Lydia Hüskens
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie werden mir erlauben, dass ich mich nicht an der Hallenser Stadtratsdebatte beteilige, die wir hier gerade gehört haben, sondern dass ich einfach einige Worte zu dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS sage.
Wir werden den Antrag ablehnen, und zwar deshalb, weil ich ein Präjudiz für die eine wie die andere Variante bei Landesliegenschaften ablehne. Ich bin sowohl dagegen, dass man sagt, es muss immer eine Landesliegenschaft sein, in die Landesbehörden ziehen, als auch gegen die Position, es muss immer angemietet sein. Nein, ich erwarte schlicht und ergreifend, dass die Verwaltung und die Landesregierung prüfen, welche Variante die effizienteste ist; denn darauf haben unsere Bürger einen Anspruch.
Jetzt sagt der eine oder andere, es sei immer die Landesliegenschaft. Das ist bei Weitem nicht so. Früher mag das so gewesen sein. Da hat der Kaiser eine Kaserne gebaut; die hat er so lange genutzt, wie die Soldaten da waren; das war nach seiner Vorstellung meistens sehr lange. Auch wir suggerieren uns hin und wieder noch, dass sich eine Verwaltungsbehörde wie beispielsweise ein Finanzamt, das an einer bestimmten Stelle seinen Sitz hat, auch in 50, 60 oder 100 Jahren noch dort befinden wird. Wenn wir einmal ehrlich zu uns sind, auf die letzten Jahre zurücksehen und die atemberaubende Veränderung in unserer Verwaltungsstruktur und auch bei den Verwaltungssitzen betrachten, dann wissen wir alle, dass es heute so einfach nicht mehr ist.
Der Finanzausschuss bewilligt inzwischen nur noch Mietverträge über zehn Jahre genau aus dem Grund, dass wir sagen: Wir müssen den Zeitraum, den wir bewilligen, im Auge behalten und bewerten können. Vor diesem Hintergrund sage ich ganz klar: Wir lehnen dies ab. Wir müssen immer prüfen, was die effizienteste Form ist.
Meine Damen und Herren! Dabei bin ich natürlich auch gern bereit zuzugestehen, dass hierbei der eine oder andere städtebauliche Aspekt zu beachten ist. Das haben wir hier in Magdeburg mit dem Justizzentrum getan. Das kann man - das sage ich als Magdeburger - von mir aus auch in Halle tun.
Das geht aber nicht um jeden Preis. Die Effizienz und die Funktionsfähigkeit der Landesverwaltung müssen der erste Punkt sein, den wir prüfen. Wenn ich dann zu einigermaßen gleichen Preisen auch noch städtebauliche Aspekte berücksichtigen kann, dann soll man dies tun. Vor diesem Hintergrund muss man aus unserer Sicht den Antrag bewerten. Deshalb werden wir ihn ablehnen. - Ich danke Ihnen.
Herr Bullerjahn, ich habe zwar aufgrund Ihrer Reaktionen auf Herrn Gürth und Herrn Rehberger nicht mehr wirklich die Hoffnung, dass Sie meine Frage beantworten, ich möchte aber ganz konkret eine Antwort haben.
Sie haben gerade gesagt, dass Sie ein neues Finanzausgleichsgesetz haben wollen, das den zurückgehenden Landeseinnahmen Rechnung tragen muss. In Ihrem Papier habe ich gelesen, Sie stellen sich vor, dass die Kommunen zukünftig nur noch 560 Millionen € bekommen sollen. Meine Frage lautet: Verstehen Sie das unter einer echten Partnerschaft zwischen Land und Kommunen, wenn Sie den Kommunen quasi den Haushalt von 1,5 Milliarden € auf 500 Millionen € reduzieren wollen?
Herr Bullerjahn, nur um die Zahlen nicht im Raum stehen zu lassen: Wenn wir bei derzeit 23 % Zuweisungen über den gleichen Block vorgehen würden, würden die Kommunen zukünftig etwa 1 Milliarde € bekommen. Wenn Sie so vorgehen, wie Sie gerade rechnen, bedeutet das, dass Sie die gesamte Reduzierung der SoBEZ vom Bund auf die Kommunen übertragen wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin trotz der Vielzahl von Fragen, die wir in den vergangenen Monaten - man kann fast sagen: Jahren - aufgeworfen haben, noch immer davon überzeugt, dass die Mehrzahl der Mitarbeiter des Landes ihre Aufgaben engagiert und korrekt erfüllt. Aber wir haben im Rahmen der Beratungen feststellen müssen, dass dem Vergaberecht und der
Antikorruptionsrichtlinie in unserer Landesverwaltung wenig Bedeutung beigemessen wurde. Um es klar zu sagen: Wir haben keine Anzeichen für Korruption gefunden. Die Mitarbeiter waren vielmehr bestrebt, möglichst schnell Vorgaben der Landesregierung und ihrer Vorgesetzten umzusetzen, sozusagen unbürokratisch zu handeln.
Aber genauso wenig, wie wir alle über Rot fahren oder die Geschwindigkeitsbegrenzung missachten dürfen, wenn wir es mal eilig haben, dürfen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes geltende Vorschriften außer Acht lassen, auch wenn die Arbeit noch so drängt. Dies wurde in einer Vielzahl der Fälle versäumt, die wir untersucht haben. Ich fürchte auch, dass noch in einer ganzen Reihe von weiteren Fällen innerhalb der Landesverwaltung Ähnliches geschehen ist.
Überraschend war, dass einige der Betroffenen auch während der Befragung im Ausschuss eigentlich noch kein Problembewusstsein hatten und sich immer noch im Recht wähnten. In diesem Zusammenhang sind die Landesregierung und die Verwaltung gefordert, durch Schulungsmaßnahmen, durch Belehrungen, durch Umsetzungen nach der Antikorruptionsrichtlinie und andere Maßnahmen für ein größeres, ein deutlich größeres Problembewusstsein zu sorgen und einen derart laxen Umgang mit geltendem Recht in Zukunft zu vermeiden.
Ein weiterer Punkt, den wir festgestellt haben, ist, dass jede Hausleitung der Verwaltung ausgeliefert ist und kaum noch eine Möglichkeit der Kontrolle hat, wenn Referatsleiter - Herr Rothe hat den Begriff des regierenden Ministerialrates geprägt - ihre eigene Sachbearbeitung machen, die Vorgänge selbst vom Beginn bis zum Ende bearbeiten - was üblicherweise Sachbearbeiter oder Referenten machen - und wenn es auf der anderen Seite Abteilungsleiter gibt, die, vorsichtig gesagt, nicht gerade starke Führungsfunktionen erfüllen.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, den Ministern und Staatssekretären in diesem Land brauchen wir für die Zukunft sicherlich nicht mehr zu sagen, dass Vergaberegeln sensibel zu behandeln sind. Es dürfte für die Zukunft klar sein, dass sie nicht einfach der Verwaltung vertrauen können. Es dürfte klar sein, dass zeitlicher Druck, den sie auf die Verwaltung ausüben, auch die Gefahr birgt, dass Vorschriften ignoriert werden. Es dürfte klar sein, dass gerade bei Projekten, die hohe politische Priorität haben, auch das Fragen der Hausleitung nach der Einhaltung von Vorschriften mehr als sinnvoll ist.
Ich hoffe, dass der Ausschuss mit seinen Untersuchungen, mit seinen vielen Befragungen dazu beigetragen hat, die Sensibilität in der Verwaltung für den Umgang mit dem Vergaberecht deutlich zu schärfen. Dann haben sich die langen, manchmal nicht enden wollenden Befragungen und Sitzungen dieses Untersuchungsausschusses gelohnt. Ich glaube, dann hat die Verwaltung auch das Signal verstanden, das wir hier mit einem gemeinsamen Abschlussbericht, mit einem gemeinsamen Votum der Verwaltung geben wollen.
Ich möchte damit schließen, dass auch ich mich herzlich bedanke bei dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der so einiges mit uns aushalten musste, beim Stenografischen Dienst und bei Frau Köhler als Ausschusssekretärin, aber auch beim Ausschussvorsitzenden und bei den Obleuten. Ich denke, das, was wir geschaffen haben, ist schon ein Beispiel für die Kultur hier im Landtag. Ich glaube nicht, dass so viele Parlamente es hin
bekommen, fraktionsübergreifend bei einem derart komplexen Thema, das ja auch einige Chancen bietet, den jeweiligen politischen Gegner in die Enge zu treiben, diesen Weg zu wählen. Aber ich glaube, für die Entwicklung in unserem Land ist es der richtige Weg gewesen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die Ministerin alles gesagt hat, gebe ich die Rede mit Ihrer Erlaubnis zu Protokoll.
Der Antrag der SPD-Fraktion ist verständlich, weil die angesprochenen Probleme tatsächlich bestehen. Deshalb hat die FDP-Fraktion zu diesem Thema ein Expertengespräch in Halle durchgeführt.
