Protokoll der Sitzung vom 18.09.2003

All diese Maßnahmen bedingen natürlich auch entscheidende Rationalisierungseffekte. Erhebliche Einsparungen werden im Querschnittsbereich erwartet. Darüber hinaus wird es in allen Bereichen gelingen, durch eine Bündelung von Kompetenzen Personal zu reduzieren. Nur so können wir langfristig den Landeshaushalt verschlanken und stabilisieren.

Selbstverständlich wissen wir alle, dass solche Verschlankungsprozesse nicht bei jeder Interessengruppe auf Zustimmung stoßen. Die Straffung der Landesverwaltung ist jedoch alternativlos. Um auch in der Zukunft handlungsfähig zu bleiben, müssen wir uns von lieb gewordenen Standards trennen. Dabei darf nie aus den Augen verloren werden, dass das oberste Ziel eine erhöhte Effizienz der Landesverwaltung ist.

Durch das gezielte Bündeln der Verwaltungskraft soll eine qualitativ wie auch quantitativ hochwertige Erledigung der Aufgaben gewährleistet werden. Fachkompetenz wird - allen Unkenrufen zum Trotz - nicht verloren gehen.

Die Reform ist auf die Erzielung von Synergieeffekten gerichtet. Aus diesem Grunde sind das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz und in seiner Folge das Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung ein großer Erfolg. Indem wir die innere Struktur des Landesverwaltungsamtes, insbesondere die generalklauselartige Überleitung von Personal und Aufgaben, die Anpassung der Personalvertretungen und der beamten- und besoldungsrechtlichen Vorschriften sowie die Zusammenfassung der Sonderbehörden beschließen, schaffen wir die Grundlage für eine echte Verwaltungsmodernisierung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bitte des Ministers um eine zügige Bearbeitung in den Ausschüssen werden sich die Koalitionsfraktionen nicht verschließen, damit wir den Bürgern zum 1. Januar 2004 eine bürgerfreundliche, kostengünstige und effektive Landesverwaltung präsentieren können. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kolze. - Für die PDS-Fraktion erteile ich nunmehr der Abgeordneten Frau Dr. Paschke das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Paschke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDSFraktion kann und wird dem vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Landesverwaltung nicht zustimmen. Das wurde aus der Diskussion bereits deutlich, und wer die Diskussion in den letzten Jahren und Monaten verfolgt hat, den wird das nicht verwundern. Ich möchte dennoch diese Ablehnung im Einzelnen begründen und auch noch einmal zu den beiden Anträgen sprechen.

Erstens. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird neben der Zusammenführung des Landesamtes für Denkmalpflege und des Landesamtes für Archäologie und der neuen Zuständigkeitsregelung zur Landeszentralkasse im Kern die Eingliederung der Versorgungs- und Sozialverwaltung und der Schulaufsichtsverwaltung in das Landesverwaltungsamt festgeschrieben. Da der entsprechende Paragraf im Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz gilt, gilt diese Regelung auch per 1. Januar 2004. Darauf, wie das umzusetzen ist, sind wir gespannt. Bei aller beschleunigten Gesetzesdiskussion und Beschlussfassung wird dieser Zeitplan nicht eingehalten werden können.

Grundsätzlich hat sich die PDS in dem gesamten Reformprozess immer gegen das Heraufzonen von Zuständigkeiten im bürgerrelevanten Bereich verwahrt. An dieser Stelle wird ganz deutlich, dass die PDS ein grundsätzlich anderes Herangehen an die Funktionalreform hatte. Wir wollen auf der Grundlage von leistungsstarken Gebietskörperschaften Bürgernähe, im Konkreten Schulortnähe und Versorgungsnähe, gewährleisten. In unserem Konzept waren die gestärkten Kreise jene Bündelungsbehörde, die sowohl die Voraussetzung für Bürgernähe schafft als auch Zuwachs an kommunaler Selbstverwaltung ermöglicht.

(Beifall bei der PDS)

Für uns war das Landesverwaltungsamt stets nur eine obere Landesbehörde, eine Übergangsinstitution auf dem Weg zur Zweistufigkeit der Landesverwaltung. Um diese kommt über kurz oder lang kein Land herum. Es war der Kompromiss, den die PDS unter diesem Vorzeichen getragen hat. Mit der Eingliederung dieser beiden großen Bereiche wird meilenweit von diesem Ansatz abgerückt.

