Sie haben aber jetzt durch Ihre Frage die Innenausschusssitzung mit ins Spiel gebracht. Wir hatten dort in der Tat vorgestern beantragt, bei Kapitel 03 09 - Mahn- und Gedenkstätten für die Opfer von Gewaltherrschaft - einen Betrag in Höhe von 7 200 € einzustellen als einmaligen Betriebskostenzuschuss für die Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Trägerschaft des Landkreises. Leider wurde dieser Antrag im Innenausschuss ohne Diskussion abgelehnt. Vielleicht, Herr Borgwardt, schaffen wir es am 3. November 2003 bei der Beratung des Einzelplanes im Finanzausschuss, doch noch etwas zu machen.
Meine Damen und Herren! Die Lichtenburg ist eine Gedenkstätte von besonderer Bedeutung. In der Frühphase der Nazidiktatur befand sich darin das einzige Frauenkonzentrationslager. Dieses wurde später nach Ravensbrück verlagert. Ich will das an dieser Stelle nicht weiter ausführen. Es kann aber keinen Zweifel daran geben, dass die Gedenkstätte erhalten bleiben muss.
Unter den gegebenen Umständen nach ihrem eigenen vorausgegangenen Verhalten in diesem Jahr ist die Landesregierung in der Pflicht, im Zusammenwirken mit dem Bund und dem Landkreis ein Trägermodell zu entwickeln. Die Erarbeitung eines solchen Modells, wie es unter Punkt 2 des Antrages der PDS-Fraktion gefordert wird, soll vermeiden helfen, dass wir in einem Jahr wieder vor der Frage stehen, ob und wie wir bei den Betriebskosten helfen.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP ist zu wenig konkret und reicht in der jetzt entstandenen Situation nicht aus. Er enthält aber auch nichts Falsches. Wir lehnen diese Änderung des PDS-Antrages ab, würden uns aber bei der Endabstimmung der Stimme enthalten. Namens der SPD-Fraktion bitte ich Sie, dem Antrag der PDS-Fraktion mit der eingangs von mir beantragten Änderung zuzustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Rothe. - Für die FDP-Fraktion erhält der Abgeordnete Herr Kosmehl das Wort. Bitte sehr, Herr Kosmehl.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der PDS-Fraktion enthält ein ehrenvolles Anliegen, dem wir uns nicht verschließen. Dies haben wir bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht. Wir haben uns bereits im November des vergangenen Jahres mit einem ähnlichen Antrag Ihrer Fraktion befasst,
Dies war auch nicht der erste Beschluss des Landtages. Bereits im Frühjahr des Jahres 2002 wurde ein Beschluss zu diesem Thema gefasst, in dem sich der Landtag für den Erhalt der Gedenkstätte ausgesprochen hat. Beide Beschlüsse unterstützt meine Fraktion nach wie vor, wie Sie an dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrag erkennen können.
Alle Fraktionen konnten aber aufgrund der im Innenausschuss am 18. Dezember 2002 durchgeführten Anhörung erkennen, wie schwierig es ist, eine allseits interessensgerechte und realisierbare Lösung für die Gedenkstätte zu finden. Unabhängig von der schwierigen inhaltlichen Ausgestaltung der Gedenkstätte bzw. eines Konzeptes zur Realisierung eines Umbaus steht vor allen Dingen der finanzielle Aspekt im Vordergrund.
Sehr geehrte Damen und Herren der PDS-Fraktion! Sie haben in Ihrem Antrag aufgrund der schwierigen finanziellen Situation unter anderem gefordert, durch Umschichtung der für den Umbau der Gedenkstätte eingeplanten finanziellen Mittel den Weiterbetrieb der Gedenkstätte im Jahr 2004 im Zusammenwirken mit dem Träger abzusichern. Diesem Anliegen können wir nicht folgen. Das Land hat im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2004 bereits Mittel eingestellt, und zwar investive Mittel, die gerade nicht für konsumtive Ausgaben wie laufende Betriebskosten verwendet werden sollen.
Es muss an dieser Stelle noch einmal klargestellt werden, dass das Land zurzeit leider nicht die finanziellen Möglichkeiten hat, das Schloss eigenständig als solches oder insgesamt als Gedenkstätte zu erhalten. Das Land kann lediglich, wie auch bisher schon geschehen, durch die Einstellung von Mitteln in den Landeshaushalt den Landkreis Wittenberg bei der Sanierung der Gedenkstätte Lichtenburg unterstützen. Es ist daher auch aus unserer Sicht dringend erforderlich, dass die Landesregierung weitere Gespräche mit dem Träger der Gedenkstätte führt, um eine gemeinsame Fortsetzung der Gedenkstättenarbeit sicherzustellen.
Da, meine Damen und Herren, der Träger der Gedenkstätte, der Landkreis Wittenberg, offensichtlich die Schließung zum 1. Januar 2004 in Erwägung zieht oder beabsichtigt, ist es zudem notwendig, diese Gespräche möglichst zeitnah zu führen bzw. fortzusetzen und dem Innenausschuss baldmöglichst Bericht zu erstatten.
Nach all dem Genannten können wir dem Antrag der PDS-Fraktion nicht zustimmen. Wir bitten um Zustimmung zu dem Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Abschließend hat für die PDS-Fraktion nochmals die Abgeordnete Frau Tiedge das Wort. Bitte sehr, Frau Tiedge.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wäre begrüßenswert, wenn nicht immer nur darüber nachgedacht würde, was nicht geht, sondern wenn in diesem Hohen Hause auch einmal gesagt würde, was zwischen
wenn die Verantwortung nicht immer von einem zum anderen geschoben würde, sodass letztlich niemand mehr Verantwortung trägt.