Der SPD-Antrag geht leider etwas am wesentlichen Problem vorbei. Es sind nicht zu geringe Kapazitäten, die Probleme am Müllmarkt verursachen, sondern die enorme Marktkonzentration auf wenige Global Player, die dem Mittelstand Preise diktieren können und Ressourcen künstlich knapp halten. Hier gälte es entgegenzuwirken und über Lösungen nachzudenken.
So forderte der bvse eine staatliche Regulierungsbehörde in diesem Bereich - ähnlich wie in anderen staatsnahen Wirtschaftsgebieten. Auch wenn wir keine weitere Bürokratie aufbauen wollen, muss man diese Idee zumindest einmal genauer ansehen. Eine Zwischenlagerlösung als Puffer ist jedenfalls überlegenswert und möglich.
Alle gewerblichen Abfälle, die wie Siedlungsabfall entsorgt werden können, unterliegen den Vorschriften der TA Si, also neben hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen beispielsweise auch teilweise produktionsspezifische Abfälle. Ob im Sinne dieses Antrages diese Gewerbeabfälle von Hausmüll unterschieden und entsprechend unterschiedlich behandelt werden können, kann man bezweifeln. Dabei sieht die TA Si durchaus Zwischenlager vor und definiert diese als „Abfallentsorgungsanlagen, in der Abfälle entgegengenommen, gegebenenfalls vorbereitend behandelt, für die weitere Entsorgung zusammengestellt oder gelagert werden, ausgenommen Sammlung und Bereitstellung von Abfällen zur Entsorgung“.
Auch die SPD-Fraktion will sicher nicht erreichen, dass Abfall einfach so unbehandelt auf der Deponie landet, wie dies bisher geschah. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass nach einer Frist tatsächlich eine Entsorgung stattfindet.
Weiterhin muss sichergestellt werden, dass nicht aus Gründen einer Insolvenz die ordnungsgemäße Entsorgung gefährdet ist. Um in diesen Fällen für eine Entsorgung gemäß TA Si und Abfallablagerungsverordnung zu sorgen, wären deshalb Sicherheitsleistungen oder Versicherungen erforderlich, die mindestens den Kosten einer entsprechenden Vorbehandlung des Abfalls entsprechen.
Wirklich entlastet werden können dadurch vermutlich weder die Abfallentsorger noch die Produzenten, da die Entsorger ihre gestiegenen Kosten weitergeben. Es kann jedoch nicht Sinn der Sache sein, dass die öffentliche Hand für die Kosten aufkommt, insbesondere wenn man bedenkt, dass die diesbezüglichen Regelungen der TA Si immerhin seit 1993 bekannt ist.
Doch auch wenn eine alle Seiten zufrieden stellende Lösung bei den Sicherheitsleistungen gefunden wird, stellt sich ein weiteres Problem. Die Zwischenlager bedürfen der Genehmigung. Auch wenn sich das Landesverwaltungsamt alle Mühe gibt, entsprechende Anträge zu bearbeiten, wovon wir selbstverständlich ausgehen, so unterliegen solche Genehmigungsverfahren nun einmal gesetzlichen Vorschriften und Fristen.
Eine kurzfristige Entlastung, so wie sie der SPD-Fraktion offensichtlich vorschwebt, dürfte deshalb kaum erreich
bar sein. Der SPD-Antrag dürfte daher leider eher dem Wahlkampf geschuldet sein als einem tatsächlichen Interesse an dem Problem.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich am letzten Donnerstag den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS gesehen habe, habe ich erst einmal gelacht;
denn der Antrag hat ja Pfiff - das muss man sagen.
Ohne großen Aufwand haben Sie einen Antrag gestellt, mit dem Sie gleich drei Fraktionen ein „Stöckchen“ hinhalten und gucken, wer springt. Ich bin sehr gespannt darauf, was Ihre Kollegen in Berlin und MecklenburgVorpommern machen werden - aber gut.
Für die Liberalen hat der Antrag auf den ersten Blick sogar einen gewissen Charme, sodass wir ihm eigentlich zustimmen könnten.
Aber der Antrag springt ein wenig zu kurz.
Denn die simple Ablehnung einer Steuererhöhung ist aus der Sicht der Liberalen keine Lösung für das deutsche Steuerdilemma. Das Problem, das wir derzeit in Berlin oder in Deutschland insgesamt haben, ist viel komplexer. Ich kann allen nur empfehlen, sich einmal das umfassende Reformpaket anzusehen, das die FDPBundestagsfraktion in der vergangenen Legislaturperiode erarbeitet hat. Es lohnt sich wirklich, das einmal zu lesen.
Meine Damen und Herren! Wir lehnen eine Mehrwertsteuererhöhung ab.
Wir sind für einen Umbau unseres Steuersystems. Wir lehnen, anders als die PDS, jede zusätzliche Steuerbelastung für Bürger und Unternehmen ab. Jede Steuererhöhung birgt die Gefahr, dass die Konjunktur geschädigt wird. - An dieser Stelle sollte jetzt eigentlich die SPD klatschen, weil der Spruch von Herrn Müntefering ist.
Ich empfinde es schon als ein wenig zynisch, wenn man nach solchen Sprüchen die Steuererhöhung damit begründet, dass man Geld brauche, um die Wirtschaft zu fördern. Mein Gott, wenn Sie der Wirtschaft etwas Gutes tun wollen, dann lassen Sie die Finger von Steuererhöhungen.
Aber, meine Damen und Herren, das deutsche Steuersystem kann nicht repariert werden. Es muss grundlegend erneuert werden. Über den genauen Weg - Frau Klein, da können Sie gern das Programm der PDS mitbringen - sollten wir im Ausschuss für Finanzen diskutieren.
Die CDU und die SPD wollen sich laut Koalitionsvertrag in Berlin im Bund auf den Weg zu einer wirklichen Erneuerung machen. Ich sage Ihnen: Bummeln Sie nicht herum! Voran! Wir brauchen eine entsprechende Veränderung unseres Steuerrechtes. Wir brauchen eine möglichst niedrige, einfache und gerechte Steuer, mit der wir uns im internationalen Wettbewerb sehen lassen können.
Denn ein Steuersystem ist doch nicht gut oder schlecht, weil es dem Staat gefällt. Ein Steuersystem muss der Wirtschaft und den Menschen die Möglichkeit geben, die Mittel zu erwirtschaften, von denen wir die gesellschaftlichen Aufgaben finanzieren wollen. Wir brauchen eine Steigerung der Steuerkraft und nicht des Steuersatzes.
Meine Damen und Herren! Ganz offen: Ich halte große Koalitionen nicht für fähig, grundlegende Reformen auf den Weg zu bringen.
Aber vielleicht überrascht mich Frau Merkel
und vielleicht helfen ihr die gestiegenen Steuereinnahmen im Jahr 2005 und gute Wahlergebnisse der FDP am 26. März 2006, nochmals darüber nachzudenken, ob
blanke Steuererhöhungen wirklich der richtige Weg sind. Ich lasse mich gern überraschen.
Richtig überrascht war ich allerdings nach der Bundestagswahl von der SPD. Ich sehe noch den Slogan von der „Merkel-Steuer“ vor mir. - Das müssen Sie jetzt aushalten. - Da hieß es - ich kann das auch zeigen -: „Neu: jetzt teurer, 2% Merkel-Steuer auf alles!“ und „Deutschland kann sich die CDU/CSU nicht leisten“ und „Für faire Steuern, gegen Mehrwertsteuer!“ oder „Merkel-Steuer, das wird teuer“. Das können Sie immer noch von Ihren Internetseiten herunterladen.
SPD-Chef Franz Müntefering warnte noch Ende Oktober vor den negativen Auswirkungen. Ich bin wirklich überrascht, wie schnell die SPD dann umgefallen ist. Aus 0 % SPD und 2 % CDU sind 3 % Belastung für die Bürger geworden. Der nominale Spitzensteuersatz soll auf 45 % angehoben werden. Jens Bullerjahn hat gleich noch eins drauf gesetzt und redet von der Vermögensteuer und von der Anhebung der Erbschaftsteuer, das Ganze inzwischen nach dem Motto: „Darf es etwas mehr sein?“.
Wenn ich sehe, wie schnell die SPD ihre Position aufgibt, frage ich mich: Welchen Wert hat eigentlich Ihr Wahlprogramm?
Nun, das werden wir in Sachsen-Anhalt in den nächsten fünf Jahren ebenfalls nicht erfahren. Also konzentrieren Sie Ihre Kräfte und setzen Sie sich in Berlin für eine umfassende Reform des Steuersystems ein, für mehr Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft; denn mehr Wachstum ist auch in Deutschland möglich. Aber wenn die erforderlichen Reformen nicht endlich angepackt werden, könnte es Deutschland auch so gehen wie anderen Nationen vor uns, die einmal große Rollen gespielt haben und dann weltwirtschaftlich in der Bedeutungslosigkeit versunken sind. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich sollte heute der Abgeordnete Kehl hier stehen, um uns zu vertreten, aber der junge Mann ist heute Nacht Vater geworden. Da ein solches Ereignis von Männern zumeist ein wenig länger zu verarbeiten ist, werde ich ihn hier vertreten.
Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion begrüßt außerordentlich, dass sich die Landesregierung nicht hat verführen lassen, das Umweltinformationsgesetz mit weiteren Regelungen anzureichern. Wir halten eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie und auch eine möglichst passgenaue Umsetzung des Bundesrechtes hier für geboten.
Die Umsetzung des Umweltinformationsgesetzes ist in unserem Land ja nichts Neues. Die Regelungen gibt es de facto über das Bundesrecht schon seit geraumer Zeit.
Frau Hunger, ich möchte aus meiner persönlichen Erfahrung von damals sagen: Die Bürger hier im Land haben ein großes Interesse an Umweltdaten und sie fordern sie auch ab. Sie haben sie damals immer mit einem formlosen Schreiben persönlich abgefordert. Ich glaube, das werden sie auch zukünftig tun. Ich hoffe, dass ihnen das Umweltministerium, die Umweltbehörden und alle anderen Behörden des Landes, die Umweltdaten speichern, auch zukünftig möglichst kostengünstig und informell helfen können.
Damals ist aber eines passiert: Viele Bürger haben damals gelesen, es gibt ein Umweltinformationsgesetz, und meinten deshalb, sie wollten jetzt ihre Bürgerrechte einfordern. Das bedeutet aber, dass sie dann nicht Informationen bekommen, sondern einen Bescheid auf der Grundlage eines Gesetzes. Die meisten dieser Bürger waren sehr erschrocken darüber, dass wir gesagt haben: Wenn wir das jetzt so machen, wie Sie es wollen, dann kostet das die Summe X. - Die Bürger haben dann gesagt: Mein Gott, bisher habe ich die Informationen doch weitgehend kostenlos erhalten. - In solchen Fällen habe ich festgestellt, dass die Begeisterung dafür,
Umweltdaten unter Bezug auf das Umweltinformationsgesetz abzufordern, sehr schnell nachgelassen hat.
Aus dieser Erfahrung heraus halte ich es nicht für richtig, immer zu glauben, dass man alles in ein Gesetz gießen muss. Selbst Behörden sind in der Lage, viele Dinge für den Bürger zu regeln, ohne dass sie gesetzlich dazu aufgefordert sind. Das haben sie in diesen Bereichen auch gemacht.
Gefreut hat mich auch, dass das Umweltressort der Versuchung nicht erlegen ist, noch einen Umweltbericht im Gesetz vorzusehen. Auch dazu kann ich nur sagen: Die Umweltberichte in der ersten Legislaturperiode dieses Landes sind sicherlich wichtig gewesen, aber das Ministerium musste sehr bald feststellen, dass die Veränderungen in der Umwelt, nachdem vieles dann doch in Ordnung gebracht worden ist, nicht mehr so gravierend waren, dass es den Aufwand rechtfertigen würde, nun jedes Jahr oder alle zwei Jahre einen entsprechenden Bericht zu verfassen. Die Daten sind natürlich vorhanden. Frau Wernicke hat hier ausführlich dazu Stellung genommen.
Ich gehe davon aus, dass vor allen Dingen über die modernen Medien jedem Bürger möglichst zeitnah die Daten zur Verfügung gestellt werden können, die er darüber abfordern möchte. Die Landtagsfraktion der FDP unterstützt deshalb den Gesetzentwurf. Wir werden ihm zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeder, der einmal versucht hat, staatliche Zuständigkeiten über ter
ritoriale Grenzen hinweg zu organisieren, weiß, was für eine heikle Aufgabe das ist. Jede Entscheidung, die man in diesem Bereich trifft, wird immer unter dem Gesichtspunkt beurteilt, ob das eigene Territorium nicht zu kurz kommt. Es kann gerne bevorteilt werden, darf aber nur nicht zu kurz kommen. Das führt dann zu solchen Auswirkungen, wie wir sie in den letzten Tagen in der Presse nachvollziehen konnten.
Meine Damen und Herren! Ich bin überzeugt, dass der vorliegende Staatsvertrag genauso wie das Gesetz eine gute Grundlage ist, um die beiden Nationalparks zusammenzuführen. Ich bin aber der Auffassung, dass es in Zukunft weniger darum gehen wird, weitere Regelwerke zu schaffen; vielmehr wird es vor allen Dingen darum gehen, konstruktiv vor Ort zusammenzuarbeiten. Denn unterschiedliche Dienstherren können natürlich die Arbeit behindern, wenn die beteiligten Kollegen vor Ort dies so wollen. Eine Arbeit vor Ort kann aber auch bei zwei unterschiedlichen Dienstherren, selbst wenn dies zwei unterschiedliche Länder sind, völlig problemlos ablaufen.
Genauso wird es hinsichtlich der Relevanz der Beiräte sein, die die Arbeit der Verwaltung begleiten sollen. Auch hierbei wird es im Wesentlichen davon abhängen, wie kompetent und wie engagiert die Damen und Herren sind, die von den entsprechenden Stellen entsandt werden und wie stark sie sich in die Arbeit vor Ort und in die Arbeit des Nationalparks einbringen.
Der Nationalpark Harz kann dann eine echte Chance für den Harz sein, für den natürlichen Lebensraum; das ist richtig, Herr Oleikiewitz. Es geht schlicht und ergreifend um den Schutz der Natur. Ich glaube, dabei wird die Vergrößerung und der Gleichklang in der Region ein deutlicher Vorteil sein, und zwar nicht nur für prominente Projekte der Auswilderung, sondern insgesamt für die Arbeit vor Ort.
Ich bin aber auch überzeugt, dass es eine Chance für die Region insgesamt ist, für die wirtschaftliche Entwicklung, für die touristische Entwicklung und - das sollten wir nicht vergessen - für die Menschen in der Region. Wenn die Arbeit vor Ort mehr oder weniger reibungslos abläuft, wenn die Region dort zusammenwächst, dann wird es vielleicht auch bald in den Köpfen der Menschen in der Region keinen Ostharz und keinen Westharz mehr geben, sondern eine Region des Harzes. Ich glaube, wenn das der Fall ist, dann haben sowohl das Land Niedersachsen als auch das Land Sachsen-Anhalt noch mehr gewonnen als einen Nationalpark, der europaweit seinesgleichen sucht. - Ich danke Ihnen.
Da ich davon ausgehe, dass die Opposition den Antrag gern in Anwesenheit der Landwirtschaftsministerin diskutieren möchte, würde ich vorschlagen, dass wir diesen Punkt als letzten Tagesordnungspunkt am heutigen Tag einordnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nicht zum Inhalt äußern. Über das Ob scheint großes Einverständnis zu herrschen, über die Frage des Wie offensichtlich nicht.
Ich habe gerade zu Herrn Kasten gesagt, dass das, was er gesagt hat, zum Teil scheinheilig ist. Das bestätige ich an dieser Stelle noch einmal. Es ist doch nicht so, dass Sie von den Änderungsanträgen überrascht worden sind. Als Herr Gürth und ich gesehen haben, dass es eine größere Anzahl von Änderungsanträgen geworden ist, die der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in Niedersachsen erarbeitet hat, haben wir erstens Sorge getragen, dass Sie die Unterlagen bekommen. Wir haben zweitens darum gebeten, dass wir im Ältestenrat Informationen bekommen, ob das von uns vorgesehene Verfahren so durchführbar ist.
Wenn das so ist, dann gehe ich davon aus, dass ich eine Information bekomme. Diese Information habe ich am Dienstag, glaube ich, zufällig auf dem Flur bekommen nach dem Motto: Es gäbe da Probleme. - So darf ein ordentlicher Umgang miteinander auch nicht aussehen.
Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass wir das in Ruhe besprechen können.
Mir war durchaus klar - das haben wir auch zum Ausdruck gebracht -, dass 21 Änderungsanträge, auch wenn die meisten davon nicht materieller Natur sind, im Zuge einer parlamentarischen Änderung schwer umzusetzen sind, auch wenn das formal geht. Wir hatten angeboten, darüber noch einmal zu reden. Diese Unterlagen sind auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst noch einmal zugegangen.
Daher finde ich es etwas merkwürdig, dass bei Ihnen offensichtlich keine Abstimmung zwischen den parlamentarischen Geschäftsführern und den Fachkollegen stattgefunden hat, die ja auch die Unterlagen hatten. Ich habe gehört, es hat sogar den einen oder anderen gegeben, der einen Änderungsantrag auf der Basis unserer Änderungsanträge geschrieben hat. Es scheint also auch eine intellektuelle Befassung damit stattgefunden zu haben.