(Zustimmung bei der PDS)

Es wird mit den derzeitigen kleingliedrigen Gebietskörperschaften nicht gelingen, jede Aufgabe an nur einem Standort wahrzunehmen. Allein daran wird die bisher erkennbare Praxis der Landesregierung scheitern; denn bereits unter den Bedingungen größerer Kreisstrukturen von maximal zwei Kreisen pro Planungsregion wurden in der Vergangenheit objektiv Machbarkeitsgrenzen deutlich.

Zweitens. Der Innenminister hat heute noch einmal betont, dass jetzt alle Dinge, die vorher verkündet wurden, wahr gemacht werden. Wir erinnern an die Zeitleiste, die der Innenminister gesetzt hatte. Es sollte zuerst das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz verabschiedet werden. Das ist verabschiedet worden. Es sollten zwei Funktionalreformgesetze verabschiedet werden und es sollte dann ein Landesorganisationsgesetz verabschiedet werden.

Mit dem vorliegenden Gesetz über die Neuordnung der Landesverwaltung wird dem Landtag nunmehr ein Mini

Landesorganisationsgesetz und ein Bruchstück von einem Funktionalreformgesetz vorgelegt. Ersteres wurde immer verlangt, aber in Gänze.

Das Zweite sollte in zwei großen Paketen, nämlich zum einen Verlagerung Kreise in die Gemeinden und dann Verlagerung Land in die Kreise, erfolgen.

Wir beraten jetzt permanent Aufgabenverlagerungen in einzelnen Gesetzen. Wir haben Aufgabenverlagerungen mit dem Investitionserleichterungsgesetz beschlossen, wir haben Aufgabenverlagerungen in dem vorliegenden Entwurf zu beraten, die sich auf die Modernisierung und Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften erstrecken, und wir haben Aufgabenverlagerungen in dem jetzt vorliegenden Gesetz zu beraten. Es fragt sich, welche Aufgaben in diesen beiden gebündelten Funktionalreformgesetzen dann überhaupt noch beraten werden sollen.

Es ist anzumahnen, die Hinweise der Spitzenverbände durchaus ernst zu nehmen, die gesagt haben, der gesamte Artikel 3, der im Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften aufgeführt ist, gehört eigentlich solange nicht in ein Gesetz, wie die Lenkungsgruppe noch dabei ist zu beraten, welche Aufgaben verlagert werden sollen.

(Beifall bei der PDS)

Die Koalitionsfraktionen müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass das ein elendes Durcheinander ist, bei dem zum Schluss keine Ebene mehr weiß, welche Zuständigkeiten zu welcher Gebietskörperschaft gehören.

Zu dem Punkt drei, was die Veränderung der Personalvertretung und deren Folgen betrifft, wurde bereits gesprochen. Deshalb werde ich mir das an dieser Stelle ersparen.

Ich möchte zu einigen Dingen noch etwas sagen, die wir durchaus mit beachten sollten:

Erstens. An das jetzt konzipierte Landesverwaltungsamt als Mittelinstanz können bei diesen Gebietszuschnitten nicht noch weitere Aufgaben verlagert werden. Wir kommen in eine Situation, dass dieses Landesverwaltungsamt die geforderte Effizienz nicht erreichen wird.

Zweitens. Die im Landesverwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz verankerten Grundsätze wie Bürgernähe sind definitiv mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf konterkariert worden. Es wurde schon ausgeführt.

Drittens. Die PDS erwartet von der Landesregierung eine klare Aussage, in welchen Schritten Funktionalreformprozesse und weitere Strukturreformprozesse in gesetzlich verankerten Dokumenten in den Landtag eingebracht werden.

Viertens. Die PDS erwartet, dass besonders die Hinweise und Kritiken der Arbeitnehmervertretungen ernst genommen werden und dass nicht ohne Not Mitwirkungsrechte weiter beschnitten werden.

Fünftens. Letztlich sollte der Landtag sich sehr wohl überlegen, wie er die demokratische Kontrolle über diese wie auch immer bezeichnete Mammutbehörde Landesverwaltungsamt ausüben will. Erwies sich das schon in der Vergangenheit als äußerst problematisch, wird es nunmehr nahezu dramatisch, wenn man die objektive Machtkonzentration berücksichtigt.

