Die Mitglieder dieser so genannten Diätenkommission wurden im Einvernehmen mit dem Ältestenrat am 11. November 2002 berufen.
Die Kommission hatte mit Beginn der vierten Wahlperiode erstmals nicht nur einen Zeitraum von einem Jahr zu betrachten, sondern bei der Überprüfung der Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten sowie bei der Erarbeitung eines Vorschlages für etwaige Anpassungen einen längeren Zeitraum ins Auge zu fassen. Die Diätenkommission musste also nicht nur den Status quo feststellen; sie musste vielmehr eine Empfehlung erarbeiten, die weit über das Ende der vierten Wahlperiode hinaus, also bis in die Jahre 2007 und 2008, reicht; denn erst dann wird wieder neu entschieden werden.
War es beim Jährlichkeitsprinzip ohne Weiteres möglich und auch üblich, sich an bereits vollzogenen Veränderungen zu orientieren, etwa an den Lohn- und Gehaltsentwicklungen in Sachsen-Anhalt, der Entwicklung des Preisindexes, der Lebenshaltungskosten, aber auch an der Abgeordnetenentschädigung in anderen Bundesländern, ist nunmehr eine relativ weit in die Zukunft gerichtete Betrachtung erforderlich gewesen, um in etwa abschätzen zu können, welcher Betrag eine angemessene Entschädigung der Abgeordneten in dem jeweiligen Berichtszeitraum darstellen könnte.
Hierbei galt es, Artikel 56 Abs. 5 der Landesverfassung zu berücksichtigen, womit eine Entschädigung gewährleistet werden soll, welche die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichert und eine wirksame Amtsausübung ermöglicht. Die Entschädigung der Abgeordneten muss nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum einen für die Abgeordneten und ihre Familien während der Dauer der Zugehörigkeit zum Par
lament eine ausreichende Existenzgrundlage bieten und zum anderen der Bedeutung des Ranges des Abgeordneten im Verfassungsgefüge entsprechen.
Die Entschädigung ist also so zu bemessen, dass die Übernahme eines Mandats grundsätzlich für jedermann möglich ist. Das hat gleichermaßen für abhängig Beschäftigte wie für freiberuflich und selbständig Tätige zu gelten, unabhängig vom Alter und der individuellen Lebenssituation. Diese verfassungswirksamen Vorgaben wurden vom Bundesverfassungsgericht auch in seiner jüngsten Entscheidung zu dieser Thematik bekräftigt.
Die Entschädigung für die Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt ist insbesondere wegen der hohen zeitlichen Belastung, aber auch wegen der gesetzlich geregelten Unvereinbarkeit von Amt und Mandat während der Zeit der Zugehörigkeit zum Landtag zumeist zum alleinigen Einkommen geworden. Dies ist gesetzlich begründet.
Ich möchte als Beispiel nennen, dass wir aufgrund der veränderten Rechtsnorm eine Unvereinbarkeit haben, nach der zum Beispiel Lehrer, Hochschullehrer, Bürgermeister und Landräte nicht gleichzeitig dieses Amt ausüben und im Landtag vertreten sein dürfen. Man muss sich also entscheiden zwischen der Annahme des Mandats im Parlament und der bisherigen Tätigkeit.
Die daraus folgende Alimentation ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes so zu bemessen, dass sie auch für denjenigen, der - aus welchen Gründen auch immer - kein Einkommen aus einer Berufstätigkeit hat, und auch für denjenigen, der sein Berufseinkommen ganz oder teilweise verliert, weil er das Mandat im Landtag annimmt, eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist.
Deshalb können die Abgeordneten von der allgemeinen Einkommensentwicklung nicht dauerhaft ausgeschlossen bleiben. Auch darf sich angesichts mehrerer Nullrunden der Einkommensrückstand zu den von der Verantwortung und vom Anforderungsniveau her vergleichbaren Positionen im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft nicht derart vergrößern, dass das Abgeordnetenmandat in einer Leistungsgesellschaft nicht mehr für alle Bevölkerungsgruppen einigermaßen attraktiv bleibt.
Aus diesem Grund hielt die unabhängige Diätenkommission eine angemessene Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung prinzipiell für notwendig. Dieser Empfehlung ist auch der Landtagspräsident in seinem Bericht gefolgt.
Die Kommission ging in ihrem Bericht zunächst davon aus, dass die Höhe der Entschädigung der Abgeordneten seit dem 1. Oktober 1999 nicht verändert worden ist. Gleichwohl empfahl sie, keine rückwirkende Erhöhung in Erwägung zu ziehen.
