Diese EG-Richtlinie fordert: Vor Erteilung einer Genehmigung für bestimmte öffentliche und private Vorhaben müssen die Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die Ergebnisse sind dann im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die betroffenen Vorhaben sind europarechtlich festgelegt. Darüber hinaus regelt die Richtlinie unter anderem die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, diese EG-Richtlinie durch Gesetz in nationales Recht umzusetzen. Untergesetzliche Regelungen wie Verwaltungsvorschriften reichen dazu nicht aus. In Deutschland bedeutet dies sowohl für den Bund als auch für die Länder eine zwingende Verpflichtung. Würde die Richtlinie nicht umgesetzt, könnte eine Verurteilung, unter Umständen sogar mit Festsetzung eines Zwangsgeldes, durch den Europäischen Gerichtshof wegen Vertragsverletzung erfolgen.
Der Bund ist seiner Pflicht im vergangenen Jahr durch die Verabschiedung eines Artikelgesetzes nachgekommen. Das erfolgte im Rahmen der im Grundgesetz geregelten Gesetzgebungskompetenz.
Einige der von der Richtlinie betroffenen Vorhaben unterliegen jedoch der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Deshalb müssen die Länder die UVP-Pflicht unverzüglich durch Landesgesetz regeln. Das gilt natürlich auch für Sachsen-Anhalt.
Hierzu gehören insbesondere der Bau oder die Veränderung von Landesstraßen, aber auch der Abbau von Bodenschätzen oder die Verwendung von Ödland. Weiterhin sind 14 wasserwirtschaftliche Vorhaben landesrechtlich zu regeln, zum Beispiel Abwasserbehandlungsanlagen, Deichbauten, intensive Fischzucht, sowie zwei forstliche Vorhaben, die Erstaufforstung und die Waldumwandlung.
Ich betone: In den vorliegenden Gesetzentwurf wurden keine Vorhaben aufgenommen, die nicht zwingend durch
EG-Recht vorgegeben sind. In Sachsen-Anhalt wurde ebenso wie beim Bund die Form eines Artikelgesetzes gewählt. Dadurch werden alle sich notwendig ergebenden Gesetzesänderungen zusammengefasst.
Für die einzelnen Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung wird auf das Bundes-Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz verwiesen. Das ist sinnvoll. Der Bund hat sich bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit der Umsetzung der verfahrensrechtlichen Anforderungen der Richtlinie intensiv auseinander gesetzt. Die europarechtlich notwendigen Regelungen wurden getroffen. Außerdem ist es im Interesse eines rechtssicheren und einheitlichen Verwaltungsvollzuges nicht zweckmäßig, in den Ländern abweichende Verfahrensregelungen zuzulassen.
Das Gesetzgebungsverfahren muss dringend zum Abschluss gebracht werden. Die Europäische Kommission hat wegen fehlender Umsetzung der Richtlinie bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, und zwar in Bezug auf Landesstraßen. Das ist ein Vorhaben, welches in die Regelungskompetenz der Länder fällt. Wir können deshalb nicht ausschließen, dass die Kommission auch die übrigen Vorhaben prüft und insoweit die Klage erweitert.
Das Gesetzgebungsverfahren wird in den anderen Ländern ebenso mit Hochdruck vorangetrieben. Dazu einige Beispiele: Die Länder Brandenburg und MecklenburgVorpommern werden ihre jeweiligen Gesetze voraussichtlich in der nächsten Woche verabschieden. In Bremen ist das Landesgesetz bereits am 31. Mai dieses Jahres in Kraft getreten. Das Land Niedersachsen plant die Beschlussfassung im Landtag bis Ende August.
Auch die jetzige Landesregierung ist der Auffassung, der vorliegende Gesetzentwurf trägt den Anforderungen an die Umsetzung der UVP-Richtlinie in Landesrecht Rechnung. Es handelt sich um ein intensiv vorbereitetes und mit allen Betroffenen umfassend abgestimmtes Papier. Der Entwurf wurde mit den betroffenen Ressorts eingehend beraten.
Auch die kommunalen Spitzenverbände, die Wirtschafts- und die Umweltverbände erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. 49 Verbände, Vereinigungen und Organisationen wurden in die Anhörung einbezogen. Parallel dazu erhielten auch die nachgeordneten Behörden die Möglichkeit, Anregungen aus der Vollzugssicht zu geben. Insgesamt wurden 20 Stellungnahmen abgegeben. Mehr als 60 Einzelhinweise waren zu prüfen, zu bewerten und abzustimmen. Soweit es fachlich und rechtlich möglich war, wurde den Anregungen Rechnung getragen.
Natürlich stellt sich für uns alle eine der entscheidenden Fragen - das wird insbesondere bei der Beratung im Wirtschaftsausschuss eine Rolle spielen -: Welche Auswirkungen hat dieses Gesetz auf die Wirtschaft? - Die Auswirkungen auf die Wirtschaft werden von uns - ich denke, das sagen zu können - eher als gering eingeschätzt. Das ergibt sich aus der Art der landesrechtlich zu regelnden Vorhaben und den zu erwartenden geringen Fallzahlen.
Außerdem bestätigt uns das Ergebnis der Anhörung in dieser Ansicht. Unter anderem erhielten alle Mitglieder der Umweltallianz sowie weitere Wirtschaftsverbände die Gelegenheit zur Stellungnahme. Seitens der Wirtschaft bestehen keine wesentlichen Bedenken gegen die vorgesehenen Regelungen.