In der letzten Legislaturperiode wurde immer wieder betont: Wir wollen keinen Landesverwaltungsamtspräsi

denten, der im Schatten des politischen Rampenlichts machtvoll wie ein zweiter Ministerpräsident agieren kann. - Wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass genau das nun einzutreten droht. Die gesamte Legislative sollte es nicht bei einer schlichten Kenntnisnahme belassen, sondern sollte daraus ihre politischen Konsequenzen ziehen. - Danke sehr.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Meine Damen und Herren! Begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler des Luther-Gymnasiums Wittenberg.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Wir treten nun in die Abstimmungsverfahren ein, zunächst in die Abstimmung zu der Drs. 4/1004.

Frau Dr. Paschke, Sie haben signalisiert, dass Sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. Ich unterstelle, dass dies bedeutet, dass Sie auch einer Überweisung nicht zustimmen werden. - Bitte sehr, Frau Dr. Paschke.

Wir werden uns sehr wohl mit in die Beratung hinein begeben. Das zeigen ja die Anträge. Aber wir werden dem vorgelegten Gesetzentwurf in der Form, in der er jetzt ist, nicht zustimmen.

Gut. - Dann darf ich zunächst über die Überweisung an sich entscheiden lassen. Wer einer Überweisung dieses Gesetzentwurfs seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine Gegenstimme. Enthaltungen? - Keine Enthaltung. Damit ist erst einmal die Überweisung an sich beschlossen.

Von der FDP-Fraktion wurde die Überweisung in die Ausschüsse für Inneres, für Finanzen, für Bildung und Wissenschaft sowie für Gesundheit und Soziales beantragt. Darüber hinaus hat Herr Rothe von der SPDFraktion eine Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien beantragt. Gibt es vonseiten der Koalitionsfraktionen dafür Zustimmung? - Dann können wir darüber zusammenhängend abstimmen. Mit der Federführung - darüber waren sich alle einig - soll der Innenausschuss beauftragt werden.

Wer der Überweisung in den Ausschuss für Inneres zur federführenden Beratung und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Bildung und Wissenschaft, für Kultur und Medien sowie für Gesundheit und Soziales die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine Enthaltung. Damit ist die Überweisung in die genannten Ausschüsse einstimmig beschlossen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der PDSFraktion in der Drs. 4/1015. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung gibt es bei der SPD-Fraktion und bei der PDS-Fraktion. Gegenstimmen? - Gegenstimmen sehe ich bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der PDSFraktion in der Drs. 4/1026. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung gibt es bei der SPD-Fraktion und bei der PDS-Fraktion. Gegenstimmen? - Gegenstimmen sehe ich bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Enthaltungen? - Ich sehe keine. Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 6 abgeschlossen.

Wir kommen nun, wie heute Morgen von der CDU-Fraktion beantragt, zur Beratung über den Tagesordnungspunkt 20:

Beratung

Bestätigung der Benennung des stellvertretenden Mitglieds im Ausschuss der Regionen (AdR) der Europäischen Union nach In-Kraft-Treten des Vertrages von Nizza

Antrag der Landesregierung - Drs. 4/1025

Die Einbringung übernimmt Minister Herr Becker in Vertretung des Staatsministers Herrn Robra. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ihnen ist bekannt, dass die dritte Amtsperiode des Ausschusses der Regionen der EU von 2003 bis 2006 läuft und dass die Verteilung der deutschen Sitze entsprechend dem Abkommen der Länder vom 27. Mai 1993 auch in diesem Lande vorgenommen worden ist. In diesem Ausschuss sind Herr Abgeordneter Tilman Tögel als Mitglied und Herr Staatssekretär Dr. Michael Schneider als stellvertretendes Mitglied tätig.

In der Zwischenzeit ist eine Änderung insoweit eingetreten, als der Vertrag von Nizza eine andere Legitimation der Mitglieder des Ausschusses vorsieht. Am 1. Februar 2003, als die Besetzung in der dritten Amtsperiode durch dieses Hohe Haus bereits erfolgt war, trat der Vertrag von Nizza in Kraft. Er hat für die Mitglieder und für die stellvertretenden Mitglieder des AdR eine geänderte Rechtslage geschaffen. Ich darf aus Artikel 263 des EGVertrages in der Fassung von Nizza zitieren. Dort heißt es:

„Mitglied kann sein, wer entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehat oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist.“

Darüber hinaus endet gemäß Absatz 2 des genannten Artikels die Amtszeit der AdR-Mitglieder automatisch bei Ablauf des Mandats, aufgrund dessen sie vorgeschlagen wurden.