Die Grundentschädigung der Abgeordneten sollte unter Ausschöpfung des Zeitraumes bis zum Jahr 2008 in mehreren Schritten maßvoll angehoben werden. Die Aufwandsentschädigung sollte auf dem gegenwärtigen Stand bleiben.
Darüber hinaus empfahl die Kommission, sich wie im Bund und in einigen anderen Ländern für die Frage der Angemessenheit der Grundentschädigung an Gehältern im öffentlich Dienst zu orientieren; denn in diesem Bereich sind am ehesten Maßstäbe zu gewinnen, die die Stellung eines Abgeordneten im Verfassungsgefüge des Landes berücksichtigen.
Die Diätenkommission schlug konkret vor, die Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt für die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten im Landtag zu wählen. Ein Vergleich mit Richtern erschien der Diätenkommission insbesondere deshalb für sehr gut geeignet, weil Landtagsabgeordnete - die Vertreter der so genannten ersten Gewalt im Staat - bei der Ausübung ihres Mandats nach Artikel 41 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind und diese Unabhängigkeit mit der nach Artikel 97 des Grundgesetzes und Artikel 83 der Landesverfassung für Richter - die Vertreter der so genannten dritten Gewalt im Staat - garantierten Unabhängigkeit durchaus vergleichbar ist.
Dabei sind Sonderzahlungen wie Familienzuschlag, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, die eher typisch für das Gewachsene des öffentlichen Dienstes sind und die zum Teil auch einer Treueprämie vergleichbare Bezüge darstellen, für den zu gewinnenden Maßstab bei der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung nicht tauglich und sollten deshalb nach der Auffassung der unabhängigen Diätenkommission nicht berücksichtigt werden.
Die unabhängige Diätenkommission schlug eine Orientierung an der Endstufe des Grundgehaltes eines Amtsrichters in Sachsen-Anhalt mit der Besoldungsgruppe R 1/Ost vor. Diese Besoldungsgruppe R 1/Ost gilt für alle Amtsrichter im Eingangsamt, mithin für ca. 73 % der Richter des Landes. Dies ist auch vergleichbar mit der Besoldung eines Referenten in den Ministerien entsprechend der Dienstaltersstufe.
Dieser Empfehlung der Diätenkommission schloss sich auch der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt sinngemäß an. Bis zu einer Diätenregelung in der nächsten, also der fünften Wahlperiode kann somit nach gegenwärtigem Kenntnisstand eine Differenz von mehr als 727 € zwischen der derzeitigen, seit 1999 nicht erhöhten Grundentschädigung der Abgeordneten und der festgelegten Richterbesoldung in Höhe von 4 664 € in der Besoldungsgruppe R 1/Ost festgestellt werden. Dabei sind künftige Steigerungen der Höhe der Richterbesoldung noch nicht berücksichtigt, die aber bis zur nächsten Entscheidung in den Jahren 2007 oder 2008 mit Sicherheit zu erwarten sind.
Während die Höhe der Abgeordnetenentschädigung bei der letztmaligen Anpassung im Jahr 1999 geringfügig geringer war als die Höhe der Besoldung nach der Besoldungsgruppe R 1/Ost für die Amtsrichter, die also heute als Maßstab herangezogen werden soll, ist bereits im Jahr 2003 ein wachsender Abstand festzustellen. Der relativ hohe absolute Differenzbetrag, welcher bis zur nächsten Anpassung entstehen würde, musste von der Kommission berücksichtigt werden. Sie schlug deshalb vor - ich zitiere -:
„Wenngleich dies populär sein mag, rät die Kommission dringend davon ab, weiter hinter dem Maßstab des als angemessen Erkannten deutlich zurückzubleiben. Wird die Schere zu groß, stellt sich die Frage, ob die verfassungsrechtliche Verantwortung des Parlaments für die im genannten Sinne angemessene Entschädigung eines Abgeordneten gewahrt bleibt.
Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil vom 21. Juli 2000 ausdrücklich fest, dass die reguläre Entschädigung von Zeit zu Zeit anzupassen sei. Auch dadurch, dass die Entschä
digung allmählich die Grenze der Angemessenheit unterschreite, werde die Freiheit des Mandats gefährdet.“
Daraus schlussfolgernd schlug die Kommission vor, in sechs gleichen Stufen bis zum Jahr 2008 jeweils eine Anpassung in Höhe von 120 € vorzunehmen. Zu der Frage der Aufwandsentschädigung empfahl sie, trotz einer gerechtfertigten Anhebung aus Sparsamkeitsgründen keine Anhebung vorzunehmen, sondern erhöhte Kosten durch Verminderung des Aufwandes zu kompensieren. Auch dieser Empfehlung ist der Landtagspräsident in seinem Bericht gefolgt.