Vielmehr stimmten unter anderem die Industrie- und Handelskammern dem Gesetzentwurf zu. Sie bestätigten, dass im Entwurf keine Verschärfungen gegenüber dem EG-Recht bzw. der bisher gängigen Praxis enthalten sind. Von den übrigen Mitgliedern der Umweltallianz bzw. den einbezogenen Wirtschaftsvereinigungen wurden Bedenken oder Einwände zum Gesetzentwurf nicht geäußert. Im Gegenteil: Es wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die vorgesehenen Regelungen keine Probleme mit sich bringen.
Ich bitte Sie zu beachten, dass sich mit diesem Gesetzentwurf die Rechtssicherheit für das Land, für die Kommunen und natürlich auch für die Wirtschaft erhöhen wird. Ich bitte Sie, unterstützen Sie diesen Gesetzentwurf mit einer möglichst zügigen Beratung in den Ausschüssen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Debatte beginnt mit dem Beitrag der SPD-Fraktion. Es spricht Herr Oleikiewitz. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass die Landesregierung mit der Einbringung dieses Entwurfes eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ohne Zeitverzug das fortsetzt, was wir am Ende der letzten Wahlperiode mit der Einbringung des gleichnamigen Gesetzes begonnen haben.
Ich kann mich allerdings noch sehr gut an die damalige Reaktion der CDU-Fraktion erinnern, als Herr Minister Keller dieses Gesetz einbrachte. So richtig verstanden haben Sie das damals nicht. Deswegen bin ich sehr froh, dass Sie in der Zwischenzeit einen gewissen Lernerfolg hatten, jedenfalls bei diesem speziellen Thema.
Damals wie heute stehen wir zu diesem Gesetzentwurf, den Sie, Frau Wernicke, freundlicherweise unverändert übernommen haben. Unsere damalige Absicht, nämlich die unverzügliche Behandlung im neuen Landtag zu initiieren, ist erreicht. Somit kann das wichtige Ziel, das insbesondere in der Umsetzung der europäischen UVPRichtlinie besteht, ohne weiteren Zeitverzug realisiert werden.
Das ist gut so; denn wir alle wissen, dass eine Nichteinhaltung der entsprechenden Fristen den unheilvollen Mechanismus einer EU-Klage mit allen finanziellen Konsequenzen in Gang setzen würde.
Ich erspare mir an dieser Stelle weitere Ausführungen und hoffe auf eine zügige und konstruktive Beratung des Gesetzes in den zuständigen Ausschüssen. Die SPDFraktion stimmt der Überweisung zu und bittet Sie, das ebenfalls zu tun. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frau Ministerin hat heute ausführlich dargelegt, um was es geht. Ich denke, dass wir den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Umwelt zur federführenden Beratung überweisen und uns auch in den Ausschüssen für Wirtschaft und Arbeit und für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr darüber verständigen sollten und schnellstmöglich zur Verabschiedung kommen sollten.
Im Übrigen, ob der eine vom anderen lernen sollte - - Jeder ist lernfähig. Ich denke, bei solchen Geschichten, wie wir sie momentan behandeln, geht es eigentlich weniger um Politik, sondern um unseren Sachverstand und um sachliche Fragen. - Danke.
Vielen Dank, Herr Koch. - Die PDS-Fraktion hat, soviel ich weiß, auf einen Redebeitrag verzichtet, sodass wir zum Beitrag der FDP-Fraktion kommen. Es spricht der Abgeordnete Herr Dr. Schrader. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alles Wesentliche ist gesagt worden. Alles, was ich dazu sagen würde, wäre eine Wiederholung.
Ich beantrage im Namen der FDP-Fraktion, dass wir uns dem Vorschlag anschließen, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit sowie für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr zu überweisen. - Ich danke Ihnen für die konstruktive Mitarbeit.
Vielen Dank. - Möchte von der Landesregierung noch jemand das Wort haben? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Es ist unstrittig, dass eine Überweisung erfolgen soll. Es ist offensichtlich auch unstrittig, den Entwurf zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss zu überweisen. Darüber stimmen wir zunächst ab. Wer möchte den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss überweisen? - Das ist eindeutig die Mehrheit. Die Überweisung ist erfolgt.
Es sind verschiedene Vorschläge hinsichtlich der Mitberatung gemacht worden. Die Überweisung in den Finanzausschuss und in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten dürfte klar sein; das vermute ich zumindest. - Gibt es weitere Vorschläge?
Ich habe vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Umweltsausschuss und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit
In den Wirtschaftsausschuss und den Verkehrsausschuss. - Gibt es weitere Vorschläge? - Bitte, Frau Dr. Sitte.
Den Antrag kann man jetzt nur zur Kenntnis nehmen. Das ist mir klar. Das Problem besteht aber darin, dass sich die Umweltpolitiker darauf verständigt haben, dass die Beratung so schnell wie möglich abgeschlossen werden soll und daher die Zahl der Ausschüsse, in die der Gesetzentwurf überwiesen wird, auf ein Minimum reduziert werden soll. Eigentlich bestand der Wunsch der beteiligten Seiten, nur den Umweltausschuss mit dieser Problematik zu beschäftigen, weil es so wenig Differenzen zwischen den Fraktionen gibt.
Ich unterbreche die Beratung des Tagesordnungspunktes. Ich rufe ihn später noch einmal auf, ohne die Sitzung zu unterbrechen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen dann, weil die Tagesordnungspunkte 8 bis 10 zu einem festgesetzten Zeitpunkt in der morgigen Sitzung behandelt werden, zum Tagesordnungspunkt 11: