Protokoll der Sitzung vom 20.11.2003

Zudem ist noch Folgendes zu berücksichtigen: Viele Kommunen haben nach der politischen Wende ihre als Regie- und Eigenbetriebe geführten Wohnungsbaubetriebe nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes in GmbHs umgewandelt. In diesen Fällen haften die Kommunen für die Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Umwandlung bestanden, die so genannten Altschulden, für einen in Abhängigkeit vom Einzelfall bestimmten Zeitraum neben der neu entstandenen Gesellschaft gegenüber dem Gläubiger.

Zu 2: Die Landesregierung kann den Kommunen lediglich eine finanzielle Unterstützung aus dem kommunalen Ausgleichsstock nach Maßgabe des Finanzausgleichsgesetzes gewähren. Grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass der Haushalt der Kommunen unmittelbar belastet wird, zum Beispiel deshalb, weil die Kommune als Bürge für Verbindlichkeiten ihrer kommunalen Wohnungsgesellschaft in Anspruch genommen wird.

Zuweisungen aus dem kommunalen Ausgleichsstock dürfen nämlich nur zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommune gewährt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die kommunalen Einnahmemöglichkeiten zur Erfüllung der unabweisbaren Ausgabenverpflichtungen nicht ausreichen und es tatsächlich unmöglich ist, ihre Notlage durch eigene Einnahmen zu lindern.

Vielen Dank, Herr Minister.

Zu Frage 3 erteile ich dem Abgeordneten Herrn Harry Czeke das Wort zu dem Thema Genreserve „Altmärkisches Kaltblut“. Bitte sehr, Herr Czeke.

Danke, Herr Präsident! - Zum Erhalt der Genreserve „Altmärkisches Kaltblut“ äußerte sich auf Antrag der

PDS-Landtagsfraktion am 30. Oktober dieses Jahres einstimmig der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Kaltblutstutenherde sollte von derzeit Iden, einem Standort der LLG, ans Landgestüt SachsenAnhalt nach Prussendorf umgesetzt werden, um als Genreserve erhalten zu bleiben. Frau Ministerin Wernicke sagte zu, dies prüfen zu lassen, schränkte allerdings ein, es werde nicht möglich sein, die gesamte Herde zu erhalten, da Verkaufsverhandlungen geführt würden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann fiel die Entscheidung, die gesamte Herde zu verkaufen und damit die Genreserve aufzulösen, wie sich jetzt in der Sitzung des Finanzausschusses am 7. November 2003 herausgestellt hat?

2. Wie will die Landesregierung sichern, nachdem Landes- und jetzt EU-Mittel zur Förderung des Kulturgutes „Altmärkisches Kaltblut“ ausgereicht wurden und werden, dass der Zuchtstamm nicht verloren geht und beim jetzigen Eigentümer zuchtaktiv gehalten wird?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Czeke. - Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung gibt in Vertretung der Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Herr Minister Dr. Daehre. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen des Abgeordneten Czeke namens der Landesregierung in Vertretung von Frau Kollegin Wernicke wie folgt.

Zu 1: Mit Erlass vom 13. August 2003 wurde die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau beauftragt, den Bestand der Genreserve Kaltblut meistbietend an Dritte zu veräußern. Dabei sollte nach Möglichkeit berücksichtigt werden, dass ein Verbleib der Pferde in Sachsen-Anhalt und eine weitere züchterische Verarbeitung im Rahmen der Erhaltungszucht erfolgt.

In Umsetzung des Erlasses durch die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau wurde den Interessenten die Möglichkeit eingeräumt, den Bestand der Genreserve Kaltblut am 3. und am 7. Oktober 2003 im Zentrum für Tierhaltung und Technik in Iden zu besichtigen. Es erging die Aufforderung, bis zum 17. Oktober 2003 entsprechende Kaufangebote bei der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau einzureichen. Zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung am 30. Oktober 2003 waren die Tierverkäufe bereits getätigt bzw. verbindliche Verkaufszusagen durch die Landesanstalt getroffen worden.