Aus der besonderen Verantwortung des Landes, Entscheidungen zu treffen, welche aufgrund einer äußersten Knappheit der verfügbaren öffentlichen Mittel zuweilen auch Härten für Einzelne bedeuten, musste auch ein besonderer Maßstab für die Abgeordnetenentschädigung gewählt werden.
Obgleich die Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt seit 1999 auf eine Anhebung ihrer Bezüge verzichtet haben, schlug der Landtagspräsident vor, die Anlehnung an das Richteramt, wie von der Kommission vorgeschlagen, zu wählen, jedoch aus Gründen der Sparsamkeit die Anpassung der Grundentschädigung zeitlich bis in die Jahre 2005 und 2006 zu verschieben und geringfügiger als empfohlen vorzunehmen. Somit soll die Grundentschädigung erst zum 1. Januar 2005 und zum 1. Januar 2006 um jeweils 275 € angehoben werden. Die Aufwandsentschädigungen sollen aus Sparsamkeitsgründen auf dem gegenwärtigen Stand verbleiben.
Einer parlamentarischen Tradition folgend ist es die Aufgabe der größten Landtagsfraktion, den Bericht des Landtagspräsidenten in einen Gesetzesvorschlag zu fassen und diesen dem Parlament zu unterbreiten. Die Fraktionen der CDU und der FDP empfehlen dem Parlament, die Vorschläge des Landtagspräsidenten 1 : 1 umzusetzen.
Der Ihnen in der Drs. 4/1151 vorliegende Gesetzentwurf bedeutet, für die Jahre 2003 und 2004 zwei weitere Nullrunden einzulegen. Auch wenn die Abgeordneten sich bis zum Jahr 2005 von der allgemeinen Einkommensentwicklung weiter abkoppeln, ist das angesichts wachsender Belastungen großer Bevölkerungsschichten ein richtiges und notwendiges Signal.
Der Vorschlag der unabhängigen Kommission als auch des Landtagspräsidenten beweist Augenmaß und Verantwortung. Wir empfehlen den Fraktionen des Hauses den vorgelegten Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung.
Abschließend sei mir noch gestattet, einen Dank an die Mitglieder der unabhängigen Diätenkommission auszusprechen, die sich über einen Zeitraum von zehn Monaten dieser Aufgabe gestellt haben.
Ich empfehle eine Überweisung des vorgelegten Gesetzentwurfes an den Ältestenrat und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Gürth. Möchten Sie noch eine Frage des Abgeordneten Eckert beantworten? - Bitte, Herr Eckert, fragen Sie.
Herr Kollege Gürth, Sie erinnern sich sicherlich daran, dass wir vor einem Jahr im Parlament über das Blindengeldgesetz beraten haben. Sie erinnern sich mit Sicherheit auch daran, dass eine Reihe von Kollegen Ihrer Fraktion, beinahe mit Tränen in den Augen, gesagt hat, dass es die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Landes nicht erlaube, hierzu eine andere Entscheidung zu treffen.
Meine Frage: Was hat sich an der wirtschaftlichen und finanziellen Situation des Landes geändert, dass Sie heute diesen Vorschlag unterbreiten?
Verehrter Herr Kollege Eckert, Sie können natürlich das Blindengeld, wie es schlechthin heißt, mit allen Einkommens- und Bezügeentwicklungen in einen gewissen Zusammenhang bringen. Das ist überhaupt keine Frage. Die Diätenkommission - da bin ich mir ziemlich sicher - hat all diese Entscheidungen, auch die Entscheidungen des Landes Sachsen-Anhalt, wie sie auch in anderen Ländern getroffen worden sind, bezüglich Kürzung oder Einfrieren von Weihnachtsgeld wohl abgewogen. Gleichwohl steht auch das, was ich in Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gesagt habe, mit als Hintergrund für die Empfehlung der Diätenkommission. Das ist auch der Rechtsrahmen, in dem wir uns hierbei bewegen.
Ich persönlich - das ist meine persönliche Meinung - halte es für durchaus angemessen, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt als einziger Landtag in ganz Deutschland über so viele Jahre ohne Aufforderung von außen Nullrunden beschlossen hat. Wenn mit diesem Vorschlag, der jetzt unterbreitet wird, zwei weitere Nullrunden für die Abgeordneten beschlossen werden, dann halte ich das auch für rechtens.
