Protokoll der Sitzung vom 24.10.2003

Einberufung einer Schlichtungsstelle zur Klärung offener Fragen im Zusammenhang mit dem Augusthochwasser 2002

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/1096

Ich bitte Frau Dr. Klein diesen Antrag für die PDS-Fraktion einzubringen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir vor einem Jahr, im Oktober 2002, im Landtag erstmals das Thema Augusthochwasser auf der Tagesordnung hatten, standen wir alle noch unter dem Eindruck der dramatischen Ereignisse. Wassermassen, Dammbrüche, Evakuierungen einerseits und andererseits eine bis dahin nicht erlebte Welle der Hilfsbereitschaft, ob an den Dämmen, beim Sandsäckeschippen oder bei den materiellen und finanziellen Spenden, sind inzwischen Geschichte.

Doch wenn vor allen Dingen Letzteres in guter Erinnerung bleiben soll, dann brauchen wir Entscheidungen zum weiteren Umgang mit den ausgereichten Geldern. Herr Minister Daehre, ich weiß, Sie werden sagen, in den Richtlinien steht doch alles. Doch Sie wissen selbst, aufgeschrieben ist vieles schnell, aber die Umsetzung und die Interpretation sind wesentlich schwieriger.

Der zeitweilige Ausschuss Hochwasser hat bei der Erarbeitung des Zwischenberichts und in den vergangenen Wochen immer wieder den Stand der Bearbeitung der Anträge zu den verschiedenen Richtlinien abgefragt. Inzwischen erscheint es wahrscheinlich, dass bis Weihnachten alle eingegangenen Anträge wenigstens bearbeitet werden.

Wiederholt mussten die Mitglieder des Ausschusses zur Kenntnis nehmen, dass der Abarbeitungsstand in den einzelnen Landkreisen und in der Stadt Dessau sehr unterschiedlich war. Eine Ursache war sicherlich die Zahl der zu bearbeitenden Anträge. Viel mehr war aber scheinbar die unterschiedliche Auslegung der Richtlinien und damit die Anwendung unterschiedlicher Kriterien bei der Bewilligung ausschlaggebend. Ganz deutlich wurde dies im Landkreis Wittenberg. Dort hat die Messlatte bei der Bearbeitung der Anträge besonders hoch gelegen. Das besagt nicht, dass die anderen weniger gründlich geprüft haben, eben nur anders.

Nach der Bewilligung der Anträge und der Auszahlung der ersten Rate der Gelder kommen nun die nächsten großen Schwierigkeiten für die Betroffenen und für die Bewilligungsstellen: die Abrechnung der Gelder. So unterschiedlich die Bewilligung gehandhabt wurde und wird, so unterschiedlich gehen scheinbar auch die einzelnen Bewilligungsstellen an die Abrechnung.

Es gibt Signale aus den Wohlfahrtsverbänden, dass es zunehmend Probleme bei den Abrechnungen gibt, da nicht nur die bewilligten staatlichen Gelder, sondern auch die Spenden und die Versicherungsleistungen mit abgerechnet werden sollen. Der Wittenberger Landrat Dammer befürchtet ein Chaos bei den letzten Abrechnungen - so zu lesen in der „Elbe-Elster-Rundschau“ vom 11. Oktober 2003.

Am 16. Oktober 2003 gab es eine Beratung der Wohnungsbauförderstelle im überfüllten Rathaussaal in Des

sau-Waldersee zu dem Thema Abrechnung. Dort ging es insbesondere um die Frage des geforderten Nachweises der Versicherungsleistung und um das Problem Eigenleistung.

Die ersten Briefe zu der Abrechnungsproblematik liegen dem zeitweiligen Ausschuss inzwischen vor. Einige Auszüge darf ich mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, kurz zitieren:

„Für Abriss und Aufräumungsarbeiten einschließlich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Schadensabgrenzung werden von Ihrer Seite“

- gemeint ist das Land -

„keine Zuschüsse gewährt. Selbstverständlich haben auch wir, wie viele andere Bürger in DessauWaldersee, diese Arbeiten mithilfe der Familie und freiwilliger Helfer durchgeführt. Das Land möchte nun bei der Abrechnung Rechnungen für die von uns erbrachten Eigenleistungen haben. Wie soll das bitte funktionieren? Weiterhin ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso wir dem Land Sachsen-Anhalt verpflichtet sind, unsere Versicherungssumme, die bei der Beantragung der Zuwendungen schon abgezogen wurde, nachzuweisen.“

Wir könnten es uns jetzt ganz einfach machen und sagen, die Richtlinien regeln das. - Ja, auch die Aufräumarbeiten hätten gemäß der Richtlinie über die Soforthilfen oder auch gemäß der anderen Richtlinie zur Wiederherstellung hochwassergeschädigter Wohngebäude finanziert werden können. Das ist darin vorgesehen. Ich muss aber sagen - diese Erfahrung haben mit mir sicherlich auch viele andere gemacht -, diese Richtlinien haben die Betroffenen nicht verinnerlicht. Sie haben erst einmal selbst angepackt und haben nicht nach einer Firma gesucht. Dazu hatten Sie, als das Wasser weg war, zunächst gar nicht die Zeit und die Nerven.

