Protokoll der Sitzung vom 23.09.2003

lungstendenzen aus und setzt sie in strukturelle Veränderungen um.

Als Ergebnis gab es Umschichtungen innerhalb der Förderschwerpunkte. Programme, für die nur ein geringer Bedarf bestand, wurden zugunsten stärker frequentierter Maßnahmen umgeschichtet. Dabei lag die politische Priorität bei der Aufstockung von Mitteln für die Verkehrsinfrastruktur sowie für Forschung und Entwicklung. Weitere Änderungen des derzeit gültigen Operationellen Programms wird es im Ergebnis der Halbzeitbewertung geben, die bald ansteht.

Meine Damen und Herren! Wenn wir über Investitionen reden und auch über eine Investitionsquote, die nicht mehr so hoch sein kann wie in den frühen 90er-Jahren, dann reden wir eben auch über Prioritätensetzung im Bereich der Investitionen. Es ist ein klares Bekenntnis der Landesregierung, dass wir insbesondere bei der Verkehrsinfrastruktur, bei Forschung und Entwicklung und bei Standortförderungen das Nötige tun, das dieses Land braucht, um endlich eine industrielle Basis zu entwickeln, auf der man aufbauen kann.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Meine Damen und Herren! Zu dem dritten Bereich, den Kommunen. Der Landesregierung ist es mit diesem Haushaltsplanentwurf gelungen, die Leistungen an die Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs konstant zu halten. Die Kommunen des Landes sind über die Verbundquote des kommunalen Finanzausgleiches an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt. Die Landesregierung hat die Möglichkeiten des Abrechnungsverfahrens im kommunalen Finanzausgleich genutzt. So konnten wir den Kommunalanteil an den bisher aufgetretenen Steuermindereinnahmen so ausgleichen, dass gegenüber dem Vorjahr eine Konstanz der Zahlungen erreicht wird.

Bei den Leistungen aus dem Landeshaushalt an die Kommunen insgesamt, das heißt einschließlich aller sonstigen Leistungen der Ressorts, wird es gegenüber dem Haushaltsplan 2003 einen Rückgang in Höhe von 77,4 Millionen € geben. Dabei sind die Mittel für die Beseitigung der Hochwasserschäden herausgerechnet worden.

Dieser Rückgang erklärt sich allerdings zum Teil daraus, dass für bestimmte gesetzliche Leistungen weniger Bedarf besteht. So hat der Innenminister für die Unterbringung von Flüchtlingen Mittel in Höhe von 5,3 Millionen € weniger angemeldet als im Vorjahr; bei den Leistungen nach dem Kinderförderungsgesetz waren im Jahr 2003 Übergangshilfen in Höhe von 15 Millionen € veranschlagt worden.

Meine Damen und Herren! Diese Mittel in Höhe von 15 Millionen € waren von vornherein als Übergangshilfen gedacht; diese gibt es natürlich im Jahr 2004 nicht mehr; denn der Übergang von den Regeln des KiBeG zu den Regeln des KiFöG wird dann vollzogen sein.

Es ist insofern grob irreführend, wenn Sie, sehr geehrter Herr Dr. Püchel, in einer Pressemitteilung behaupten, die Kommunen müssten Kürzungen von 100 Millionen € hinnehmen. Ich konnte nicht nachvollziehen - ich kann es auch jetzt nicht -, wie Sie auf diese hohe Zahl kommen.

Aber wie dem auch sei, ich darf an dieser Stelle die sozialdemokratische Opposition daran erinnern, dass es in

ihrer Regierungszeit überhaupt nicht unüblich war, dass Leistungen an die Kommunen gegenüber dem Vorjahr reduziert wurden. Lediglich in den Jahren 1998 und 2000, in zwei Jahren, gab es moderate Zuwächse. In allen anderen Jahren ihrer Regierungszeit sahen die Haushaltspläne weniger Mittel vor als im jeweiligen Vorjahr.

(Herr Gürth, CDU: Hört, hört!)

Ich lese die Zahlen vor: Im Jahr 1996 minus 293 Millionen €, im Jahr 1997 minus 247 Millionen €, im Jahr 1999 minus 10 Millionen €, im Jahr 2001 minus 111 Millionen € und im Jahr 2002 sogar minus 281 Millionen €. Die Kommastellen habe ich weggelassen.