Frau Ministerin Wernicke hatte bereits in der damaligen Ausschusssitzung einschränkend auf den Sachverhalt verwiesen, dass aufgrund der fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen nicht davon ausgegangen werden könne, dass die gesamte Genreserve in das Landesgestüt Sachsen-Anhalt umgesetzt werden könne.

Im Ergebnis der im Ausschuss unmittelbar durchgeführten Prüfung erfolgte die Umsetzung eines noch nicht durch Verkaufsverhandlungen gebundenen Hengstfohlens in das Landesgestüt.

Zu 2: Von den in Iden gehaltenen neun Kaltblutpferden - sechs Stuten, zwei Stutenfohlen, ein Hengstfohlen - wurden drei Stuten und zwei Stutenfohlen an Züchter in Sachsen-Anhalt und drei Stuten an Züchter außerhalb

des Landes veräußert. Das Hengstfohlen wird an das Landesgestüt Sachsen-Anhalt in Prussendorf umgesetzt. - Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu der Frage 1.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Meine Damen und Herren! Die Frage 4 zum Thema Schulentwicklungsplanung stellt die Abgeordnete Frau Dr. Rosemarie Hein. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Danke schön. - Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Kreistage und Stadträte kreisfreier Städte haben bisher Resolutionen oder ähnliche Willensbekundungen mehrheitlich beschlossen, die darauf gerichtet sind, Änderungen an den Rechtsgrundlagen der Schulentwicklungsplanung oder angrenzender Vorschriften, wie zum Beispiel Mindestgrößen für Eingangsklassen, vorzunehmen, und um welche Kreistage handelt es sich?

2. Wie gedenkt die Landesregierung zu verfahren, wenn Kreistage oder Stadträte kreisfreier Städte es ablehnen, die jeweiligen Schulentwicklungspläne auf derzeitiger Rechtsgrundlage zum festgesetzten Termin zu beschließen bzw. wenn die von den Verwaltungen vorgelegten Entwürfe keine Mehrheit finden?

Vielen Dank, Frau Dr. Hein. - Für die Landesregierung erteilt die Antwort der Kultusminister Herr Professor Dr. Jan-Hendrik Olbertz. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hein beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Die Resolutionen richten sich an den Gesetzgeber, nicht in erster Linie an die Landesregierung. Die Debatten über die in der Frage 1 angesprochenen Probleme werden in den zuständigen Gremien der Gebietskörperschaften geführt. Die Beratungsgegenstände sind dabei äußert unterschiedlich, sie reichen von Meinungsäußerungen über Willensbekundungen bis hin zu formalen Beschlüssen.

Die differenzierten Sachstände sind der Landesregierung im Einzelnen nicht bekannt. Die Landesregierung hat aber ihre Informationen mit denen des Landkreistages abgeglichen. Der Landkreistag hatte seinerseits in einem Schreiben an die Landräte vom 14. November 2003 zu etwaigen Resolutionen nachgefragt.

Folgende Sachstände sind der Landesregierung bekannt: In fünf Landkreisen unterstützen die Kreistage die in der Frage 1 genannten Forderungen. Dabei handelt es sich um die Landkreise Jerichower Land, Ohrekreis, Stendal, Bitterfeld und Weißenfels. Der Kreisausschuss des Landkreises Salzwedel hat mehrheitlich eine Unterstützung abgelehnt.

Zu 2: In den unter der Frage 2 genannten Fällen werden fach- und rechtsaufsichtliche Maßnahmen geprüft und eingeleitet, in die dann die zuständigen Schulaufsichts-

und Kommunalaufsichtsbehörden selbstverständlich einbezogen werden. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Meine Damen und Herren! Die Frage 5 zum Thema Harzbahn GmbH in Gründung und Vergabe des Nordharznetzes wird von dem Abgeordneten Herrn Dr. Uwe-Volkmar Köck gestellt.

(Herr Dr. Köck, PDS: Das hat sich erledigt! Dan- ke!)

- Das hat sich erledigt. Danke sehr, Herr Dr. Köck.

