolgen. Somit bleibt das Krankengeld im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verankert.
Die Neugestaltung der Zuzahlungen wird eine übersichtliche, vereinfachte und gerechte Regelung sein, die eine Überforderungsklausel enthält, wonach niemand mehr als 2 % seines beitragspflichtigen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen leisten muss. Bei chronisch Kranken ist die Grenze auf 1 % festgelegt. Kinder und Jugendliche sind von Zuzahlungen generell befreit.
All diese Punkte belegen, dass es in den Konsensverhandlungen gelungen ist, einen tragfähigen Kompromiss zu finden, der die gesetzliche Krankenversicherung bis zum Jahre 2007 spürbar entlastet. Die finanziellen Belastungen der Reformmaßnahmen sind gerecht und sozial ausgewogen auf alle Beteiligten verteilt.
Dass mit dieser Reform nicht zugleich die strukturellen Probleme des Gesundheitswesens, die mit dem demografischen Wandel und den Folgen des medizinischen Fortschritts einhergehen, gelöst worden sind, bestreitet niemand. Es besteht Konsens darüber, dass die Reformüberlegungen in Kürze angegangen werden. Dies ändert aber nichts daran, dass die Konsensverhandlungen zu einem positiven Ergebnis für die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland geführt haben. Dieses Ergebnis darf nicht durch das mit dem Antrag der PDS-Fraktion verfolgte Ansinnen infrage gestellt werden.
Vielen Dank, Frau Liebrecht. Möchten Sie eine Frage des Abgeordneten Herrn Dr. Eckert beantworten? - Bitte schön, Sie dürfen fragen.
Frau Liebrecht, ich habe Ihrem Beitrag entnommen, dass Sie davon ausgehen, dass es bis zum Jahr 2007 kein weiteres Kostendämpfungs- oder Modernisierungsgesetz im Gesundheitsbereich geben wird. Dann wiederum haben Sie gesagt, dass gegenwärtig weitere Verhandlungen zu Strukturreformen laufen. Was ist richtig?
Man geht nach den Konsensverhandlungen davon aus, dass die Maßnahmen für vier bis fünf Jahre greifen werden. Wir wissen aber alle, dass weitere strukturelle Veränderungen, vor allen Dingen ein Umbau des Finanzierungssystems, erforderlich sind. Wir sind damit bereits in der Debatte. Der nächste Antrag zeigt es. Es muss natürlich etwas geschehen. Damit es aber nachhaltig geschieht und wir nicht noch weiter in die demografische Falle tappen, denke ich, muss das gut überlegt sein und langfristig diskutiert werden, um die richtige Entscheidung zu treffen.
Diskussionen darüber gibt es jetzt schon, machen wir uns nichts vor. Aber spezifische Änderungen in einem Gesetz - davon gehe ich aus - wird es in der nächsten Wahlperiode - so wie es angekündigt worden ist - geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Ich war zunächst sehr optimistisch, als sich zum Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz im Juli 2003 ein parteiübergreifender und gegebenenfalls längerfristig wirkender Konsens andeutete. Das jetzt in den Bundestag eingebrachte Ergebnis löst allerdings in meiner Fraktion keine Zufriedenheit aus, obwohl durchaus Schritte in die richtige Richtung gegangen worden sind.
Die Grundanliegen der Reformbemühungen teilen wir: das solidarische Sicherungssystem zu stärken, die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten zu verbessern, die Organisationsstrukturen und das Vertragsrecht zu reformieren, die Finanzierungsgrundlagen nachhaltig zu sichern und die Lohnnebenkosten zu senken. Diese Grundanliegen decken sich möglicherweise nicht in Gänze mit Ihren Zielen, Herr Minister - aber Sie hören ohnehin nicht zu.
Nach unserer Einschätzung ist im Laufe der sommerlichen Konsensverhandlungen nur ein Gesetzeswerk mit Schieflage herausgekommen.
Erstens. Auf der positiven Seite ist zu vermerken, dass die Qualität und die Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten Verbesserungen erfahren, zum Beispiel durch die Stiftung und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, durch die Weiterbildungspflicht aller im Gesundheitswesen Beschäftigten, durch das Anhörungsrecht für Patientenverbände und durch die Einsetzung eines oder einer Patientenbeauftragten.
Auch das interne Qualitätsmanagement von Ärztinnen und Ärzten, das Hausarztprinzip, die Möglichkeit der Versorgung aus einer Hand in Gesundheitszentren und die Teilöffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen bedeuten einen Fortschritt im Vergleich zum Istzustand und lassen einen Zuwachs an Versorgungsqualität erwarten. Hierbei haben sich die sozialdemokratischen Verhandlungspartnerinnen und -partner durchgesetzt.
Zweitens. Weitere Elemente lassen zumindest die Hoffnung keimen, dass weitere Versorgungsstrukturen neu justiert werden, so die Übertragung von je 1 % der vertragsärztlichen Gesamtvergütung und des Krankenhausbudgets auf integrierte Versorgungsformen, um genau in diesem Bereich, Frau Bull, mehr Finanzierungssicherheit zu schaffen.
Ferner geht es um die Vergütung von Regelleistungsvolumina im ambulanten ärztlichen Bereich mit festen Preisen ab dem Jahr 2007. Ich halte das für einen richtigen Schritt. Des Weiteren geht es um die Stärkung der präventiven Ansätze durch Bonusregelungen auf der Versichertenseite und der Verpflichtung auf der Kassenseite.
Drittens. Bei der Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln unterstützen wir die Weiterentwicklung der Festbetragsregelung und die Flexibilisierung der Arzneimittelabgabe.
Für einen Fehler halte ich im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kley und Frau Liebrecht, den Abschied von der Positivliste.