Meine Damen und Herren! Diese Kürzungen der kommunalen Leistungen in den Haushaltsplänen wurden von der jetzigen Opposition, der damaligen Regierung, in den Jahren vorgenommen, in denen die Einnahmesituation des Landes noch deutlich besser war als in der Zeit unserer Regierung. Es würde Ihnen deshalb gut zu Gesicht stehen, Herr Dr. Püchel, sich mit der Kritik an der Landesregierung speziell in dieser Frage geziemend zurückzuhalten.

(Beifall bei der CDU - Herr Dr. Püchel, SPD: Ich werde Sie nie wieder kritisieren, das verspreche ich Ihnen!)

- Nein, Sie können mich kritisieren. Herr Dr. Püchel, ich kann Kritik sehr gut vertragen. Aber Sie erlauben mir doch, mit der entsprechenden Deutlichkeit die Gegenargumente vorzutragen; denn es ist nicht der Fall, dass wir den Kommunen Ungebührliches zumuten, wenn man das mit dem vergleicht, was Sie in Ihrer Regierungszeit gemacht haben.

(Herr Dr. Püchel, SPD: Was haben Sie im letzten Jahr gemacht?)

Wir haben eine erheblich schwierigere Ausgangsposition, das habe ich vorhin deutlich gemacht.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von Frau Theil, PDS)

Meine Ausführungen zu den Kommunalfinanzen wären unvollständig, wenn ich nicht kurz auf die Gemeindefinanzreform hinweisen würde, die derzeit auf Bundesebene diskutiert wird. Bekanntlich gibt es hierzu noch keinen Konsens. Eines scheint allerdings schon jetzt klar: Die finanzielle Ausstattung der Kommunen wird sich wahrscheinlich nicht verschlechtern, sondern sie wird sich verbessern. Über die weiteren Modalitäten wird auf Bundesebene noch ausgiebig zu diskutieren sein, vor allem im Bundesrat und gegebenenfalls im Vermittlungsausschuss.

Insbesondere bedarf es einer genauen Prüfung, ob kommunale Verbesserungen zulasten der Länder gehen werden. Dies würde nicht nur für Sachsen-Anhalt insgesamt keinen Gewinn bedeuten; denn Land und Kommune bilden nicht nur in unserem Land einen Finanzverbund.

Auf jeden Fall gibt es derzeit eine große Unsicherheit - darauf muss ich hinweisen - im Hinblick darauf, wie genau die künftige kommunale Finanzausstattung aussehen wird. Die Landesregierung sieht deshalb zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf, auf Landesebene und darüber hinaus tätig zu werden, solange sich hierfür keine einigermaßen klare Perspektive abzeichnet.

Neben einer Stabilisierung der Kommunalfinanzen strebt die Landesregierung an, vorhandene Rationalisierungs

potenziale auf dem Gebiet der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und seinen Kommunen zu nutzen. Es ist der Wille der Landesregierung, dass die Leistungen des Landes aus dem Aufnahmegesetz, aus dem Kinderförderungsgesetz, bei der Musikschulförderung und bei der Förderung der Traditions- und Heimatpflege sowie bei der Ausreichung der Jugendpauschale durch Zuweisungsverfahren im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes abgelöst werden.

Dadurch ergäben sich zumindest mittelfristig gewisse Rationalisierungseffekte. Die Verfahrensvereinfachung beim Aufnahmegesetz wird in der Landesverwaltung die Einsparung von einigen Vollzeitstellen ermöglichen. Allerdings werden sich die gesamten Auswirkungen auf die Verwaltungen von Land und Kommunen erst im Nachhinein beziffern lassen; aber auch - diesbezüglich sind wir zuversichtlich - die kommunale Seite wird von dieser Vereinfachung profitieren.

In jedem Fall wird die Landesregierung sicherstellen, dass der Umfang der bisher vom Land über die Fachgesetze gewährten finanziellen Leistungen unverändert bleibt. Dies ergibt sich schon aus der Höhe der veranschlagten Positionen. Darüber hinaus wird es sich aus Zweckbindungen ergeben, die garantieren, dass es nicht zu Umschichtungen aufgrund der Sparzwänge in den kommunalen Haushalten kommt, die zulasten der Aufgabenerfüllung gehen würden.

Einfach falsch sind die Behauptungen aus der SPDFraktion - darauf muss ich an dieser Stelle leider hinweisen -, dass die Landesregierung zuerst Leistungen gestrichen habe, um sie anschließend nur zum Teil an die Kommunen weiterzugeben, wie in einer Pressemeldung zu lesen war. Die Beträge, die zum Erbringen der jeweiligen Leistung erforderlich sind, werden in vollem Umfang an die Kommunen weitergegeben.

Dass einige dieser Beträge niedriger sind als im Vorjahr, hängt allein mit der schon zu Beginn erwähnten Tatsache zusammen, dass punktuell weniger Bedarf an Zuweisungen besteht, etwa bei der Unterbringung der Flüchtlinge und bei Leistungen nach dem Kinderförderungsgesetz. Es ist eine vergleichsweise billige Oppositionspolemik, so zu tun, als ob an dieser Stelle gekürzt würde. Hierbei wird nicht gekürzt, es wird vereinfacht.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Die damit verbundene Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird zurzeit vorbereitet. Zwischen dem Innenministerium und den anderen Ressorts sind noch Detailabstimmungen erforderlich. Zudem wird selbstverständlich eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erfolgen. Die Landesregierung wird den Gesetzentwurf zu einem späteren Zeitpunkt in den Landtag einbringen.

Im Haushaltsplan wurde mit Blick auf die geplante Änderung ein zentraler und zusammengefasster Ausgabenansatz veranschlagt. Eine Aufteilung der Ausgaben auf mehrere Einzelpläne wäre angesichts eines vorliegenden eindeutigen Kabinettsbeschlusses zu dieser Änderung nicht sachgerecht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Vorgehensweise bietet die haushaltsmäßige Grundlage für die künftigen allgemeinen Zuweisungen, würde aber zugleich selbst im Falle des Fortbestehens der derzeitigen Gesetzeslage eine ausreichende Rechtsgrundlage für Zahlungen an die Gemeinden darstellen.

Es gibt also - damit wende ich mich an den Kollegen Bullerjahn - keinerlei Grund zur Aufregung. Ich hoffe, dass nach den hitzigen Debatten im Ältestenrat, von denen ich im Nachhinein erfuhr, die angemessene Ruhe und die angemessene Sachlichkeit im Umgang mit dieser Materie wieder einkehren.

(Zuruf von Herrn Bullerjahn, SPD)

Denn eines klar: Das Verfahren, ein hauhaltsergänzendes Gesetz erst im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Haushalts einzubringen, ist rechtlich völlig korrekt und politisch durchaus gängig. Dieser Weg wurde von uns bereits im letzten Jahr im Zusammenhang mit dem Kinderförderungsgesetz beschritten und von Ihnen damals nicht kritisiert.

(Lachen bei der SPD - Herr Dr. Püchel, SPD: Macht der Gewohnheit! - Zurufe von Herrn Buller- jahn, SPD, und von Frau Budde, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mit meinen bisherigen Ausführungen Eckpunkte und Grundzüge des Haushaltsplanentwurfs dargelegt. Ich möchte diese globalen Ausführungen um einige wichtige Einzelpunkte ergänzen, die in erster Linie die Facheinzelpläne betreffen.

Der Landesregierung ist es gelungen, den Einsatz von EU-Mitteln zu optimieren und damit Landesmittel einzusparen. Dies ist beispielhaft im Bereich des Landesstraßenbaus gelungen. Dort konnte dank des Einsatzes von EFRE-Mitteln sogar ein Ausgabenzuwachs gegenüber dem Vorjahr erreicht werden.

Auch in der Wirtschaftsförderung konnte die Kürzung des Bundesanteils für die Gemeinschaftsaufgabe Ost durch eine entsprechende Umschichtung von EFREMitteln weitgehend kompensiert werden. Für die Wirtschaftsförderung stehen rund 687 Millionen € bereit.

Auch für den Bereich des Arbeitsmarktes konnte der Einsatz von Landesmitteln durch die verstärkte Einbindung nationaler Kofinanzierungen verringert werden. Insgesamt wurden bei den den Arbeitsmarkt betreffenden Titeln Landesmittel in Höhe von rund 17 Millionen € eingespart.

Im Bereich des Städtebaus wurde verstärkt von der Förderung der Wohnraummodernisierung auf die Förderung des Stadtumbaus umgesteuert. Damit hat die Landesregierung den veränderten Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt angemessen Rechnung getragen. Der zentrale städtebauliche Engpass liegt nicht mehr im Bereich der Modernisierung von Wohnraum, sondern vielmehr im Bereich der Aufwertung unserer Städte. Dazu zählt auch der Abriss von stark unterbelegtem Wohnraum zur Wiederherstellung der Lebensqualität, insbesondere in jenen Vierteln unserer Städte, die von großen Mietwohnhäusern geprägt sind.