Wir können dann zu Frage 6 übergehen. Diese wird gestellt durch die Abgeordnete Frau Dr. Kuppe, die ich gegenwärtig aber noch nicht hier sehe. Dann stellen wir diese Frage zurück.

Die Frage 7 zum Thema Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg wird von dem Abgeordneten Norbert Bischoff gestellt. Bitte sehr, Herr Abgeordneter Bischoff.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf Initiative der CDU-Ratsfraktion auf der Stadtratssitzung am 6. November 2003 einstimmig beschlossen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass die in der Hochschulstrukturplanung der Landesregierung vorgesehene Verlagerung der Lehrer- und Musikausbildung von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg an die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg nicht zum Tragen kommt.

In einem weiteren Beschluss wurde der Oberbürgermeister beauftragt, Gespräche mit der Landesregierung zu führen, die die Errichtung eines Lehrstuhls „Nachwachsende Rohstoffe“ an einer der Magdeburger Hochschulen zum Ziel haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung im Hinblick auf den Erhalt der Lehrerausbildung und der akademischen Musikausbildung an der Otto-vonGuericke-Universität Magdeburg und unterstützt die Landesregierung das einstimmige Votum des Magdeburger Stadtrates?

2. Welche Position bezieht die Landesregierung im Hinblick auf die Forderung zur Errichtung eines Lehrstuhls „Nachwachsende Rohstoffe“ an der Ottovon-Guericke-Universität Magdeburg oder an der Hochschule Magdeburg-Stendal und gab es diesbezüglich schon Gespräche mit dem Oberbürgermeister der Stadt Magdeburg?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bischoff. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Kultusminister Herrn Professor Dr. Jan-Hendrik Olbertz gegeben. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fragen des Herrn Abgeordneten Bischoff beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Zunächst habe ich absolutes Verständnis dafür, dass sich der Stadtrat von Magdeburg für die Belange der Otto-von-Guericke-Universität so einsetzt. Die neue Hochschulstrukturplanung des Landes hat aber abzusichern, dass ab dem Jahr 2006 10 % der Hochschulausgaben des Landes eingespart werden können. Dies erfordert eine sehr konsequente Straffung der Studienangebote und eine weitgehende Beseitigung von Doppel- und Mehrfachangeboten. Hierzu zählen auch die namentlich angesprochene Lehrer- und die Musikausbildung. Beide sollen künftig, wie in der Hochschulstrukturplanung vorgeschlagen, am Standort Halle konzentriert werden.

Ich weiß, dass diese Entwicklung mit durchaus schwierigen Konsequenzen für die Stadt Magdeburg verbunden ist, ich sehe dazu aber keine Alternative. Das Kultusministerium wird sich jedoch an der Ausarbeitung von Kompensationsprojekten, die in einer stärkeren Vernetzung etwa der Telemann-Gesellschaft, des Konservatoriums, der akademischen Ensemble usw. bestehen, aktiv beteiligen.

Zu 2: Angesichts der bis zum Jahr 2006 zu erbringenden Einsparungen an den Hochschulen des Landes kann die Errichtung zusätzlicher Lehrstühle nur auf Kosten bestehender Strukturen erfolgen. Dies erfordert einen sorgfältigen Prozess der Abwägung im Sinne von Strukturbildung und Profilierung an dem entsprechenden Fachbereich. Diesen Prozess müssen die Hochschulgremien im Rahmen der Ausübung ihrer Autonomie selbst vorbereiten. Zu Gesprächen mit dem Oberbürgermeister der Stadt Magdeburg und mit allen Beteiligten bin ich dabei selbstverständlich bereit. - Vielen Dank.

Herr Minister, sind Sie bereit, eine Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Bischoff zu beantworten?

Ja.

Bitte, Herr Bischoff.

Herr Minister, ich habe eine Zusatzfrage. In der Stadtratssitzung wurde von einem Stadtrat - es war der Stadtrat Herr Veil - gesagt, er habe mit Ihnen persönlich gesprochen und Sie hätten in Bezug auf den Lehrstuhl „Nachwachsende Rohstoffe“ ein Zusage gegeben. - Stimmt das so?