Dann finde ich das heute, ganz ehrlich gesagt, nicht sonderlich fair im Umgang. Ich glaube nicht, dass wir uns das bei einem so wichtigen Gesetz gönnen sollten.
Eines müssen wir noch festhalten: Wir haben es endlich geschafft - diesbezüglich stimme ich Herrn Kehl völlig zu -, einen Nationalpark Harz zu schaffen. Das sollten wir uns mit einer Diskussion über die Geschäftsordnung wirklich nicht kaputt machen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe bei den Ausführungen von Herrn Krause und von Herrn Paqué ins Rund geguckt und eine Reihe von Reaktionen festgestellt, von grundsätzlicher Flucht über Gähnen bis hin zu Lachen.
Ich gehe einmal davon aus, dass es den meisten von Ihnen ähnlich gegangen ist wie mir, als ich angefangen habe, mich mit dem Thema zu beschäftigen. Sie haben nicht wirklich verstanden, worum es gegangen ist.
Das ist kein Vorwurf. Als ich mich vorbereitet habe, hatte ich riesige Schwierigkeiten, wirklich zu verstehen, worum es geht. Ich glaube, das ist das Problem, das wir haben. Es ist ein wunderschönes Beispiel dafür, dass in Deutschland mit ordentlicher Regelungswut und mit möglichst vielen steuerlichen Regelungen dafür Sorge getragen werden kann, dass zum Schluss eigentlich keiner mehr weiß, welche Auswirkungen welches Gesetz auf welches andere Gesetz hat.
Inzwischen kann man davon ausgehen, dass es, wenn man irgendein Gesetz in der Republik anpackt, auf irgendjemanden Auswirkungen im steuerrechtlichen Bereich hat. Wenn ich eine steuerrechtliche Regelung anfasse, dann kann ich davon ausgehen, dass es irgendwo auch Auswirkungen auf andere Gesetzesbereiche haben wird. Das versteht in dieser Republik keiner mehr. Ich vermute, selbst die Kollegen im Bundesfinanzministerium haben damals, als sie das Gesetz über die landwirtschaftlichen Altschulden mitgezeichnet haben, nicht gesehen, welche Auswirkungen das in der einen oder anderen Form haben könnte.
Was ist eigentlich passiert? - Die Unternehmen haben damals Rangrücktrittsverträge mit ihren Banken abgeschlossen. Es ist für mich schon ein spannender Punkt, dass danach die Altkredite bilanziell als Eigenkapital ausgewiesen werden. Wir haben gestern schon darüber gelästert, dass es nicht schlecht wäre, wenn man die eigenen Schulden als Eigenkapital ausweisen könnte. In der Bilanz ist das aber so. Über den Punkt können wir im Finanzausschuss gern einmal reden.
Bei den Abfindungen für ausscheidende Gesellschafter - Minister Herr Paqué hat gesagt, dass das aufgrund des Alters relativ häufig vorgekommen ist - hat man allerdings sehr wohl berücksichtigt, dass es eigentlich um Kredite handelt und nicht um Geld. Dies hat man entsprechend mindernd bewertet. Das heißt, wenn die verbleibenden Gesellschaften ihre Buchwerte unverändert gelassen haben - das haben sie getan -, dann musste auf der Passivseite der Bilanz ein Ausgleichsposten eingestellt werden, damit alles seine Ordnung hat. Bei einer Tilgung der Altkredite sind diese Ausgleichsposten betragsgleich aufzulösen gewesen, damit die Bilanz auf beiden Seiten ausgeglichen war. Dies gilt auch, wenn nach dem Landwirtschaftsaltschuldengesetz Zahlungen geleistet werden.
Nun kann es durch die besonderen Regeln, durch den - ich nenne es einmal untechnisch so - Rabatt, den man aus dem Landwirtschaftsaltschuldengesetz bekommen kann, dazu kommen, dass der Ausgleichsposten auf der Passivseite die Summe auf der Aktivseite übersteigt. Dadurch fällt ein Gewinn an, den das landwirtschaftliche
Unternehmen wie jedes andere Unternehmen auch zu versteuern hat.
Nun weiß jeder von uns, dass es außerordentlich ärgerlich ist, wenn das Finanzamt schreibt, dass man Steuern nachzuzahlen hat. Das gilt vor allem dann, wenn die Steuern nicht auf Bargeld, sondern auf eine Wertsteigerung entfallen. Das kann ein Unternehmen genauso wie Privatpersonen schon einmal in die eine oder andere Schwierigkeit bringen.
Deshalb hat das Finanzamt - Herr Minister Paqué hat es ausführlich dargestellt - natürlich eine ganze Reihe von Instrumentarien, die genutzt werden können, um für die Unternehmen oder für eine Privatperson unbillige Härten abzuwenden. Dazu gibt es einen ganzen Instrumentenkasten. In den Schreiben, die an die Unternehmen und an die Steuerberater verschickt worden sind, wurde sehr detailliert auf diese Möglichkeiten hingewiesen.
Wir sollten über diese Aspekte im Ausschuss im Sinne des Änderungsantrages, den wir gestellt haben, ausführlich diskutieren. Vielleicht verstehen wir dann auch noch die eine oder andere Feinheit, die ich jetzt übergangen habe, damit das Ganze hier nicht zu einem steuerrechtlichen Kolloquium wird.
Grundsätzlich - das möchte ich aber noch einmal sagen - sollte das ein weiterer Ansatz sein, um in der großen Koalition in Berlin doch noch Anstrengungen zu unternehmen, das Steuerrecht wenn schon nicht preiswerter für die Leute, so doch zumindest einfacher und durchschaubarer zu machen, damit nicht jeder Bürger bei einer Änderung des Steuerrechts den Eindruck bekommt, den Herr Krause vermittelt hat, nämlich dass das Steuerrecht ungerecht ist und dass das Steuerrecht an sich schon eine unbillige Härte ist. Dann, so denke ich, kommen wir ein Stück weiter. - Ich danke Ihnen.
Aber gern.
Ich habe auch echt geübt, ja.
Herr Krause, Sie haben völlig Recht. Aber wenn Sie zum Beispiel Vermögensteuer erheben würden, dann würde genau das auch passieren. Sie können immer Bargeld, also das, womit Sie auch einkaufen gehen können, und Vermögen besteuern. Wir haben im deutschen Steuerrecht natürlich Aspekte, in denen Vermögen besteuert wird. Das ist so einer. Deshalb sollte man auch sehr vorsichtig mit solchen Sachen sein - wobei ich weiß, dass Ihre Partei die Einführung der Vermögensteuer gut findet -; denn das sind genau die Situationen. Es wird etwas besteuert, was Sie nicht liquide haben und nicht überweisen können, sondern Sie müssen eigentlich erst Anteile veräußern. Deshalb gibt es auch entsprechende Regeln, um unbillige Härten, die dann tatsächlich auftreten können, abzuwenden. Ich halte das für richtig.
Aber wir sollten über die Details wirklich im Ausschuss reden. Es ist vom Ministerium und auch in dem Schreiben an die Betroffenen klar gemacht worden, dass dieses Problem, das Sie aufgezeigt haben, durchaus bekannt ist. Aber alle Betroffenen haben eine Wertsteigerung. Die ist nun einmal da. Die sollte im geltenden Steuerrecht - wir können auch einmal darüber diskutieren, was ich persönlich von einem solchen Steuerrecht halte - berücksichtigt werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da ich den Antrag der SPD-Fraktion leider erst heute Morgen auf meinem Tisch gefunden habe - er ist uns gestern zugefaxt worden; es stand auch leider nicht darauf, dass er heute behandelt werden soll -, habe ich anders als Herr Oleikiewitz nicht die Möglichkeit gehabt, mir selber von dem Sachverhalt, über den wir heute reden, ein Bild zu machen. Deshalb möchte ich - ich gehe davon aus, dass die Ministerin den Sachverhalt aus der Sicht der Regierung hinlänglich dargestellt hat - nur zwei persönliche Bemerkungen machen.
Zum einen war es in dem Ministerium, um das es geht, eigentlich immer üblich, dass der Personalrat, wenn er der Auffassung war, dass die Hausleitung nicht ausreichend vertreten sei, dem Kollegen - meistens war es der Referatsleiter für Personal oder der für Organisation - die persönliche Sympathie versichert hat, um ihm dann zu sagen, dass man ihn nicht als adäquaten Ansprechpartner betrachte. Dann wurde entweder ein neuer Termin angesetzt, an dem die Hausspitze, der Abteilungsleiter, der Staatssekretär oder der Minister, teilnehmen konnte.