Auch im Bereich der Landwirtschaft und der Umwelt ist es gelungen, die Investitionen durch die Kofinanzierung des Landes und des Bundes zu sichern. Ausgabensenkungen wurden dort vor allem im Bereich der Verwaltung realisiert. Die Investitionen im ländlichen Raum können fortgeführt werden. Das betrifft insbesondere die Sicherstellung der Finanzierung im Bereich des Hochwasserschutzes.

Im Sozialbereich wurde die Krankenhausförderung neu strukturiert. An dieser ist das Land bisher mit einem gesonderten Zuschuss und anteilig beteiligt. Das Finanzie

rungsverhältnis wird künftig zugunsten der Kommunen geändert, die dann lediglich einen Anteil von 30 % der Aufwendungen zu tragen haben. Zugleich unterbleibt aber die Zuweisung eines gesonderten Anteils durch das Land. Diese Systemumstellung wird im Jahr 2004 zu einer Entlastung beim Land führen. Ab 2005 wird sich das Finanzierungsverhältnis zugunsten der Kommunen verändern.

Im Bereich der Wissenschaft wurden in diesem Jahr mit den Hochschulen Zielvereinbarungen geschlossen. Sie dienen dazu, Qualitätsverbesserungen mit Kostensenkungen zu verbinden und bis 2006 Einsparungen in der Größenordnung von 10 % zu realisieren.

Mit dieser Vorgabe konnte den Hochschulen mit ihren Globalhaushalten eine zwar engere, aber doch eine gesicherte finanzielle Perspektive geboten werden. Dabei ist es sehr wichtig festzustellen, dass der finanzielle Rahmen der Zielvereinbarungen eine klare Schwerpunktsetzung der Landesregierung für Wissenschaft, Forschung und Lehre in Sachsen-Anhalt darstellt. Bei den drastisch verengten finanziellen Spielräumen, die wir überall haben, ist eine Reduzierung des Volumens der Globalhaushalte bis 2006 um 10 %, gemessen an den Reduzierungen in anderen Bereichen des Landeshaushalts, ein unterdurchschnittlicher Beitrag zum Einsparvolumen.

Ich lege besonderen Wert auf diese Feststellung; denn trotz der schwierigen Bedingungen, die wir haben, wird eine vernünftige, zukunftsweisende Standortpolitik im Hochschulbereich betrieben. Dazu zählt auch eine Umstrukturierung bei kleineren Haushaltsvorhaben.

Im Bereich der Schulen schaffen die neu geschlossenen Tarifverträge für die Lehrer an allgemein bildenden Schulen und für die pädagogischen Mitarbeiter die Voraussetzungen für einen sozialverträglichen Stellenabbau und damit für weitere Einsparungen im Landeshaushalt. Sie eröffnen auch erweiterte Wege, um auf mittlere Sicht den Personalbestand in den verschiedenen Schultypen bedarfsgerecht steuern zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt im Schulbereich eine Mittelreduzierung, die der Landesregierung besonders schwer gefallen ist. Wir, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP, haben immer deutlich gemacht, welches Gewicht wir den Schulen in freier Trägerschaft in einem qualitätsvollen und in einem innovativen Bildungswesen sowie als positiver Standortfaktor beimessen. Es war und es ist uns wichtig, dass in Sachsen-Anhalt eine pluralistische Schullandschaft erhalten bleibt und weiter blüht. Schulen in freier Trägerschaft erweitern und bereichern das Bildungsangebot.

Aber die Haushaltssituation des Landes zwingt auch in diesem Bereich zu gewissen Einschnitten, insbesondere um das Gleichgewicht zwischen der Finanzierung der staatlichen Schulen und der Schulen in freier Trägerschaft zu halten. Sonderopfer darf es für keine dieser Gruppen geben. Da die staatlichen Schulen ebenfalls unter einem hohen Sparzwang stehen, insbesondere aufgrund der Schwierigkeiten in den kommunalen Haushalten, müssen auch die Schulen in freier Trägerschaft einen gewissen Beitrag leisten.

Mit dem Haushaltsplanentwurf 2004 plant die Landesregierung, den Sachkostenzuschuss für Schulen in freier Trägerschaft um fünf Prozentpunkte zu senken. Dies ist