Wo die Bewilligung der Anträge auf Soforthilfe länger gedauert hat - wie zum Beispiel im Landkreis Wittenberg; dort wurden teilweise erst im Frühjahr 2003 die letzten Gelder aus der Soforthilfe ausgezahlt -, mussten die Betroffenen notgedrungen mit dem Aufräumen anfangen. Müssen sie nun die Soforthilfe zurückzahlen, weil sie keine Quittungen haben oder weil der Schaden letztlich niedriger war und ihnen nicht die volle Summe der 5 000 € zusteht?

Einige Bürger haben gegen die Bewilligungsbescheide Widerspruch eingelegt, da sie nicht anerkennen, dass sie die Versicherungsgelder mit Rechnungen belegen sollen. Diese erhalten bis zur Klärung ihres Widerspruchs zunächst nicht eine Rate, müssen aber etwas tun und darum Kredite aufnehmen. Es gibt also eine ganze Vielzahl von Problemen. Ich möchte sie nicht weiter aufzählen.

Da die Bewilligung und die Abrechnung bei uns im Land durch die einzelnen Landkreise und die Stadt Dessau erfolgt, im Unterschied zu Sachsen, wo das alles durch die Sächsische Aufbaubank abgewickelt wird, brauchen wir eindeutige Kriterien für die Abrechnung. Mit dem bloßen Verweis darauf, dass in den entsprechenden Richtlinien die Nichtanerkennung der Eigenleistung und die Abrechnung der Versicherungsleistung festgelegt ist, werden wir bei den Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis stoßen. Wir müssen es ihnen dann wenigstens vernünftig erklären können und Möglichkeiten der Hilfe suchen.

Wir brauchen Aussagen, in welcher Form die Versicherungsleistungen abgerechnet werden können. Die Leistung haben die Bürgerinnen und Bürger schließlich aufgrund ihrer Beiträge erhalten. Wir brauchen Kriterien im Umgang mit den Spendengeldern. Nicht alle Hilfsorganisationen haben die Höhe ihrer Spenden angegeben bzw. diese nicht zweckgebunden ausgegeben.

Man soll den Teufel nicht an die Wand malen, aber in Brandenburg laufen jetzt, sechs Jahre nach dem OderHochwasser, noch immer Gerichtsprozesse um die Hilfsgelder. Das sollten wir in Sachsen-Anhalt vermeiden.

Deshalb schlagen wir die Schaffung einer Stelle vor. Über deren Namen kann man noch streiten, weil ihre Aufgaben letztlich über die Schlichtung hinausgehen sollten. Wir sind auch offen für bessere Vorschläge dazu, wo man diese Stelle ansiedeln sollte.

Im Augenblick ist es aber so, dass wir uns im Ausschuss immer tief in die Augen gucken und fragen, wer kann uns denn eine Antwort geben, wenn es um ganz spezielle Fragen geht. Die Vertreter der Ministerien sind sehr auskunftsbereit, aber sie müssen sich schließlich auch erst immer dazu sachkundig machen, wie man mit diesen Problemen umgehen kann. Der zeitweilige Ausschuss Hochwasser hat nur bedingt dafür Zeit, immer wieder die Frage der Gelder zu beraten. Es gibt noch andere Probleme, die wir im Ausschuss beraten müssen.

Eine Delegierung der abzusehenden Streitfälle an den Petitionsausschuss ist aus unserer Sicht auch keine Lösung. Deshalb schlagen wir eine Überweisung unseres Antrages in den Hochwasserausschuss vor, mit der Bitte an alle, dort gemeinsam eine Lösung dazu finden, wie wir mit den anstehenden Problemen umgehen wollen. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Damit ist der Antrag eingebracht. Es spricht nun Herr Minister Daehre.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Klein, Ihrem Anliegen entsprechend bringen Sie die Sorge zum Ausdruck, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten mit einer Flut, und zwar nicht mit einer Wasserflut, sondern mit einer Antragsflut, zu rechnen haben, sodass wir werden versuchen müssen zu schlichten.