Man hat aber auf der anderen Seite häufig Gespräche mit dem Referatsleiter für Personal oder dem für Organisation, wie in diesem Fall, geführt, ohne dass es anschließend beanstandet worden wäre. Deshalb konnte der Kollege auch nicht automatisch davon ausgehen, dass er nicht als adäquater Vertreter angesehen wird, um mit dem Hauspersonalrat oder mit dem Hauptpersonalrat Gespräche zu führen.
Ich hätte es schon als fair empfunden, wenn man vorher darauf hingewiesen oder, was auch des Öfteren vorgekommen ist, im Nachhinein auf solche Verfahrensfehler aufmerksam gemacht hätte. Das gehört auch zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Dazu ist nicht nur die Hausleitung angehalten, sondern auch der Personalrat.
Eigentlich hat man sich daran immer gehalten. So kenne ich es zumindest aus den Jahren, in denen ich Personalratsvorsitzende in diesem Ressort war. Beide Seiten sind damit gut gefahren.
Man muss auch sagen, dass die Kollegen, die betroffen sind, uns inzwischen immer wieder sagen - ich glaube, das geht Ihnen nicht anders als mir -: Nun setzt es endlich um; hört mit den Hängepartien auf; verzögert die einzelnen Aktionen nicht.
Ich glaube, an diesem Punkt muss man auch wirklich einmal an die Damen und Herren denken, die betroffen sind. Nichts ist schlimmer als solche Hängepartien im luftleeren Raum, weil man nicht weiß, was anschließend passieren wird.
Der dritte Punkt ist ein rechtlicher. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, dann ist das Verfahren überhaupt noch nicht zu Ende gebracht. Es gibt noch keine Begründung. Die Rechtsmittel sind nicht ausgeschöpft. Es ist eigentlich bisher in der Regel geübte Praxis, dass die Verwaltung auf erstinstanzliche Urteile nicht reagiert. Sie reagiert in einigen Fällen schon, aber normalerweise macht sie es nicht. Den Worten der Ministerin zufolge wird man die Rechtsmittel auch ausnutzen, sodass derzeit überhaupt kein Grund für eine Aussetzung der Verfahren besteht.
Im Interesse der Mitarbeiter würde ich vorschlagen, dass man versucht, die Verfahren zügig voranzubringen und dafür Sorge zu tragen, dass in diesem Ressort dann auch wieder Ruhe einkehren kann. - Ich danke Ihnen.
Herr Oleikiewitz, ich würde Sie gern einmal fragen, ob Sie ernsthaft glauben - die SPD hat ja auch acht Jahre lang in diesem Land regiert -, dass Ihre Minister tatsächlich immer persönlich oder vertreten durch ihre Staatssekretäre oder die Abteilungsleiter 1 in den Personalrat gegangen sind.
Frau Fischer, mir ist aufgefallen, dass in Ihrer Rede die drei Sitzungen des Finanzausschusses, in denen auf der Grundlage eines Selbstbefassungsantrages der Fraktionen der FDP und der CDU lange über Allstedt diskutiert worden ist, überhaupt nicht vorkamen. Meiner Erinnerung nach ist das deshalb so, weil Sie gar nicht dabei waren.
Wie kommt es, dass Sie damals offensichtlich überhaupt kein Interesse an der Diskussion hatten, sich jetzt aber offensichtlich zum Retter von Allstedt machen wollen und zu einem Zeitpunkt, zu dem alle Messen gesungen sind, auf einmal Interesse zeigen, während Sie sich damals überhaupt nicht engagiert haben? Ich kann mich gut entsinnen, dass die Äußerung von Frau Rotzsch, die sich damals auch sehr engagiert hat, damals bei Ihnen auf großes Desinteresse gestoßen ist.
Ich wollte das, was Herr Gürth gesagt hat, unterstützen; denn auch ich sehe materiell in den Änderungsanträgen der CDU und der FDP sowie der SPD keine Alternative, sondern ich sehe lediglich eine Änderung. Die Richtung der Anträge ist gleich. Sie unterscheiden sich in Nuancen, aber es handelt sich nicht um eine Alternative zu dem, was die PDS beantragt. Das sind meiner Meinung nach waschechte Änderungsanträge; über diese sollte entsprechend der Geschäftsordnung abgestimmt werden.
Dann haben Sie auch noch ein bisschen mehr Zeit als vier Sekunden. - Frau Dr. Paschke, wenn ich das, was
Sie gesagt haben, richtig verstanden habe, gehen Sie davon aus, dass man definitiv einen Hauptamtlichen braucht, der das Ehrenamt organisiert. Ich habe das gerade hier in der Stadt erlebt. Es gibt in Magdeburg eine ganze Reihe von hauptamtlichen Organisationen von Ehrenamt. Haben Sie nicht die Sorge, dass die Menschen in diesem Fall zu einer Veranstaltung gehen, dort ein bisschen herumreden und dann dem Hauptamtlichen sagen: Nun mache es mal. - Das verstehe ich nicht so richtig unter Engagement.
Haben Sie nicht die Sorge, dass Sie auf diese Weise das Engagement platt machen? Wir bekommen das eigentlich nur dann hin, wenn man Strukturen schafft, in denen sich der Bürger engagiert, und zwar ohne die Verwaltung, weil er ein Interesse daran hat und weil er versucht, sich aus seinem Interesse heraus zu engagieren. Ich muss ganz offen gestehen: Ich habe häufig den Eindruck, dass die Hauptamtamtlichen genau das Engagement niedermachen, weil es irgendwie auch ihre eigene Existenz gefährdet.
Ich habe zwei kurze Fragen, Herr Metke. Zum einen haben Sie zitiert, dass Herr Obermüller Ihnen gegenüber dokumentiert habe, dass er den Minister informiert hat. Woher beziehen Sie diese Information? Nur aus einem Gespräch? Oder gibt es das schriftlich?
Des Weiteren möchte ich gern wissen, welchen Förderantrag die Salzgitter AG beim Land Sachsen-Anhalt gestellt hat.
Nur zum Verständnis, Herr Metke, damit die letzten Punkte, die ich richtig Klasse finde, noch einmal aufgegriffen werden. Ich gehe also davon aus, dass die SPD niemals - niemals in dieser Republik - von einem Unternehmen eine Spende eingefordert hat, weil es hätte sein können, dass der Abgeordnete, der die Spende holt, irgendwann einmal Wirtschaftsminister wird und dann auf Fördertöpfe Einfluss hat. Verstehe ich das so richtig?
Diese Logik finde ich ganz toll, Herr Metke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Metke, mit diesem Auftritt können Sie sich vielleicht bei den „Kugelblitzen“ bewerben. Ich denke, da könnte man damit reüssieren. Ich finde, hier im Landtag ist es peinlich.
Meine Damen und Herren! Jeder Abgeordnete ist in der Vergangenheit sicherlich schon einmal mit Darstellungen von Sachverhalten konfrontiert gewesen, die nicht ganz der Realität entsprachen. Fast täglich werden an uns Informationen, Wünsche oder Beschwerden herangetragen. Wir haben alle gelernt, dass es gut ist, wenn wir den Sachverhalt zunächst einmal prüfen, wenn wir die Rechtslage zumindest kursorisch prüfen, bevor wir Informationen, Bitten oder Beschwerden weitertragen.
Wir haben gelernt, dass Mitbürger - warum auch immer - Sachverhalte falsch darstellen. Wir haben gelernt, dass der eine dies aus Eitelkeit tut, dass der andere es einfach falsch verstanden hat und dass es auch einige gibt, die anderen Menschen aus purem Vorsatz schaden wollen.
Am Rande des Finanzausschusses und der Untersuchungsausschüsse kann man zu diesem Thema eine ganze Menge lernen. Ich kann jedem empfehlen, dort einmal hinzukommen und sich das eine oder andere anzuhören. Deshalb prüfen wir alle Sachverhalte, bevor wir sie in die Welt setzen, vor allem dann, wenn sie so wunderschön in unsere politischen Ambitionen passen. Das haben wir alle gelernt; zumindest fast alle.
Herr Metke, Sie waren offensichtlich nicht der Auffassung, dass Sie zunächst einmal den Sachverhalt prüfen sollten. Die Informationen, die Ihnen Herr Obermüller - daher haben Sie sie offensichtlich - gegeben hat, waren so schön, dass es Ihnen völlig egal war, ob sie sachlich nachprüfbar und korrekt sind. Sie sind gleich zur Presse gegangen, und zwar mit richtig markigen Worten.