Ich vertrete persönlich aber auch die Auffassung, dass - wie bei allen Beschlüssen, die man hier zu fassen hat - das Augenmaß immer ein sehr wichtiges Maß ist. Denn wir müssen auch die Frage im Auge haben: Wie können wir gewährleisten, dass die Annahme eines Mandates im Landtag für qualifizierte Menschen in unserem Land weiterhin attraktiv bleibt? Deswegen müssen wir nicht nur aufgrund des Verfassungsgebots eine Entscheidung treffen, sondern wir müssen auch die Frage im Auge behalten: Wie können wir gewährleisten, dass ein gesunder Wettbewerb zumindest durch ein Mindestmaß an Attraktivität gewährleistet, dass möglichst qualifizierte und engagierte Menschen sich dafür interessieren, im Landtag für dieses Land zu arbeiten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke Herrn Gürth erst einmal ausdrücklich für die sehr sachliche und politisch, glaube ich, auch sehr korrekte Darstellung des Sachverhalts und kann für die SPD-Fraktion sagen - damit will ich gleich an das wichtige Ende kommen -: Wir unterstützen das, was der Präsident vorgeschlagen hat - Basis ist der Vorschlag der Kommission -,
und das, was Detlef Gürth für die Fraktionen der CDU und der FDP heute vorgestellt hat, ausdrücklich.
Es gab eine lange Diskussion auch in unserer Fraktion, auch im Zusammenhang - natürlich, Herr Eckert - mit der Frage: Wie passt das im Moment in das Bild, wo viele über die Sozialreformen diskutieren, wo viele Menschen verzichten müssen? - Aber wir sollten auch ehrlich diskutieren. Dieser Landtag hat all diese Diskussionen immer geführt und er ist sehr verantwortungsvoll mit dem Thema umgegangen. Nicht umsonst hat er jahrelang das Thema Diäten geregelt, indem er Nullrunden beschlossen hat. Auch das gehört zu einer solchen Diskussion.
Ich denke, wir können diese Diskussion in der Öffentlichkeit nur bestehen, wenn wir sie erhobenen Hauptes führen und auf ein gewisses Maß an Populismus verzichten. Wenn man dieses als Kriterium einbringt - was in der Öffentlichkeit sicherlich gut ankommt -, dann werden wir wahrscheinlich den Tag erleben, an dem wir über überhaupt keine Diätenerhöhung reden. Ich glaube, das kann auch für den Berufsstand des Politikers nicht das Maß der Dinge sein.
Ich kann gut nachfühlen, was Detlef Gürth in den letzten Wochen mit diskutiert und erlebt hat, aber, denke ich, zu einem guten Ende gebracht hat. Das in der Öffentlichkeit auszuhalten, verlangt auch von einer Mehrheit des Parlaments, dass man es dann entweder macht oder gemeinsam nicht macht. Alle Fraktionen sollten schauen, dass sie nicht auf Kosten anderer Fraktionen diesen Kompromiss ins Wanken bringen. Zumindest sollten sie, wenn sie es machen, ihrerseits Konsequenzen ziehen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte gestern Abend im Wahlkreisbüro eine Gruppe von Schülern und Studenten zu Besuch. Da erzählte mir einer, als wir über die heutige Tagesordnung sprachen, mit leuchtenden Augen, das finde er super, dass die Abgeordneten ihre Diäten selber bestimmen könnten. Das wolle er auch mal, wenn er erwachsen sei. Er war etwas irritiert, als ich ihm dann gesagt habe, dass das gar keine so tolle Einrichtung sei, sondern dass man sich manchmal eher vorkommen würde, als sei es ein Fluch erster Klasse, der kurz nach Pest und Cholera komme, wenn man selber über die Angemessenheit der eigenen Bezüge entscheiden müsse.
Ich denke, das, was wir alle in den vergangenen Wochen an Diskussionen in unseren Wahlkreisen, mit den Bürgern, aber auch in der Presse hatten, zeigt durchaus, dass das Ganze nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig ist. Denn „Angemessenheit“ - das haben Herr Gürth und Herr Bullerjahn schon ausgeführt - ist ein durchaus dehnbarer Begriff.
Das, was wir für unsere Diäten als angemessen empfinden, empfinden andere Menschen draußen - Herr Eckert hat es gerade gesagt - als überzogen. Wieder andere Menschen - wir sehen im Landtag, dass sich eine Reihe
von Berufsgruppen aus dem Parlamentarierdasein verabschiedet hat - sehen dagegen unsere Diäten als ausgesprochen niedrig an.
Das ist ein Zwiespalt, in dem wir uns jedes Mal befinden werden, wenn wir über Diäten entscheiden müssen. Ich halte die Variante - darin stimmt die FDP-Fraktion mit mir überein -, die der Präsident und die Diätenkommission vorgeschlagen haben, für einen ausgesprochen ausgewogenen Kompromiss.