Bevor ich dazu komme, darf ich zunächst einige Anmerkungen zum Stand der Abarbeitung machen. Dass wir noch nicht alle Anträge abgearbeitet haben, liegt auch daran, dass dieses Hohe Haus beschlossen hat, die Antragsfrist bis zum 30. April zu verlängern. Es gab sogar Anträge, die darauf hinausliefen, die Frist bis zum 30. Juni zu verlängern. Wenn wir die Antragsfrist bis zum 30. Juni verlängert hätten, hätten wir heute noch weit mehr Anträge zu bearbeiten.

(Herr Dr. Köck, PDS: Wieso?)

- Aber selbstverständlich! Alle haben doch abgewartet. Sie hätten auch noch bis Ende Juni gewartet, Herr Dr. Köck. Aber lassen wir das einmal außen vor.

Es gibt einen unterschiedlichen Abarbeitungsstand. Wenn man sich die Instandsetzung an den Wohn

gebäuden ansieht, zeigt sich folgender Stand: In Dessau sind noch 96 Anträge abzuarbeiten, abgearbeitet sind 84 %. Im Landkreis Anhalt-Zerbst sind 100 % abgearbeitet, im Landkreis Bitterfeld 94 %. In Köthen sind es 100 %. Aber jetzt kommt das Sorgenkind. Es ist Wittenberg mit 66 %. Alle anderen Landkreise liegen zwischen 95 und 98 %.

Wenn ich richtig informiert bin, sind im Landkreis Wittenberg 30 Mitarbeiter mit dieser Antragsproblematik beschäftigt. Bis zu unserer letzten Regelung wurden dort pro Tag sieben Anträge bewilligt. Wir haben dann die neue Regelung eingeführt, wonach 60 % der Gelder, die beantragt worden sind, erst einmal ausgezahlt werden. Damit schaffen diese 30 Mitarbeiter jetzt zwölf Anträge pro Tag. Das heißt, ein Mitarbeiter bearbeitet pro Tag ein Drittel eines Antrages. Ich will das nicht werten, ich will es nur sagen.

Um die ewige Diskussion, dass die Anträge auf diese Weise nicht bis Ende Dezember abgearbeitet werden können, zu beenden, haben wir entschieden, dass ab nächste Woche - das heißt, am 3. November beginnt die Einarbeitung - 15 Mitarbeiter aus dem Ministerium und aus dem Regierungspräsidium in den Landkreis Wittenberg gehen, um erstens diese Anträge abzuarbeiten und sich zweitens auch ein Bild darüber zu machen, zu welchen Problemen es eventuell noch kommen kann, wenn wir in die nächste Runde gehen. Es handelt es dabei um 15 Mitarbeiter, die in der Lage sind, nicht nur die eigentlichen Probleme kennen zu lernen, sondern auch zu reagieren.

Das heißt für uns, dass wir davon ausgehen können, dass im Laufe des Monats November auch im Landkreis Wittenberg alle Anträge abgearbeitet sind.

Jetzt kommen wir zum nächsten Punkt: Schlichtung. Frau Dr. Klein, ich bin sofort auf Ihrer Seite, weil ich auch genau dies befürchte. Das wird auch eintreten. Der Landesrechnungshof beschäftigt sich heute noch mit Fällen, die mit dem Bodehochwasser 1994 zusammenhängen. Sie selbst haben vom Oderhochwasser gesprochen.

Aber ein Problem haben wir, nämlich das Wort „Schlichtung“. Wie sollen wir das interpretieren? Wenn jemand kommt und sagt, es handele sich um einen sozialen Härtefall, wer soll dann entscheiden und sagen, dass verschiedene Regelungen außer Kraft gesetzt werden? Schließlich können wir das Geld nicht zurückfordern, wenn jemand zu viel bekommen hat.

Wir sind mit der Bundesregierung im Gespräch, und die Bundesregierung hat uns auch in unserer Auffassung bestärkt, dass zunächst - es sind ja Steuergelder - eindeutig geprüft werden muss, ob der geltend gemachte Anspruch auch gerechtfertigt war und ob es eventuell zu Überzahlungen gekommen ist. Nun weiß ich auch, dass die karitativen Vereinigungen Gelder ausgezahlt haben, ohne eine Steuerbescheinigung und Ähnliches zu verlangen. Aber dafür kann Vater Staat im Moment nicht mit Steuergeldern haften. Wir haben die Verpflichtung, erst einmal genau abzurechnen.

Ich schlage Ihnen vor, beim Landesverwaltungsamt eine Stelle einzurichten, die die aus den Landkreisen kommenden Streitfälle behandelt. Für Fälle der kommunalen Infrastruktur werden wir eine interministerielle Arbeitsgruppe einrichten, in der das Umwelt-, das Bau-, das Wirtschafts- und das Sozialministerium mitarbeiten.