Meine Damen und Herren! Wie sich der Sachverhalt wirklich darstellt, hat Minister Rehberger dargestellt. Nur zwei Hinweise: Die Staatsanwaltschaft hat kein Verfahren eröffnet. Der Bürgermeister von Ilsenburg hat uns allen ein schönes Schreiben in den Landtag geschickt, in dem nicht mehr die Rede davon ist, dass er den Minister informiert hat. Ich lese einmal die interessanteste Passage daraus vor:
„Am 8. Juli bat mich Herr Dr. Rehberger erneut zu einem Gespräch zum Thema Schlossverkauf. Anlass für dieses Gespräch war vermutlich, dass Herr Dr. Rehberger über die NordLB von einem Bewerber erfahren hatte. Ich hatte nämlich telefonisch ein Exposé und auch die Versteigerungsbedingungen angefordert mit dem Hinweis auf einen potenziellen Investor.“
Herr Obermüller hat also jemanden in der NordLB angerufen und hat Unterlagen angefordert. Er hat dies damit begründet - das macht man meistens so -, er hätte einen Investor gefunden. Was meinen Sie eigentlich, wie viele Anrufe solcher Art die NordLB vor solchen Versteigerungen bekommt?
Warum hat sich der Investor nicht gleich mit der NordLB in Verbindung gesetzt? Hat Herr Obermüller wirklich geglaubt, wenn er einem Mitarbeiter der NordLB sage, es gebe einen potenziellen Investor, rufe der gleich den Wirtschaftsminister an? - Frau Budde, wie viele Anrufe haben Sie von der NordLB bekommen, wenn einmal jemand interessehalber ein Exposé angefordert hat?
Den Wirtschaftsminister hat Herr Obermüller selbst in dem einstündigen Gespräch offensichtlich nicht informiert, ebenso wenig in einem weiteren Gespräch am 15. Juli. Warum eigentlich nicht? Gab es zu diesem Zeitpunkt überhaupt einen Investor? Warum hat Herr Obermüller diesem nicht den Kontakt zum Wirtschaftsminister ermöglicht?
Herr Metke, das Verhalten von Herrn Obermüller wirft doch Fragen auf,
gerade vor dem Hintergrund seines angespannten Verhältnisses zu der Stiftung oder zum Stiftungsvorstand. Ihnen ist dieses Verhältnis bekannt gewesen. Obwohl Sie davon wussten, haben Sie dem Minister vorgeworfen, den Landtag zu belügen, und zwar schriftlich per Pressemitteilung. Sie haben nicht behauptet, dass der Wirtschaftsminister den zeitlichen Kontext falsch dargestellt hätte, wie Sie es gerade hier dargestellt haben.
Ich lese einmal eine Passage aus Ihrer Pressemitteilung vor:
„Dies kann der Ilsenburger Bürgermeister Wilfried Obermüller bestätigen, der im Vorfeld mehrere Gespräche, unter anderem mit dem Wirtschaftsminister, geführt und dabei ausdrücklich auf den Privatinvestor hingewiesen hat.“
Herr Metke, das bestätigt Herr Obermüller offensichtlich nicht mehr.
Ich finde es, ganz ehrlich gesagt, unverschämt, mit einer so dünnen Basis hier aufzutreten und den Rücktritt eines Ministers zu fordern.
Aufgrund dieser Informationslage gehen Sie zur Presse und schreiben: Rehberger hat das Parlament belogen; Rehberger war eigentlicher Drahtzieher des umstrittenen NordLB-Deals in Ilsenburg. - Das klingt, als ob der Minister im Morgengrauen hingegangen wäre und hätte hinter dem Bahnhof das Schloss vertickt.
Herr Metke, was malen Sie hier eigentlich für ein Bild? Manchmal hat man den Eindruck, Sie haben zu viele schlechte Filme über Südamerika angeschaut und haben nun irgendwie die Illusion, dass Sachsen-Anhalt weiter südlich liegt.
Herr Metke, ich finde es wirklich bodenlos, auch im politischen Geschäft. Wir sind alle, so glaube ich, in diesem
Punkt relativ hart gesotten, und im Wahlkampf gilt dies noch ein wenig mehr.
Die nächste Behauptung war: Herr Minister Rehberger hat die Bank unter Druck gesetzt. - Herr Metke, wo leben Sie eigentlich?
Herr Rehberger hat die Bank schriftlich gebeten, sich für den Erhalt eines Kulturgutes einzusetzen, über das die Bank aufgrund des Insolvenzfalles die Verfügungsgewalt hat. Wer Herrn Rehberger kennt, der weiß, wie wichtig ihm der Erhalt der Kulturgüter in unserem Land ist und wie viel privates Engagement er hierfür einbringt, privates Engagement, Frau Budde, und sogar privates Geld, also das Ehrenamt, das wir hier gerade haben wollten. Wenn es jemand tut, heißt es, er setzt jemanden unter Druck.
Nehmen Sie es mir bitte nicht übel: Alle von uns, die in den letzten Wochen und Monaten Gespräche mit der NordLB geführt haben, haben, so glaube ich, nicht den Eindruck gewonnen, dass die Damen und Herren dort sich von jemandem aus unserem Bundesland unter Druck setzen lassen. Was bedeutet das denn? - Das bedeutet doch, dass ich ein Sanktionspotenzial haben muss für den Fall, dass er nicht tut, was ich sage.
Das kann ich bei der NordLB wirklich nicht sehen. Wenn ich mir unsere Anteile ansehe - es sind 8,6 % -, dann müssen wir uns schon wahnsinnig anstrengen.
Frau Fischer, wir waren bei dem Termin. Ich glaube, weder Herr Rehm noch einer der anderen Herren hat den Eindruck eines verschreckten Mäuschens gemacht, das vor einem Minister, wenn dieser einen Brief schreibt, salutiert und dann sofort mit der Umsetzung beginnt.
Wir als Landtag haben allerdings der NordLB sehr nachdrücklich - als Landtagsausschuss und hier im Plenum - in das Stammbuch geschrieben, dass wir erwarten, dass sich die NordLB
mehr für Kultur, für Soziales und für andere Dinge engagiert. Wir, der Landtag, haben sie aufgefordert, dies zu tun. Das heißt also, wir haben die NordLB unter Druck gesetzt. Ich habe nichts Vergleichbares gehört. Ich denke, dass sie das als Motivationshilfe gesehen hat. Aber jetzt reden Sie von dubiosen Geschäften des Ministers.
Herr Metke, Minister Rehberger hat die Bank nicht unter Druck gesetzt. Herr Metke, Minister Rehberger hat den Landtag nicht belogen. Aber Sie, Herr Metke, haben ungeprüft Anschuldigungen in die Welt gesetzt. Herr Metke, ich halte es wirklich für angebracht, dass Sie sich dafür entschuldigen.
Ich bringe es noch einmal auf den Punkt. Herr Metke, Sie haben dem Minister vorgeworfen, dass er in den Verkauf eingegriffen hat. Sie haben behauptet, dass Herr Obermüller Ihnen bestätigt habe - das haben Sie in einer Pressemitteilung behauptet; das ist Ihre Pressemitteilung hier -, dass er mit dem Minister im Vorfeld mehrere Gespräche geführt habe und dabei ausdrücklich auf den privaten Investor hingewiesen habe. Darauf fußt Ihre Forderung, dass der Minister zurücktreten solle, und Ihre Aussage, dass er das Parlament belogen habe.
Hier ist nicht die Rede davon, dass der Minister sich in der Kleinen Anfrage anders geäußert habe und dass es um einen Zeitverzug gehe. Sie lügen in der Pressemitteilung genauso - -
Sie lügen in dieser Pressemitteilung genauso wie in der anderen Pressemitteilung und genauso, wie Sie es gerade hier im Plenum getan haben.
Ich finde es außerordentlich bedauerlich - selbst im Wahlkampf; da gilt das eine oder andere -, dass Sie so etwas nötig haben.
Frau Fischer, Sie haben eingangs kritisiert, dass der Minister keine Vorschläge unterbreitet habe, wie wir zu einer Konsolidierung des Haushaltes kommen könnten. Sie haben in Ihren Ausführungen drei Punkte genannt, Personalabbau, Endbürokratisierung und Deregulierung, die der Minister auch genannt hatte. Ich glaube, diese Punkte bestehen relativ unstrittig in den Vorstellungen aller Fraktionen.
Sie haben aber im nächsten Punkt als Lösung unserer Probleme vorgeschlagen, dass der Bund uns Geld geben soll. Das ist aus unserer Sicht außerordentlich unrealistisch. Gibt es in Ihrem Papier - ich muss gestehen, ich habe es noch nicht ganz bis zum Ende gelesen -
irgendeinen aktiven Vorschlag der SPD zur Haushaltskonsolidierung dieses Landes? Ich konnte das nicht finden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu meinen eigentlichen Ausführungen komme, wende ich mich an Herrn Gallert. Ich biete Ihnen rasend gern an, Ihnen den Gesetzentwurf der FDP zu dem Steuerthema, also auch unsere Papiere dazu, zu geben. Dann können Sie sich einmal ansehen, wie die Logik funktionieren soll, dass wir in Deutschland auf der einen Seite niedrigere Steuern für den Einzelnen und auf der anderen Seite viel weniger Steuerschlupflöcher haben werden, als sie im Augenblick genutzt werden. Dann werden Sie feststellen, dass Herr Finanzminister Paqué überhaupt kein Problem damit hat, unseren Slogan „Weniger Steuern“ zu unterstützen, und dass er sich auch als Finanzminister für unser Bundesland keine Sorgen machen muss.
Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass wir uns in diesem Landtag darüber einig sind, dass es völlig unverantwortlich wäre, wenn wir uns einfach auf den Standpunkt stellen würden: Es wird schon alles gut, die Bevölkerungsentwicklung und das Wirtschaftswachstum werden sich von allein so entwickeln, dass wir in unserem Bundesland alles in den Griff bekommen.
Ich sage ganz offen: Das, was wir in den letzten Wochen als Beginn von Sondierungsgesprächen in Berlin gesehen haben, macht mich nicht wirklich optimistisch. Ich glaube nicht, dass Politiker wie Herr Schröder, denen es
ganz offensichtlich mehr um ihren Posten geht als um die Aufgaben, die zu erledigen sind,
wirklich in der Lage sind, die Dinge so zu ordnen, dass sich auf Bundesebene zukünftig das tun wird, was erforderlich ist.
Meine Damen und Herren! Es wäre ebenso unverantwortlich, wenn wir uns vormachen würden, dass uns die Solidargemeinschaft, die anderen Länder und der Bund, nach dem Jahr 2019 weiterhin mit öffentlichen Geldern versorgen wird, die über dem normalen Transferniveau des Länderfinanzausgleichs liegen.
Wir müssen also heute die Weichen stellen, damit wir auch ohne die Hilfen der Bundesregierung, ohne Sonderzuweisungen und ohne einen unverhofft einsetzenden exorbitanten Wirtschaftsaufschwung oder einen solchen Bevölkerungszuwachs zukünftig zumindest die Grundaufgaben der öffentlichen Verwaltung für unser Bundesland bewältigen können.
Lassen Sie mich eines ganz klar sagen, Herr Bullerjahn: Auch die Fusion mit anderen Ländern, die von der SPD als Möglichkeit gesehen wird, löst unsere Finanzprobleme heute nicht.
Die Finanzierung öffentlicher Aufgaben auf dem notwendigen Niveau ist für Sachsen-Anhalt dann möglich, wenn wir eine gut ausgestattete hoheitlich tätige Verwaltung haben, wenn wir eine gute Bildungs- und Forschungslandschaft auskömmlich finanzieren können und wenn wir dafür durch Aufgabenverzicht, durch Aufgabenverlagerung und durch die Privatisierung von Aufgaben finanzielle Ressourcen frei machen. Dies erfordert von uns aber, dass wir heute bei allen Ausgaben die Zukunftsfähigkeit unseres Landes im Auge haben und dass wir noch sorgfältiger als in den letzten drei Jahren und deutlich sorgfältiger als in den Jahren davor vorgehen.
Wir haben in den vergangenen Jahren im Bereich der Verwaltung zahlreiche Einsparpotenziale durch Aufgabenverzicht, durch Zusammenlegung von Strukturen und durch Tarifvereinbarungen möglich gemacht. Wir haben unpopuläre Entscheidungen getroffen und wir haben diese politisch auch durchgestanden, um Haushaltsmittel einzusparen. Dabei ist es uns - auch wenn das von Ihnen häufig kritisiert worden ist - immer wichtiger gewesen, dass diese Einsparungen langfristig zum Tragen kommen, als dass sie zu einer kurzzeitigen Deckung des einen oder anderen Haushalts beitrugen. Das hat uns immer Kritik von Ihrer Seite eingebracht, aber ich glaube, das ist der richtige Weg.
Wir haben unsere Aufgaben in den letzten Jahren gemacht. Ich kann aber nicht sagen, dass etwa das Verhalten der SPD-Fraktion die erforderliche Entwicklung wirklich unterstützt hätte. Trotz ihrer Zukunftspapiere hat sich ihr Stimmverhalten in den Ausschüssen und im Parlament nach dem alten Strickmuster gerichtet.
Warum soll ich als Opposition unbequeme Wahrheiten mittragen? Wie hat sich Herr Gallert dazu in der „Volksstimme“ geäußert? - Broschürenschreiben ist eben das eine.
Bei den Themen, bei denen Sie sich Ihrer politischen Verantwortung gestellt haben, etwa beim KiFöG, haben Sie dann die folgende interessante Variante gespielt: Die Fraktion ist zum Teil dafür, die Partei ist dagegen. Pudel wasch mich, aber mach mich nicht nass.
Eine verantwortliche Zukunftspolitik sieht anders aus. Ich denke, die kann man auch ein Stück weit mittragen, wenn man in der Opposition ist.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat in der vergangenen Woche den Fortschrittsbericht für die Nutzung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen vorgelegt. Die SoBEZ zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten bzw. zum infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich unterdurchschnittlicher kommunaler Finanzkraft stellen zurzeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Entwicklung unseres Landes dar. Ab 2006 wird deren Umfang abgeschmolzen und ab 2020 sollen wir ohne Finanztransfer auskommen. Das ist der Brocken, über den wir uns als Bundesland tatsächlich Gedanken machen müssen.
Der Bund erwartet derzeit von uns die ausschließliche Nutzung dieser Mittel im investiven Bereich. Unabhängig von der laufenden Diskussion über die verschiedenen Berechnungsmodelle muss die Frage erlaubt sein, ob eine haushalterische Festlegung in den Hauptgruppen 7 und 8 tatsächlich Sinn macht. Das ist heute schon mehrmals gesagt worden.
Nein, Bund und Länder müssen sich meiner Meinung nach über eine neue Berechnungsgrundlage verständigen mit dem Ziel, dass der Aufbau unserer Bundesländer im Fokus steht und wir nicht irgendwelchen doch schon ein bisschen angestaubten kameralistischen Vorstellungen folgen.
Meine Damen und Herren! Die Finanzierung von Forschungsleistungen, die Finanzierung von Entwicklungsleistungen in Unternehmen ist konsumtiv. Die Kollegen aus der Wirtschaft sehen das völlig zu Recht nicht so; denn wir alle wissen, dass das Ausgaben sind, die unser Land zukunftsfähig machen und die für uns wirklich von eminenter Bedeutung sind.
Gleichzeitig - ich lästere dabei immer ein bisschen - lässt man Denkmäler bauen. Auch sehr viele Fahrradwege sowie den einen oder anderen Straßenverkehrskreisel kann ich bauen, und zwar selbst oben in der Altmark - das ist eine Gegend, die ich sehr gut kenne -, wo eigentlich keiner vorbeifährt. Es sind investive Mittel und es handelt sich demzufolge um eine gute Ausgabe, obwohl die meisten von uns anzweifeln, dass das Geld dort wirklich richtig eingesetzt ist.
Ich denke, wir haben im Landtag Konsens darüber, dass die einseitige Fokussierung der Bundesebene auf die in
vestive Nutzung der Gelder unsere Entwicklung behindert. Es ist schon absurd, dass fast von den gleichen Personen und oft am gleichen Tage gefordert wird, wir sollen mehr Geld für die Bildung ausgeben, die Mittel des Bundes aber nur für Investitionen verwenden.
Besonders gut gefällt mir das Beispiel des grünen Bundestagsabgeordneten Schulz, der der „Financial Times“ einmal vorgeschlagen hat, wir sollten Strafe bezahlen, wenn wir Gelder des Bundes fehlverwenden. Man muss sich das so vorstellen, dass wir für die Hochschulen Geld ausgeben und müssen die gleiche Summe an Anteilen der SoBEZ an den Bund zurückzahlen. Am gleichen Tag hat Frau Roth, von der ich gehört habe, sie gehöre derselben Fraktion an und habe bislang dort ein nicht unwesentliches Amt bekleidet, gefordert, gerade Sachsen-Anhalt müsse dringend mehr Geld in die Kinderbetreuung stecken. Da muss ich sagen: Wo leben die eigentlich?
Ich frage mich, ob die Politiker, die an ein und demselben Tag in ein und derselben Zeitung diese Aussagen treffen, sich wirklich die Mühe gemacht haben, wenigstens herauszufinden, von welchen Investitionen sie denn reden.
Ich kann CDU und SPD im Bund, sollten sie in den nächsten Wochen doch noch zu einer Regierungsbildung in Berlin kommen, nur nachdrücklich auffordern, dafür zu sorgen, dass die Investitionsdefinition bei den Sonderzuweisungen nicht der des Haushaltsrechtes folgt, sondern ein bisschen dem gesunden Menschenverstand und vor allen Dingen den Interessen der neuen Bundesländer, ganz gleich was Sachsen davon hält.
Das würde uns in allen ostdeutschen Bundesländern die unberechtigten Vorwürfe ersparen, wir verfrühstückten die Zukunft unserer Kinder und dazu auch noch die der Kinder aus den alten Bundesländern. Nein, wir wollen aktiv die Zukunft unseres Landes gestalten.