Ein guter Weg wäre zum Beispiel das von uns vorgeschlagene Trägermodell, weil sich dann endlich alle Beteiligten an einen Tisch setzen müssten, um sich ganz konkret darüber Gedanken zu machen, wie es mit der Gedenkstätte weitergehen soll und muss.
An dieser Stelle muss ich auch noch etwas anderes sagen. Wir haben gestern und heute wiederholt zu hören bekommen, dass es der Anträge der Opposition eigentlich nicht bedürfe, weil man von allein wisse, was man zu tun habe.
Das zeugt nicht gerade von einem guten Demokratieverständnis und auch nicht von Verständnis für die Rolle der Opposition; denn ich denke, es gehört sehr wohl zu unserer Arbeit, Anträge zu stellen, wenn wir der Auffassung sind, dass es für die Sache nützlich und notwendig ist. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass ohne unsere Anträge in dieser Sache die Gedenkstätte schon längst geschlossen worden wäre.
Seit Jahren beschließen wir in diesem Hohen Hause, dass die Gedenkstätte erhalten werden soll. Das ist aller Ehren wert, aber es bleiben eben nur schöne Worte. Wenn den Beschlüssen keine Taten folgen, dann wird diese Gedenkstätte am 1. Januar geschlossen werden, und eine geschlossene Gedenkstätte benötigt auch keine investiven Mittel mehr, denn dann wird in diese Gedenkstätte nichts mehr investiert werden können.
Wir werden den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in unseren Antrag aufnehmen und beantragen die Überweisung des Antrages in den Innenausschuss.
Es geht um das Abstimmungsprozedere, Herr Präsident. Wir möchten als PDS-Fraktion nur darauf hinweisen, dass wir an dieser Stelle wieder mit dem leidigen Thema Änderungsantrag oder Alternativantrag konfrontiert sind. Sicherlich handelt es sich um einen Grenzbereich. Wir sehen den Änderungsantrag wiederum als Alternativantrag an. Er hätte übrigens auch so abgegeben werden können, denn er wurde rechtzeitig eingebracht. Aber das ist jetzt nicht die Frage.
Zwischen „Wir sind dafür, dass sie erhalten bleibt“ und „Wir tun etwas dafür, dass sie erhalten bleibt“ besteht aus unserer Sicht ein großer Unterschied. Dieses Problem haben wir nicht, wenn der Antrag überwiesen wird. Das ist klar. Aber ansonsten beantragen wir, dass über den Änderungsantrag von CDU und FDP als Alternativantrag abgestimmt wird, weil er deutlich eine andere Zielrichtung hat.
Das ist von den Sprechern der Koalitionsfraktionen im Übrigen auch so formuliert worden, indem sie erklärten, sie würden unseren Antrag ablehnen. Das ist ein ganz deutliches Indiz dafür, dass es sich eben nicht um einen Änderungsantrag, sondern um einen Alternativantrag handelt.
Wie gesagt, wird der Antrag überwiesen, ist dies gegenstandslos. Wird die Überweisung aber abgelehnt, dann hätten wir aus unserer Sicht die Situation, in dieser Art und Weise verfahren zu müssen.
Herr Gallert, ich erinnere mich an eine Sitzung des Ältestenrates, in der wir uns darauf verständigt haben, dass Anträge von vornherein als Alternativanträge deklariert werden müssen. Nur dann können sie als solche anerkannt werden. So werden wir auch jetzt verfahren.
Ich lasse also zunächst über die Überweisung des Antrages der PDS-Fraktion abstimmen. Bei Zustimmung zur Überweisung sind auch die Änderungsanträge der Fraktionen von CDU und FDP einerseits und der SPDFraktion andererseits in den Innenausschuss überwiesen. Die Überweisung in weitere Ausschüsse wurde bisher nicht beantragt.
Wer einer Überweisung des Antrages der Fraktion der PDS in den Innenausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS und bei der SPD. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei den Fraktionen der CDU und der FDP. Damit ist die Überweisung der Anträge abgewiesen worden.
Somit kommen wir zur Abstimmung über die einzelnen Anträge. Ich sehe den mündlich eingebrachten Antrag der SPD-Fraktion als den weitergehenden an. Über ihn stimmen wir also zunächst ab.
Dann stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und der CDU ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Fraktionen der CDU und der FDP. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei den Fraktionen der PDS und der SPD. Damit ist diesem Änderungsantrag zugestimmt worden.
Wir stimmen nun über den Antrag in der nunmehr geänderten Fassung des CDU- und FDP-Antrages ab. Wer dem Antrag in dieser geänderten Fassung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Fraktionen der CDU und der FDP. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Enthaltung bei den Fraktionen der PDS und der SPD. Damit ist dieser Antrag in der geänderten Fassung angenommen worden.
Einbringer für die SPD-Fraktion ist der Abgeordnete Herr Oleikiewitz. - Bitte sehr, Herr Bullerjahn.
Herr Präsident, jetzt haben wir den seltenen Fall, dass der Abgeordnete wahrscheinlich noch an seiner Rede schreibt. Ich weiß nicht, aber wir finden ihn nicht.