Streitfälle, die mit der kommunalen Infrastruktur zusammenhängen, werden dort behandelt.

Wenn es dann noch sozialpolitisch schwierige Fälle gibt, die politisch entschieden werden müssen, dann, meine Damen und Herren, sollte sich der Hochwasserausschuss damit beschäftigen. Mit dem Mandat des Ausschusses, mit dem Mandat des Parlaments können wir dann auch nach Wegen suchen, um in dem einen oder anderen Härtefall, der sich aufgrund gewisser Unklarheiten ergeben hat, zu helfen, wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

(Beifall bei der CDU)

Damit gewährleisten wir, dass die Exekutive ihrer Aufgabe nachkommt, dass aber auch das Parlament in der Verpflichtung aller im Landtag vertretenen Parteien sagt: Jawohl, hier ist eine Katastrophe eingetreten und jetzt entscheidet die Politik, aber mit der Rückendeckung des Parlamentes. Man kann von einem Beamten nicht erwarten, dass er schlichtet und sagt: Okay, du bist ein lieber, netter Mann oder eine liebe, nette Frau, und du bekommst die 10 000 €. - Das sind politische Entscheidungen, die nur mit der Rückendeckung des Parlaments getroffen werden können.

Darum habe ich die herzliche Bitte, dass der zeitweilige Hochwasserausschuss auch künftig tagt. Dahin geht ja auch die Intention der Koalitionsfraktionen. Wenn sich dann herausstellt, dass der Hochwasserausschuss das nicht bewerkstelligen kann, können wir immer noch handeln. Darum sollte der Hochwasserausschuss auch nach dem Ende dieses Jahres seine Arbeit fortsetzen.

Vorletzte Anmerkung, Frau Dr. Klein, damit wir uns auch diesbezüglich politisch richtig verstehen: Alle, die vom Hochwasser betroffen worden sind, haben ein schweres Schicksal erlitten. Dieses Schicksal wurde dadurch gemildert, dass wir in jener Zeit Wahlen hatten. Ich bekomme Briefe von Leuten, die vom Saalehochwasser betroffen waren und keine müde Mark erhielten, mit Ausnahme ihrer Versicherung. Deshalb habe ich auch kein Verständnis dafür, wenn heute jemand kommt und sagt, er wolle die Eigenleistungen, die von ihm selbst, von seinem Bruder oder von seiner Schwester erbracht worden seien, irgendwo abgerechnet bekommen.

Die Solidarität ist sehr groß gewesen, meine Damen und Herren, aber wenn mein eigenes Haus beschädigt worden ist, kann ich meine Eigenleistung doch nicht noch vom Vater Staat bezahlen lassen. Das ist eine klare Position, denn es handelt sich schließlich um Steuergelder. Wir sind dankbar, dass die Steuergelder so geflossen sind, aber jeder hat auch eine Eigenverantwortung. Wenn das dann noch finanziell großzügig begleitet wird, kann man all denen, die gespendet haben, der Bundesregierung und den anderen Bundesländern nur dafür danken, dass sie tatsächlich diese Solidarität praktiziert haben.

Lassen Sie uns auftretende Streitfälle gemeinsam behandeln. Mit Ihrer Rückendeckung werden wir auch diese Probleme lösen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Daehre. - Nun kommen wir zu den Beiträgen aus den Fraktionen. Für die FDP-Fraktion spricht Herr Rauls. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Ministers kann man sich, denke ich, relativ kurz fassen. Es handelt sich um grundsätzliche Aussagen, die wir ohnehin getroffen hätten. Die geforderte Schlichtungsstelle in der Form und in der Zusammensetzung, wie das im Antrag formuliert ist, wäre aus unserer Sicht nicht sehr sinnvoll. Wie der Begründung zu entnehmen ist, geht es den Antragstellern eigentlich fast ausschließlich - zumindest steht es so drin - um die Regulierung von Schäden an Wohngebäuden. Deshalb würde die vorgeschlagene Konstruktion relativ wenig Sinn machen.

Ich würde dem Vorschlag des Ministers folgen, die Prüfung der Auszahlungen und der Verwendungsnachweise durch das Landesverwaltungsamt - bis jetzt noch die Regierungspräsidien - vornehmen zu lassen und dort auch die Stelle zu schaffen, die die Streitfälle im sachlichen Sinne beurteilt. Dort, wo es um politische Streitigkeiten geht, sollte der zeitweilige Ausschuss Hochwasser entscheiden. Wenn ich das richtig sehe, ist es ja das Anliegen aller Fraktionen, das Mandat des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser zu verlängern.