Meine Damen und Herren! Ich will die Verantwortung nicht nach Berlin delegieren. Auch 15 Jahre nach der Wiedervereinigung sind die öffentlichen Haushalte in Ost und West von unterschiedlichen Aufgabenstrukturen gekennzeichnet. Jeder, der in die Haushalte eines anderen Bundeslandes gesehen hat, wird das feststellen. Das hat natürlich seine Gründe in unseren unterschiedlichen historischen Entwicklungen und zum Teil auch in den sehr unterschiedlichen finanziellen Ausgaben, die wir uns in den ersten Legislaturperioden geleistet haben und leisten konnten. Ich denke, da sind alle Fraktionen im Plenum mit in der Verantwortung. Auf diese unterschiedlichen Entwicklungen müssen wir natürlich Rücksicht nehmen.
Trotzdem zeigt eine Benchmark zwischen den Haushalten immer noch Einsparpotenziale, und ich gehe davon aus, dass sie es uns ermöglichen werden, zukünftig Neuverschuldung und Zinsbelastung niedriger zu halten.
In diesem Zusammenhang - das muss ich sagen - finde ich es bemerkenswert, Herr Bullerjahn, dass es die SPD in ihrem neuesten Finanzpapier für unzumutbar hält, wenn für die wesentlichen Ausgaben in Sachsen-Anhalt die gleichen Pro-Kopf-Aufwendungen angesetzt werden wie in Schleswig-Holstein. Ich hoffe, dass das die Kollegen in den alten Bundesländern nicht so sorgfältig gele
sen haben, und ich frage mich, was Ihre Genossen in Schleswig-Holstein dazu sagen, die dort relativ lange regiert haben. Ich glaube nicht, dass sie das, was sie dort getan haben, für unzumutbar halten.
Ich glaube, Schleswig-Holstein könnte eher ein positives Beispiel sein. Frau... - wie hieß sie noch? Den Namen habe ich schon wieder vergessen - war durchaus ein positives Beispiel, was sozialdemokratische Haushaltspolitik anbelangt. Sie hat einiges versucht. Vielleicht sollten wir in Sachsen-Anhalt dem einen oder anderen Beispiel folgen; aber ich vermute, dass das gegen die Stimmen der SPD stattfinden würde.
Meine Damen und Herren! Im konsumtiven Bereich gibt es den deutlichsten Unterschied im Personalbestand. Darüber besteht im Landtag Konsens. Es besteht darüber Konsens, Frau Fischer, dass wir sowohl die Ausgaben- als auch die Aufgabenumfänge abbauen müssen. Wir dürfen niemandem vormachen, dass wir Personal abbauen könnten, ohne auf öffentliche Aufgaben zu verzichten. Anders funktioniert es nicht. Ich wäre Ihnen daher dankbar, Frau Fischer, wenn Sie künftig auch den einen oder anderen Vorschlag unterbreiten würden, auf welche Aufgabe und dann auf welche Ausgabe wir im öffentlichen Bereich verzichten wollen.
Darüber hinaus müssen wir die anderen konsumtiven Bereiche sehen. Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass wir deutlich höhere Pro-Kopf-Ausgaben im Kulturbereich haben, dass wir auch in einer ganzen Reihe von Förderprogrammen, die konsumtiver Natur sind, also Hauptgruppe 6, noch über dem Bundesdurchschnitt liegen. Wir müssen dies schlicht und ergreifend sukzessive prüfen und umsetzen.
Bezüglich der Unternehmen ist unsere Vorstellung, dass man von den verlorenen Zuschüssen, die wir im Augenblick zahlen, schrittweise auf rückzahlbare Darlehen umsteigt. Ich glaube, das wird deutlich stärker als bisher dazu führen, dass Unternehmen nur für solche Leistungen Gelder in Anspruch nehmen, die auch Gewinn versprechend sind.
Ich glaube, Herr Gallert, das würde uns auch mehr helfen, als wenn wir sagen würden, dass wir nur die innovativen Unternehmen fördern wollen. Als Liberale sagen wir natürlich, dass innovative Unternehmen, innovative Produkte gefördert werden müssen. Ich bin aber der Auffassung, dass wir auch die Unternehmen fördern müssen, die sich bei uns ansiedeln, um Arbeitsplätze zu schaffen. Wir werden nie und nimmer für alle Menschen in diesem Bundesland Arbeitsplätze nur in innovativen Bereichen finden. Es wird immer einen großen Teil der Menschen geben, die auch in anderen Unternehmen und mit anderen Tätigkeiten ihr Geld verdienen.
Meine Damen und Herren! All diese Aufgaben haben wir in den letzten drei Jahren angefasst. Wir sind dabei, die Strukturen unserer Landesausgaben langfristig auf solide Füße zu stellen, und wir werden diese Aufgaben in den kommenden fünf Jahren weiterführen, sodass Sachsen-Anhalt noch lebenswerter und noch wirtschaftsstärker wird. Ich sage salopp: Dann klappt es auch mit dem Nachbarn!
Ich würde angesichts des Inhalts den Wirtschaftsausschuss für den richtigen halten.
Ich unterstütze den Begehr der Landesregierung und bitte, den Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich meine Rede heute mit dem schönen Spruch der Juristen beginnen, dass ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtert. Aber ich muss gestehen, dass ich nach den Vorträgen von Frau Fischer und von Frau Klein meine Zweifel habe, dass es immer sinnvoll ist, ins Gesetz zu schauen, zumindest wenn man dies mit einer vorgefassten Meinung tut, um das herauszufinden, was man vorher eigentlich schon festgestellt hatte.
Ich versuche das, was Minister Herr Jeziorsky und auch Herr Tullner schon darzustellen versucht haben, noch einmal zu erklären. Manchmal soll es so sein, dass Dinge, wenn man sie wiederholt, doch etwas stärker haften bleiben.
Wir nehmen einfach einmal die Frage, ob das Ministerium der Finanzen die Genehmigung für die überplanmäßige Ausgabe erteilen durfte. Wir haben heute schon viel über Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit gehört. Einen Punkt müssen wir in jedem Fall im Auge behalten: Der Minister des Innern hat hier vorgetragen, dass sich die Kosten für das Land reduzieren.
Es gibt also keine Erhöhung der Kosten, sondern es geht um eine Reduzierung der Kosten.
- Keine Sorge, das machen wir schon. Dafür macht man üblicherweise Ausschussberatungen.
Und üblicherweise unterlässt man im Plenum hektisches Gegacker darüber.
- Nein, das Ministerium hat vorher zu prüfen. Das Ministerium hat es geprüft und hat festgestellt, dass die sachliche Notwendigkeit und die zeitliche Unaufschiebbarkeit der Maßnahme gegeben waren, um die entsprechende Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu gewährleisten.
Einmal ganz ehrlich: Wir hätten in genau diesem Finanzausschuss ein Riesentheater gehabt, wenn es hinterher geheißen hätte: Wir mussten damit leider bis zur Aufstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2007 war
ten und haben deshalb eine oder zwei Millionen in den Sand gesetzt.
Das Geschrei, das Sie dann erhoben hätten, hätte ich nicht hören mögen.
Zu dem anderen Punkt, auf den Sie, Frau Weiher, vorhin hingewiesen haben. Es ist so: Eine Information des Finanzausschusses muss bei Vorgängen erfolgen, die von grundsätzlicher oder von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gibt es eben auch die entsprechenden Ausführungen. Von grundsätzlicher Bedeutung ist ein Mietvertrag bei aller Liebe nicht, selbst wenn die Kollegen, die jetzt Dienststellen aus ihren Wahlkreisen verlieren, das für grundsätzlich halten. Für den Landeshaushalt ist es nicht von grundsätzlicher Bedeutung.
Dann hat Frau Weiher auf Punkt 3.2 hingewiesen, auf die erhebliche finanzielle Bedeutung. Bei aller Liebe, Frau Weiher, wenn ich mir das Kapitel 03 41 im Einzelplan 03 ansehe, dann ist die 1 Million - -
- Es geht in dem Fall um die Jahresscheibe.
- Nach den Kommentaren geht es um die Jahresscheibe,
wenn Sie die finanzielle Erheblichkeit feststellen wollen.
Es tut mir Leid, aber eine Million ist nicht von finanzieller Erheblichkeit.
Das machen wir anschließend.
Dass ich es schön gefunden hätte, wenn wir informiert worden wären, konnten Sie alle der Zeitung entnehmen. Dazu stehe ich auch. Ich hätte es gut gefunden. Aber ich würde es, ehrlich gesagt, nicht so weit bringen, dass es,
wenn jemand mich oder den Finanzausschuss nicht informiert - sofern nicht im Gesetz steht, dass dieser zu informieren ist -, so schwer wiegt, dass wir einen Minister missbilligen. Im Gegenteil.